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Videoaufzeichnung von Verkehrsgeschehen sinnvoll |
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ist mir bis dato gar nicht bekannt |
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Stimmen insgesamt : 25 |
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Autor |
Nachricht |
piefke53 Amateur
Anmeldungsdatum: 14.04.2015 Beiträge: 343 Wohnort: Tulln
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Verfasst am: 12.10.2016, 13:32 Titel: |
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nerdfilms hat Folgendes geschrieben: | Habe kürzlich gelesen, dass das Höchstgericht Dashcams verboten hat (http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/5096753/CrashVideos_Was-verboten-und-was-erlaubt-ist).
Man fragt sich wirklich, in was für einer Bananenrepublik man lebt, alleine heute habe ich zwei Situationen gehabt, in denen soetwas Gold wert gewesen wäre.
Die Obrigkeit ist allerdings stets auf der Seite der Kriminellen, anders sind solche Entscheidungen wirklich nicht zu erklären!
Wenn ich nur daran denke, wie viele Kriminalfälle im Ausland durch solche Einrichtungen aufgedeckt werden konnten, zum Beispiel der betrunkene us-amerikanische Manager, der auf einen Uber-Piloten eingeprügelt hat: https://www.youtube.com/watch?v=Q0xjkkBOijk.
Ein Taxler hat halt hierzulande keine Rechte, sondern nur Pflichten und wird von den Gerichten im Regen stehengelassen, wirklich kein Wunder, wenn die Steuermoral nicht überall 1A ist! |
In einem Rechtsstaat darf man mittels einer Dashcam das Verkehrsgeschenen vor dem eigenen Fahrzeug aufzeichen, die Aufzeichnungen jedoch nicht beispielsweise auf YouTube veröffentlichen.
Je nach Staat ist die Verwendung als Beweismittel zur eigenen Entlastung entweder generell in Ordnung oder man ist auf das Wohlwollen des Richters angewiesen. (Bei einer Ablehnung ist jedoch ein guter Berufungs- oder Revisionsgrund vorhanden, wenn entlastende Beweismittel nicht zugelassen werden!).
In Österreich darf man keine Außenaufnahmen erstellen, da höchtsgerichtlich die Dashcams für illegal erklärt wurden.
Ist also Österreich ein Rechtsstaat? Eher nicht.
(Außerdem gibt es in sehr vielen Bereichen eine Beweislastumkehr, auch das ist in Rechtsstaaten eher nicht der Fall!)
Innenaufnahmen wie im von Cabbie geschilderten Umfang (wobei oft auch in von Fahrern = Angestellte gelenkten Fahrzeugen eine Innen-Cam vorhanden ist!) darf man anfertigen, natürlich erst nach der kostenpflichtigen (wie in Österreich üblich) Erteilung einer DVR-Nummer.
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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nerdfilms Forums Profi
Anmeldungsdatum: 11.03.2008 Beiträge: 833 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 12.10.2016, 17:13 Titel: |
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Cabbie, das ist sicher positiv, nur kann ich halt Verkehrsunfälle damit nicht nachweisen und als Angestellter habe ich auch kaum die Möglichkeit, soetwas zu installieren.
Piefke, du hast recht in allem was du schreibst!! |
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Cabbie Newbie
Anmeldungsdatum: 17.12.2015 Beiträge: 86 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 12.10.2016, 20:49 Titel: |
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Nerdfilms, ich meinte natürlich nur den Innenraum, nach aussen zu filmen und zu speichern ist meines Wissens verboten.
Dein Chef soll sich um die Formalitäten der Innenraumüberwachung kümmern. Ist schließlich auch für den Unternehmer von Vorteil wenn was passiert. |
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