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Taxikrieg wird brutaler?
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 12.06.2017, 19:46    Titel: Taxikrieg wird brutaler? Antworten mit Zitat

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Der-Taxi-Krieg-in-Wien-wird-immer-brutaler/287125002
Nach einer einstweiligen Verfügung gegen Uber-Partner liegen Nerven blank.
Eine einstweilige Verfügung von Richterin Sylvia Waldstätten in der Causa Taxi-Unternehmer gegen Uber-Partner mit einem Streitwert von 64.000 Euro löste in Wien einen regelrechten Taxi-Krieg aus – ÖSTERREICH berichtete schon, dass der Anwalt der Taxi-Unternehmer Dieter Heine jetzt davon ausgeht, dass "Uber-Partner demnächst extrem hohe Strafen zahlen, oder sich an die Spielregeln für alle Wiener Taxis halten müssen", also auch keine billigeren Tarife mehr anbieten dürfen.

Gegenangriff. Nun geht Uber zum Gegenangriff über: Das sei keinesfalls ein rechtskräftiges Urteil, die einstweilige Verfügung sei überhaupt nur wegen eines Fristversäumnisses eines Uber-Partners zustande gekommen.

"Einseitig". Doch dann kommt starker Tobak – es wird brutal und persönlich: Hinter der Klage stehe Christian Holzhauser. "Er ist in seiner Funktion als Obmann-Stv. der Sparte Transport der Wirtschaftskammer Wien nicht nur Vertreter der Taxiunternehmer, sondern auch der Mietwagenunternehmer. Aus unserer Sicht interpretiert er seine Rolle einseitig. Es scheint, dass die WKO immer wieder versucht, den Mietwagenunternehmern das Geschäft schwer zu machen. Zusätzlich versucht Herr Holzhauser über die Taxi-Funkzentrale 40100, bei der er Geschäftsführer ist, wie im aktuellen Fall Mietwagenunternehmer direkt zu verklagen. Wir rufen ihn dazu auf, auch die Interessen der Mietwagenunternehmer zu berücksichtigen“, so der Uber-Sprecher wörtlich.

Und überhaupt seien die Taxler selbst keine Konkurrenten, sondern enge Partner von Uber: "Es sind nur mehr die Taxi-Funkzentralen, die sich gegen moderne Technologien und mehr Umsatz für die Fahrer selbst stellen."
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Leserkommentar:
Wär schön wenn mal richtig recherchiert werden würde. Die Wiener Landesbetriebsordnung schreibt für Taxis zwingend das Einschalten des Taxameters beim Zusteigen eines Fahrgastes vor. Taxis DÜRFEN gar nicht für Uber fahren, es sei denn sie hätten zusätzlich die Verwendungsziffer 29 im Zulassungsschein eingetragen. Das haben die wenigsten. Ergo..... Wer spielt denn hier wirklich falsch?
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satriani
User


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 214
Wohnort: wien 21

Beitrag Verfasst am: 12.06.2017, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Es genügt, wennst den Link reinstellst Laughing Laughing
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satriani
User


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 214
Wohnort: wien 21

Beitrag Verfasst am: 12.06.2017, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ah, ein bekanntes Gesicht bei den Kommentaren.
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nerdfilms
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 833
Wohnort: Berlin

Beitrag Verfasst am: 13.06.2017, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

satriani hat Folgendes geschrieben:
Es genügt, wennst den Link reinstellst Laughing Laughing

Nein, passt schon, dass er den Artikel ausschreibt. Wenn man ihn nämlich mit einem mobilen Gerät lesen will, ist das Herunterladen der ganzen Werbung nämlich eine Zumutung.
Hoffentlich geht es dem Uber jetzt endlich an den Kragen!
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hakö
Amateur


Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 282
Wohnort: Waldviertel

Beitrag Verfasst am: 14.06.2017, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

typisch Schmierblatt "Österreich", es wird gleich von einem Taxikrieg geredet. Wie wenn bei uns wie in Frankreich Autos brennen würden.
_________________
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piefke53
Amateur


Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 343
Wohnort: Tulln

Beitrag Verfasst am: 15.06.2017, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Der Ober-Uber ist ja erst mal zeitweilig "auf Boxenstopp".

http://www.nachrichten.at/nachrichten/meinung/menschen/Mister-Uber-untendurch;art111731,2595490

https://futurezone.at/digital-life/uber-stellte-sex-regeln-fuer-angestellte-auf/268.848.043
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 15.06.2017, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Alle Schmierblätter haben noch immer nicht erkannt, dass es sich hier nicht um einen Taxi-Dienst handelt!
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 15.06.2017, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

@tom

Was bietet U... dann an ?

Also ich bin der Meinung u... bietet sehr wohl eine Vermittlung von Taxidienstleistungen an, ohne sich dabei an die gültigen Regeln zu halten.

Den alles was die u... Fahrer machen definiert sie nach der BO als Taxi.

Verwendung einer fernmeldetechnischen Einrichtung (= Smartphone) + Auftragsannahme jederzeit und jedem Ort.

u.. dürfte ,meiner Meinung nach, diese Aufträge nur an Taxis vergeben, wobei er natürlich in nicht tarifgebundenen Gebieten auch die Preise für die Fahrten festlegen oder berechnen kann.
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 15.06.2017, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde eher sagen eine Personentransportvermittlung, denn wenn es wirklich ein Taxidienst wäre, müsste er sich an die Vorgaben u. Gesetze eines Taxis halten.

So müssten diese Wagen an Taxistandplätzen stehen und den vorgeschriebenen Tarif (lt. Taxameter) verrechnen, was sie ja nicht tun, weil es ein reines Mietwagengeschäft, das mit viel Ignoranz zu bestehenden Gesetzen arbeitet.
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taxibaron
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Anmeldungsdatum: 10.12.2009
Beiträge: 809
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 15.06.2017, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Großartiger Foreneintrag aus dem Standard:

Uber wird jetzt den Personentransport mit Pizzazustellung und Paketzustellung
verbinden. Beispiel: Uber Fahrer ist gerade bei der Zustellung einer Pizza und
auf dem Weg dort hin holt er einen Fahrgast ab, stellt die Pizza mit der
Apple Pizza-box zu, Fahrgast wir von einen anderen Uber-Fahrer zur Optimierung der Fahrtstrecke übernommen, der gerade eine Amazon- Lebensmittel-Lieferung
zustellt.
Am Abend rechnet der Uber-Fahrer seine Einnahmen zusammen,
ein guter Tag, heute ist er auf 30 Cent pro Kilometer gekommen, oh nicht ganz
er muss ja noch 25% an Uber zahlen und 10 Euro werden ihm wegen
verspäteter Pizza-Zustellung abgezogen. Der Rest wird nach 30 Tagen
auf sein Amazon-Konto gutgeschrieben.

_________________
Mfg
Der Baron
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 15.06.2017, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Tom

Was ist das für eine Wortkreation, welche gewerbliche personenbeförderungsart kennst du die uber legal anbietet ?

Nur weil u.. sagst ich machs mit Mietwagen ändert sich nichts - es bleibt trotzdem eine taxidienstleistung.
Eine Vermittlung von Mietwagen ist meiner Meinung nicht zulässig.
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piefke53
Amateur


Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 343
Wohnort: Tulln

Beitrag Verfasst am: 15.06.2017, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Korrigiert mich bitte, falls ich daneben liege.

Aber Airport Driver ist doch Mietwagen, und es handelt sich dabei um die Fahrzeuge diverser Unternehmer. Und die werden auch über die "Zentrale" vermittelt.
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 15.06.2017, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

bonafide hat Folgendes geschrieben:
Tom

Was ist das für eine Wortkreation, welche gewerbliche personenbeförderungsart kennst du die uber legal anbietet ?

Nur weil u.. sagst ich machs mit Mietwagen ändert sich nichts - es bleibt trotzdem eine taxidienstleistung.
Eine Vermittlung von Mietwagen ist meiner Meinung nicht zulässig.


Sie nennen es vielleicht Taxi- Dienst ist aber keiner, sondern ein Misch-Masch von irgendetwas nur alles nur nicht Taxi, denn dann müssten sienja sämtliche Einbauten haben, was sie ja nicht haben. Sie würden gerne Partner von Taxiunternehmern sein, nur keiner möchte sich mit denen zu diesen Preisen ins Bett legen!
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 16.06.2017, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

tom
ich versuchs anders zu formulieren

Über vermittelt Aufträge die eindeutig dem taxigewerbe vorbehalten sind, an unternehmen die, die voraussetzungen für das taxigewerbe in einem tarifgebundenen Gebiet nicht erfüllen.(in nicht tarifgebundenen gebieten schauts meiner Meinung nach ein bisschen anders aus, dort will u... aber auch garnicht hin, wei es dort eh kein Geschäft gibt)

Ü... behauptet, er vermittelt keine taxiaufträge, sondern genauso wie du es sagst nur eine Personenbeförderung.

Das geht soweit, dass u... sagt er vermittelt nicht, sondern er stellt nur die Plattform für die Kommunikation zur Verfügung und ist kein Vermittler sondern ein reines Technologieuntrnehmen.

Wenn man deiner Argumentation folgt, u... macht oder vermittelt keine taxidienste - warum regen wir uns dann so auf ?
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 16.06.2017, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich reg mich gar nicht auf - es is wohl ein bissl zu heiss gewesen heut! Pfffff
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hakö
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Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 282
Wohnort: Waldviertel

Beitrag Verfasst am: 16.06.2017, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

bonafide hat Folgendes geschrieben:


Ü... behauptet, er vermittelt keine taxiaufträge, sondern genauso wie du es sagst nur eine Personenbeförderung.


Das Taxi heißt aber "nichtlinienmäßiges Personenbeförderungsgewerbe", also ist Taxi in erster Linie Personenbeförderung, das macht auch der Uberer, nur ohne sich an den in Wien gültigen verbindlichen Tarif zu halten.
Das ist klar gegen die Richtlinien, alles andere ist Wortklauberei.
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 16.06.2017, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Taxi heißt aber "nichtlinienmäßiges Personenbeförderungsgewerbe",


Bitte wo hast das her ?

Ich empfehle dir einen Blick in den Link zu werfen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007795
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hakö
Amateur


Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 282
Wohnort: Waldviertel

Beitrag Verfasst am: 19.06.2017, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Soviel Unterschied in der Wortwahl ist da nicht, es heißt genau:
"Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG)"
Also was fragst wo ich das her habe, ich habe es halt vereinfacht ausgedrückt, aber dem Sinn nach ist es korrekt.
_________________
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.06.2017, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Taxi heißt aber "nichtlinienmäßiges Personenbeförderungsgewerbe".....


Also da ist ein grosser Unterschied

Der Titel eines Bundesgesetz, der eine bestimmte Art der Personenbefördung beschreibt, ist kein Gewerbe.
Die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen umfasst mehrere Gewerbe - unter anderen das Taxigewerbe und das Mietwagengewerbe.

Nach deiner Sinn Definition würde dann alles das Gleiche sein
und U... , bzw. um genau zu sein die MW Unternehmer die für U... fahren, nichts Unrechtes machen.

Du magst es vielleicht als Wortklauberei sehen, aber mit einer noch extremeren Wortklauberei verdienen sich andere Berufsgruppen einen Haufen Kohle.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 20.06.2017, 08:19    Titel: Mc Donald+Uber Antworten mit Zitat

Mc Donald+Uber Lieferservice
http://www.msn.com/de-at/finanzen/unternehmen/die-vorteile-des-gro%c3%9fen-lieferexperiments-von-mcdonald%e2%80%99s/ar-BBCS8bZ?li=BBqg9qG&ocid=iehp
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