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Drittschuldnererklärung

 
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.02.2017, 15:52    Titel: Drittschuldnererklärung Antworten mit Zitat

Es ist ein Wahnsinn wie viele Kollegen stier sind.
In den großen Firmen ist eine Personalverrechnerin nur damit beschäftigt die Drittschuldnererklärungen abzuarbeiten.
Schulden bei Banken, Alimente nicht bezahlt....
Ja kein Wunder bei unseren Minilöhnen.
Immer wieder werden Kollegen vorstellig die nicht nur geringfügig gerne Taxifahren wollen sondern völlig ohne Anmeldung weil ein Exekutionsverfahren läuft.
Aber was willst einem Taxler mit 1200 brutto viel wegnehmen?
Das ist eh schon fast das Existenzminimum
In der Regel ergibt sich folgender Abrechnungsmodus:
Monatslohn 1200,00 (Bemessungsgrundlage Lohnsteuer 1200)
Trinkgeldpauschale 55,00
Monatslohn 1200,00
SV Beitrag laufend 189,76
Lohnsteuer lfd. 0,00
Netto 1010,24
Auszahlungsbetrag 1010,24
BV Betrag 19,20 (BMG 1255)
Übrigens für die Bearbeitung einer Drittschuldnererklärung entsteht der Personalverrechnung ein Aufwand der zu entschädigen ist von wem. Vom Lenker oder Kowara?
Zusätzlich zum Bruttolohn entstehen dem Dienstgeber folgende Kosten:
SV Beitrag für Dienstgeber 259,57 (1255)
DB 49,20 (1200)
DZ 4,90 (1200)
Kommunalsteuer 36 (1200)
DGA (U-Bahn) 10
Der Gesamtaufwand Ihrer Lohnkosten beträgt 1588,77
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.02.2017, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dann zählst noch schön brav das Taggeld dazu und du kommst auf einen Nettoauszahlungsbetrag von 1.206 € im Monat. (ohne Provision) Das würd dann stimmen.

Für eine Drittschuldnererklärung kannst du einen Kostenersatz in Höhe von € 25 beim Gericht beantragen. Das wird dem Ersteller der Erklärung überwiesen und dem Schuldner bei den Kosten angerechnet.
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!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.02.2017, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Im übrigen würde ich die Schulden nicht dem Lohn anrechnen, sondern die sind im Regelfall schon zu Zeiten entstanden, wo die Entlohnung noch anders lief, bzw. flüchten auch einige feine Herrschaften vor Alimentationszahlungen. Allerdings wäre es besser man würde sich das überlegen bevor man sein möglicherweise bestes Stück unverhütet im Schoß der momentan Angebeteten versenkt.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.02.2017, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Für wie viele Werktage hast Du ihm das Taggeld gegeben unseren DN?
Taggeld das ist ja SV-frei. (5*4,33) Ich gehe jetzt vom Monat Januar mit 31 Tagen aus, nicht Februar mit 28 Tagen.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.02.2017, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das Taggeld errechnet sich aus der Anzahl der gefahrenen Tag und den geleisteten Stunden. Wie das geht solltest du wissen.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.02.2017, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

ja, ja ich weis es eh. Aber es gibt so viele Varianten der Personalverrechnung die da angewendet werden. Wenn nun der TX-Lenker alle 3 Stunden in seine Wohnung oder am Firmensitz fährt oder zu Hause Mittagessen tut wie viel Taggeld (Tagessatz) würde ihm da zustehen.

Zuletzt bearbeitet von madeira am 07.02.2017, 16:32, insgesamt einmal bearbeitet
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.02.2017, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Im übrigen verstehe ich nicht ganz was dich daran so beschäftigt.
Lt. Eigendefinition bist du alleinfahrender Unternehmer. Also hast du diese Problemstellungen nicht.
Wie viel oder wenig ein Lenker verdient kann dir also schnurzegal sein. Am besten wäre du verweist fragende Kollegen an einen seriös arbeitenden Lenkerbetrieb, da kriegt er auf alle Fälle alle Antworten kompetent und für den Einzelfall passend.
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.02.2017, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt genau EINE rechtsgültige Variante. Alles andere endet mit Nachzahlung bei der GKK.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.02.2017, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich überlege nämlich ob ich nicht doch einen Aushilfslenker nehme.
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Wien23
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Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
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Beitrag Verfasst am: 07.02.2017, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Viel Spaß dabei, wenn du mit dem Lenkerbetrieb anfängst.

Kein Lenker = wenig Sorgen
ab dem 1. Lenker = viel Sorgen

nur so eine Erfahrung von mir mr_green
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Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. (Albert Einstein)
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
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Beitrag Verfasst am: 07.02.2017, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, Herr Liesinger. ;-) der Multiplikator ist fliessend. ;-)
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Wien23
User


Anmeldungsdatum: 16.01.2017
Beiträge: 137
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Beitrag Verfasst am: 07.02.2017, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

@Tax

ich würde sagen, mit jedem Lenker mehr, werden die Sorgen ein bisschen größer. Der Multiplikator-Effekt wird zunehmend anstrengender.

Aus dem leise dahinfließenden Bacherl entsteht ein reißender Strom, der manchmal auch über die Ufer treten kann. Very Happy
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