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Taxman caesar collationum
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 3939 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 07.05.2018, 12:33 Titel: Deutschland machts vor. |
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In den vergangenen Monaten gab es in Deutschland ähnlich gelagerte Diskussionen wie bei uns. Jetzt hat der deutsche Bundestag eine Grundsatzentscheidung getroffen, die für das Taxigewerbe nicht so schlecht aussieht.
Bundestag lehnt Vorschläge der Monopolkommission zur Deregulierung der Taximärkte in Deutschland ab.
Die Drucksache 18/4721 des Deutschen Bundestages befasst sich auf Seite 6 mit Wettbewerbsdefiziten auf Taximärkten (in Deutschland). Die Monopolkommission empfahl unter anderem die „Rückkehrpflicht für Mietwagen“ aufzuheben und die Taxitarife (nach unten) freizugeben, damit der dann entstehende Wettbewerbsdruck die Preise für die Fahrgäste senken würde. Eine Obergrenze (für Taxitarife) sollte eingeführt werden, damit das schöne Ziel nicht zum „Rohrkrepierer“ werden könne. Die Bundesregierung lehnt das Vorschlagspaket ab.
Taxitarife werden weiterhin von den Genehmigungsbehörden festgesetzt:
Zu den Vorschlägen zur Aufgabe der Tariffestsetzung beschließt die Bundesregierung:“ … Die darüber hinaus von der Monopolkommission angeregte vollständige Aufgabe der behördlichen Tariffestsetzung und der Tarifpflicht sowie ggf. der Betriebs- und Beförderungspflicht befürwortet die Bundesregierung nicht…“
An der Rückkehrpflicht für Mietwagen wird nicht gerüttelt:
“… Die von der Monopolkommission geforderten regulatorischen Anpassungen beim Verkehr mit Mietwagen, wie die Abschaffung der Rückkehrpflicht und der Vorschrift, dass ein Beförderungsauftrag grundsätzlich am Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers eingehen muss, sowie eine Angleichung der Umsatzsteuersätze lehnt die Bundesregierung ab. Sie sieht auch weiterhin die Notwendigkeit einer Abgrenzung zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr, um den Taxenverkehr zu schützen. Die Bundesregierung weist auch darauf hin, dass die durch die Rückkehrpflicht von Mietwagen bedingten Leerfahrten und dadurch verursachten zusätzlichen CO2-Emissionen als eher gering einzuschätzen sind….“
Ermäßigter Umsatzsteuersatz (7%) für Taxen bleibt:
" ... Die Bundesregierung hält eine Angleichung der Umsatzsteuersätze im Taxen- und Mietwagenverkehr nicht für geboten. Am Taxenverkehr besteht – anders als am Mietwagenverkehr – ein öffentliches Verkehrsinteresse..." _________________ !!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!! |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 08.05.2018, 09:57 Titel: |
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Wenn Sie jetzt bei uns noch die EK-Steuer herabsetzenauf 10%, die ALLE zahlen müssten, egal wie hoch oder niedrig der Umsatz ist und im weiteren versichert wird, dass man mit einem monatlichen Fixbetrag eine monatliche Pension von € 1.200,- netto erhält, dann wäre der soziale Unterschied wieder ausgeglichen.
Denn eines ist auch klar, wir dürfen nicht mehr, aber auch nicht weniger verlangen, aber dafür die Steuern in voller Höhe blechen - kann auch nicht sein?!
Da möchte ich schon die Gewerkschaft der Metaller sehen, wenn Sie 6 Jahre keine Gehaltsanpassung sehen, was sie da gemacht hätten?! _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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wolfi Amateur
Anmeldungsdatum: 20.08.2016 Beiträge: 471 Wohnort: marchfeld
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Verfasst am: 22.05.2018, 16:35 Titel: |
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TomBlack hat Folgendes geschrieben: |
Da möchte ich schon die Gewerkschaft der Metaller sehen, wenn Sie 6 Jahre keine Gehaltsanpassung sehen, was sie da gemacht hätten?! |
im Gegensatz zu uns haben die Metallarbeiter aber nur wenig Möglichkeiten, ihren verdienst durch mehr oder weniger Arbeitsstunden zu steuern |
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Cerosh Amateur
Anmeldungsdatum: 24.11.2014 Beiträge: 495 Wohnort: 1050 Wien
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Verfasst am: 23.05.2018, 10:21 Titel: |
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ausserdem is der tarif mehr als warenpreis, denn als gehalt zu sehen _________________ RL suckt, aber Grafik is geil |
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