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Beförderung ausserhalb des Geltungsbereiches
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taxi5101
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.11.2017
Beiträge: 3
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 15.05.2018, 07:38    Titel: Beförderung ausserhalb des Geltungsbereiches Antworten mit Zitat

Hallo,
ich kann sowohl in der Bundesbetriebsordnung, als auch in der WR. Landesbetriebsordnung keine gesetzliche Regelung finden, die sich auf die Beförderung ausserhalb des Geltungsbereiches bezieht.
Was ist erlaubt oder nicht, und VOR ALLEM, wo steht dies in irgendeiner Betriebsordnung?
1) Darf ein Wr. Taxi einen Funkauftrag oder APP-Auftrag (z.B.: MyTaxi) in NÖ ausführen?
2) Muss das Fahrziel dieses in NÖ erhaltenen Auftrag in Wien sein, oder kann es auch eine
Zieladresse in NÖ (z.B.: Flughafen) sein?
3) Kann ich bei einem in NÖ erhaltenen Auftrag, wo die Zieladresse Wien ist, sowohl mit
Taxameter, als auch mit einem Pauschalpreis befördern?
4) Kann ich bei einem in NÖ erhaltenen Auftrag, wo die Zieladress in NÖ ist, sowohl mit
Taxameter, als auch mit einem Pauschalpreis befördern?
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 15.05.2018, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

1. der auftrag muss in wien eingehen, wo die adresse ist, is wurscht .. das fahrzeug muss nicht in wien sein wenn auftrag eingeht, nur die zentrale in der der auftrag eingeht, muss in wien sein
2. fahrziel ist egal, auftrag muss in wien eingehen.... siehe 1.
3. gute frage, gehe aber hier mal von taxameter aus, weil du theoretisch innerhalb von wien nicht ohne aufgedrehtem taxameter fahren darfst (personenbeförderung) ausser die komische flughafenpauschale, obwohl ich ja noch immer nicht davon überzeugt bin das diese wirklich gesetzlich ist Smile
4. ausserhalb von wien beides möglich, ka wie das is wenn du durch wien durchfährst, müsste aber taxameter rennen, da innerhalb von wiener ortsgebiet fahren ohne taxameter nicht erlaubt. inwieweit du diesen dann in die preisgestaltung miteinbeziehst, bleibt dir überlassen

übernehme aber keine haftung auf 100% gesetzlicher korrektheit, is mehr das was ich in den letzten 19 jahren als gesetzlich korrekt halte, bzw von anderen erklärt bekommen hab ;)
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RL suckt, aber Grafik is geil
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mercl
Amateur


Anmeldungsdatum: 31.05.2009
Beiträge: 299
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 15.05.2018, 14:04    Titel: Re: Beförderung ausserhalb des Geltungsbereiches Antworten mit Zitat

taxi5101 hat Folgendes geschrieben:
Betriebsordnung?
1) Darf ein Wr. Taxi einen Funkauftrag oder APP-Auftrag (z.B.: MyTaxi) in NÖ ausführen?
2) Muss das Fahrziel dieses in NÖ erhaltenen Auftrag in Wien sein, oder kann es auch eine
Zieladresse in NÖ (z.B.: Flughafen) sein?
3) Kann ich bei einem in NÖ erhaltenen Auftrag, wo die Zieladresse Wien ist, sowohl mit
Taxameter, als auch mit einem Pauschalpreis befördern?
4) Kann ich bei einem in NÖ erhaltenen Auftrag, wo die Zieladress in NÖ ist, sowohl mit
Taxameter, als auch mit einem Pauschalpreis befördern?



1., Nein

2., Ja, Nein

3., Ja, Ja

4., Nein, Nein

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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 15.05.2018, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

@ Cerosh. Warum sollte das nicht richtig sein?
1.) Für Fahrten ausserhalb des Tarifgebietes gibt es die Möglichkeit der freien Vereinbarung.
2.) Du kannst sehr wohl mit eingeschaltetem Taxameter fahren. Einfach eine Pauschalfahrt eingeben und schon ist dem Gesetz genüge getan. Allerdings bin ich draufgekommen, die wenigsten wissen wie das geht. :-)
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mercl
Amateur


Anmeldungsdatum: 31.05.2009
Beiträge: 299
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 15.05.2018, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Taxman hat Folgendes geschrieben:
Einfach eine Pauschalfahrt eingeben und schon ist dem Gesetz genüge getan.



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feinwiese
Amateur


Anmeldungsdatum: 01.02.2010
Beiträge: 483
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 15.05.2018, 14:48    Titel: Re: Beförderung ausserhalb des Geltungsbereiches Antworten mit Zitat

mercl hat Folgendes geschrieben:
taxi5101 hat Folgendes geschrieben:
Betriebsordnung?
1) Darf ein Wr. Taxi einen Funkauftrag oder APP-Auftrag (z.B.: MyTaxi) in NÖ ausführen?
2) Muss das Fahrziel dieses in NÖ erhaltenen Auftrag in Wien sein, oder kann es auch eine
Zieladresse in NÖ (z.B.: Flughafen) sein?
3) Kann ich bei einem in NÖ erhaltenen Auftrag, wo die Zieladresse Wien ist, sowohl mit
Taxameter, als auch mit einem Pauschalpreis befördern?
4) Kann ich bei einem in NÖ erhaltenen Auftrag, wo die Zieladress in NÖ ist, sowohl mit
Taxameter, als auch mit einem Pauschalpreis befördern?



1., Nein

2., Ja, Nein

3., Ja, Ja

4., Nein, Nein

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Das sind sehr klare Statements, die ich so nicht ganz verstehe. Woher kommen diese Antworten? Sind sie einfach eine Meinung, oder liegt in irgendeinem Gesetzestext eine Begründung verborgen? Ich könnte nämlich weder aus dem Tarif, noch aus der Bundes- und/oder Landesbetriebsordnung, oder aus dem Gelegenheitsverkehrsgesetz derartiges ablesen. Sei bitte daher so nett und poste deine Gesetze oder Bestimmungen, aus denen du deine Antworten ableitest.

Vielen Dank und lg

feinwiese
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Marcel Reich-Ranicki
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mercl
Amateur


Anmeldungsdatum: 31.05.2009
Beiträge: 299
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 15.05.2018, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Experte, dann korrigiere mich bitte Laughing
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 15.05.2018, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

mercl

interessante Antwort also ich darf lt. deiner Meinung keinen Auftrag von 1912

durchführen der von Klosterneuburg am fh führt.
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 15.05.2018, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

@taxman- ich gehe davon aus du meinst bei 2. mit ausgeschaltetem nicht eingeschaltetem
dem gesetz is mit pauschalfahrt (0 + pauschal start btw,) vieleicht genüge getan, aber dem polizisten erkklären warum uhr nicht rennt könnte komplizierter werden, der schaut nur ob uhr rennt oder net, hatte ich schon öfters. ich persönlich dreh in wien immer die uhr auf, da kann mir keiner ans bein pinkeln, inwiefern ich dann beim preis aufn taxameter schau is wieder ne andere sache Smile ich bezweifle das mit pauschalfahrt dem gesetz wirklich genüge getan ist, is ja für fuhren ausserhalb wien bzw botenfahrten, sobald man innerhalb von wien eine person im auto hat, muss uhr rennen, aber wie gesagt is mir nur so erklärt wordn, 100% weiss ichs nit.

@mercl
und wieso 4. nein nein ... ? und bei 2 es is doch egal wo man hinfährt. der einzige wichtige punkt ist wo der auftrag eingeht.. is nichtmal wichtig wo das auto in diesem moment ist... zb wenn du am flughafen stehst, kommt nen auftrag aus wien, kannst den trotzdem nach mödling bringen zb.
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mercl
Amateur


Anmeldungsdatum: 31.05.2009
Beiträge: 299
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 15.05.2018, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sag amal so :

Wr.Taxi darf keine Fahrten innerhalb NÖ duchführen !

NÖ Taxi darf keine Fahrten innerhalb Wiens duchführen !

Egal mit oder ohne Fahrtenvermittlungsfirma !

Wenn du Pauschalfahrt in den Taxameter eingibst dann läuft er ja !

Very Happy
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 15.05.2018, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Man darf nur ausserhalb wien keinen auftrag annehmen. Aber angenommen wird er von fz in wien, wo du funk annimmst und wohin du fährst is total wurscht. Du darfst nur niemand in NÖ in dein auto einsteigen lassen, egal wo der dann hinwill, auch nicht wenn er nach wien will. Kommt an der grenze zum 22. Öfters mal vor das wer winkt, aufnahme auf eigene gefahr ,)
bestes beispiel hierfür die flughafentaxis, stehst ja auch in schwechat und wartest auf auftrag aus wien..

Und mit pauschale ist am display gemeint, am taxameter gibts sowas garnit, oder hab ich was verpasst?
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 16.05.2018, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nein Cerosh....steht ja da. Ich gebe am Taxameter bei Fahrtantritt eine Pauschalfahrt ein. z.B.36,-- zum Flughafen und mit dem fahr ich. Punkt. Wo ist da das Problem?
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feinwiese
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Anmeldungsdatum: 01.02.2010
Beiträge: 483
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 16.05.2018, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

mercl hat Folgendes geschrieben:
Ich sag amal so :

Wr.Taxi darf keine Fahrten innerhalb NÖ duchführen !

NÖ Taxi darf keine Fahrten innerhalb Wiens duchführen !

Egal mit oder ohne Fahrtenvermittlungsfirma !


Very Happy


Genau diese Punkte sind mir nicht klar. Wo steht das? Ich kritisiere mit dieser Frage nicht deine Meinung als unrichtig, sondern bitte dich nur um ein Fundament für diese Aussagen. Meines Wissens nach steht das so an keine rmir bekannten Stelle, oder übersehe ich da etwas?

lg

feinwiese
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mercl
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Anmeldungsdatum: 31.05.2009
Beiträge: 299
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 16.05.2018, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die bezahlte Rückfahrt bis Stadtgrenze ist dir entgangen ?



:roll

Außerdem bin ich vom alten Schlag und orientiere mich noch an das,

bereits aufgehobene, Kabotage Gesetz. Ob du das jetzt als richtig ansiehst

oder nicht ist mir eigentlich Very Happy
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Zuletzt bearbeitet von mercl am 16.05.2018, 10:58, insgesamt einmal bearbeitet
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feinwiese
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Anmeldungsdatum: 01.02.2010
Beiträge: 483
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 16.05.2018, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ist mir nicht entgangen, aber die ist der Ausgleich dafür, dass ich mich nicht z. B. in Mödling am Hauptplatz aufstellen darf und auf weitere Kunden warten. aber wo steht, dass ein Wiener Funktaxilenker keinen Fahrtauftrag in Niederösterreich übernehmen darf?

lg

feinwiese
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mercl
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Anmeldungsdatum: 31.05.2009
Beiträge: 299
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 16.05.2018, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

feinwiese hat Folgendes geschrieben:
aber wo steht, dass ein Wiener Funktaxilenker keinen Fahrtauftrag in Niederösterreich übernehmen darf?




Das habe ich auch nicht bestritten ! wenn die Fahrt in Wien endet

und nicht von Mödling am Flughafen
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 16.05.2018, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt bin ich aber auch neugierig Mercl. Wo steht das? ;-)
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Webmaster
Site Admin


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 16.05.2018, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Gedanken bzw. Infos dazu, und so handhabe ich das auch :

Der Auftrag in NÖ bei einem Wiener Taxi muss in irgendeiner Form beim Taxilenker des Wiener Taxis eingehen, egal ob via Handy oder Funk, und egal wo sich das Taxi befindet. das ist ja auch der Unterschied zwischen MW und TX, und egal wo das Fahrziel sein wird.

Es gibt nirgendwo eine Bestimmung wo der Auftrag hin gehen muss, somit kann meiner Meinung nach, sehr wohl zB ein Auftrag im Mödling zum Airport von einem Wr. Taxi ausgeführt werden. wenn das Taxi in irgendeiner Form bestellt wurde.

Hatte so einen ähnlichen Fall mal, Kunde schläft im Zug ein , bestellt sich ein Taxi in Wien (da in Laa an der Thaya kein Taxiunternehmen bereit war, ihm nach Mitternacht noch zu befördern) nach Laa an der Thaya und fährt mit mir zurück nach Gegend Wolkersdorf.

Auftrag wurde von 31300 an mich vermittelt, übernommen hab ich den Auftrag am Hochstädtplatz
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 16.05.2018, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

@ taxman .. das problem ist... das ich offensichtlich nicht wusste das man am taxameter eine pauschalfahrt eingeben kann Smile naja fahre ja auch erst 19 jahre, quasi anfängerfehler ;)

bitte um aufklärung wie sowas geht... danke
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Taxi-Driver
Das Original


Anmeldungsdatum: 21.12.2007
Beiträge: 2866
Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..

Beitrag Verfasst am: 16.05.2018, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

@Cerosh,

wie wär´s hiermit? Wink
http://lmgtfy.com/?q=anleitung+hale+taxameter
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~~~ Taxi-Driver ~~~
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