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fixgehalt vs prozente oder pauschale
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Gasfuß
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.07.2013
Beiträge: 336
Wohnort: Bez. Baden

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Steuerbube auch wenn deine Bekannte dem Post-KV unterliegt kann die Aussage nicht stimmen. Im ersten Berufsjahr hat ein Angestellter der Post ein höheres Gehalt. Als Filialleiterin fällt sie in eine höhere Beschäftigungsgruppe. All-In gut und schön, aber sicher keine 4 Stunden pro Tag. Ich hatte selbst einmal so einen Vertrag als Marktleiter.

Gerechtigkeit ist für dich anscheinend ein Fremdwort. Es gibt sonst keine Berufsgruppe, mit einer 55-Stunden Woche. Im Normalfall sind das 15-Überstunden. Aber sobald hier € 1500,00 als Minimumgehalt genannt werden, bis du der Jammerer.

Wenn du das Thema Gleichberechtigung für alle Arbeitnehmer als Jammerdiskussion bezeichnest, sagt das schon sehr viel aus. Wenn es um Ideen zum Branchenimage geht, warst du immer der Erste der mich angerufen hat und mir erklärt hat, es funktioniert nicht. Eine dieser Ideen setzt jetzt 31300 um und es funktioniert scheinbar doch? Ob es auch den gewünschten Erfolg bringt, wird die Zukunft zeigen aber es wird endlich etwas getan.

Und wäre es nicht schon einmal ein Schritt, wenn zumindest die Bekleidung der Betriebsordnung entsprechen würde? Hat da nicht ein Unternehmer auch Einfluss darauf?
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Schlechte Menschen erkennt man an ihren guten Ausreden.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 01:34    Titel: Antworten mit Zitat

Und jetzt erklärt mir bitte noch, daß dieser KV auch noch meine Idee war.
Irgendwie scheint da jetzt etwas nicht zu funktionieren.
Dieser KV ist von der Sozialpartnerschaft verhandelt worden und hat ziemlich viele Hintergrundfacetten, die alle zum Entstehen und dieser seltsamen Konfiguration beigetragen haben. Kein Mensch sagt, daß das die Superlösung ist. Es ist derzeit so und daher sollte man versuchen sich damit zu arrangieren.
Bezüglich der PSK-Geschichte kannst du noch so hüpfen, es ist so.

Ich finde es auch lustig, daß es auf einmal 100 Erfinder des Taxifahrens gibt, aber soll so sein. Alle haben Ideen und sind sooooo gescheit, aber wie schaut es mit der Umsetzung aus? Das dürfen dann getrost andere erledigen.

Und was hat jetzt die Bekleidung mit dem KV bzw. dem Thema zu tun um das in diesem Thread geht?
Ein bisserl sehr durcheinander würde ich meinen.
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!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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Gasfuß
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.07.2013
Beiträge: 336
Wohnort: Bez. Baden

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Nur deshalb weil ein KV nicht in Ordnung ist, heißt das noch lange nicht, dass es in Stein gemeißelt ist. Die PSK ist mir dabei relativ egal. Wenn du mal nachliest, muß dir auch klar sein, dass es nicht stimmen kann. Aber egal.

Ich bin nicht der Erfinder des Taxi fahrens. Aber die angesprochene Thematik lässt sich sogar hier nachlesen. Was die Bekleidung anbelangt, ist es auch ein wesentlicher Teil von Image. Somit passt es sehr wohl zum Thema, ebenso wie viele andere Themen auch dazu passen würden.
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Pfau, beim Thema Bekleidung rennst bei mir alle Türen ein!

Natürlich muss der UN vorgeben, was seine Arbeitnehmer an-
zuziehen haben. Sich darauf zu verlassen, dass sie gute Umsätze
bringen, macht das Bild des Unternehmens als Auftritt in der Öffent-
lichkeit auch nicht besser!
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Neid muss man sich erarbeiten!
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wir sind aber in dem Thread noch immer bei Fixgehalt vs Pauschale. Du kannst gern einen weiteren zu dem Thema eröffnen. ;-) Ring frei.

Im übrigen zahlt, soweit ich weiss, niemand nur den KV und das ist auch gut so. Ein leistungsbezogener Gehaltsanteil gibt dem Lenker ja die Möglichkeit durch Einsatz und produktives Arbeiten seinen Gehalt zu verbessern. Das machts mmn. ein wenig fairer. Warum soll eine Brieftaube mit unendlichen Weitergaben am Funk das gleiche verdienen, wie jemand der sich sein Geld mit kreativer Arbeitsgestaltung verdient?

Andererseits nehme ich nicht an, daß du einen Unternehmer zur Abgabenverkürzung zwingen möchtest, damit deine Gehaltsforderung erfüllt wird. Dumm genug, wenn er sich drauf einlässt.
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Wien23
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Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nachfolgend ein kleiner Denkanstoss, ist zwar etwas ausführlich, geht aber nicht anders:

Nehmen wir an, der hauptberuflich, Vollzeit fahrende Taxilenker hat sich mit seinem Unternehmer auf eine Entlohnung von 40% des Bruttoumsatzes geeinigt.

Der Lenker müsste pro Jahr € 41.043,45 Bruttogesamtumsatz erreichen, um auf die gleiche Verdienstsumme (ohne Trinkgeld) zu kommen, wie wenn er nach KV entlohnt wird.

Für mich persönlich ist es unverständlich, warum es Unternehmer gibt, die Fahrerprozente vom Bruttoumsatz ausbezahlen. 10% Umsatzsteuer vom erzielten Umsatz (20% bei den Botenfahrten) sind monatlich an den lieben Finanzminister abzuführen. Wenn schon Fahrerprozente, dann vom Nettoumsatz berechnet. Fahrerprozente vom jenem Betrag auszubezahlen, den monatlich der Finanzminister bekommt (10% bzw. 20% Ust.), ist doch absurd. Natürlich wird es von den Lenkern gerne angenommen, wenn es angeboten wird.

€ 41.043,45 Bruttoumsatz pro Jahr,
ergibt bei der 40% Vereinbarung
€ 16.417,38 (ohne Trinkgeld) für den Lenker,
(ident mit der Verdienstsumme lt. KV 2017 !!!)

Nur die Minderheit alle Wiener Taxilenker schafft es, (wohlgemerkt bei einer KV-Arbeitszeit von 55 Stunden pro Woche), auf ca. € 41.000,-- Gesamtumsatz pro Jahr zu kommen. Die Mehrheit der Lenker macht weniger Jahresumsatz. Diese Lenker wären gut beraten, nicht auf Prozentbasis, oder nach sonstigen abenteuerlichen Entlohnungssystemen zu arbeiten, sondern nach KV entlohnt zu werden.

Wenige, umsatzstarke Lenker (gemeint sind hier ca. € 4.000,-- oder mehr durchschnittlicher Monatsumsatz) sind es gewohnt, im Jahresdurchschnitt, pro Arbeitsmonat € 1.600,-- oder mehr (ohne Trinkgeld) auf Grund der Fahrerprozente zu lukrieren.

Von jenen Lenkern, die über den zu geringen KV-Lohn jammern, und daher die Prozentlösung oder ähnliches bevorzugen, wird folgendes gerne „vergessen“ zu erwähnen:

€ 1.600,-- oder mehr (ohne Trinkgeld) werden, wenn überhaupt, nur ca. 10 x pro Jahr !!! verdient
1) weil sie, zu Recht, 5 Wochen (25 Tage) Urlaub pro Jahr konsumieren, es gibt kein Realeinkommen in dieser Zeit
2) weil statistisch gesehen 13 Krankenstandstage pro Jahr entstehen, es gibt kein Realeinkommen in dieser Zeit
3) weil es Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei der Prozentvariante selten bis gar nicht gibt
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Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. (Albert Einstein)
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätte soooo gern einen LIKE- Button, den würd ich nämlich jetzt 100 x drücken. icon_x0107.gif icon_x0107.gif icon_x0107.gif
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Wien23
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Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Freut mich dass es dir gefällt Very Happy

kopiere es halt ein paar mal Very Happy
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Wien23
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Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht das jeweilige, höhere monatliche Einkommen ist bei der prozentuellen Entlohnung als Diskussionsbasis heran zu ziehen, sondern das tatsächliche, gesamte Jahreseinkommen !!!

Spätestens jetzt sollte jeder Lenker nachrechnen, wie viel er pro Jahr mit seinen Fahrerprozenten (ohne Trinkgeld) tatsächlich verdient hat.

Wo liegt jetzt der Unterschied bei der Entlohnung zwischen der prozentuellen Entlohnung (40%) und der Bezahlung nach KV bei ca. € 41.000,-- Jahresumsatz? Es gibt keinen Unterschied. Bei beiden Entlohnungsvarianten ergibt sich ein Jahresnettoeinkommen (ohne Trinkgeld) von ca. € 16.400,--.

Sich über den zu geringen KV-Lohn aufzuregen, ohne selbst einmal korrekt und ehrlich nach zu rechnen, ist zu wenig.

Für den Taxilenker, der meint, bei der Bezahlung nach KV werde er als „fleißiger, umsatzstarker Lenker“ gegenüber dem „faulen, umsatzschwachen Lenker“ benachteiligt, gibt es bereits den einen oder anderen Unternehmer, der bereit ist, ab einer gewissen monatlichen Umsatzsumme, zusätzlich zum KV-Mindestlohn, noch eine Art Umsatz- oder Motivationsprämie zu bezahlen. Diese monetäre Mehrleistung die der Unternehmer anbietet, wird zur Lohnsumme hinzugerechnet und die Sozialversicherungsbeiträge werden vom erhöhten Gesamtbetrag korrekt abgeführt. Nur so kann es in Zukunft funktionieren.
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab ein Excerpt erstellt und du wirst es nicht glauben, es hängt bereits bei uns an der Klagemauer sprich am Aushang. Wobei die Diskussion bei uns de facto nicht mehr erfolgt, weil meine Buben das begriffen haben.
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Wien23
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Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

excerp hab ich jetzt goggeln müssen Very Happy

und wegen Copyright müss ma reden Very Happy
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wolfi
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.08.2016
Beiträge: 471
Wohnort: marchfeld

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

unterm strich ist halt, dass kein Fahrer mit weniger als 40% leben kann
ob als auszahlung ende des monats oder sofort sei dahin gestellt

die passende Anmeldung dazu ist Sache des Unternehmers und nicht des fahrers, der kann es ja schliesslich nicht beeinflussen.

etwaige Mehrkosten dadurch muss sich halt der Unternehmer überlegen, diese wieder hereinzubringen, zb statt grossem benz nen Ford Mondeo anzuschaffen, dahat er die Differenz gleich wieder herinnen
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wennst jetzt a Wagl hast das ständig in der Werkstatt steht und es kein Ersatzauto gibt dann würde ich als Lenker den Fixlohn vorziehen.

Wie handhabt ihr die Stehtage wo das Taxi nicht fahren kann?
Ist das ein Urlaubstag für den Fahrer?
Habt ihr eine eigene Werkstatt oder könnt ihr eine empfehlen?
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Alles eine Frage der Organisation und Absprache. Wenn ich meine Lenker korrekt und ordentlich behandle, wird sich eine Lösung finden. Zumindest ist das bei uns so.
Gute Werkstatt zu finden ist wie eine Nadel im Heuhaufen zu finden. Dem einen passt das nicht dem anderen das nicht. Schlussendlich entscheidet Sympathie und zu erwartendes Auftragsvolumen bzw. Qualität und Geschwindigkeit der Arbeit.
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

@ Wolfi, zum besseren Verständnis.(meinem) Wo ist der Unterschied? Der Lenker kriegt seinen Lohn am Letzten jedes Kalendermonats. Was ist da schwer dran? Hunderttausende Arbeitnehmer haben das auch.

Und richtig, die Anmeldung bzw. die Korrektheit ist Unternehmersache. Wenn du deinem Unternehmer draufkommst, daß er ohne dein Wissen die Anmeldung abändert, würde ich mir schleunigst erstens eine Korrektur einfordern und zweitens einen anderen Unternehmer suchen.

Die Tätigkeit eines Unternehmers besteht grundsätzlich nicht nur daraus seinen Fahrern das Geld abzunehmen, sondern vielmehr ist ein gesundes wirtschaften im Rahmen des Budgets seine Aufgabe.
Dazu gehört auch die Beobachtung der laufenden Kosten, wenn ein Fahrzeug z.B. einen zu hohen Reparaturaufwand über einen längeren Zeitraum erfordert, ist es an der Zeit zu reagieren. Weg damit, und die Anschaffung eines adäquaten Autos in die Wege leiten. Wenn ein Lenker aus unerfindlichen Gründen gesetzte Ziele nicht erreicht, muss man rausfinden woran es liegt und gegensteuern. Die üblichen Ausreden kennt man ohnehin.
Bei einem Mehrwagenbetrieb ist es natürlich leichter Einflüsse, wie Geschäftsgang etc., in eine Beurteilung einfliessen zu lassen, weil der Überblick einfach größer ist und ein Vergleich auf Grund der größeren Schnittmenge aussagekräftiger ist. Getratsche vom Standplatz ist zu vernachlässigen.
Im schlimmsten, uneinsichtigen Fall darf der Lenker einen anderen Unternehmer mit seiner Minderleistung erfreuen. Es geht nimmer so locker wie in den vergangenen Jahrzehnten, auch der Kostendruck auf die Unternehmer ist gestiegen. Da heissts unternehmen. ;-)
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Wien23
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Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
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Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wolfi...

die zweite Frage ist, ob der Unternehmer überleben kann, wenn er mehr Prozente ausbezahlt, kommt immer auf die Sichtweise an
Wink
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Wien23
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Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
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Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Unternehmer die noch vor wenigen Jahren 50% vom Bruttoumsatz bezahlt haben, die gibt's nicht mehr, sind (fast) alle in der Marxergasse beim Konkursrichter zu Gast gewesen Wink
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei ich sagen muss dass heute vielfach mit dem Keysystem abgerechnet wird. Bei diesen Firmen ist es so wenn der Kilometer nicht passt hast eine Wahnsinns Aufzahlung. Der Schnitt sollte 1,1 sein. Was darunter ist wird dementsprechend aufgerechnet. Das rechnet das Computerprogramm und du bekommst gar keinen Auszug. Oft kannst die Kalkulation gar nicht nachvollziehen weil da wird was abgezogen und dazugerechnet, Tankzettel, Flughafenaufzahlungen, Disagio, Unfallbeiträge, Funkaufträge...
Auch die Lenker werden genommen wo es nur geht.
40-45% sind üblich je nach Umsatz.
50% werden kaum bezahlt. Vielleicht für funklose Rost und Unfallschüsseln mit denen du auf deine Kosten und mit deiner Zeit ständig die Werkstatt aufsuchen musst. Die derrischen haben immer bessere Prozente.

Was Du in deiner wunderschönen Kalkulation vergessen hast sind allfällige Unfallbeiträge, Organmandate, Parkstrafen, Anzeigen. Zahlt das der heilige Geist oder Du als Chef?
Im Gewerbe gibt es ja auch ein erhöhtes Risiko. Z:B: Unfall mit Todesfolgen. Raubüberfälle. Es sticht dich einer von hinten ab.
Eine Büromaus hat diese Risken alle nicht.
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Wien23
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Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Madeira.....

und die restliche Kalkulation, stimmt sie deiner Meinung nach oder nicht?

Anzeigen, Parkstrafen müssen nicht zwangsläufig sein, kommt immer auf die Fahrweise an, und sind selbstverständlich vom Lenker zu entrichten, oder soll der Unternehmer einen Freibrief für den Lenker ausstellen, damit er fahren kann wie ein Irrer?
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2017, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, kommt darauf an
Du bist davon ausgegangen dass der Arbeiter keinen Sachbezug hat.
Nützt er das Taxi privat auch? Fährt er mit seiner Familie am Sonntag fort und einkaufen? Nimmt er sich das Taxi mit nach Hause? Bei doppelt besetzt natürlich nicht. Aber ffliegende Ablöse.....
Bist davon ausgegangen er hat keine Kinder,
er hat keinen Freibetrag z.B. keine Behinderung etc.
Alleinverdiener oder Allleinerhalter.
Dann habe ich die gleichen Zahlen, wobei wenn er schon länger in der Firma beschäftigt ist ein höherer KV Lohn zur Anwendung kommt.

Guter Rechner der zeigt Dir auch an was der Dienstgeber zu zahlen hat.
Es sind in diesem Fall 4.856,64 jährlich.
Der gute Mann kostet dem Chef ohne Krankenstand, ohne Urlaubs und Weihnachtsgeld und Nichtleistungslohn 4.856.64.
Die Abfertigung fehlt mir. Trinkgeldpauschalen kommen hinzu in unserm Gewerbe die du dem Fahrer abziehst. Trinkgeld ist SV-pflichtig aber lohnsteuerfrei. Das kann dieser Rechner nicht. In Wien müsstest das tatsächliche Trinkgeld erfassen. Wie viel Trinkgeld hat denn dieser kundenfreundliche Taxler?
Ist schon eine schöne Stange Geld. Jetzt verstehe ich warum so mancher gegen Geringfügigkeit nichts einzuwenden hat.
Bei Prozente und Pauschale werden ja nur 12 Löhne bezahlt kein 13 und 14. Und manche Firmen ziehen den Lenkern für die Anmeldung einen gewissen Betrag ab. Geringfügig 1 Euro pro Tag, Vollanmeldung mehr.
Und 55 Stunden arbeitet eh nicht wirklich jemand. Viele Taxler fahren mittags nach Hause zu ihrer Familie essen. Gehen nachmittags ins Kaffeehaus etc.
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