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Taxi für Uber
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 17.06.2018, 03:46    Titel: Taxi für Uber Antworten mit Zitat

mal paar sachen die ich als fakt verstehe, wenn dem nicht so ist bitte aufklären.

1. Fahrzeuge mit kennzeichen TX sind bei Personenbeförderung an den wiener taxitarif gebunden
2. Wenn fahrpreisvermessungsgerät (taxameter) im auto verbaut, muss dieser innerhalb wien uach bei personenbeförderung verwendet werden
3. taxi innerhalb wien muss als solches mit dachleuchte gekennzeichnet sein wärend einer personenbeförderung

heute nacht sind mir mehrere taxis, womöglich auch immer der selbe, son kom,ischer grüner eimer aufgefallen

ohne taxileuchte, ohne eingeschaltener uhr leute am ein und aussteigen.
wie funktioniert das? ich nehme mal an der kollege fährt für uber... zumindest hatte er nen handy am amaturenbrett was verdächtig nach uber app ausgeschaut hat.

wie geht das auch nur auf irgendeiner weise halbwegs legal? weil der weder ohne dachleuchte, ohne uhr und schon garnicht günstiger fahren darf als tarif mit kennzeichen tx.

war da nicht irgendwann mal ne sache mit man darf keine mw aufträge mehr mit taxi machen, also es muss uhr verwendet werden?

kann auch gut sein das ich da mal was nur falsch verstanden hab...
drum meine frage

danke im vorhinein
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tomtom
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 528
Wohnort: Wien, Wien nur du allein!

Beitrag Verfasst am: 17.06.2018, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

ja, der ist mir auch schon aufgefallen. grüner prius und nein, darf er nicht als taxi. wäre ein fall für die innung, aber die schlafen ja immer noch in der pendeluhr. bin ja nur gespannt ob sie wieder mal die frechheit besitzen und so wie vor einiger zeit am laurenzerberg taxis kontrollieren. da muss ich sie, so wie letztens auch aber halt gerade mal auslachen, ihnen mitteilen dass sie mich nicht belästigen sollen und weiterschicken mr_green
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Azrael
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Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 415
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 17.06.2018, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich kenn mich da nicht so aus, weil ich das ja nicht habe, aber es gibt die Möglichkeit auch MW im Zulassungsschein einzutragen. Allerdings bin ich mir auch nicht sicher ob das so regulär ist. Hab gehört das MW nichtmal einen ausgeschaltenen Taxameter im Auto haben darf, aber obs stimmt weiß ich nicht. Aber wenn, dann müssten sie rein theoretisch den Taxameter jedesmal ausbauen wenn sie als MW unterwegs sind.
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tomtom
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 528
Wohnort: Wien, Wien nur du allein!

Beitrag Verfasst am: 17.06.2018, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

gab erst unlängst hier im forum eine diskussion dazu, weil der kollege tom black diese variante wollte (taxi als mw) und es ihm nicht erlaubt wurde. der kann sicher mehr dazu sagen.
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 17.06.2018, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

ich frag mich halt nur, wie das uber entschuldigt? bei mw erklärens ja fahrer sind schuld, aber wenn ich an taxi mw aufträge vermittel, was für ne ausrede gibts da?
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Webmaster
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 18.06.2018, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

Cerosh hat Folgendes geschrieben:
ich frag mich halt nur, wie das uber entschuldigt? bei mw erklärens ja fahrer sind schuld, aber wenn ich an taxi mw aufträge vermittel, was für ne ausrede gibts da?


die gleiche Begründung, weil Ausrede ist es keine

es ist immer der Unternehmer bzw Lenker dafür verantwortlich, das die Bestimmungen eingehalten werden
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 18.06.2018, 03:35    Titel: Antworten mit Zitat

die begründung gilt vieleicht bei mw. aber da vermittlung an taxi grundsätzlich verboten, liegt die verantwortung auf beiden seiten. trafikant is ja auch schuldig wenn er an kinder zigaretten verkauft, und nicht die schuld beim kind oder?
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feinwiese
Amateur


Anmeldungsdatum: 01.02.2010
Beiträge: 483
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.06.2018, 09:44    Titel: Re: Taxi für Uber Antworten mit Zitat

Cerosh hat Folgendes geschrieben:



wie geht das auch nur auf irgendeiner weise halbwegs legal?

kann auch gut sein das ich da mal was nur falsch verstanden hab...
drum meine frage

danke im vorhinein


Geht schon, das ist wiedereinmal ein Schlupfloch, dass ein Mietwagenunternehmer ausnützt. Stand der Dinge ist, dass bei doppelter Eintragung (MW + Taxi) im Zulassungsschein, das Fahrzeug als Mietwagen genutzt werden kann. Bedingung ist, dass der Taxameter ausgebaut und die Dachleuchte abgenommen ist. Eine Verwendung als Taxi und das Anfahren auf Standplätzen ist dann aber rechtlich erst wieder nach dem Einbau des Taxameters und dessen Eichung zulässig.

Das die Verwendung eines mit TX angemeldeten Fahrzeuges als Mietwagen zulässig ist, heißt aber nicht, dass die illegale Verwendung von Mietwagen in der Taxidienstleistungsvermittlung (System Uber) deswegen plötzlich erlaubt wäre.

Es schei.t sich nur keiner drum.

lg

feinwiese
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Geld allein macht nicht glücklich, aber es ist besser, in einem Taxi zu weinen als in der Straßenbahn.
Marcel Reich-Ranicki
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 18.06.2018, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

nagut wenn der nach jeder mw benutzung eichen gehn kann, is das gesetzlich ja noch irgendwie verständlich. nachste mal muss ich schaun ob der taxameter drinnen hat, irgendwie läuft mir der recht häufig übern weg, ausser es sind mehrere grüne mit bz aufklebung als mw unterwegs,
aber als taxi (schild oben) auch schon gesehn, irgendwie sollt ich mal aufs kennzeichen schaun Smile glaub kaum das der in der nacht mal schnell eichen geht damit er wieder taxi fahren kann Smile

ps.: in dem falle is es wohl eher ein taxiunternehmer der schlupfloch ausnutzt ;) bzw seinen hohlraum zwischen hals und haarschop. will wohl uber fahren, aber hat angst vor uber zusperren, ummelden dann kost ja au wieder ^^
wenn mal wo in zeitung steht, taxler zerrt taxler aus auto und überrollt ihn unabsichtlich 43 mal, dann war ich das Rolling Eyes Cool
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
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Beitrag Verfasst am: 18.06.2018, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Also das mit dem taxameterausbau, halt ich für ein Gerücht, denn nirgends steht das kein taxameter verbaut sein darf.
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Webmaster
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 18.06.2018, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

bonafide hat Folgendes geschrieben:
Also das mit dem taxameterausbau, halt ich für ein Gerücht, denn nirgends steht das kein taxameter verbaut sein darf.


stimmt aber, bin jetzt zu faul den dazugehörigen Text zu suchen

tuts da nicht zu viel hinein interpretieren

das sind ganz einfach Unternehmer die sich um nichts scheren, da sie wissen das eh keine Kontrolle gibt, da wird ka Taxameter ausgebaut

es steht nirgends das an ein TX keinen Mietwagen Auftrag vermittelt werden darf, außerdem "was ist ein Mietwagenauftrag", jeder nur irgendwie möglicher Fahrtauftrag darf von irgendwem an ein TX vermittelt werden

und nochmal - es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Unternehmers und des Lenkers die Gewerbevorschriften einzuhalten
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
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Beitrag Verfasst am: 18.06.2018, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

tomtom hat Folgendes geschrieben:
gab erst unlängst hier im forum eine diskussion dazu, weil der kollege tom black diese variante wollte (taxi als mw) und es ihm nicht erlaubt wurde. der kann sicher mehr dazu sagen.


Richtig HATTE!

Denn dieses Kasperltheater mache ich nicht mit. Da ändern Sie ein Gesetz und vergessen sämtliche Begleitgesetze anzupassen und man wird als Unternehmer nur schikaniert. Ich persönlich glaube auch nicht daran, dass dieser Einheitsmischmasch leben kann.

Wenn nichts kontrolliert wird und das sieht man ja zB auch an diesen Kindergärten, machen die Leute was sie wollen. Gesetz hin Gesetz her - alles ein Schmarren . . . .
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 19.06.2018, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

jo is darf vermittelt werden, aber kein ungesetzlicher preis als voraussetzung verlangt werden.
da uber einen vertrag zwischen zu befördernder person und befördendem unternehmen vermittelt, bei dem ein preis festgelegt ist, ist diese vermittlung an tx gesetzlich verboten, da tx innerhalb wien an tarif gebunden, oder seh ich da was falsch? also darf uber zwar an taxi vermitteln, aber tx fährt dann nach taxi tarif....?!? wird das dem kunden so vermittelt? glaub ich nu nicht wirklich
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 20.06.2018, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wird auch nicht so gehandhabt. Es wird die U-Pauschale gefahren, wie der Preis dann allerdings in die RK einfließt ist fragwürdig!
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Neid muss man sich erarbeiten!
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
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Beitrag Verfasst am: 20.06.2018, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Gar nicht,

Braucht er auch nicht weil das quasi eine lieferscheinfahrt ist.

Ähnlich der Kundenkartenfahrt, bei einer FZ.
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Taxman
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Beitrag Verfasst am: 20.06.2018, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Bonafide geht nicht, da Kartenzahlungen kassenmäßig wie eine Barzahlung zu handlen sind.
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!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
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Beitrag Verfasst am: 20.06.2018, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kleiner unterschied zum Taxi, die Rechnungen werden meines Wissens per E-Mail von uber gestellt genauso wie die Verrechnung über uber läuft.

Daher nicht wie Kreditkarten sondern ähnlich wie Kundenkarte.

Über Fahrer sieht ja keine Kreditkarte
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feinwiese
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Anmeldungsdatum: 01.02.2010
Beiträge: 483
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Beitrag Verfasst am: 20.06.2018, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

bonafide hat Folgendes geschrieben:
Also das mit dem taxameterausbau, halt ich für ein Gerücht, denn nirgends steht das kein taxameter verbaut sein darf.



III. Besondere Bestimmungen für das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen-Gewerbe

§ 36. (1) Für das mit Personenkraftwagen (§ 3 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996, BGBl. Nr. 112/1996 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2006) betriebene Mietwagen-Gewerbe gelten § 13 Abs. 1 bis 4 sowie die §§ 14, 15, 16 und 17 sinngemäß.
(2) Die Kennzeichnung als Mietwagenkraftfahrzeug darf nur in einer nicht mit der Kennzeichnung als Taxikraftfahrzeug verwechselbaren Weise erfolgen. Insbesondere ist die Verwendung von Dachschildern und Leuchten, Freizeichen und Messinstrumenten zur Preisbestimmung nicht gestattet.

Soweit der Gesetzestext, der schon eindeutig ist. Aber wie anderswo schon erwähnt, diejenigen die es betrifft, denen sind Gesetzestexte sowieso nur ein Mittelchen zur Belustigung.


lg
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
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Beitrag Verfasst am: 20.06.2018, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Jo,eh verwenden darf er nicht eingebaut darf er sein.
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 21.06.2018, 03:06    Titel: Antworten mit Zitat

@bonafide wenn ein taxameter verbaut isses kein mw, weil eben kein taxameter bei mw, sobald taxameter verbaut, ist es ein taxi.
ein verbauter taxameter ist schon eine kennzeichnung die mit taxi verwechselt werden kann, daher verboten. zumindest wenn ich nen taxameter seh, isses für mich nen taxi, bsonders mit nem tx am kennzeichen, was ja auch eindeutig der verwechselbare weise der kennzeichnung wiederspricht... also is ja eigentlich schon eintragung als mw bei taxi mit kennzeichen tx schon gegen diese verordnung....
und besonders diese grünen häuseln haben sogar noch ganzu gross drauf--.... taxilenker gesucht, also auch eine kennzeichnung die gegen mw spricht..
da sind mehrere fälle der nicht einhaltung gegeben...
aber wie schon oben gesagt, die dies betrifft, denen is eh wurscht
eigentlich deppat von mir das ich mich über sowas noch wunder, wie so schön mal nen anderer taxler zu mir gesagt hat "selbst schuld du koffer, wieso hast au sowas wie nen gewissen, das hält nur auf"
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