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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.12.2016, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Naja warm anziehen heißt es.
Eine Großmehrwagenunternehmerin hat einmal eine unbedingte Freiheitsstrafe ausgefasst auch wegen so einer Geschichte.
Na wenn die Finanz jetzt zu den Lenkern kommt und einmal die Bankkontobewegungen prüft usw....
Ein Lenker kann sich nötigenfalls auf seinen Vollkofferhorizont zurückziehen.
Ich nix auskennen mit Buchhaltung und Lohnverrechnung.
Ich nix wissen muss zahlen Steuer in Österreich. Chef sagen was ich machen. Chef sagen zahlen Abgaben. I nix wissen, I nix verstehen.
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wolfi
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Anmeldungsdatum: 20.08.2016
Beiträge: 471
Wohnort: marchfeld

Beitrag Verfasst am: 07.12.2016, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ausserdem ist die Tatsache, daß Lenker in die Ermittlungen mit einbezogen sind, bemerkenswert.


@taxman

naja, vor einigen jahren, ich glaub so 5 oder 6, bekam ich eine Vorladung zur Polizei als zeuge
dort legte man mir allen ernstes die frage vor, welchen Umsatz ich 3 jahre zuvor in den Monaten okt bis dez gemacht hätte

ich hab nicht mal mehr gewusst, bei wem ich damals gefahren bin

da ich mit den beamten in meiner heimatgemeinde, nicht wien, auf gutem fuss stehe (ich werde sogar bei Planquadraten durchgewunken, da man weiss, dass ich niemals Alkohol trinke, wenn ich fahre), hatte ich die Möglichkeit, mich mit der zentrale in Verbindung zu setzen, um die betroffene fa zu eruieren

meine aussage damals: wsl ca 20% mehr als übers jahr, da diese Monate umsatzstärker seien als die restlichen Monate
die frage, ob ich noch schriftliche unterlagen darob besässe, hab ich verneint
bin ja kein messie...

die Beamtin hat nur mit dem kopf geschüttelt ob solcher Naivität seitens der anfragenden behörde

nach nem Kaffee und einer kleinen plauderei war es für mich erledigt
ich hab auch nie wieder was darüber gehört

fakt ist, auch schon vor jahren wurden wir lenker zur aussage herangezogen
siehe finanzstrafverfahren gegen c&k in den 90ern

lg wolf

Smile
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wolfi
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.08.2016
Beiträge: 471
Wohnort: marchfeld

Beitrag Verfasst am: 07.12.2016, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

was ich aber für bedenklich halte, ist der umstand, dass wir lenker in die Verantwortung genommen werden, mittels "registrierkassa" einen genauen tagesabschluss zu erstellen
und dadurch auch vor dem gesetz haftbar gemacht werden können

früher hat der kassasturz gereicht, bzw der taxameterstand am schichtende
was der Unternehmer dann daraus machte war ausserhalb der Verantwortung des fahrers

heute siehts anders aus...

jeder Fahrer weiss um die Probleme bescheid:

kaum ein FG will ne Rechnung, steigt aus und geht
der Fahrer muss also allein und sofort einen ausdruck des betrages erstellen, soweit, so gut, oder auch schlecht, denn:

jetzt hab ich grad sofort nen neuen auftrag reinbekommen, oder der nächste FG winkt schon, oder ich steh sehr exponiert, die Autos hinter mir drängeln und und und...

wie häufig vergisst man dann den ausdruck?
ich leider sehr oft
bei schichtende ists dann so, dass man sich denkt > shit, da war doch noch was...
aber jetzt ist dann das Problem des fahrers, dass er einerseits zwar haftbar sein wird für die korrekte Abrechnung via kassa, aber andererseits keinen einfluss auf die buchhalterische Aktivität des Unternehmers hat und sowie für arbeits und stressbedingte Ungenauigkeiten persönlich haftbar ist

das finde ich als extrem bedenklich
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wolfi
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.08.2016
Beiträge: 471
Wohnort: marchfeld

Beitrag Verfasst am: 07.12.2016, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

und jetzt stelle man sich mal vor, ein Neuling, unerfahren (das waren wir alle mal) und auch noch mit dem vollkofferquotient a la @Madeira behaftet wird vor das Dilemma gestellt, jahre später seine kassaaktivitäten zu erklären, dann grüss Gott

wenn der arme dann auch noch zufällig was geerbt hat, dann kann ihm die Finanz auch noch den ars.h aufreissen und ihm sein erbe wegnehmen

fein...da ist noch viel luft nach oben...
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wolfi
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.08.2016
Beiträge: 471
Wohnort: marchfeld

Beitrag Verfasst am: 07.12.2016, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

unterm strich ist das ganze ein schuss ins knie

kaum ein Fahrer wird geerbt haben, die allermeisten werden sich hinterm vollkofferquotienten verstecken, wenn sie gscheit genug dazu sind und ausser sekkiererei wird nix heraus kommen

wie schon so oft, arbeitsbehinderung und nix sinnvolles daraus zu haben

wolfi Cool
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wolfi
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.08.2016
Beiträge: 471
Wohnort: marchfeld

Beitrag Verfasst am: 07.12.2016, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Na wenn die Finanz jetzt zu den Lenkern kommt und einmal die Bankkontobewegungen prüft usw....


also ICH hab meine umsätze noch nie über ein Bankkonto bewegt, von daher ist diese sorge (für mich) obsolet
Cool
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feinwiese
Amateur


Anmeldungsdatum: 01.02.2010
Beiträge: 483
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 08.12.2016, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

wolfi hat Folgendes geschrieben:


kaum ein Fahrer wird geerbt haben, die allermeisten werden sich hinterm vollkofferquotienten verstecken, wenn sie gscheit genug dazu sind und ausser sekkiererei wird nix heraus kommen

wie schon so oft, arbeitsbehinderung und nix sinnvolles daraus zu haben




Das ist nicht zwangsläufig so. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" findet hier durchaus Anwendung. Besonders für die Meute der geringfügig Beschäftigten Lenker schauts ned wirklich gut aus. Hier ist nämlich zu Unterscheiden zwischen der Abgabenhinterziehung (nix weis was Scheffe anmelden) und Sozialbetrug, nämlich das jahrelange kassieren von AMS-Geldern trotz erwiesener Vollbeschäftigung.

Da sich dies oft über Monate und Jahre hinweggezogen hat ist hier gewerbsmäßiger Betrug in Tateinheit mit Schwerem Betrug gegeben und mit einem Strafrahmen von 1 - 10 Jahren brauchts du dir auch um dein Bankkonto keine Sorgen mehr machen, denn die Daten haben die Behörden ja bereits, die suchen gar keine mehr.....

Auf Diversion, also Leibschüsselkasperltheater ala Berlusconi, braucht auch keiner hoffen, denn die ist bei schweren Delikten laut StGB ausgeschlossen.

Es wird also ein durchaus interessantes Jahr 2017 für so manchen.

lg

feinwiese
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Geld allein macht nicht glücklich, aber es ist besser, in einem Taxi zu weinen als in der Straßenbahn.
Marcel Reich-Ranicki
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 08.12.2016, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwann wird auch die Gerechtigkeit siegen - man muss nur lange genug warten - und werden wir es dann sein, die verächtlich auf die Sünder blicken?
Eher nein, aber bedauernswerter . . . .
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 08.12.2016, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Mit 1. Jänner 2017 wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, soll dann nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend sein. (Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 425,70 ab1.1. 2017)
Manche waren halt auch hier Sparefrohs und haben nicht die volle Geringfügigkeit angemeldet sondern vielleicht nur € 100.-
Das war sowieso paradox eine tägliche Geringfügigkeit einzunziehen.
So mit der monatlichen Geringfügigkeit ab 2017 ist das in Ordnung.

Voraussichtliche Werte 2017
Vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gelten für 2017 voraussichtlich folgende Werte.
Aufwertungszahl 2017 1,024
Höchstbeitragsgrundlage täglich € 166,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich € 4.980,00
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (SZ) € 9.960,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie DN ohne Sonderzahlungen; ASVG, GSVG, BSVG € 5.810,00
Geringfügigkeitsgrenze täglich entfällt ab 1.1.2017
Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 425,70
Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DAG) monatlich € 638,55
Arbeitslosenversicherungs­beitrag der/des Versicherten bei niedrigem Einkommen: Verrechnungsgruppe: Grenzwerte:
0 Prozent N25a bis € 1.342,00
1 Prozent N25b über € 1.342,00 bis € 1.464,00
2 Prozent N25c über € 1.464,0 bis € 1.648,00
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 08.12.2016, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

madeira hat Folgendes geschrieben:
Mit 1. Jänner 2017 wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. . (Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 425,70 ab1.1. 2017)

Und mit wie viel Stunden kann man da einen Lenker anmelden bei voller Geringfügigkeit von 425,70 ?
Da Ihnen bei einer geringfügigen Beschäftigung auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zustehen, können Sie diesen Betrag übrigens 14x im Jahr bekommen und liegen trotzdem noch unter der Geringfügigkeitsgrenze. Wichtig ist allerdings, dass die Sonderzahlungen als solche am Lohnzettel ausgewiesen werden!

Zuverdienst bei Pension aus gesundheitlichen Gründen

Bei einer Pension aus gesundheitlichen Gründen, also Berufsunfähigkeitspension (Angestellte), Invaliditätspension (Arbeiter), Dienstunfähigkeitspension (Beamte) oder Erwerbsunfähigkeitspension (Selbstständige), muss man mit dem Pensionsantritt die Erwerbstätigkeit aufgeben.

Für neue zusätzliche Dienstverhältnisse oder eine neue Erwerbstätigkeit nach dem Pensionsantritt aus gesundheitlichen Gründen gilt:
Bei bis zu 1.167,91 € brutto aus Pension und Erwerbseinkommen wird die Pension nicht vermindert.
Zwischen 1.167,91 € und 1.751,92 € brutto wird der Anteil, der die Grenze übersteigt um 30 % vermindert.
Der Teil zwischen 1.751,92 € und 2.335,81 € wird um 40 % vermindert.
Alle Einkünfte über 2.335,81 € werden um 50 % vermindert.

Nach dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters von 60 Jahren bei Frauen und 65 Jahren bei Männern gibt es keine Zuverdienstgrenzen mehr.
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 08.12.2016, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Vor Jahren wollte ich gerade in die Firma zur Abrechnung fahren da wurde ich schon am Firmengelände von einem Mitarbeiter abgefangen und der sagte: "Fahre weiter, die Finanz ist da, die räumen uns gerade den Tresor aus, komme morgen zur Abrechnung"
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 08.12.2016, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

...und wie wurden jene Unternehmer belächelt und für verrückt gehalten, die genau dieses Szenario vorhergesehen haben?

"Kann net sein, war no nie so, der Oide is deppat." sind noch die eher freundlichen Wortspenden die da daherkamen.
_________________
!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
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Beitrag Verfasst am: 08.12.2016, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe meine Energie verwendet Neukunden aufzubauen - bei anderen war der erste Gedanke nach ihrer Selbständigkeit -
wie sie am besten den Staat bescheissen können.

Hat auch seine Wahrheit gehabt, doch jetzt - protestieren sie gegen U..R, dabei hätten sie alle Zeit der Welt gehabt, sich eine
Berufsehre aufzubauen und stolz zu sein, auf das was sie machen - und wenn wir auch keine Millionäre werden, das Herz schlägt
am richtigen Platz in diesem Gewerbe!
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
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Beitrag Verfasst am: 09.12.2016, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das ist der Fluch des elektronischen Zeitalters.
Umsätze werden auf Key gespeichert – und nicht gelöscht, gab es früher nicht, Funkzentralen haben lenkerbezogene Fahrerkarten - gab es früher nicht, früher war alles wagenbezogen. Die Funkzentralen wussten nicht welche Person das Taxi lenkte, Anmeldung bei der GKK muss vor Arbeitsantritt erfolgen – früher konnte man 3 Tage hinterher anmelden, Navigationsgeräte und GPS womit man nachverfolgen kann wo der Fahrer gefahren ist, gab es früher nicht, Bezahlen an der Tankstelle mittels Bankomatzahlung damit man sieht wie oft und um welchen Betrag der Lenker getankt hat, Handy - kkann durch richterlichen Beschluß abgehört werden - früher gab es keine Smartphones, und, und, und…der gläserne Mensch sozusagen
Aber es ist ja schon eine Errungenschaft dass Lenker überhaupt angemeldet werden. Früher wurde angemeldet wenn der Lenker seinen ersten Unfall hatte.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
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Beitrag Verfasst am: 09.12.2016, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Und weida?

Wen störts denn wirklich?

Ehrlich, mir ist es vollkommen egal, wer nachschaut wie oft und wo welcher Lenker mit welchem Fahrzeug tankt.

Wenn er jetzt dann noch so lustig ist und in unserer Buchhaltung nachschauen möchte, wird er genau den Tankbeleg, an dem Tag, von dem Lenker, mit genau dem Auto finden Und? Wo ist jetzt das Problem?

Ich weiss nicht, was das Gesudere soll. oder ist es dir auch Recht wenn dein Lenker irgendwas vom Taxameter abschreibt und dadurch deinen Firmenumsatz verkürzt?

Im übrigen werden Ceys bei allen Programmen die ich kenne nach dem Auslesen automatisch gelöscht, weil sie nämlich als flüchtiger Speicher auch nur eine begrenzte Speicherkapazität haben.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
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Beitrag Verfasst am: 09.12.2016, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aber in dem Artikel den du uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt hast wurden 30.000 Abrechnungsvorgänge vom Key auf den Computer übertragen und nach Deutschland zum Friesieren (nachbearbeiten)geschickt.
Und nicht alles was da gespeichert ist, ist auch ein wahrer Umsatz.
Z.B. der Pauschalefahrer ist lustig und macht privat einen Ausflug nach Salzburg. Auf der Fahrt nach Salzburg am "Bandl" hat er den Taxameter eingeschaltet und erfreut sich wie der Fahrpreis am Taxameter im Sekundentakt wächst. Leinwand. Schauen wir mal was kostet das nach Salzburg.
Lenker wohnt in einem Parkpikerlbezirk und was macht er wenn er schlafen gehen will? Er stellt das Auto ab und schaltet den Taxameter ein und hinterlegt die Tafel "Wagen bestellt". So bekommt er vom Magistratler kein Knöllchen. Der Frischling kann mit einem Storno von der Funkzentrale nicht umgehen. Was macht er damit er wieder funken kann? Er schaltet kurzfristig den Taxameter ein.
Lenker hat den Taxameter weiterlaufen lassen als der Kunde schon längst ausgestiegen war. Erst viel später kommt er darauf, dass die Uhr weiter gelauifen ist.
Und ist das jetzt alles ein Umsatz den der Kowara versteuern soll???
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
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Beitrag Verfasst am: 09.12.2016, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wie geht das mit dem Weiterlaufen lassen? Wenn du auf Kassa gehst und vergisst auf Frei zu gehen, schaltet der Taxameter automatisch von selbst nach ein paar Metern ab.

Der Rest deines Sammelsuriums ist in die Kategorie Grimms Märchen einzuordnen, allerdings mit dem Unterschied, daß Grimms Märchen dagegen vielleicht sogar ein Fünkchen Wahrheit beinhaltet haben. ;-)

Privatausflug nach Salzburg? ähm, na hoffentlich einen Privatnutzungsanteil einberechnet, sonst wirds nämlich lohnsteuertechnisch zum nächsten Problem.

Madeira du hast nicht die geringste Ahnung von diesbezüglichen gesetzlichen Grundlagen und Bestimmungen. Die Schuhe die du dir da mit deinen Statements anziehst sind dir um mindestens 5 Nummern zu groß. Bleib bei deinen Leisten. (Nur ein gutgemeinter Rat.)
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
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Beitrag Verfasst am: 09.12.2016, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Taxman hat Folgendes geschrieben:


Privatausflug nach Salzburg? ähm, na hoffentlich einen Privatnutzungsanteil einberechnet, sonst wirds nämlich lohnsteuertechnisch zum nächsten Problem.


Es gibt auch türkische Lenker die nehmen das Taxi mit in die Türkei, alles schon da gewesen
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 09.12.2016, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

. . . und es sollen auch schon Prostituierte beim blasen ertrunken sein . . .
Sorry, aber das musste sein!!
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 09.12.2016, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Taxman hat Folgendes geschrieben:

Privatausflug nach Salzburg? ähm, na hoffentlich einen Privatnutzungsanteil einberechnet, sonst wirds nämlich lohnsteuertechnisch zum nächsten Problem.
Es gilt noch immer die 80/20 Regelung.
80% bertrieblich und maximal 20% privat sonst musst auch die Nova zurückzahlen und fällst vom Vorsteuerabzug heraus. Wennst das Taxi bis zu 20% für Privatfahrten benutzt wird sich die Finanz nicht aufregen
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