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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

tax

mir ist der ablauf klar

die frage war an die gerichtet die immer nach der Behörde rufen.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, i denk heut langsam. ;-)
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!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Cerosh hat Folgendes geschrieben:
jeder mw, der irgendwo herumsteht, ausser an der roten ampel, kann ganz einfach kontrolliert werdn, hat dieser keinen laufenden auftrag, handelt er der rückkehrpflicht zuwieder. so schwer is das nu auch nicht.
und zuständig ganz klar die polizei, die ist ja auch für uns zuständig. und kann uns gegebenfalls wenn wir irgendwas von der bertriebsordnung nicht einhalten, strafen.
aber wie schon hier geschrieben, machn die das nur nach auftrag, und die obrigen haben wohl damit zu tun ihr geld zu zählen, haben daher keine zeit den polizisten auf der strasse nen auftrag zu erteilen.



nur leider so einfach ist es halt nicht

die tipps mit dem fotografieren der mw waren ja alle lieb und nett, aber bringen halt juristisch nix und kosten der stelle an die sie weitergeleitet werden leider nur zeit.
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

jo eh, das mit den fotos machen war eigentlich nur öl ins feuer leeren.

aber von der polizei auf frischer tat ertappt (also rumstehend) zu werden, is doch was anderes als nen foto von nem grantigen taxler oder?

mag sein das es wirklich nicht so einfach ist, mir fällt aber kein ersichtlicher und nachvollziebarer grund ein, was allerdings nicht heisst das es keinen gibt Smile
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

da gibts genug ausreden, wenn ich an deren stelle wäre
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

glaub da unterschätzt du jetzt unsre polizisten, ausreden gibbets für alles, strafen gibbets aber trotzdem Smile
es gibt keine ausreden für gesetzesbruch, nur gründe....
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

ich mach gerade pause

beweis das gegenteil
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piefke53
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Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 343
Wohnort: Tulln

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Polizei wird vorwiegend bei Straftaten oder Verkehrsverstößen aktiv.

Die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen und Urteilen ist normalerweise nicht deren "Baustelle".

Bliebe nur die Überprüfung auf verwaltungsrechtliche Verstöße. Und auch ein MW kann mal eine Weile "irgendwo" stehen, wenn der Fahrer Hunger hat oder mal aufs Häusel muss.

Und außerdem: Wo willst Du die ganzen Beamten her bekommen?
In Wien schieben viele eh schon einen Überstundenberg vor sich her, den sie vermutlich in diesem Leben nicht mehr abbauen können.
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

1. Nein mw darf nicht mal eben irgendwo ne pause machen, die dürfen mit bestellten fahrgast herumfahren, auf fahrgast warten, und wieder heimfahren. Pause wird am betriebsstandort begangen. Also so rein theoretisch...

2. Brauchts keine besonderen speziellen kräfte zur kontrolle, wenn son polizei auto herumfährt, und nen mw herumstehn sieht, kann man den kontrollieren... müssen nicht extra danch suchen, ich such sie ja au nit, und seh sie überall herumstehn. Einfach kontrollieren und nicht ignorieren würd schon helfen, muss nicht extra danach gesucht werdn. Und die betriebsordnung ist teil der stvo oder? Also keine zivilrechtliche sache, zumindest kann der polizist auch mein taxischein kontrollieren, und ob ich betriebsordnung mit mir führe, ist auch "nur" teil der betriebsordnung, genauso wie die rückkehrpflicht. Hier wird meiner meinung nach einfach nur nen verstoss gegen die stvo ignoreirt, oderals nicht strafbar erachtet. Aus welchen gründen auch immer

Also da brauchts echt nicht nen extrakommando, sondern einfach nur den ohnehin auf streife fahrenden polizist der es nicht ignoriert
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 08.07.2018, 06:03    Titel: Antworten mit Zitat

falsch

MW muss unter umständen sogar irgendwo pause machen, weil auch für MW Lenker gelten die Lenkzeitbestimmungen.

cerosh da ist ein unterschied:
ob du einen lenkerausweis mit hast oder nicht, ist eindeutig feststellbar, bei der rückkehrpflicht ist des nicht ganz so einfach
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 08.07.2018, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

bonafide hat Folgendes geschrieben:
falsch

MW muss unter umständen sogar irgendwo pause machen, weil auch für MW Lenker gelten die Lenkzeitbestimmungen.


innerhalb wiens? vermittelt uber echt 13h fuhren? oder is der heimweg innerhalb wien so weit das er 13h herumfährt? muss aber häftiger stau auf der tangente sein Smile

also innerhalb von wien kann er jederzeit zur betriebsstätte zurückkehren um dort seine pause zu begehen, da kanns echt nit passieren das er die 12h plötzlich unerwartet im laufe eines auftrags überschreitet, die ausrede zählt wohl nit wirklich wenn er innerhalb von wien tätig ist, das versteht sogar nen polizist ;)

als ich damals mw gefahren bin hatte ich au immer genug zeit heimzufahren und dort nen nickerchen zu machen. bei mw hat man ja den vorteil das man sich seine aufträge einteilen kann, so dass sich die pause am betriebsstandort ausgeht, darum gibts ja beim mw aufträge die in der betriebsstätte eingehen... ok is bei uber halt anders, aber das ja auch nen teil des problems.. die ganze betriebsordnung um den mw is halt nicht für spontanaufträge gemacht, sondern es wird davon ausgegangen das man nach verträge fährt die schon vor fahrtantritt bekannt sind..

jedenfalls kannst du nicht einen kurz auftrag nach dem anderen machen, und dann draufkommen, huch ich muss ne pause machen, hier bleib ich jetzt mal stehn, die ausrede checkt wohl jeder polizist, da muss sich der fahrer eben seine schicht besser einteilen, als mw wirklich keine kunst. und da er ja sowieso nach jeder fahrt heim muss, bleibt er dort halt wenn seine fahrtzeit überschritten ist und macht nen gemütliches päuschen.

wie ich schon mal sagte, für gesetzesbruch gibt es keine ausrede, nur gründe
mann muss sich dran halten, und dementsprechend die ramenbedingungen anpassen, ist einem das aus irgendeinem grund nicht möglich, muss man halt konsequenzen in kauf nehmen.

was anderes isses wenn er nachweisen kann das der laufende auftrag schon 12h andauert, dann kann/muss er natürlich ne pause machen, aber ich denke mal für ne 12h fuhre ruft keiner den uberaner, da such ich mir schon nen richtigen mw.
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
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Beitrag Verfasst am: 08.07.2018, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

siehst genau das ist das Problem, du hast keine Ahnung was ich meine

lenker müssen nach 4 std. lenkzeit eine pause machen, daher kann der polizist nicht ganz einfach sagen ausrede.
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
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Beitrag Verfasst am: 08.07.2018, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

dann ersetz die 12 einfach durch ne 4, auch 4 stunden aufträge werden von uber nicht vergeben. wenn der fahrer nachweisen kann das er schon 4 stunden am stück herumfährt... ok, wenn nicht hätte er ohne weiteres zur betriebsstätte zurückkehren können bzw müssen um dort seine pause zu begehen. der zeitrahmen kommt ja nicht plötzlich von irgendwo daher, ich fahre nicht 2 stunden herum und plötzlcih sagt mir einer "nun musst du pause machen bleib stehn" oder nach 6, ich weiss das es 4 sind, und muss demensprechend halt heimfahren wenn die zeit gekommen ist, und nicht einen auftrag nach dem anderen annehmen...

wieviele stunden das nun sind is egal, wenn die zeit fix ist, und nicht zufällig vom himmel fällt, er hat sich ans gesetz zu halten, und sein arbeitsumfeld anzupassen, und nicht das gesetz an sein arbeitsumfeld
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
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Beitrag Verfasst am: 08.07.2018, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

noch einmal wo steht das der mw die pause in seinem standort machen muss
nirgends

wenn er auf der rückfahrt sein lenkzeit überschreitet muss er gestzlich eine pause machen punkt wo auch immer und damit hält er sich ans gesetz
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
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Beitrag Verfasst am: 08.07.2018, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

da er nach jeder fahrt zur heimstätte muss, ergibt sich das von selber... wenn er wirklich einen auftrag nach dem anderen bekommt, und es ihm deswegen innerhalb der 4 stunden unmöglich ist sich richtung heimat zu begeben, darf er wenn die 4 stunden kommen keinen neuen auftrag annehmen heimfahren und dort dann sein päuschen machen... ein mw darf ausserhalb der arbeitszeit eigentlich nicht auf der strasse herumstehn, mann muss für jeden wagen einen stellplatz haben... war zumindest mal so, ka ob noch immer.. das das in der praxis anders ausschaut is mir schon klar

is es echt so schwer zu verstehn das man seine arbeitsbedingungen an gesetze anzupassen hat, und nicht gesetze an seine arbeitsbedingungen? dann bräuchtma eh keine gesetze, weil eh alles ansichtssache.

ich muss ja auch bremsen wenn ampel rot wird, und nicht die ampel darf erst rot werden wenn ich steh, auch wenn das in der praxis nicht ganz so eingehalten wird ^^

das was du ansprichst, ist eine ausrede, aber noch lange kein grund..
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
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Beitrag Verfasst am: 08.07.2018, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

cerosh

Du interpretierst Sachen in eine Verordnung, die so nicht drinnen stehen und sagts so einfach ist das.

Leider ist halt das ganze nicht so einfach, eben nicht schwarz oder weiß.


Und nicht alles was hinkt ist ein Vergleich
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
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Beitrag Verfasst am: 09.07.2018, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

ok der ampel vergleich war doof, besser wäre, ich muss schon bremsen wenn die ampel blinkt, und nicht plötzlich stehn wenn sie rot ist, ich muss meine fahrweise anpassen.... Smile

aber hast schon recht, manche sind vom rot nach blinken genauso überrascht, wie von der tatsache das ca 30minuten nach 3,5 stunden die 4. anfängt ;)
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
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Beitrag Verfasst am: 09.07.2018, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast mich noch immer nicht verstanden,wo der die Pause macht ist vollkommen gleichgültig nach 4std muss er stehen bleiben.


Nach deiner Definitiondürfte ein mw maximal einen 2 stündigen Auftrag annehmen

Wien Salzburg mit MW wäre damit unmöglich
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
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Beitrag Verfasst am: 09.07.2018, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

um mich nicht selbst zu zitieren
"wenn er nachweisen kann das der laufende auftrag länger als 4 stunden dauert..."

betonung auf laufender auftrag...
dann is es klar, aber da uber wohl eher selten aufträge vergibt die 4 stunden dauern is das wohl eher sehr sehr selten schlagend, und wenn doch sicher kein problem nachzuweisen...

denke mal wir haben hier aneinander vorbei geredet

aber ich persönlich verstehe es so, das wenn er wirklich schon 3:40 herumfährt, weil dauernt ein auftrag nach dem anderen, darf er halt keinen neuen auftrag mehr annehmen, weil er pause machn muss, und sich daher schon vorschauend in die betriebsstätte zu begeben hat, was innerhalb des wiener stadtgebiets ja wohl echt keine hexerei ist zu planen. ich kann das natürlich auch falsch verstehn, die möglichkeit besteht sehr wohl Smile

obwohl ich jetzt sowieso nicht die sinnhaftigkeit einer zwangspause nach gerade mal 4 stunden sehe, einem berufsfahrer wird nicht zugemutet länger als 4 stunden am stück fahren zu können? aber jeder sonntagsfahrer darf 16 stunden am stück durch die gegend kurven? Smile aber das andere gschicht.
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
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Beitrag Verfasst am: 09.07.2018, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

ich gebs auf.
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