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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 15.12.2016, 01:11 Titel: Versicherungsselbstbehalte |
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Versicherungsselbstbehalte
Am Standplatz erzählen mir Lenker sie müssten wöchentlich eine gewisse Summe von 10 bis 30 Euro für zukünftige mögliche Unfallschäden bis zur nächsten Weihnachtsfeier ansparen.
Der erste Knaller kostet dann € 600.- sagte mir ein Lenker.
300.- Euro bei einem schuldigen oder nicht einbring baren Schaden für die gegnerische Haftpflichtversicherung und € 300.- für den Kaskoselbstbehalt.
Ja aber wie geht man wirklich damit um wenn der Gegner ein Obdachloser Skater, ein besoffener Flüchtling der zu Fuß geht und der einem ins Auto hineinrennt usw. Wem gehört das Bummerl?
Wie sieht es bei einem Einbruch aus? |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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satriani User
Anmeldungsdatum: 03.01.2008 Beiträge: 214 Wohnort: wien 21
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Verfasst am: 15.12.2016, 07:30 Titel: |
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Imma spricht a, oba nix wasta von die auskena.
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 15.12.2016, 07:55 Titel: |
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Latrinengerüchte sind nicht nur anrüchig, sondern meist unwahr! _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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wolfi Amateur
Anmeldungsdatum: 20.08.2016 Beiträge: 471 Wohnort: marchfeld
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Verfasst am: 15.12.2016, 08:37 Titel: |
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ich finde die frage durchaus berechtigt... |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 15.12.2016, 11:12 Titel: |
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wolfi hat Folgendes geschrieben: | ich finde die frage durchaus berechtigt... |
Anfragen bei dem KFZ- Versicherer wirkt Wunder! _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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wolfi Amateur
Anmeldungsdatum: 20.08.2016 Beiträge: 471 Wohnort: marchfeld
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Verfasst am: 15.12.2016, 11:40 Titel: |
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ich glaube, hier wurde die frage nicht richtig verstanden
Madeira meinte wohl, wie die Unternehmer das händeln würden
nach dem arbeitnehmerschutzgesetz ist wohl eine uneinbringlichkeit Sache des Unternehmers
selbstverschuldete schäden gehen bedingt zu lasten des fahrers, jedenfalls nach meiner Erfahrung
btw Fahrer dürfen in Wahrheit nur bei grobfahrlässigem verhalten zur kassa gebeten werden
wolfi
edit:
mEn ist diese Einbehaltung für einen Selbstbehalt zwar verständlich und gang und gäbe (hatte ich selbst auch schon), aber unterm strich illegal |
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wolfi Amateur
Anmeldungsdatum: 20.08.2016 Beiträge: 471 Wohnort: marchfeld
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Verfasst am: 15.12.2016, 11:47 Titel: Re: Versicherungsselbstbehalte |
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madeira hat Folgendes geschrieben: |
Ja aber wie geht man wirklich damit um wenn der Gegner ein Obdachloser Skater, ein besoffener Flüchtling der zu Fuß geht und der einem ins Auto hineinrennt usw. Wem gehört das Bummerl?
Wie sieht es bei einem Einbruch aus? |
in jedem dieser fälle kann der Fahrer nicht haftbar gemacht werden
passiert dies durch den UN doch, würde ich mich an die AK wenden |
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