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Unfall mit der Polizei

 
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XenonAlpha
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.02.2017
Beiträge: 67
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.04.2017, 20:23    Titel: Unfall mit der Polizei Antworten mit Zitat

Heute ist mein Lenker mit einen Polizeifahrzeug schwer kollidiert.

Laut inoffizieller Aussage eines Beamten in der Polizeiinspektion ist der fahrende Polizist beim Einsatz mit blaulicht - trotzdem unerlaubterweise - ohne Anhalten über die rote Ampel gefahren wo mein Lenker eben queren wollte.

Das deckt sich mit dem was mir mein Lenkrer erzählt hat.

Nun zu meiner Frage: gibt es hier im Forum Erfahrungswerte wie sich so etwas weiterentwickelt?

Danke,

LG
XA
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.04.2017, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

zu erst gibts Verletzte

Wenn ja, sehr unangenehm.

Wenn nein, dann ist eine reine Geldfrage und die Versicherungen sollten sich das ausmachen.
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wolfi
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.08.2016
Beiträge: 471
Wohnort: marchfeld

Beitrag Verfasst am: 02.04.2017, 02:37    Titel: Antworten mit Zitat

grundsätzlich ist aber trotzdem der bei Rotlicht einfahrende Einsatzwagen schuld, egal welcher coleur

also eine versicherungsfrage
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XenonAlpha
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.02.2017
Beiträge: 67
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 02.04.2017, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Taxilenker schwer verletzt, polizisten leicht, FG noch unbekannt
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piefke53
Amateur


Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 343
Wohnort: Tulln

Beitrag Verfasst am: 02.04.2017, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist die Crux bei der bescheuerten Regelung in Österreich, dass Blaulicht oder Folgeton jeweils alleine bereits Sonderrechte geben. Ich verstehe auch nicht wirklich die Berufsrettung in Wien, die oftmals "tonlos" in ampelgeregelte Kreuzungen bei rot einfährt.

In Deutschland gilt: Blaulicht alleine ist nur ein Warnsignal (nur geringfügig höherwertig als Gelblicht), während Vorrang nur bei Kombination von Blaulicht und Folgetonsignal gegeben ist.
(Nahezu gleiche Regelungen gelten in CH, NL, DK, B, CZ, PL, SK, F, I ....)

Problematisch ist der Umstand, dass gewisser Corpsgeist oftmals dazu führt, dass Kollegen des unfallverursachenden Polizeibeamten wider besseren Wissens Aussagen zu Protokoll geben, die zur Entlastung des Kollegen führen. (Nach dem Motto: "Vielleicht bin ich ja morgen in seiner Situation ...")

Anwaltliche Unterstützung sollte in jedem Fall gewährleistet werden!

Last but not least:
Allen Verletzten wünsche ich baldige Genesung ohne Spätfolgen.
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piefke53
Amateur


Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 343
Wohnort: Tulln

Beitrag Verfasst am: 02.04.2017, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

wolfi hat Folgendes geschrieben:
grundsätzlich ist aber trotzdem der bei Rotlicht einfahrende Einsatzwagen schuld, egal welcher coleur

also eine versicherungsfrage


Es ist auch eine weitergehende Frage im Bezug aufs Verkehrsrecht.

In Deutschland gilt in solchen Fällen die Beweislast-Umkehr: Der Fahrer des Fahrzeuges unter Sondersignal muss ausreichend darlegen können, dass der Unfall unter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen unvermeidbar war.
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Cabbie
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.12.2015
Beiträge: 86
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 02.04.2017, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Lt. ÖAMTC:
Einsatzfahrzeuge mit Ton und Blaulicht haben immer Vorrang. NICHT aber bei ampelgeregelten Kreuzungen. MÜSSEN anhalten und sich vergewissern danach vorsichtig die Kreuzung befahren. Sollte es dennoch bei Rotlich für das Einsatzfahrzeug zum Unfall kommen, ist IMMER das Einsatzfahrzeug schuld!
Auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen, alleine schon wegen der Verletzten und deren Ansprüche! Polizei wird natürlich mit allen Mitteln versuchen, die Schuld von sich zu weisen.
Ich kann die Anwaltkanzlei Dr. Michl Münzker in der Landskrongasse nur bestens empfehlen, ehrlich und kompetent. Werde seit 32 Jahren dort bestens vertreten!!!!
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nerdfilms
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 833
Wohnort: Berlin

Beitrag Verfasst am: 03.04.2017, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt! Polizisten schrecken auch vor Falschaussagen nicht zurück, um sich gegenseitig zu decken.
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wolfi
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.08.2016
Beiträge: 471
Wohnort: marchfeld

Beitrag Verfasst am: 03.04.2017, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

nerdfilms hat Folgendes geschrieben:
Ja, nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt! Polizisten schrecken auch vor Falschaussagen nicht zurück, um sich gegenseitig zu decken.


sorry, aber das ist wohl eine unnötige pauschalierung Rolling Eyes
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 03.04.2017, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich weiss von Rettungsfahrern, wenn sie einen Herzinfarktgefährdeten an Bord haben, oder Patienten, die sich leicht aufregen, dann wird ohne Folgetonhorn gefahren.
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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nerdfilms
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 833
Wohnort: Berlin

Beitrag Verfasst am: 04.04.2017, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wolfi, ich habe das nicht pauschal gemeint, aber aus eigener leidvoller Erfahrung weiß ich, dass solche Polizisten existieren.
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wolfi
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.08.2016
Beiträge: 471
Wohnort: marchfeld

Beitrag Verfasst am: 04.04.2017, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

TomBlack hat Folgendes geschrieben:
Also ich weiss von Rettungsfahrern, wenn sie einen Herzinfarktgefährdeten an Bord haben, oder Patienten, die sich leicht aufregen, dann wird ohne Folgetonhorn gefahren.

stimmt genau
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