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Uber-Pickuppoints gesucht
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 29.01.2018, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, wenn jetzt dann irgendwann das Einheitsgewerbe kommt, WER wird
denn dann kontrollieren, dass die Umzumeldenden-Gezwungenen NICHT
Ubers Dienste trotzdem in Anspruch nehmen?

Wenn es die selben sind, die bis jetzt NICHT kontrolliert haben, warum
macht man dann so einen Aufwand, nur damit das Ganze ein
anderes Mascherl hat???
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Neid muss man sich erarbeiten!
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Azrael
Amateur


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 415
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 29.01.2018, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Na dann wirds einfach. Uber bestellen, kommt ein Taxi, bam Anzeige.
Wenns sein muss, würd ich schon einen 100 und ein Tag spenden um ein paar anzuzeigen.
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Die Hand voller Asse, aber das Leben spielt Schach!
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 29.01.2018, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Kollegen, ich versteh die Erregung, gehts mir ja auch nicht anders, aber können wir uns in dem Thread bitte auf die Auffindung der Pickup-Points beschränken?

dankesehrvielmals. ;-)
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!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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Taxi00
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 43
Wohnort: Wien 1230

Beitrag Verfasst am: 30.01.2018, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Azrael hat Folgendes geschrieben:
Na dann wirds einfach. Uber bestellen, kommt ein Taxi, bam Anzeige.
Wenns sein muss, würd ich schon einen 100 und ein Tag spenden um ein paar anzuzeigen.


Ich bin dabei.
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Earl Grey
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.04.2012
Beiträge: 29
Wohnort: 1210

Beitrag Verfasst am: 06.02.2018, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

Taxman hat Folgendes geschrieben:
Daß das aus taktischen Gründen nicht hinausposaunt werden kann liegt auch auf der Hand. Also schau ma mal. ;-)


Das klingt logisch und ist nachvollziehbar...schau mal ob sich etwas ab (bspw.) Juni ändert.
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 05.07.2018, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt habma juli, geändert hat sich nicht wirklich viel, die vorbereitungen waren wohl nit so besonders erfolgreich, oder brauchma noch paar jahre? Rolling Eyes
Einzige ist die ev die eh beiläufig ignoriert wird. Uber macht sich ja nichtmal die arbeit diese anzufechten, weil da könntens ihnen erklären das es so nicht geht, so wies jetzt is, interresierts offensichtlich eh keinen frown
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 06.07.2018, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Cerosh, kanns sein, daß du ein bisschen uninformiert bist?

Die EV wurde beeinsprucht und ging eine Instanz weiter. Ausserdem wurde die Exekution derselben beantragt. Allerdings sind hier ein paar juristische Feinheiten zu Tage gekommen, die jetzt vom OGH zuständigkeitsmässig geklärt werden müssen. Also Gemach. ;-)

Die Klage der WKO ist meinen Informationen nach auch auf Schiene. Wir sind halt in Österreich, da mahlen die Mühlen halt langsam.
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 06.07.2018, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Latest News. Der OGH hat dem Klagführer in Sachen Exekution der einstweiligen Verfügung RECHT gegeben!!!!!!!!!
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Webmaster
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 06.07.2018, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Taxman hat Folgendes geschrieben:
Latest News. Der OGH hat dem Klagführer in Sachen Exekution der einstweiligen Verfügung RECHT gegeben!!!!!!!!!


und was bedeutet das jetzt bitte
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 03:04    Titel: Antworten mit Zitat

naja das die ev auch exetutiert werden kann?
braucht man da echt noch nen eigenes urteil für? versteht sich das nicht bei der aussprache der ev von selbst? ich mein ich vergebe ja keine ev wenn ich nicht der meinung bin das sich auch daran gehalten gehört?!?
und wer trägt dafür sorge? oder eh wieder mal nur irgendwas was eh niemanden interessiert?
und wieso is die ev beeinsporucht aber die können derweil weiter machen wie vorher? sollte nicht die ev gelten solange bis sie aufgehoben wird, und nicht, nicht gelten, solange man irgendwo noch 100 einsprüche machen kann? macht die ev von der wirkung eher zu nem witz als zu nem richterlichen spruch.
oder seh ich da was total falsch? versteh das nu nicht wirklich

ps: woher hast du die angaben? ich hab gesucht aber find da garnix...
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
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Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 05:07    Titel: Antworten mit Zitat

@ Cerosh. Meine Quellen gehen niemanden was an, du kannst aber davon ausgehen, daß es Informationen aus erster Hand sind und ich mich gegen die Verbreitung von Latrinengerüchten absichere. Nimms als Info, oder nicht. Das bleibt dir überlassen.

Bei aller Wertschätzung nehme ich doch an, daß deine juristischen Kenntnisse eher rudimentär sind und mir die Aussage eines Juristen glaubwürdiger erscheint.

I finds nur witzig. Da jammert man herum, daß niemand etwas unternimmt und nix passiert und alles so lange dauert. Passiert dann endlich was, ist es, wie man bei deinem Post lesen kann, auch net recht. Also was jetzt?
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
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Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 05:19    Titel: Antworten mit Zitat

mein post war nicht als vorwurf zu verstehn, und ich glaub dir ja, wollt nur wissen wo du die infos herhast ;)
hab mich nicht drüber aufgeregt das was passiert, sondern war als frage zu verstehn was da passiert?!? bzw wofür man ein 2. urteil für das 1. urteil braucht um es auch durchsetzen zu dürfren. also bei 1. urteil wird man für schuldig befunden, beim 2. urteil für schuldig befunden schuldig zu sein und das man die strafe auch antreten muss, und in der zwischenzeit passiert garnix. zumindest versteh ich das so. aber lass mich da gerne aufkären.
tut mir leid wenn das als vorwurf rüber gekommen ist, war eher ne frage in gefrustetem kleid Rolling Eyes
und meine juristischen kenntnisse als rudimentär zu bezeichnen is sehr positiv ;)
ich geh von dem aus was ich so lese, und menschenverstand bzw logik (zumindest was ich drunter versteh), aber juristik und menschenverstand sind leider gottes 2 verschiedene paar schuhe und treffen im seltensten falle zusammen.
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
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Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 06:09    Titel: Antworten mit Zitat

Schon o.k., kam halt bei mir so an.

Bei einer einstweiligen Verfügung, gibts vom Gericht Auflagen die zu Erfüllen sind. In dem Fall behauptete Uber, sich an diese zu halten. Jetzt liegts logischerweise am Kläger zu beweisen, daß dem nicht so ist. Genau das ist halt passiert und daher mußte dem Gericht die Beweislage zur Entscheidung vorgelegt werden. Das Gericht gab der klagenden Partei recht und jetzt wird exekutiert, d.h. der im Urteil festgelegte Strafrahmen kommt zur Anwendung.

Und wie wir alle wissen kriegt man vor Gericht ein Urteil aber nicht zwingend Recht. :-)
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Cerosh
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Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

ich bin irgendwie fälschlicher weise davon ausgegangen das der beklagte beweisen muss das er der ev folge leistet, . bzw die executive schon einschreitet wenn der beklagte der ev wiederhandelt. und nicht der kläger nochmal zu gericht rennen muss um eine executive zu erbitten. aber ok, für mich einfach bissl komisch.

soll das heissen die polizei schaut jetzt drauf, oder nur das die polizei drauf schaun könnte wenn sie denn wöllte. oder muss nun der kläger auch noch jeden fall einzeln executieren? also quasi, schau selbst daste zu dein recht kommst...? oder muss man nu nochmal vor gericht um dem recht zur execution recht zu geben?

und was mich auch interessiert:
den rechtsspruch zur execution, gilt der nun gegen die fahrer die die agb unterschrieben haben, oder gilt der gegen uber weil der satz in deren agb nicht ausreicht um der ev zu folgen. is glaub nen wichtiger punkt, weil wenns nur die fahrer/unternehmer betrifft wirds wohl uber ziehmlich wurscht sein, die finden sich eh immer neue deppen die rumfahren.

zumindest wäre es gut den rechtsspruch zur executive irgendwie öffentlich zu machen, damit sich wenigstens die fahrer bissal in die wäsche machen, also ich zumindest würds mir wenn mir strafe droht, und die ist ja nicht grad gering. wenn nur still und heimlich paar fahrer beklagt werden, hat das wohl 0 effect im allgemeinen, denn für jeden toten dummen werden 2 geboren. und das uber ihren fahrern erzählen das strafen verteilt werdn, davon is wohl eher nicht auszugehen.

sorry fürs viele schreiben... nix davon is bös gemeint Wink
nur werd ich langsam echt bissl frustet wegen uber und ich wünsche mir halt doch irgendwie das da mal merklich was weiter geht... in welche richtung auch immer
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

@ Cerosh, Warum sich dieser Rechtsweg so gestaltet, ist mir auch suspekt. Nämlich, daß der Klagende jetzt noch nachweisen muss, daß die beklagte Partei weiterhin Machaloikes veranstaltet. Andererseits geht kein auf Bewährung Vorbestrafter zu Gericht und gesteht von sich aus ein Delikt.

Wie Uxxx das nach innen löst und welche Auswirkungen die inneren Vertragsverhältnisse jetzt haben ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Sondern Uber wurde aufgetragen, dafür Sorge zu tragen, daß die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden. Wer glaubt, daß das mit einer Unterschrift auf einem Kasblattl abgetan ist, ist ein hoffnungsloser Realitätsverweigerer.
Sowohl Uber als auch seine Handlanger auf der Straße scheren sich einen feuchten Kehricht drum. Jetzt kostets halt.

Die Polizei tritt nur dann in Aktion, wenn sie explizit den Auftrag dazu erhält. Und selbst dann ist es wohl von der Laune des jeweiligen Beamten abhängig ein scharfes Gesetzesauge zu haben oder als beamtete Blindschleiche seinen Dienst zu versehen.

Und vergessen wir eines nicht: Nicht nur die Fahrer sind es, sondern auch die Unternehmer, die ihre Fahrer nicht demensprechend im Griff haben und durch enstsprechende Vorgaben das Fahren für Appanbieter unter den geltenden Regeln explizit untersagen und im Zuwiderhandlungsfall dementsprechend arbeitsrechtlich sanktionieren.
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

jup, kann ich so unterschreiben , is auch meine sicht der dinge.
aber leider auch, das sich weiterhin nichts ändern wird, weil nur weil es jetzt executierbar ist (was es ja eigentlich auch schon vorher war), heisst nicht das sich auch wer findet der executiert. also wird sich wieder genau nix ändern, nur nen weiterer rechtsspruch den uber ignorieren kann. weil sich ja quasi eh nix geändert hat, ausser das jetzt schon 2 gerichte sagen das da was nicht passt.

die fahrer können in der pyramide am wenigsten dafür, weil sie ja auch die sind, die am wenigsten daran verdienen, is halt nix anderes als nen pyramidenspiel mit ner app. früher sehr beliebt bei versicherungen. da sinds auch herumgerannt und haben jeden jugendlichen erklärt wie reich sie nicht werden können wenn sie......... pleite gehn Twisted Evil

mal bissal offtopic:

ich als person bin leider mit einem extremen gerechtigkeits und sozial gefühl ausgestattet, und sowas wie uber, nicht nur rechtlichen sinnes, sondern deren ganzes verhalten weltweit bringt mich einfach nur noch zum kotzen, genauso wie die behörden die dem treiben zuschaun. ich bekomm regelrecht schon depressionen wenn ich mir nur berichte durchlese, weil wenn uber damit durchkommt werden sie nicht die einzigen bleiben die unser ganzes system ignorieren und zu ihren gunsten ummoddln. sowas gabs eh schon immer, aber uber treibt das irgendwie auf eine neue spitze mit mehr oder weniger offensichtlicher unterstützung von, keine ahnung wie ichs sonst sagen soll, mehr oder weniger korrupten behörden bzw personen in diesen. und mir geht einfach nicht ein das da echt keiner der was zu sagen hat, was dagegen sagen will, können doch nicht alle so............ sein.
da geht es ja nicht nur um preisdumping, nichteinhalten der rückkehrpflich, das sind noch punkte dieses konzerns die nichtmal ins gewicht fallen, die betreiben täglich viel grössere verbrechen und assoziales verhalten und keinen interressierts.
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

...weil niemand es wert findet drüber nachzudenken. Die Mehrheit denkt nur über die momentan ersichtliche Auswirkung, sprich Umsatz, nach. Was hinter der ganzen Chose steht und wie das Geschäftsmodell der Brüder in 10-20 Jahren aussieht interessiert keinen. Im Umkehrschluss denken die Heuschrecken wesentlich langfristiger und das macht sie noch gefährlicher. Das bissl Verlust und die blöde Nachrede stört die genau gar nicht. Das dicke Ende kommt erst und keiner kanns im gegenwärtigen Szenario verhindern.
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

ich frage mich die ganze zeit welche Behörde was exekutieren soll

Wie soll die Behörde (welche ?) einem MW rechtskonform nachweisen, dass er eine Rückkehrpflicht nicht einhält.

Einfacher ist das mit dem Stapeln an gewissen Punkten, aber da nehme ich an wird das gleiche passieren wie bei den Taxis. Hie und da eine Schwerpunkakttion und das wars.

Schau dir die ganzen Taxis mit Pickerl für die Kurzparkzonen an.(dürften die alle auch nicht haben, weil wennst einen stellpaltz hast, hast kein Anrecht auf ein Pickerl)

Ich hab das ganze eh schon einmal gesagt, aber der Rechtsstaat muss sich in seinen Verfahren auch an seine eigenen Regeln halten, sonst führt er sich ad absurbum, und daher dauert das ganze halt si lange.
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Fall weist es nicht die Behörde nach, sondern die klagende Partei, die unter entsprechendem Aufwand eine hieb- und stichfeste Beweisführung, mit entsprechender Dokumentation, dem Gericht vorgelegt hat. Wie das gelingt, lassen wir aber im Dunkeln. Man könnts ja noch mal brauchen. ;-)

Das Urteil fällt das Gericht und dem ist Folge zu leisten. Also da brauchts keinen aufgeblasenen Behördenapparat dazu.
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 07.07.2018, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

jeder mw, der irgendwo herumsteht, ausser an der roten ampel, kann ganz einfach kontrolliert werdn, hat dieser keinen laufenden auftrag, handelt er der rückkehrpflicht zuwieder. so schwer is das nu auch nicht.
und zuständig ganz klar die polizei, die ist ja auch für uns zuständig. und kann uns gegebenfalls wenn wir irgendwas von der bertriebsordnung nicht einhalten, strafen.
aber wie schon hier geschrieben, machn die das nur nach auftrag, und die obrigen haben wohl damit zu tun ihr geld zu zählen, haben daher keine zeit den polizisten auf der strasse nen auftrag zu erteilen.

"...dem ist folge zu leisten.."

naja ganz auf freiwilliger basis kann das dann doch nicht sein oder? weil nur mit urteilen ohne strafe werdn sich wohl die wenigsten dran halten.
und irgendwie beschämend das da nen kläger her muss, wenn ich nen gesetz breche, hält mich au die polizei auf, und muss nit irgendwer ne woche hinter mir herfahren alles dokumentieren und dann mal bei gericht einreichen. aber lassn wir das thema, is etwas was ich nicht verstehn werd und will Smile aber trotzdem so is... und werd wohl auch nix dran ändern
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Zuletzt bearbeitet von Cerosh am 07.07.2018, 11:12, insgesamt einmal bearbeitet
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