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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 16.03.2017, 18:08 Titel: Frage zu MW |
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Nachdem ja ein grosser Teil der MW für den Unaussprechlichen fahren, wäre es interessant, ob sie den Preis dann auch in den Wegstreckenzähler eingeben müssen und dann mit einem mit QR-Code versehenen Beleg ausdrucken?!
Muss eine interessante Prüfung dann sein . . . |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 16.03.2017, 19:41 Titel: |
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Kann nur mutmaßen, weil ich das System nicht kenne.
Glaube nicht dass die eine Rechnung drucken , sowie ich dass sehe kassiert der Vermittler und leitet dann abzüglich Provision weiter. |
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rumpe Newbie
Anmeldungsdatum: 08.10.2008 Beiträge: 44 Wohnort: kÄRNTEN
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Verfasst am: 16.03.2017, 23:24 Titel: |
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läuft doch über kreditkarte. nix mit qr code. |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 17.03.2017, 09:32 Titel: |
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Aber wenn wir eine Kreditkartenzahlung machen, müssen wir doch auch einen Beleg ausstellen, weil es ja wie Bargeschäft gerechnet wird?! |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 17.03.2017, 10:39 Titel: |
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Genau Tom
Aber wieder Mutmaßung der Vermittler stellt die Rechnung Rest wie oben |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 17.03.2017, 14:29 Titel: |
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Antwort von der Innung auf diese Frage:
Wenn ein Kunde mit einem UBER Fahrzeug fährt, dann hat der Kunde seine Kreditkarte bei Über hinterlegt, bzw. seine Kreditkartendaten sind bei Uber gespeichert.
Wenn nun die Fahrt beendet wird, gibt der UBER Fahrer den Endpreis in sein Endgerät/ Smartphone ein und in derselben Sekunde erhält der Kunde die Rechnung über den Betrag von Uber aber im Namen des Mietwagenunternehmers entweder auf sein Smartphone oder auf einem von der Kunde bestimmten Computer gesendet.
Die Rechnung muss nicht mit einem QR Code versehen sein, da es in der BAO eine Ausnahme für den Online Handel gibt / z. B. wenn Du ein Produkt bei Amazone bestellst und kaufst und natürlich nicht bar bezahlst.
Steuerrechtlich ist diese Vorgangsweise OK und wurde bereits auch von der Finanzverwaltung geprüft. |
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