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piefke53
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Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 343
Wohnort: Tulln

Beitrag Verfasst am: 31.01.2017, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Im Güterverkehr und auch beim Personenverkehr mit Bussen ist das GPS-Tracking schon lange ein normaler Vorgang.

Da ist nichts mit "zustimmen". Die Fahrer werden davon in Kenntnis gesetzt, dass diese Daten überprüft werden. Fertig.

Sogar bei mir im Linienbus wird über den Fahrscheindrucker getrackt.
Sowohl der VOR als auch die eingesetzten Unternehmen können zu jeder Zeit sehen, wo ihre Busse gerade sind.

http://tinyurl.com/hw434yq
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 31.01.2017, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die Funkzentralen haben alles.

die wissen genau wo wann und in welchem zustand (nichtig geistig sondern Taxametermäig) unterwegs warst. teileweise könnens dir sogar die Geschwindigkeit sagen.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Bonafide, das ist a leichte Übung. Das kann dir auch jeder Unternehmer, der mit Keysystem arbeitet für jede Fuhre einzeln sagen. ;-) Net wirklich wichtig.

Driver, das ist aber schon seit Einführung der GPS-Ortung gegeben, daß die Zentrale mitschaut und in vielen Fällen ist es sogar hilfreich.
Beispiel: Einem meiner Lenker wurde eine Fahrerflucht angedichtet. Nachdem mir aber der genau angegebene Zeitpunkt auf den in der Anzeige mehrmals hingewiesen wurde komisch vorkam ( Anmeldung am Keysystem um 18:54, angeblicher Schadenseintritt 19:04) und ich mir beim besten Willen nicht vorstellen konnte warum der Lenker 10 Minuten ohne zu fahren im Auto sitzen sollte, haben wir die GPS-Aufzeichnung in der Zentrale abgefragt. Und siehe da, das Auto setzte sich um 18:55 in Bewegung und positionierte sich am Standplatz um 19:02. Nachdem man da auch noch hinfahren muss, war klar, daß der Anzeigeleger nur ein Opfer gesucht hat. Schlussendlich war es er, weil er wegen seiner Falschaussage ziemlich ins Reindl kam. Also es kann durchaus hilfreich sein. Und wirklich drüber meckern tun meistens jene, die etwas zu verbergen haben. Dem Rest wirds wurscht sein.

Wegen deines Einwandes, der Zustimmung, seh ich eigentlich keinen Grund warum das erfolgen sollte. Oder stimmst du auch extra zu, daß die ASFINAG dein Kennzeichen speichert mit der neuen digitalen Maut? Die Erstellung von Bewegungsprofilen lässt grüßen. ;-)
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Wien23
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Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

jo, jo,

der gläserne Taxilenker und der gläserne Unternehmer sind heute einfach Standard geworden, das gibt's kein entrinnen mehr.

Und manchmal, siehe Tax, hilft uns dieses System auch bei Problemen weiter.
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Zuletzt bearbeitet von Wien23 am 01.02.2017, 11:43, insgesamt einmal bearbeitet
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Tax

Cey speichert aber nur die Kiilometer ab und nicht welche Strecke oder ?
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Am Key ist die Arbeitszeit, Gesamtkm, Besetzkm, Schaltung ein/aus, Umsatz, Zuschlag, maximal gefahrene Geschwindigkeit. Strecken ohne Anmeldung am Taxameter, und im Falle des Falles Stromunterbrechungen gespeichert.
Strecken im Sinne von Route gibts keine. Aber schon die einzelnen Leerkm zwischen Fahrten geben Aufschluss, wenns notwendig ist. Ich schaus mir eigentlich nicht an, weil ich bei meinen Jungs ans Gute im Menschen glaube. ;-) Ausserdem sieht man ohnehin an den Zahlenverhältnissen wies ausschaut.

Für den Unternehmer ist es eine enorme Erleichterung die geforderten Nachweise zu führen. Arbeitszeitaufzeichnung ist kein Thema mehr, Kilometerertrag ist kein Thema mehr, weil wenn die Finanz meint, es müssten 1,70 sein, dann dürfens ein paar tausend Fahrten durchackern, sich die Leerkm dazwischen anschauen und dann lernen, daß der geforderte Betrag im Regelfall einem kranken Gehirn entsprungen ist.Und bei lückenlosen, nicht veränderbaren, elektronischen Aufzeichnungen wo z.b. die gefahrenen km aus dem versiegelten Taxameter kommen, brauchens nur den Taxameter aufdrehen und sehen daß es da keine Differenzen gibt.

Je nach verwendeter Software gibts Auswertungen in alle Richtungen und es ist wirklich sehr aufschlussreich, wenn man sich damit auseinandersetzt. Nicht zu letzt ist die Zeitersparnis in einem Lenkerbetrieb enorm, weil für eine buchhaltungsfertige Wochenabrechnung eines Lenkers brauch ich maximal 1 Minute. Die Zeiten von Zettel und Bleistift sind schon längst passee. Keine Rechenfehler, keine Abschreibfehler, alles transparent. Fertig.
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Zuletzt bearbeitet von Taxman am 01.02.2017, 12:06, insgesamt einmal bearbeitet
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

dachte ich mir genauso

fz haben die routen mit den wegpunkten etc. daher mein wo

und meine Antwort war auch ganz wertfrei an Driver gerichtet

Zitat:

Hab der Lenker zugestimmt dass sein Bewegungsprofil aufgezeichnet wird/wurde?
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

habs auch so verstanden. ;-)
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

ergänzend dazu ums korrekt zu formuliern die funkzentralen haben nur den Zustand des taxameters und nicht die von dir teilweise genannten Daten.
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Nau jo......;-) ich denke mal, genau weiss ich es natürlich nicht, das auch die Daten irgendwo auflaufen. Bin mir allerdings jetzt nicht sicher ob nur bei FMS im Wege der Kassenlösung oder auch in den Zentralen. Grundsätzlich ist es technisch möglich, den kompletten Fahrdatensatz zu senden um das FMS Registrierkassensystem damit zu füttern.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
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Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 16:01    Titel: 1700 Euro Antworten mit Zitat

1.700 Euro mindestens!
Mindestlohn: ÖGB fordert eine Generalvereinbarung mit der WKÖ
"In Österreich haben rund 420.000 Menschen einen Mindestlohn von weniger als 1.700 Euro brutto, davon sind 300.000 unter 1.500Euro brutto", erklärt ÖGB¬Präsident Erich Foglar. Daher steht die Forderung nach einem Mindestlohn von 1.500 brutto für alle Branchen, mit der Bundeskanzler Christian Kern für Diskussionsstoff sorgte, im Einklang mit den ÖGB--Zielen: Der Mindestlohn ist eines der Kernanliegen der Gewerkschaften und der ÖGB strebt eine soziale Vereinbarung für einen Stufenplan mit den Sozialpartnern, um etappenweise einen kollektivvertraglichen Mindestlohn von 1.700 Euro brutto zu erzielen.
Konzentrierte Aktion
"Der Weg zum 1.700¬-Euro-¬Ziel kann aber nur über 1.500 Euro führen. Das bedeutet, dass zuerst jene Lohngruppen, die unter 1.500 Euro brutto liegen, in einer ersten Etappe verstärkt nachziehen sollten, damit wir dann in einem zweiten Schritt 1.700 Euro für alle erreichen", sagt Foglar. Doch wie soll das funktionieren? Eine "Generalvereinbarung" bedeutet, dass alle Branchen ersucht werden, diese Forderung prioritär zu behandeln und das Ziel in einer vereinbarten Zeit von zwei oder drei Jahren zu erreichen. Bereits im Jahr 2007 wurde eine solche mit den Sozialpartnerpräsidenten vereinbart, um schrittweise einen Mindestlohn von 1.000 Euro zu erreichen.
Fragen und Antworten zum Mindestlohn
Wer von 1.700 Euro Mindestlohn profitieren würde
Aktuelle Fragen und Antworten rund um Kollektivvertrag und Mindestlohn:
Wer würde von 1.700 Euro Mindestlohn profitieren?

420.000 ArbeitnehmerInnen noch unter 1.700 Euro brutto
Noch immer verdienen rund 420.000 Menschen weniger als 1.700 Euro im Monat, und davon liegen noch ungefähr 300.000 unter 1.500 Euro brutto, davon zwei Drittel Frauen. Der ÖGB möchte daher eine Generalvereinbarung mit der Wirtschaftskammer über die schrittweise Erreichung von 1.700 Euro Mindestlohn/-gehalt in allen Kollektivverträgen abschließen. Die einzelnen Branchen hätten dann eine bestimmte Zeit für die Umsetzung.

Auch Teilzeitbeschäftigte profitieren
Mit den 1.700 Euro Mindestlohn/-gehalt ist immer gemeint: brutto, im Monat, bei Vollzeitbeschäftigung. Profitieren würden aber natürlich auch die gerade in Niedriglohnbranchen häufig anzutreffenden Teilzeitbeschäftigten, denn steigende Monatslöhne bedeuten auch steigende Stundenlöhne.
Würden alle Beschäftigten von der Generalvereinbarung profitieren?
Der ÖGB fordert gesetzliche Verbesserungen für Menschen ohne Kollektivvertrag
Es gibt einige Kollektivverträge (KV), die nicht mit der WKÖ als Arbeitgebervertretung abgeschlossen werden, sondern mit anderen Interessenvertretungen wie zum Beispiel der Rechtsanwaltskammer. Für die betroffenen Beschäftigten würde eine Generalvereinbarung mit der WKÖ daher nicht gelten. Man kann aber davon ausgehen, dass der Druck auf diese Bereiche steigt, wenn die ortsüblichen Einkommen rundherum steigen würden.
Der ÖGB fordert aber auch gesetzliche Verbesserungen etwa für ArbeitnehmerInnen, für die überhaupt kein KV gilt, etwa dass die ortsübliche angemessene Bezahlung nicht per Arbeitsvertrag unterschritten werden kann. Auch für freie DienstnehmerInnen fordert der ÖGB besseren Schutz, damit es sich für Arbeitgeber nicht mehr auszahlt, aus dem KV zu flüchten, indem sie ArbeitnehmerInnen durch freie DienstnehmerInnen ersetzen.
Was spricht gegen einen gesetzlichen Mindestlohn?
Für 98 Prozent gilt bereits ein Mindestlohn
In Österreich gilt bereits für 98 Prozent der ArbeitnehmerInnen ein Kollektivvertrag – und damit ein auf die Branche abgestimmter Mindestlohn. Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn ist daher nicht notwendig. Er könnte sogar negative Auswirkungen haben.
Kollektivverträge regeln Mindestlöhne für alle Beschäftigtengruppen
Kollektivverträge ermöglichen, dass für alle Beschäftigungsgruppen Mindestlöhne geregelt werden und nicht nur für die untersten. Sie regeln das gesamte Lohngefüge einer Branche.
Einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn kann zu sinkenden Einkommen führen
Eine branchenübergreifende, gesetzliche Regelung könnte im schlimmsten Fall sogar zu sinkenden Einkommen führen, denn dann wären die Arbeitgebervertreter nicht mehr bereit, höhere Mindestlöhne per Kollektivvertrag festzusetzen. Eine gesetzliche Regelung würde daher das bewährte System der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gefährden.

Gesetzliche Mindestlöhne sind niedrig und erschweren Erhöhung der KV-Mindestlöhne
Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass gesetzliche Mindestlöhne immer niedriger ansetzen als die niedrigsten kollektivvertraglichen Mindestlöhne. Ein niedriger gesetzlicher Mindestlohn würde es aber erschweren, höhere Mindestlöhne für die untersten Lohngruppen in den Kollektivvertragsverhandlungen durchzusetzen. In KV-Verhandlungen werden entsprechend dem Solidarprinzip die niedrigen Lohngruppen oft deutlich stärker erhöht als die höheren.
Einmal eingeführt, würde der gesetzliche Mindestlohn nur unzureichend steigen
Sollte ein gesetzlicher Mindestlohn einmal eingeführt werden, müsste man sich sehr genau anschauen, welcher Mechanismus für dessen weitere Erhöhungen vorgesehen wäre. Es bestünde die Gefahr, dass der Mindestlohn, einmal festgesetzt, gar nicht mehr oder nur unzureichend steigen würde. Würde etwa festgeschrieben, dass die Inflation automatisch Jahr für Jahr abgegolten würde, bekämen die MindestlohnbezieherInnen noch keinen Anteil an der Produktivitätssteigerung, die bei KV-Lohn-Erhöhungen sehr wohl einbezogen werden.
Wenig Einfluss der ArbeitnehmerInnen auf künftige Erhöhungen
Bei den Verhandlungen über kollektivvertragliche Mindestlöhne sitzen die Interessenvertretung der betroffenen ArbeitnehmerInnen direkt den Arbeitgebern der Branche gegenüber. Diese Einflussmöglichkeit auf die Verhandlungen würde wegfallen, wenn die Gewerkschaften mit der Politik über Mindestlöhne wegfallen – und auch gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen würden ins Leere gehen.
Ein gesetzlicher Mindestlohn kann sehr schnell wieder abgeschafft werden
Schneller als er eingeführt würde, könnte ein gesetzlicher Mindestlohn auch wieder gesenkt oder abgeschafft werden. Man denke nur an von der EU-Troika geforderte und durchgesetzte Mindestlohnsenkungen in den südeuropäischen Krisenländern.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
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Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die 1700 Euro verstehen sich für eine Normalarbeitszeit die in Österreich 38.5 Stundenwöchentlich beträgt.
Alles darüber hinaus sind mit Mehrarbeit und Überstundengrundlöhnen und Überstundenzuschlägen extra zu honorieren.
Das gleiche gilt für Nacht, Sonn und Feiertag.
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Taxman
caesar collationum


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Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Jo, Madeira,..........und weiter?


Wie hoch sollten wir denn den Tarif dann beantragen, deiner unmaßgeblichen Meinung nach, damit sich das auch rechnet?
Du denkst aber schon dann auch drüber nach, was das für EPU´s bedeutet?
Nur mal so in den Raum gestellt.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
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Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist eh ungefähr jener Lohn den ein guter Funk -Pauschalfahrer jetzt auch schon lukriert. Ein guter Pauschalfahrer fährt so durchschnittlich über die ganze Woche gerechnet 260 Euro pro Schicht rein. (Eine Schicht sind etwa 11 Stunden (1 Stunde zur und von der Ablöse)
60 Euro Schicht-Pauschale, Trinkgeld=Treibstoff so verbleiben ihn 200/d.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Schön langsam glaub ich wirklich du nimmst irgendwelche bewusstseinseintrübenden Substanzen.

( der Genitiv ist dem Dativ sein Feind)
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Taxman hat Folgendes geschrieben:
Jo, Madeira,..........und weiter?


Wie hoch sollten wir denn den Tarif dann beantragen, deiner unmaßgeblichen Meinung nach, damit sich das auch rechnet?
Du denkst aber schon dann auch drüber nach, was das für EPU´s bedeutet?
Nur mal so in den Raum gestellt.

Das ist keine Frage des Tarifs sondern die Tatsache, dass wir immer noch 1000 Taxis zu viel haben die auf den Standplätzen "parken".
Viel mehr gibt der Markt in punkto Tarif nicht her auch im Hinblick auf UBER. Die Lösung ist eine Marktbereinigung entweder Uber wird verboten oder 1000 Taxis weniger. Wobei es mit dem Mindestkollektivvertrag ohnehin zu der lang ersehnten Marktbereinigung kommt.
Wozu brauchen wir Mehrwagenunternehmer mit einigen Hundert Taxis?
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Wien23
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Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ein guter Pauschalfahrer fährt so durchschnittlich über die ganze Woche gerechnet 260 Euro pro Schicht rein. (Eine Schicht sind etwa 11 Stunden (1 Stunde zur und von der Ablöse)
60 Euro Schicht-Pauschale, Trinkgeld=Treibstoff so verbleiben ihn 200/d.


@Madeira

Hab ich das jetzt richtig verstanden, von € 260,-- Bruttoumsatz bekommt der Chef € 60,-- und dem Lenker bleiben € 200,--?

Umgelegt auf die prozentuelle Variante bekäme bei € 260,-- Umsatz der Lenker 77% des Umsatzes, und der Unternehmer 23% !!!

Sag einmal geht's noch?

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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
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Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Na da hoffe ich doch sehr, dass Du schon an die richtigen Stellen geschrieben hast, damit sie die 1.000 Taxis streichen, oder UBER verboten wird.

Es hier niederzuschreiben ist zuwenig!!!!!
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Neid muss man sich erarbeiten!
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wien23 hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein guter Pauschalfahrer fährt so durchschnittlich über die ganze Woche gerechnet 260 Euro pro Schicht rein. (Eine Schicht sind etwa 11 Stunden (1 Stunde zur und von der Ablöse)
60 Euro Schicht-Pauschale, Trinkgeld=Treibstoff so verbleiben ihn 200/d.


@Madeira

Hab ich das jetzt richtig verstanden, von € 260,-- Bruttoumsatz bekommt der Chef € 60,-- und dem Lenker bleiben € 200,--?

Umgelegt auf die prozentuelle Variante bekäme bei € 260,-- Umsatz der Lenker 77% des Umsatzes, und der Unternehmer 23% !!!

Sag einmal geht's noch?

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So wars bei den Pauschalbetrieben
Um diesen Umsatz zu erreichen bedarf es Taxifahrer mit Hirn.
Es gibt Taxler mit Funk die kennen nur ein ioder zwei Standplätze in Wien.
Die fahren vom 23igsten loeer in die Stadt zurück. Warum,? Weil sie zu blöd sind zum Taxifahren. Betriebswirtschaftlicher Nonsens.
Auf welchem Standplatz stelle ich mich auf damit ich nicht verhungere..
Z.B. Dreiländereck ist gut.
Es gibt Standplätze da verhungert man beim Norman und die wiederum für die Vöt gut gehen.
Viele Taxler die da herumgurken können es nicht besser. Woher sollen sie es auch wissen. Von den Kowaras die teilweise genau so fahren weil sie immer derrisch gefahren sind (funklos) und dann irgendetwann die Konzessionsprüfung gemacht haben haben es auch nie gelernt.
Es gibt gute Ärzte die ein Spitzengehalt haben und es gibt schlechte Ärzte die verhungern. So ist es auch bei den Taxlern.
Wenn ich als Taxler nur die Rotenturmstraße und den Hauptbahnhof kenne und das mit Funkgerät dann ist Hopfen und Malz verloren.
Ich muss wissen mit welchem Funki wann und wo was los ist. Der Fahrgast fährt immer zu der gleichen Uhrzeit. Dann stelle ich mich auf diesen Standplatz wo der Fahrgast über Funk ein Taxi bestellt.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.02.2017, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wien23 hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein guter Pauschalfahrer fährt so durchschnittlich über die ganze Woche gerechnet 260 Euro pro Schicht rein. (Eine Schicht sind etwa 11 Stunden (1 Stunde zur und von der Ablöse)
60 Euro Schicht-Pauschale, Trinkgeld=Treibstoff so verbleiben ihn 200/d.


@Madeira

Hab ich das jetzt richtig verstanden, von € 260,-- Bruttoumsatz bekommt der Chef € 60,-- und dem Lenker bleiben € 200,--?

Umgelegt auf die prozentuelle Variante bekäme bei € 260,-- Umsatz der Lenker 77% des Umsatzes, und der Unternehmer 23% !!!

Sag einmal geht's noch? Das genügt eh fürs Nichtstun, oder?
Der Lenker der ganze Nacht im Wagl sitzt und der Kowara der höchstens zum Wischln in der Nacht aufsteht.

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