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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 27.04.2018, 23:55 Titel: Handelsgericht Wien |
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Im Rechtsstreit zwischen Wiener Taxiunternehmen und Uber-Fahrern gibt es nun eine weitere Entscheidung. Das Oberlandesgericht hat die vom Handelsgericht erlassenen einstweiligen Verfügungen gegen zwei Mietwagenfirmen bestätigt – sie dürfen damit weiterhin keine Uber Aufträge annehmen.
Dass Uber Fahrer gegen das Gesetz verstoßen würden hat das Wiener Handelsgericht im Juni mit einstweiligen Verfügungen entschieden. Dagegen haben die beiden Mietwagenfirmen beim Oberlandesgericht (OLG) Rekurs eingelegt. Im Oktober hat das OLG nun bestätigt, dass die Mietwagenfirmen keine Uber Aufträge annehmen dürfen. Es hat sich genau mit dem von Uber mit den Mietwagenunternehmen geschlossenen Dienstleistungsvertrag beschäftigt. Und das Gericht kam zum Schluss, dass die Vermittlung, die Uber vornimmt – bei der letztlich der Fahrer den Beförderungsauftrag annimmt – eine Umgehung der rechtlichen Vorgaben darstellt. Damit wird die Rückkehrpflicht für Mietwagen verletzt und wettbewerbswidrig gehandelt.
Bereits das Handelsgericht Wien vermerkt in seinem Beschluss zur aktuellen Klage, dass die beklagte Mietwagenfirma keine Belege vorlegen habe können, dass ihre Aufträge an der Betriebsstätte eingegangen wären. Stattdessen habe sie nur Mustermails von Uber vorgewiesen, was sehr dafür spricht, dass es sich bei der Fahrer-App von Uber um eine reine Umgehungskonstruktion handelt, und die Aufträge faktisch nie an ihrem Standort oder der Betriebsstätte einlangen. Auch das Oberlandesgericht Wien hat sich dieser Ansicht angeschlossen. Da die Beklagte nach dem bescheinigten Sachverhalt Fahrgäste nicht an ihrem Standort bzw. der Betriebsstätte oder aufgrund einer dort eingegangenen Bestellung aufnimmt, verstößt sie nach zutreffender Rechtsansicht des Erstgerichts gegen diese Bestimmung.
Uber Fahrern drohen jedenfalls spürbare Strafen. Firmen, die schon einmal gerichtlich verurteilt wurden, drohen bis zu 100.000 Euro Strafe für jedes einzelne neue Vergehen. Aber auch alle anderen Fahrer können nach dem Gewerberecht bestraft werden. Das Hauptverfahren beim Handelsgericht ist mit 25. April abgeschlossen. Für die betroffenen Taxiunternehmen stellen die aktuellen Entscheidungen des OLG einen bedeutsamen Erfolg im Kampf gegen unlauteren Wettbewerb dar. |
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Taxman caesar collationum
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 3939 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 28.04.2018, 06:50 Titel: |
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Madeira, das betrifft ein vollkommen anderes Verfahren und hat nichts mit dem gegenständlichen zu tun. Hier gehts um die vorangegangenen Entscheidungen die gegen für Uber fahrende Unternehmen gefällt wurden. _________________ !!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!! |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 28.04.2018, 09:04 Titel: |
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Ja, weiß ich schon. Dieses Schreiben habe ich nur zur Abschreckung gepostet weil es lesen ja auch Uber-Fahrer mit. Es kann nicht nur das Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden und mit Strafen bis zu 100.000 Euro pro Vergehen zur Kasse gebeten werden sondern auch Fahrer belangt werden. Taxischein kann man denen leider nicht entziehen weil sie eh keinen haben. |
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Taxi00 Newbie
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 43 Wohnort: Wien 1230
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Verfasst am: 28.04.2018, 09:20 Titel: Re: Eine Frage |
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madeira hat Folgendes geschrieben: | An welcher Adresse befindet sich diese Wohngemeinschaft die da Uberfahrer aus Osteuropa beherbergt?
"Easy Room Bett ab 10 Euro".
War in der ORF Sendung Thema zu sehen.
Vor dieser Adresse standen mehrere Mietwagen- |
https://www.easyroom.at/ |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 28.04.2018, 10:01 Titel: |
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Vielen Dank Herr Kollege.
Werden wir in Zukunft im Auge behalten diese Adresse.
Wenn in Zukunft dort Mietwägen abgestellt sind, die für Uber fahren dann bitte eine heutige Zeitung nehmen, Gratiszeitung, egal es muss nur das heutige Datum und die Überschrift der Zeitung erkennbar sein und das Auto und die dazugehörige Örtlichkeit mit dem in der Kamera eingestelltem Datum und genauen Uhrzeit einfach knipsen und weiterleiten. |
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piefke53 Amateur
Anmeldungsdatum: 14.04.2015 Beiträge: 343 Wohnort: Tulln
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Verfasst am: 28.04.2018, 17:35 Titel: |
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https://www.easyroom.at/
Zitat: |
Bett ab € 10,-
Günstige Monteurzimmer in Wien - Gratis Wifi |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 23.05.2018, 09:14 Titel: |
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U... wirbt jetz auf 2 großen Tafeln vor der Ausfahrt Altsimmering um Fahrer und Unternehmer.
auch mit der Formulierung „ TX & MW“
Eine unwahrscheinliche Dreistigkeit die hier an den Tag gelegt wird.
Ps ein kleiner Hinweis hängt auch auf der vorderen zollamtsstrasse. |
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Cerosh Amateur
Anmeldungsdatum: 24.11.2014 Beiträge: 495 Wohnort: 1050 Wien
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Verfasst am: 23.05.2018, 10:09 Titel: |
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vorallem weil tx keine mw fahrten machen darf oder? sobald taxameter verbaut, is dieser auch zur preisberechnung zu verwenden...
wenn dem so ist, is das quasi ne öffentliche aufforderung zum gesetzesbruch _________________ RL suckt, aber Grafik is geil |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 23.05.2018, 10:36 Titel: |
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Da habt's: kabhbk@bka.gv.at
E-Mail-Adresse von Kabinett Kurz! _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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Vario Newbie
Anmeldungsdatum: 30.10.2009 Beiträge: 47 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 24.05.2018, 01:51 Titel: |
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In der aktuellen Ausgabe von Profil (Nr. 21/2018) gibt es einen sehr guten Artikel mit dem Titel "Die Straßenkämpfer", der sich mit dem Thema auseinander setzt. Darin geht es kurz zusammen gefasst um folgende Punkte:
- Schwarzpacht (sprich: Pauschalfahrer)
- keinerlei Arbeitszeitenaufzeichnung
- geringfügige Anmeldung (um AMS-Geld beziehen zu können)
- die prekäre Situation der Fahrer (Stundenlohn ca. 4,-) |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 24.05.2018, 13:46 Titel: |
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Schon längst gelesen . . . _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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Vario Newbie
Anmeldungsdatum: 30.10.2009 Beiträge: 47 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 24.05.2018, 17:25 Titel: |
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Ist es österreichweit nicht einheitlich, dass die Autokennzeichen von Mietwagen mit MW enden?
Ich frage, weil mir in den letzten Tagen Wagen aufgefallen sind (weiß, mit seitlich aufgebrachten Werbefolien), deren Erscheinungsbild und Verhalten ich als U-Mietwagen eingestuft habe. Die Kennzeichen lauten aber beispielsweise MD185JX und MD186JX !?? |
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Cerosh Amateur
Anmeldungsdatum: 24.11.2014 Beiträge: 495 Wohnort: 1050 Wien
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Verfasst am: 24.05.2018, 17:30 Titel: |
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mw gilt nur in wien und schwechat.
was ich aber nun nicht wissen tuen tu, ob mietwagen die in wien tätig sind, nicht auch als solche erkennbar sein müssen, auch wenn sie von ausserhalb kommen. _________________ RL suckt, aber Grafik is geil |
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piefke53 Amateur
Anmeldungsdatum: 14.04.2015 Beiträge: 343 Wohnort: Tulln
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Verfasst am: 24.05.2018, 18:25 Titel: |
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Es gibt noch viel mehr Zulassungsbezirke als nur W und SW, bei denen TX und MW verwendet wird.
Und ein - beispielsweise - Korneuburger Mietwagen braucht kein MW.
Und wie Dir bekannt sein sollte, brauchen Mietwagen keine Merkmale wie das"Brikett" beim Taxi. |
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Cerosh Amateur
Anmeldungsdatum: 24.11.2014 Beiträge: 495 Wohnort: 1050 Wien
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Verfasst am: 25.05.2018, 01:35 Titel: |
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naja, ein in wien tätiger mw hat eben als kennzeichnung mw, damit man sie erkennt. bin mir nicht sicher ob ein mietwagen aus anderen bezirken sich nicht auch als mw kennzeichnen müsste wenn in wien tätig.
aber wie gesagt, dahingegen keine ahnung wie das funzt. aber denke auch mal die müssen nix kennzeichnen. _________________ RL suckt, aber Grafik is geil |
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Azrael Amateur
Anmeldungsdatum: 25.01.2009 Beiträge: 415 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 25.05.2018, 05:07 Titel: |
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Nein müssen Sie nicht. Sie dürfen bei uns arbeiten wenn Sie einen Auftrag bekommen. Ist wie bei uns. Da haben auch nicht alle ein TX sondern die vom Land haben normale Kennzeichen. Aber sobald wir zb. einen Auftrag von Wiener Neustadt bekommen, dann dürfen wir hin fahren und den Auftrag ausführen. _________________ Die Hand voller Asse, aber das Leben spielt Schach! |
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Cerosh Amateur
Anmeldungsdatum: 24.11.2014 Beiträge: 495 Wohnort: 1050 Wien
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Verfasst am: 25.05.2018, 06:41 Titel: |
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jo, hatte da nen gedankenfehler, dachte mir halt wenn die hauptätig in wien sind müssen sie halt auch irgendwie kennzeichenen,
aber die sind ja nicht hier tätig, die kommen ja immer erst extra nach wien wenn sie nen auftrag bekommen und fahren dann gleich wieder heim, war mein fehler ;) _________________ RL suckt, aber Grafik is geil |
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Azrael Amateur
Anmeldungsdatum: 25.01.2009 Beiträge: 415 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 25.05.2018, 15:25 Titel: |
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Genau, fahren extra wegen einem 5€ Auftrag nach Wien und dann wieder zurück ;) Das ist ja die Gschicht mit denen _________________ Die Hand voller Asse, aber das Leben spielt Schach! |
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Earl Grey Newbie
Anmeldungsdatum: 11.04.2012 Beiträge: 29 Wohnort: 1210
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Cerosh Amateur
Anmeldungsdatum: 24.11.2014 Beiträge: 495 Wohnort: 1050 Wien
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Verfasst am: 28.05.2018, 10:48 Titel: |
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der fahrer hier hat nur leider nicht recht wenn er meint " keiner kann mir vorschreiben wann und wo ich pause mache"
mietwagen dürfen eben nur pause am bertriebsstandort machen. da gibts auch kein , ich bin mal schnell 2 stunden beim mc. oder tanke 1,5 stunden. da is der herr im irrglauben...
wenn mw nicht in der betriebsstätte ist, is er am weg zum kunden.. mit kunden unterwegs... oder am heimweg... was anderes gibts bei mietwagen nicht (naja kurz tanken is wohl drinnen ;))
und mitm handy neben auto auf auftrag warten is keine pause, das nennt sich bereitschaft... was es bei mw nicht gibt.
aber die mietwagen die am gürtel bei der bp tanken müssen echt nen 5000l tank haben oder so, die brauchen immer echt lange zum tanken
falls ich mich täuschen sollte, lass ich mich gerne belehren _________________ RL suckt, aber Grafik is geil |
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