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Befristung

 
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.09.2018, 18:05    Titel: Befristung Antworten mit Zitat

Demnächst werden Taxischeine nur mehr befristet auf 5 Jahre ausgestellt.
Ich bin das ja schon von meinen Führerscheinklassen C, D gewohnt.
Alle 5 Jahre 1 Woche Schulung, wieder ein ärztliches Gutachten, einen neuen Führerschein mit aktuellem Foto und dementsprchend vielen Kosten. Natürlich muss der Taxischein auch umgeschrieben werden weil die neue Führerscheinnummer eingetragen werden muss. Kostet mir jedesmal ein paar Hundert Euro alles zusammen. ( Module Schulung, ärztliches Gutachten, neues Foto, neuer Führerschein, neuer Taxischein etc. viele Rennereien...)
Das war bei der heutigen Fachgruppentagung in Tulln auf dem Schiff der Stadt Wien von Herrn Komerzialrat Leitner aus Salzburg zu hören.
Das heißt auch für jene die den Taxischein verlieren oder einen neuen Führerschein beantragen, in die Befristung fallen.
Der Hintergrund ist dieser, dass man einen bestehenden Taxischein sehr schwer entziehen kann und nun den Mietwagenfahrer ein Taxischein vorläufig ausgestellt werden soll, wenn sie über eine gewisse Zeit im Unternehmen tätig sind. Es geht um die Vertrauenswürdigkeit. Weil Mietwagen kann man auch mit gerichtlichen Vorstrafen fahren.
Das ist natürlich alles wieder mit enormen Kosten verbunden wenn man alle 5 Jahre einen neuen Taxischein mit aktuellem Foto braucht.
Wollen wir das wirklich Kollegen?
Früher waren die Funkkarten von 31300 und 40100 ja auch unbefristet bis man auf die Idee kam es lässt sich damit Geld verdienen wenn man sie auf 2 Jahre befristet. Wieder eine neue Funkkarte lösen und den Taxischein vorlegen.
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.09.2018, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Naja es gab ja mal eine Zeit, da konnte man sich die Taxischeine kaufen. War gar nicht so lange her, so gesehen, kann es nicht schlecht sein, denn wenn der Käufer dann verlängern muss - da möchte ich schon sehen, wie er das dann erklärt?!
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.09.2018, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

tom wenn was zum kaufen war dann nicht das amtliche dokument.
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Webmaster
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 24.09.2018, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wie stellen sich die Herren 1 Woche Nachschulung vor

vollkommener Bullshit was da schon wieder verzapft wird

Eine Nachschulung läuft normalerweise als bezahlte Arbeitszeit ab

wie sollen das Lenker machen die nebenbei den Job machen, vollkommen legal geringfügig (438,05) angemeldet, neben ihrem Hauptjob dürfen sie ca 87 Std im Monat arbeiten, das sind zb 8 Tage jeweils am Wochenende

das dient nur zum quälen der bestehenden Taxilenker, Verringerung der bestehenden Lenker (viele die nicht mehr regelmäßig fahren werden sich das nicht antun) Geldmacherei, und ändert nichts, an unseren im Moment größten Problem

ist nur eine Ablenkungs Taktik, damit wir das eigentliche Problem nicht ansprechen müssen, bzw ein Lösung dafür suchen


Zitat:

55 x 4,35 = 239,25 Monatsarbeitszeit ergibt einen Stundenlohn von 5,02 (1200,-- : 239,25 = 5,0156)

ergibt eine mögliche Arbeitszeit bei geringfügiger Beschäftigung von ca 87 Std im Monat
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.09.2018, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Websi,
bezüglich der Geringfügigkeit. Es sind 17, Stunden pro Woche. Gerade saß meine Lohnverrechnerin hier, die hat sichs schnell ausgerechnet. ;-)
_________________
!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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Webmaster
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 24.09.2018, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Taxman hat Folgendes geschrieben:
Lieber Websi,
bezüglich der Geringfügigkeit. Es sind 17, Stunden pro Woche. Gerade saß meine Lohnverrechnerin hier, die hat sichs schnell ausgerechnet. ;-)


ja , soll auch OK sein, es geht mir mehr um den Zeitaufwand, und auch den Kosten, die den Lenkern sinnloser Weise reingedrückt werden
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.09.2018, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

nicht nur der Lenker, sondern auch den Unternehmer kostets, so is ja net, Weil für die gibts genauso nur den befristeten Deckel.
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.09.2018, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

tax

auf die 17 std. kommt man dann wenn man die Diäten (20x10,-) zum Bruttogehalt dazu zählt.

zahlen du und deine MA wirklich Abgaben für die Diäten ?

andernfalls hat der websi recht.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 25.09.2018, 06:44    Titel: Antworten mit Zitat

Spinnst? Diäten sind abgabenfrei, daher wurden sie ja auch in der Form reingenommen in den KV. Ich versteh natürlich, daß die Hochrechnungen hier genauer sind, als die einer professionellen Lohnverrechnung.
Nur was die Abgaben in diesem Zusammenhang mit dem Einkommen zu tun haben entzieht sich meiner Kenntnis.
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 25.09.2018, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

Tax

Die 17 Std pro Woche kommen nur dann zu Stande wenn du nicht den Kollektivvertrag sondern ein höheres Bruttogehalt oder einen geringere stundenzahl als im kollektiv vorgesehen heranziehst,

Da ich die Grundlagen der Berechnung deiner Lv Verrechnerin nicht kenne, habe ich nch einer Lösung gesucht um auf die 17 Std. zu kommen.

Daher die Frage nach den Diäten.
Andersrum gerechnet ergibt
17*4,33~73.5

438,05:73,5=5,996*55*4,33=1428 Bruttogehalt

Übrigens in Punkt 6 Kollektivvertrag ist der Teiler für das grundentgelt mit 1/238 angegeben.

Möglicherweise liegt die Zahl der Stunden bei dir aber auch niedriger, weil du nach eigenen Angaben ja ein provisonsmodell hast und damit eine höheren Bruttogehalt zahlst.
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Webmaster
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 25.09.2018, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

tua ma da jetzt net wegen a paar Stunden herumstreiten, ich wollte damit nur zeigen , das es für einen Vollzeit Arbeitenden durchaus möglich ist, legal 8 Tage im Monat nebenbei (zB Wochenende) Taxi zu fahren, und ich sag mal, das das sicher sehr viele sind, und es für diese Fahrer sehr schwer sein wird, 1 Woche Nachschulung unterzubringen , auch für alle anderen hauptberuflichen Lenker wird das administrativ nicht so einfach lösbar sein (Verdienstentgang)

aber bis sowas wirklich spruchreif wird, rinnt noch sehr viel Wasser die Donau runter
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 25.09.2018, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

bei hauptberufler is ne woche dienstentgang auch nicht lustig, vorallem weil ich mal davon ausgehe das der "dienstentgang" zu 100% die fahrer treffen wird
_________________
RL suckt, aber Grafik is geil
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 26.09.2018, 05:45    Titel: Antworten mit Zitat

@bonafide
möglicherweise, ich kenn mich da zugegebenermaßen sowas von nicht aus. Dafür hat man ja Mitarbeiter die das können. :-)

@cerosh
Dein Gedankengang in Ehren, aber wie kommst drauf?
Warum sollte das zu 100% den Fahrer treffen?
Trifft genauso den Unternehmer, der im Regelfall das Fahrzeug für diese Zeit stehen hat.
_________________
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 27.09.2018, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ok falls Auto wirklich stehn sollte, trifft beide zu 100%
Aber du weisst schon was ich meine, gehe ich jetzt von aus
_________________
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 04.10.2018, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der Schulung der 6 Module habe ich die Führerscheinklassen C, 'D gemeint. Hier muss man alle 5 Jahre nachschulen. 5 bzw. 6 Tage.
Beim Taxischein ist nur die Befristung auf 5 Jahre vorgesehen.
Es soll alle 5 Jahre geprüft werden ob man eine "Speisekarte" an Eintragungen hat und ob man noch vertrauenswürdig ist.
Das ist ein Schuss der nach hinten losgehen kann.
So zumindest will es der Fachverband.
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 04.10.2018, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

C95 Weiterbildung für LKW-Fahrer und D95 Weiterbildung für Busfahrer

Erfahren Sie alles zur Ausbildung, zu Fristen und Strafen. Anmeldung zu den Trainings ganzjährig möglich!
Alle Fahrer die im Personen-, Güterbeförderungsgewerbe oder Werksverkehr unterwegs sind, müssen ab den Stichtagen innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Stichtage für den Aus- und Weiterbildungsnachweis
Spätestens am 10. September 2013 für Bus sowie am 10. September 2014 für LKW Lenker, müssen die entsprechenden Personen der zuständigen Führerscheinbehörde die Absolvierung der 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Dies wird im Führerschein vermerkt, und gilt wieder für die nächsten fünf Jahre.

Erbringt man keinen Nachweis verliert man die Berechtigung im Personen-, Güterbeförderungsgewerbe oder Werksverkehr innerhalb der EU unterwegs zu sein.usbildungs- und Weiterbildungsmodule

Die 35 Stunden Weiterbildung sind in Ausbildungsblöcken von mindestens sieben Stunden pro Tag zu absolvieren.
Die insgesamt fünf Trainingsmodule der C95-Weiterbildung (LKW-Fahrer) und D95-Weiterbildung (Busfahrer) umfassen jeweils die Themenbereiche:
•Brems- und Sicherheitstechnik
•Eco Training (Umweltschutz)
•Ladungssicherung
•Recht
•Gesundheit und Ergonomie
Details finden sie bei den einzelnen Ausbildungsmodulen.
Lenker/Innen durchlaufen die Weiterbildung in dem Staat in dem sich der ordentliche Wohnsitz befindet, oder in dem Mitgliedstaat, in dem sie arbeiten.
Berufskraftfahrer mit Weiterbildungspflicht
•Lenkerberechtigung/Führerschein Klasse D, D+E, C1, C1+E, C, C+E
•Alle Lenker die im Personen- oder Güterbeförderungsgewerbe unterwegs sind
•Staatsangehörige eines Drittlandes dessen Arbeitgeber in einem EU-Land niedergelassen ist und der Fahrer auch im EU-Raum eingesetzt wird
Nicht betroffen sind:
•Fahrer von Fahrzeugen, deren Höchstgeschwindigkeit nicht über 45 km/h liegt
•Fahrer von Fahrzeugen, der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr
•Fahrer von Fahrzeugen, die zum Zweck der technischen Entwicklung zu Reparatur- und Wartungszwecken auf der Straße unterzogen werden, sowie von Neufahrzeugen, welche noch nicht in Betrieb genommen wurden
•Fahrer von Fahrzeugen, die in Notfällen bzw. für Rettungsaufgaben eingesetzt werden
•Fahrer von Fahrzeugen, die für nichtgewerbliche Beförderung von Personen oder Gütern eingesetzt werden
•Fahrer von Fahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung seines Berufs verwendet, sofern es sich nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 05.10.2018, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

TomBlack hat Folgendes geschrieben:
Naja es gab ja mal eine Zeit, da konnte man sich die Taxischeine kaufen. War gar nicht so lange her, so gesehen, kann es nicht schlecht sein, denn wenn der Käufer dann verlängern muss - da möchte ich schon sehen, wie er das dann erklärt?!

Das hat mit dem nichts zu tun. Die Fachgruppe hat ein Prüfungszeugnis ausgestellt über die positiv bestandene Taxilenkerprüfung und mit dem Zeugnis ist man zum Verkehrsamt gegangen und hat den TX Ausweis beantragt.
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.10.2018, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

No dann .....
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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VancabLimousines
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.09.2018
Beiträge: 38
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 14.10.2018, 03:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde es auch gut wenn der Schein und auch alte ( Meiner ist aus 1990 ) befristet werden wenn man damit Geld verdienen möchte und dies beruflich verwendet.
In jedem Beruf werden Schulungen verlangt und auch gemacht.
Wien zB bestes Ranking weltweit und wie viele Fahrer können Englisch ????
Deutsch sind auch einige dabei wo es schon ziemlich happert !!
Fahrtrainiings usw ja warum nicht ?

Dann würde die Taxibranhce vieleicht einmal mit einemandeeren RUF dastehen als jetzt!!

Paralell ectreme Strafen für Fahrtenverweigerungen usw !!
Taxilenker sollten auch angehalten werden DIENSTLEISTER zu sein und dies auch zu leben.
Denke die hälfte weiss hiernicht um was es geht!!
Und diese Parasiten treiben dann Kunden zu UBER & Co !!
_________________
www.vancablimousines.com
www.taximove.org
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