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otto
User


Anmeldungsdatum: 30.12.2013
Beiträge: 119
Wohnort: sbg

Beitrag Verfasst am: 24.07.2015, 14:08    Titel: www.taxiklaus.at/ Antworten mit Zitat

Naja da sind eindeutig die Gschertn im Vorteil.
Ich kenne einen Taxi- Mietwagenunternehmer am Land der beschriftet seine Fahrzeuge in großen Lettern Taxi mit Schriftgröße ca. 50 cm groß und darunter Mietwagen mit ca. 15 cm groß (also wesentlich kleiner) an allen Seiten des KFZ. An der Kennzeichentafel ist es nicht ersichtlich ob es ein Taxi oder Mietwagen ist in NÖ. ausgenommen Schwechat.
Die Firma nennt sich Taxi Klaus obwohl sie lauter Mietwagen betreibt. ca. 8 Stück.
Schaut euch das Foto auf der Website an.
http://www.taxiklaus.at/
Kann man hier von Irreführung sprechen?
Aber 99,99% der Kunden bestellen wenn sie anrufen ein Taxi dort und dorthin. 99,99% der Leute am Land kennen die Unterscheidung zwischen Taxi und Mietwagen nicht weil in dem Gebiet kein Taxameter weder für Taxi noch für Mietwagen vorgeschrieben ist.
Er hat den Vorteil das er keine Chaffeure mit Taxilenkerberechtigung braucht. Er macht ein bomben Geschäft weil er ist der einzige Personenbeförderungsunternehmer weit und breit.
Jetzt im Sommer fährt er ständig unter Vertrag mit diversen Veranstaltern wie Feuerwehr usw. die ihre Wald und Wiesenfeste, Zeltfeste, Feuerwehrfeste, Oktoberfeste veranstalten. Der Kunde (Fahrgast) zahlt einen minimalen Anteil an Fahrpreis je nach Strecke zwischen 2und 4 Euro den Rest übernimmt der Veranstalter.
Er hat auch solche Verträge mit Discotheken etc.
Er findet relativ rasch Chaffeure weil einen B-Führerschein hat heutzutage wenn er 18 Jahre ist auch schon fast jeder.
Außerdem hat man am Land relativ Narrenfreiheit weil eine nicht hinterlegte "Außer Diensttafel" oder das Nichtaufstellen am Standplatz weiß selbst der Kiwara nicht was das genau ist. Dort gibt es keine gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und wenn es Kurzparkzonen gibt dann eben die gebührenfreien. Lediglich die STVO und das KFG muss man so halbwegs einhalten. Der Fahrpreis unterliegt der freien Vereinbarung.
Wenn viel Geschäft ist und es zu einer Unzeit in der Nacht ist oder zu Silvester dann ist es wesentlich teurer.
Er hat auch viele Krankenkassenfahrten und Schülertransporte.
Denen kann das Jahr 2016 egal sein weil für Mietwagen gilt ohnedies kein Taxameter und fürs Taxi auch nicht.
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piefke53
Amateur


Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 343
Wohnort: Tulln

Beitrag Verfasst am: 24.07.2015, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

https://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?FirmaID=8062d025-3f8e-4418-bd33-c86d1cb4a32d

Zitat:
Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen unter Beistellung des Lenkers aufgrund besonderer Aufträge (Bestellungen) (Mietwagen-Gewerbe mit Omnibus) mit 1 KFZ erstmalige Anmeldung am 23.07.2011

Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Kraftfahrzeugen (Personenkraftwagen) unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Mietwagen-Gewerbe), eingeschränkt auf 3 KFZ erstmalige Anmeldung am 10.09.2008

Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden (Taxi-Gewerbe), eingeschränkt auf 2 KFZ erstmalige Anmeldung am 10.09.2008
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Taxi-Driver
Das Original


Anmeldungsdatum: 21.12.2007
Beiträge: 2866
Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..

Beitrag Verfasst am: 24.07.2015, 20:50    Titel: Re: www.taxiklaus.at/ Antworten mit Zitat

otto hat Folgendes geschrieben:
Naja da sind eindeutig die Gschertn im Vorteil.
Ich kenne einen Taxi- Mietwagenunternehmer am Land der beschriftet seine Fahrzeuge in großen Lettern Taxi mit Schriftgröße ca. 50 cm groß und darunter Mietwagen mit ca. 15 cm groß (also wesentlich kleiner) an allen Seiten des KFZ. An der Kennzeichentafel ist es nicht ersichtlich ob es ein Taxi oder Mietwagen ist in NÖ. ausgenommen Schwechat.
Die Firma nennt sich Taxi Klaus obwohl sie lauter Mietwagen betreibt. ca. 8 Stück.
Schaut euch das Foto auf der Website an.
http://www.taxiklaus.at/
Kann man hier von Irreführung sprechen?
Aber 99,99% der Kunden bestellen wenn sie anrufen ein Taxi dort und dorthin. 99,99% der Leute am Land kennen die Unterscheidung zwischen Taxi und Mietwagen nicht weil in dem Gebiet kein Taxameter weder für Taxi noch für Mietwagen vorgeschrieben ist.
Er hat den Vorteil das er keine Chaffeure mit Taxilenkerberechtigung braucht. Er macht ein bomben Geschäft weil er ist der einzige Personenbeförderungsunternehmer weit und breit.
Jetzt im Sommer fährt er ständig unter Vertrag mit diversen Veranstaltern wie Feuerwehr usw. die ihre Wald und Wiesenfeste, Zeltfeste, Feuerwehrfeste, Oktoberfeste veranstalten. Der Kunde (Fahrgast) zahlt einen minimalen Anteil an Fahrpreis je nach Strecke zwischen 2und 4 Euro den Rest übernimmt der Veranstalter.
Er hat auch solche Verträge mit Discotheken etc.
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Außerdem hat man am Land relativ Narrenfreiheit weil eine nicht hinterlegte "Außer Diensttafel" oder das Nichtaufstellen am Standplatz weiß selbst der Kiwara nicht was das genau ist. Dort gibt es keine gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und wenn es Kurzparkzonen gibt dann eben die gebührenfreien. Lediglich die STVO und das KFG muss man so halbwegs einhalten. Der Fahrpreis unterliegt der freien Vereinbarung.
Wenn viel Geschäft ist und es zu einer Unzeit in der Nacht ist oder zu Silvester dann ist es wesentlich teurer.
Er hat auch viele Krankenkassenfahrten und Schülertransporte.
Denen kann das Jahr 2016 egal sein weil für Mietwagen gilt ohnedies kein Taxameter und fürs Taxi auch nicht.


Wie hat´s unser Finanzminister ausgedrückt?:
Neid muss man sich verdienen - Mitleid bekommt man umsonst iconaLikeIt
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~~~ Taxi-Driver ~~~
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Wer ned wirbt, der stirbt
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master50
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Anmeldungsdatum: 16.07.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Wien Umgebung

Beitrag Verfasst am: 18.11.2015, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

In Hamburg sind navh Einführung der Reg.kassenpflicht plötzlich ein Drittel der Taxis "verschwunden".

und bei uns !

meiner Meinung

weggehören schon lange

Pauschalfahrer

die linken Bazillen, die nur geringfügig angemeldet sind (aber Vollzeit fahren !)

Und die mit scharzer pacht fahren
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Fährt man rückwärts an nen Baum, verkleinert sich der Kofferraum
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Gasfuß
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.07.2013
Beiträge: 336
Wohnort: Bez. Baden

Beitrag Verfasst am: 18.11.2015, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das liegt aber nicht an den "erpresserischen" Lenkern. Wo ist da plötzlich die Verantwortung der Unternehmer?
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Schlechte Menschen erkennt man an ihren guten Ausreden.
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.11.2015, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die weden jetzt sowieso in die Pflicht genommen und einige reagieren!
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Neid muss man sich erarbeiten!
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 30.11.2015, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Einen ganzen Monat haben wir nun Zeit uns auf das Unvermeidliche einzustellen und vorzubereiten. Wer aber geglaubt hat, auf unserer WKO-Seite etwas genaueres oder Neues zu erfahren, wird bitter enttäuscht. Ich habe das Gefühl, dass die Wirtschaftskammmer noch immer glaubt, dass wir noch mit Brieftauben arbeiten . . . . .

Viel wichtiger sind da Informationen, derjeweiligen Vertreter und dessen Vertretervertreter auf diversen Sozialen Netzwerken zu erstöbern - vorausgesetzt man ist einer anderen Sprache mächtig . . . . ??????!!!!

Da bekommt der Begriff "Interessensvertretung" einen ganz neuen Bedeutung, da müsste es eher heissen " Treten der Interessierten!"
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
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Beitrag Verfasst am: 30.11.2015, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Thomas, was willst du denn noch wissen? Alle notwendigen Schritte, gesetzlichen Bestimmungen und Erlässe sind zur Genüge über alle möglichen und unmöglichen Kanäle auf uns hereingeprasselt. Sinnerfassend lesen, Informationen von Fachleuten wie Steuerberatern einholen und Entscheidungen treffen ist angesagt.

Ich weiss nicht wie du es hältst, aber ich bin Unternehmer und habe mich nach den Gegebenheiten zu orientieren und meinen Betrieb danach auszurichten. Da brauch ich nicht den 100sten Widerkauvorgang. Sich auf die Wirtschaftskammer zu verlassen ist ungefähr so, wie wenn ich meinem Hund einen Knackwurscht zum Bewachen überlasse.

Es heisst schliesslich Unternehmer und nicht Unterlasser, daher Ärmel aufgekrempelt und ab gehts.
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!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 30.11.2015, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Manfred, habe schon längst fertig! Es war bloss eine Feststellung und Verwunderung. Für all diejenign, die sich gerne über noch mehr News freuen würden, wäre es gerade auf dieser Seite interessant - findest Du nicht auch?

So bleibt einem nur noch in alter Zeit das Schlepperunwesen zu studieren!
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Boxer1990
User


Anmeldungsdatum: 30.10.2012
Beiträge: 162
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 04.12.2015, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Mit etwas Glück verschwinden wirklich einige Taxis und der Verdienst wird pro Schicht wieder lukrativer, das ist die einzige Hoffnung die ich sehe.

Das Problem liegt viel mehr darin, dass sich Arbeit nicht mehr lohnt.
Arbeite ich vollzeit und verdiene mir mit Taxifahrer noch geringfügig was dazu, kann ich beim Steuerausgleich so viel zurückzahlen, dass sich die Arbeit nicht mehr gelohnt hat.
Im gleichen Zug spricht man aber von 14 mal Arbeitslosengeld im Jahr.

Daran wird sich aber auch mit der Lohnsteuersenkung nichts ändern, die paar Euro mehr gehen eh unter.
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Thomas1979
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 18.03.2010
Beiträge: 747
Wohnort: Oberhausen

Beitrag Verfasst am: 15.12.2015, 14:49    Titel: Info der WKW zur Belegerstellungspflicht und Übergangszeit Antworten mit Zitat

Hallo Freunde und Kollegen!

Habe heute nach einer schriftlichen Beschwerde an die Wirtschaftskammer Wien zunächst einen Anruf und dann eine Mail erhalten.

Was sich jetzt für mich als neueste Hürde herausgestellt hat ist, dass ab 01.01.2016 zumindest ein handschriftlicher Beleg erstellt werden muss mit fortlaufender Rechnungsnummer.

Die Übergangsfrist gilt hier nur soweit, dass ab 01.04.2016 der Beleg elektronisch erstellt wird.

Zwar war ich bei der Fachgruppenversammlung dabei, habe die Info so aber nicht vernommen.

Kurz :

1.1.2016 Beleg
1.4.2016 nur noch mittels Drucker


Anbei ein Auszug der E- Mail:


"Sehr geehrter Herr!

Ich verstehe ich Ihren Unmut, was das Inkrafttreten der Registrierkassenpflicht ab dem 1. Jänner 2016 betrifft. Die Vorbereitungszeit für die Unternehmer ist viel zu kurz, die Umsatzgrenzen sind viel zu niedrig und die administrative sowie kostenmäßige Belastung ist viel zu hoch, vor allem für Kleinunternehmer. Es tut mir leid, dass Sie bis dato keine oder nur sehr unbefriedigende Auskünfte zur Belegerteilungspflicht bekommen haben bzw. finden konnten.

Ich darf nun auf Ihre Fragen, die wir auch telefonisch bereits kurz besprochen haben nochmals eingehen und Ihnen die Rechtslage erklären.

Wie Sie richtig schreiben, gilt ab 1. Jänner 2016 für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte ab einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro erzielen und die Barumsätze 7.500 Euro je Betrieb im Jahr überschreiten, die Registrierkassenpflicht. Darüber hinaus besteht ab 1. Jänner 2016 für jeden Betrieb die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen (Einzelaufzeichnungspflicht) und dem Käufer auszuhändigen (Belegerteilungspflicht).

Registrierkassen müssen ab 1. Jänner 2016 ein exportierbares Datenerfassungsprotokoll und vorgeschriebene Beleginhalte aufweisen. Ein Datenerfassungsprotokoll ist ein vom System automatisch mitgeführtes Protokoll aller relevanten Erfassungen und Änderungen. Dadurch wird verhindert, dass Eintragungen oder Aufzeichnungen in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist.

Der Beleg hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

 eindeutige Bezeichnung des liefernden oder leistenden Unternehmers,
 fortlaufende Nummer zur eindeutigen Identifizierung,
 Tag der Belegausstellung
 Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistungen,
 Betrag der Barzahlung.

Ab 1. Jänner 2017 müssen die Kassen zusätzlich mittels einer technischen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation ausgestattet sein. Dafür muss sich jedes Unternehmen eine digitale Signatur anschaffen, die Registrierkassen müssen mit dieser Signatur dann einzelne Werte des Kassenbons signieren (z. B. Barbetrag, bisherige Summe aller Barbeträge, …) und daraus einen QR-Code erzeugen, der auf dem Bon angedruckt wird. Die Signaturen sind dabei verknüpft, d. h. nachträgliche Manipulationen sind nicht mehr (bzw. nur mehr sehr eingeschränkt) möglich. Sämtliche Bons sind in einem Datenerfassungsprotokoll einzutragen. Dieses muss quartalsweise auf einen externen Datenträger gesichert werden, am Jahresende muss der Stand des Umsatzzählers auch an FinanzOnline gemeldet werden.

Das bedeutet aber natürlich auch, dass sämtliche Kassensysteme umprogrammiert werden müssen. Viele Kassen, die derzeit am Markt sind, entsprechen noch nicht den Anforderungen, die ab 2017 erfüllt werden müssen (FinanzOnline geht erst am 1.7.2016 in die Testphase, erst dann ist feststellbar, ob die Kasse manipulationssicher ist oder nicht).

Um die Unternehmer für die Registrierkassenpflicht zu rüsten, haben wir neben den normalen Infokanälen (Servicedokumente des KompetenzCenters Abgaben und Steuern, Kammerzeitungen, telefonische Auskünfte etc.) das Informationsangebot bereits stark ausgebaut. Sie können unter dem Link http://registrierkassenpflicht.wkoratgeber.at testen, ob und wann Sie unter die Registrierkassenpflicht fallen und welchen technischen Anforderungen die Kasse entsprechen muss. Darüber hinaus finden Sie unter dem Link www.wko.at/registrierkassen auch zwei Webinare, wo Spezialisten Fragen zur Registrierkassenpflicht beantworten. Auf dieser Webseite finden Sie auch einen Link zu den Technologieanbietern für Kassasysteme.

Wir wissen von verschiedenen Kassenherstellern und Kassenhändlern, dass es schon jetzt zu Lieferengpässen für Kassensysteme kommt. Das Problem wird sich vor allem am Beginn des Jahres 2016 noch verstärken.

Als Folge des massiven Einsatzes unseres Hauses hat Herr Bundesminister Schelling in einem Erlassentwurf klargestellt, dass es für das erste Quartal 2016 zumindest eine Übergangsregelung geben wird, während der von den Abgabenbehörden und deren Organen keine finanzstrafrechtlichen Verfolgungen und Bestrafungen bei bloßer Nichterfüllung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gesetzt werden. Im zweiten Quartal sind für die Straffreiheit besondere Gründe für die Nichterfüllung dieser Pflichten glaubhaft zu machen. Bitte beachten Sie aber, dass die Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht ungeachtet dessen ab 1. Jänner 2016 bestehen."
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
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Beitrag Verfasst am: 15.12.2015, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

feinwiese hat Folgendes geschrieben:


Grundsätzlich kann jeder, der eine funktionierende Grundausstattung für Datenfunk im Auto hat, die Belegerteilungspflicht nach einem Softwareupdate erfüllen, ohne irgendetwas an seiner Konfiguration im Fahrzeug zu ändern. Die automatische Übernahme der Taxameterdaten ist allerdings nur dann gegeben, wenn der Taxameter mittels eines geeigneten Kabels mit dem Funk verbunden wird. (Die bestehende Verbindung, die "Frei" und "Besetzt" am Funk regelt, reicht dafür in den meisten Fällen nicht aus.) Eine derartige Übernahme des Taxameterpreises ist allerdings ein Komfortfeature und keine rechtliche Voraussetzung. Dann müssen allerdings bei der Belegerstellung zusätzlich zu evtl. Trinkgeldern auch die Fahrpreise eingegeben werden.



den roten Satz dürften viele überlesen haben

es steht scheinbar nirgends , das der Taxameter als Kassa verwendet werden muss iconaLikeIt
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Taxi-Driver
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Anmeldungsdatum: 21.12.2007
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Beitrag Verfasst am: 16.12.2015, 03:35    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, der TAXAMETER ist eben ein Fahrpreisanzeiger und speichert diesen zum Zweck von Kontrolle, aber ist nicht sehr praktikabel in Anwendung bei der Rechnungslegung.

In diesem Falle muss man schon sagen, dass FMS offensichtlich seine Hausaufgaben gemacht hat.

Allerdings sind €18.- für einen Wagen p. Monat schon ein wenig heftig.

Wenn´s denn funktioniert wäre dieses System begrüßenswert, aber wer weis schon was da noch für Hürden auf uns zukommen.
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
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Beitrag Verfasst am: 16.12.2015, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finds hochinteressant, daß gleich mal wieder überlegt wird, wie man bedackeln kann. Leute das kanns net sein.
Man regt sich über dies und jenes lautstark auf, was ungesetzlich ist, und im eigenen Bereich gelten dann Regeln und Gesetze nicht. Kanns net sein, oder?
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Taxi-Driver
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Anmeldungsdatum: 21.12.2007
Beiträge: 2866
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Beitrag Verfasst am: 16.12.2015, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Taxman hat Folgendes geschrieben:
Ich finds hochinteressant, daß gleich mal wieder überlegt wird, wie man bedackeln kann. Leute das kanns net sein.
Man regt sich über dies und jenes lautstark auf, was ungesetzlich ist, und im eigenen Bereich gelten dann Regeln und Gesetze nicht. Kanns net sein, oder?


Sorry, was hat das mit bedackeln zu tun???

Weise Deine Bediensteten an es korrekt mit Trinkgeld und entsprechender Steuer einzugeben und alles ist in Ordnung.

Wo gibts denn mit dem Taxameter die Möglichkeit diese einzugeben?

Du denkst nur daran dass gelinkt wird, aber es ist ja ohnedies alles im Taxameter gespeichert.
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
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Beitrag Verfasst am: 16.12.2015, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Tax wo lest du da was von bedackeln ?
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
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Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 16.12.2015, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, sollte ich zu weit gedacht haben, aber seit FMS das System vorgestellt hat reden mich alle möglichen und unmöglichen Menschen an und erzählen mir wie toll das ist, weil man kann ja...........;-) Sorry.
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Thomas1979
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Anmeldungsdatum: 18.03.2010
Beiträge: 747
Wohnort: Oberhausen

Beitrag Verfasst am: 16.12.2015, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Weil man nicht alle Daten bekommt, wie direkt aus dem.Taxameter?
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 16.12.2015, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

btw. für alle mitlesenden Unternehmerkollegen. Soweit ich das aus den Erlässen herauslese, gilt die Prämie für Registrierkassen nicht nur für Neuanschaffungen sondern auch für Adaptierungen oder Umrüstungen und kann im Wege der Steuererklärung 2015 geltend gemacht werden. Die Abschreibung für das Geschäftsjahr in dem der Vorgang stattfindet bleibt davon unberührt. Sprecht mit eurem Steuerverdreher. ;-)
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Thomas1979
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Anmeldungsdatum: 18.03.2010
Beiträge: 747
Wohnort: Oberhausen

Beitrag Verfasst am: 16.12.2015, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis.
Gilt jetzt doch der Betrag von den €200,-?
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