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neue betriebsordnung - uber

 
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tomtom
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 528
Wohnort: Wien, Wien nur du allein!

Beitrag Verfasst am: 22.04.2017, 14:56    Titel: neue betriebsordnung - uber Antworten mit Zitat

na da, schau, schau ...

Zitat:
http://www.vienna.at/strengere-regeln-fuer-mietwagengewerbe-in-wien-geplant/5245129

Strengere Regeln für Mietwagengewerbe in Wien geplant.

Eine neue Verordnung, die am Donnerstag in Begutachtung geht, schreibt strengere Regelungen für das Mietwagengewerbe – wie Uber und seine Partner – vor. Damit will die Stadt Wien erreichen, dass Mietwagenanbieter dieselben Qualitätsanforderungen wie Taxis erfüllen.

Die neue “Wiener Landesbetriebsordnung für das Taxi- und Mietwagen-Gewerbe” (LBO) soll mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten, teilte ein Sprecher von Stadträtin Renate Brauner (SPÖ) der APA mit. Gemeinsam mit Experten und der für Taxis und Mietwägen zuständigen Innung sei die bisherige Landesbetriebsordnung “entrümpelt und vereinfacht” worden, heißt es.

Erleichterungen für Wiener Taxifahrer

Die neue LBO komme mit halb so vielen Regelungen wie die bisherige aus. So wurden Bestimmungen wie die Regelung der genauen Mindestmaße eines Taxi-Dachschildes gestrichen. Außerdem soll es Erleichterungen für Taxis bei Großevents geben: Bei Veranstaltungen ab 1.000 erwarteten Besuchern dürfen sie künftig legal auf Kunden warten und nicht mehr nur auf Taxistandplätzen.

Viele Bestimmungen der bisherigen Betriebsordnung hätten vor allem das Taxigewerbe betroffen. Die verstärkte Nutzung von Diensten der Sharing Economy, wie zum Beispiel Uber, mache es jedoch notwendig, die Qualitätsanforderungen des Taxigewerbes auf das Mietwagengewerbe auszuweiten, heißt es vonseiten der Stadt.

Strengere Gesetzte für Mietwagenbetreiber

So schreibt die neue Verordnung vor, dass Mietwagenbetreiber künftig ebenso wie Taxibetreiber bei der Anmeldung einen Bescheid der Zulassungsbehörde vorlegen müssen, der feststellt, dass das Auto bestimmten Qualitätsanforderungen entspricht. Diese betreffen die Ausrüstung, wie etwa eine verpflichtende Klimaanlage, die Beschaffenheit und die Kennzeichnung der Fahrzeuge. Fahrzeuge, deren Überprüfung nicht länger als ein Jahr zurückliegt, sind von der Überprüfung ausgenommen.

Außerdem müssen mit der Neuregelung nicht nur Taxis, sondern auch Mietwagen-Neufahrzeuge mit einem Euro-6-Motor ausgestattet sein. Wie es von den Taxiunternehmen gefordert wurde, wird auch die Rückkehrpflicht für Mietwagen explizit vorgeschrieben. Sie müssen wie Taxifahrer nach einer Fahrt zur Betriebsstätte zurückkehren.

Gleichzeitig wird in der neuen LBO die Abgrenzung zwischen Taxis und Mietwagen streng geregelt. Die Kennzeichnung von Mietwagen mit Dachschildern bzw. deren Ausstattung mit Taxametern ist verboten. Alle Maßnahmen, die den Eindruck erwecken könnten, Mietwagen seien Taxis, müssen unterlassen werden.

Bisher war auch das Gästewagengewerbe, also beispielsweise die Abholung vom Bahnhof durch Hotels, durch die jetzige Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung reguliert. Da es in Wien derzeit lediglich 40 aufrechte Berechtigungen dafür gebe, wird diese Branche durch die neue Verordnung nicht mehr geregelt.

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tomtom
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 528
Wohnort: Wien, Wien nur du allein!

Beitrag Verfasst am: 22.04.2017, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

klingt ja nicht so unvernünftig, nur wie wollens die rückkehrpflicht kontrollieren?
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wolfi
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.08.2016
Beiträge: 471
Wohnort: marchfeld

Beitrag Verfasst am: 22.04.2017, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

genauso zahnlos wie bisher

macht mal einen personenbeförderungsschein zur pflicht, dann reden wir über Details weiter

a so a schmarrn...
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 22.04.2017, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Is ja auch wirklich eine wahre Erleichterung für das Gewerbe zu wissen, dass man jetzt auch eine andere Dachleuchte verwenden kann!!!???????

. . . und bitte wer hat diesen Blödsinn wieder recherchiert, dass Taxis nach einer Fahrt zur Betriebsstättezurückkehren müssen, bei diesem Umsatzkilometern???

Vor allem WER wird künftig kontrollieren, dass MW zur Betriesstätte zurück kehren müssen?

Wenn es die selben sind wie jetzt, hätte man sich diesen Wahnsinns Wurf sparen können!
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 22.04.2017, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Warum finde ich die Politiker von Frankreich, Ungarn und Tschechien so sympathisch, weil sie UBER verboten haben und auf ihre Wirtschaft und Landsleute schauen!

Bei uns wird herumgenudelt, bis endlich einer Verantwortung übernimmt, muss es bis Jänner 2018 dauern?!

Wenn jemand eine Software einsetzen muss, um sich vor Behördlichen Kontrollen schützt, der hat sowieso am Markt nichts verloren, aber bis das einer von unserer tollen Wirtschaftsvertreter kapiert, sperren immer wieder kleinere, oder grössere Taxiunternehmen zu.

Die Wirtschaftskammer ist auch dafür da, ihre Mitglieder vor unlauteren Wettbewerb zu schützen und nicht nur Beiträge zu kassieren!
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.04.2017, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Was hilft auch die beste Kontrolle der Wiener LBO, wenn Autos mit sw gf k wu wn usw für u.... durch Wien fahren.
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hakö
Amateur


Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 282
Wohnort: Waldviertel

Beitrag Verfasst am: 23.04.2017, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

wie so oft bei uns in Bananien, die Idee einer Neuregulierung ist gut, aber wie immer schlecht durchdacht, nicht exerzierbar und daher Makulatur.
Gut gemeint ist nicht gut gemacht.
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Azrael
Amateur


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 415
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.04.2017, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kontrolle das die MW wieder zu ihrer Betriebsstätte zurück fahren, könnte man eigentlich nur via Einbau eines GPS kontrollieren. Da wäre dann Uber tot, denn das kann sich keiner mehr dann leisten. Der Nachteil, die kommen sicher irgendwann auf die Idee das auch bei uns einzubauen und ob das dann so gut ist muss jeder für sich selbst wissen
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Die Hand voller Asse, aber das Leben spielt Schach!
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.04.2017, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Azrael hat Folgendes geschrieben:
Die Kontrolle das die MW wieder zu ihrer Betriebsstätte zurück fahren, könnte man eigentlich nur via Einbau eines GPS kontrollieren. Da wäre dann Uber tot, denn das kann sich keiner mehr dann leisten. Der Nachteil, die kommen sicher irgendwann auf die Idee das auch bei uns einzubauen und ob das dann so gut ist muss jeder für sich selbst wissen


Des hamma schon, jedes bessere Mobiltelefon ist schon soweit!
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piefke53
Amateur


Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 343
Wohnort: Tulln

Beitrag Verfasst am: 24.04.2017, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dass immer noch kein geeichter Wegstreckenzähler für die MW vorgeschrieben wird, ist ein Witz. Jeder weiß, dass die im Fahrzeug ab Werk verbauten Wegstreckenzähler "nach oben lügen", aber es stört scheinbar niemanden.
Außerdem kann beim Zähler im Kombiinstrument der Fahrgast meistens gar nicht sehen, ob die genannten km stimmen oder ein "Sicherheitszuschlag" draufgelegt wurde ....
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 25.04.2017, 04:56    Titel: Antworten mit Zitat

Was mir bei den durchgesickerten Entwürfen fehlt:

1. MW Lenker müssen den Taxischein machen
2. Der Wegstreckenzähler muss alle 2 Jahre ähnlich dem Taxi geeicht werden
3. Der Umsatzkilometer bei den Taxen muss auf das der MW herabgesetzt werden
4. Die An-und Retourfahrt für den Flughafen von €13,- sind gänzlich zu streichen
5. Taxen dürfen innerhalb des Tarifgebietes auch Pauschalen anbieten
6. KFZ-Haftpflicht und Kaskoversich muss an das Taxigewerbe angepasst werden
7. Es gibt nur Nichtraucherfahrzeuge
8. Die Einkommensteuer wird für alle Taxiunternehmer auf 10% festgesetzt
9. Taxi dürfen in 30iger Zonen ausser bei Schulen und Kindergärten, die erlaubte Geschwindigkeit 50 fahren

Das wäre der grosse Wurf, alles andere ist larifari und Gesichtsschönfärberei!
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hakö
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Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 282
Wohnort: Waldviertel

Beitrag Verfasst am: 25.04.2017, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

TomBlack hat Folgendes geschrieben:

9. Taxi dürfen in 30iger Zonen ausser bei Schulen und Kindergärten, die erlaubte Geschwindigkeit 50 fahren

Das wäre der grosse Wurf, alles andere ist larifari und Gesichtsschönfärberei!


Tempo 30 sollte nur in den Betriebszeiten der Schulen u. Kindergärten gelten.
Beispiel: Grinzingerstraße

Um 2h in der Nacht braucht dort keiner eine 30er Zone, das ist nur zum abkassieren;ist mir schon passiert.
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tomtom
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Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 528
Wohnort: Wien, Wien nur du allein!

Beitrag Verfasst am: 25.04.2017, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

ich wünsch mir jeden tag vor schichtbeginn noch ein goldenes ei, überreicht von einem sexy blonden bunnny.

ist vermutlich genauso unwahrscheinlich wie die erfüllung der obigen forderungen mr_green
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piefke53
Amateur


Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 343
Wohnort: Tulln

Beitrag Verfasst am: 25.04.2017, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

tomtom hat Folgendes geschrieben:
ich wünsch mir jeden tag vor schichtbeginn noch ein goldenes ei, überreicht von einem sexy blonden bunnny.

ist vermutlich genauso unwahrscheinlich wie die erfüllung der obigen forderungen mr_green


Lieber nur das Häschen, auf das Ei kann ich dann verzichten mr_green
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 26.04.2017, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt drauf an welches, das linke oder rechte? Hihiiiiiii
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