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Behindertenparkplatz ohne Ende-Schild

 
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Jo
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 18
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.12.2016, 07:10    Titel: Behindertenparkplatz ohne Ende-Schild Antworten mit Zitat

Mal eine Frage in die Runde, habe gerade eine Anzeige kassiert weil ich rücklings in den letzten Parkplatz in der Otto-Bauer-Gasse (in Fahrtrichtung links, Ecke Gumpendorfer) reingefahren bin, sah nur ein Schild von hinten, dachte mir es wäre irgendein Ende-Schild. Jedenfalls als ich nach 10min zurückkomme, eh klar, Anzeige, Abschleppung veranlasst... Also habe ich mir das Schild angesehen, und das ist ein Behindertenparkplatz Anfang, mit einem Zusatzschild mit einem Pfeil in Fahrtrichtung, also genau auf den einzigen letzten Parkplatz hier mit der baulichen Abgrenzung durch diese Mini-Grünfläche. Was aber fehlt ist definitiv ein Ende-Schild.
Daher meine Frage: ist das so überhaupt gültig? Dachte es muß immer ein Ende-Schild geben, oder reicht da wirklich die bauliche Begrenzung??
Danke vorab für Infos!!
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Verfasst am:     Titel: Anzeige

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wolfi
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.08.2016
Beiträge: 471
Wohnort: marchfeld

Beitrag Verfasst am: 19.12.2016, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

schau noch mal

da wird wohl ein schild dabeigewesen sein, mit Pfeil in beide Richtungen >5m<
aber es reicht eine weisse Markierung bzw eine bauliche Begrenzung auch
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Jo
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 18
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.12.2016, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Wolfi, danke für die Antwort, ich war gerade dort, da steht der Pfeil nur in die eine Richtung, aber wenn die bauliche Begrenzung reicht, hab ich vermutlich schlechte Karten, danke Dir für die Info!

[/img]
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wolfi
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.08.2016
Beiträge: 471
Wohnort: marchfeld

Beitrag Verfasst am: 19.12.2016, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

alles klar

da ja danach parken nicht erlaubt wäre, da 4 räder am Gehsteig...

zahls einfach und merks dir Very Happy

beileid Smile
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wolfi
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.08.2016
Beiträge: 471
Wohnort: marchfeld

Beitrag Verfasst am: 19.12.2016, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

hmm, rücklings gefahren?

wieviele meter darfst in einer Einbahn retour fahren? eine wagenlänge, soviel ich weiss, zum einparken...

das wären lt Foto aber gern mal 30m...5 wagenlängen, also würde ich dies nicht als berufungsargument verwenden, naja, und von vorne hättest es ja sehen müssen...taxler = Berufsfahrer, da kostet jeder fehler gleich das doppelte...
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Jo
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 18
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.12.2016, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

yepp mach ich, alles klar, und - war als Privatfahrer dort. Und die Wagenlänge habe ich im Radius eh gebraucht um dort reinzukommen. Ist halt schon 30 Jahre her daß ich den Lappen gemacht habe, Alzheimer schlägt zu. Die Sackbauern kassieren mir damit zum ersten mal seit 7 Jahren wieder eine Strafe, ich finde mich damit ab.
Wünsche Dir wunderschöne Weihnachten & danke fürs Feedback! Smile
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Jo
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 18
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.12.2016, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

ps - die Wagenlänge: da darf man nicht durchfahren zur Gumpendorfer, sd. muß rechts in die Worellstraße abbiegen, deswegen der Radius :-/ Wäre aber eine lustige Argumentation. Jetzt fällt mir noch ein das ganze mit Einsprüchen in die Länge zu ziehen und zu hoffen daß es im Weihnachtstrubel durchfällt. Weißt Du zufällig die "Verjährungsfrist" für sowas?
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wolfi
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.08.2016
Beiträge: 471
Wohnort: marchfeld

Beitrag Verfasst am: 19.12.2016, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

danke, dir auch schöne feiertage Very Happy

lg wolfi

PS: Verjährungsfrist 3 jahre
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Jo
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Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 18
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 04.01.2017, 14:06    Titel: Follow up - die Strafe Antworten mit Zitat

Habe gerade die Neujahrsgrüße erhalten, 108,- EUR :(
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 04.01.2017, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz schön saftig!
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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Verfasst am:     Titel: Anzeige

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Jo
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Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 18
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 04.01.2017, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich jetzt schreibe das Schild gehört aus Rache umgesägt dann werde ich vermutlich von den hiesigen Foren-Admins wegen hate-speech gesperrt, daher schreibe ich das nicht.. war aber auch mein erster Gedanke.. habe es gerade beim ÖAMTC mit Foto w/Beeinspruchungsmöglichkeit, auch der Höhe nach, nachgefragt.
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 04.01.2017, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Guckst du hier
https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/w5002800.htm


58 Euro ohne Behinderung eines berechtigten

108 Euro wenn ein berechtigter zufahren wollte

Und ein weiterer link

http://www.polizei.gv.at/wien/files_wien/Verordnung%20Beilage%20Deliktscodetabelle%2015012014.pdf
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Jo
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 18
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 04.01.2017, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

danke, dann habe ich noch eine kleine Hoffnung im Verfahren nach Einspruch, um den behinderten Zeugen vorführen zu lassen - mal angenommen es handelt sich um Standard-Maximalpreisverfügungen.. ich glaube das nicht daß in den 10min. da wirklich einer zufahren wollte - ich habe die Zeiten geprüft (da kommen mindestens 10 Blaukappler vorbei u. ich habe noch keinen Behinderten dort jemals gesehen, aber haufenweise Leute die sich auch so wie ich falsch einparken - der Platz ist eine Goldgrube)
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Jo
Newbie


Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 18
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 05.01.2017, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

So, das haben`s mir heute beim ÖAMTC auch noch ausgeredet.

a) Beschilderung ist rechtens, war früher so daß es Anfang/Ende geben musste, jetzt nimma
b) Gerade weil ich das Schild von hinten gesehen habe, hätte ich 10-15m in beide Richtungen gehen müssen, um festzustellen was auf den Schildern steht - "das ist mir zuzumuten" ..
c) Der Beamte der den Zettel geschrieben hat muß nicht nachweisen können daß da gerade wirklich ein Behinderter zufahren wollte, da stünde Aussage gegen Aussage (ich brauch gar ned raten wer bei sowas gewinnt)
d) die Preislage geht dann gleich auf 150-160 hoch, mit jedem Einspruch mehr, und selbst wenn ich damit durchkomme - auf die original 58,-- komme ich sowieso nicht mehr runter, viell. auf 80,- bis 90,- ..

Risiko-Nutzen-Zeitaufwandabwägung --> drauf gschi**n, ich brenn und merk`s mir.

Danke an alle Mitstreiter hier für die seelische Unterstützung und die Links mit dem Strafenkatalog (der ist sehr interessant) !! Smile

LG
Johannes
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düdo508
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Anmeldungsdatum: 10.07.2009
Beiträge: 65
Wohnort: Linz

Beitrag Verfasst am: 06.01.2017, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Jo,du musst das positiv sehen!
Du hast dir eigentlich einen Haufen Kohle gespart!

Rechne die Tage, wo du nicht 100prozentig STVO-konform unterwegs warst mal die ungefähre Strafhöhe der Delikte. Dann ziehst du den aktuellen Beitrag ab und Shocked a Mördermarie gespart!

Letztens hat mich ein Sheriff um einen 50er erleichtert. 10 Minuten, 1 Geschwindigkeitsübertretung und zwei Sperrlinien später war ich geistig wieder quitt mit ihm... Wink
_________________
geht ned gibts ned!
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