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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
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Beitrag Verfasst am: 10.07.2018, 17:49    Titel: Justiz Antworten mit Zitat

Oberlandesgericht bestätigt "einstweilige Verfügung"
https://wien.orf.at/news/stories/2923624/
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
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Beitrag Verfasst am: 10.07.2018, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Das thema habma schon offen....
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 10.07.2018, 21:17    Titel: Niederlage Antworten mit Zitat

Niederlage bei Wiener Gericht kann für Uber teuer werden

Jetzt drohen hohe Strafen wegen behaupteter Verstöße. Sucht Uber nun um eine Taxilizenz an?

Wien – Für Uber könnte es in Wien trotz der erfolgten Umstellungen noch einmal eng werden. Der Fahrerdienst sah sich im April nach einer einstweiligen Verfügung veranlasst, einige Umstellungen in der Abwicklung der Aufträge vorzunehmen, die auch zu einer vorübergehenden Einstellung des Angebots geführt hatten. Hintergrund sind die Beschwerden des Taxigewerbes gegen den US-Rivalen, denen das Wiener Handelsgericht folgte.

Mittlerweile ist die einstweilige Verfügung vom Oberlandesgericht Wien bestätigt worden. Doch die klagende Taxifunkzentrale 40100 erachtet die erfolgten Umstellungen bei Uber als nicht ausreichend. Daher wird die Vollstreckung der Verfügung eingeklagt, die in Kalifornien finanzielle Spuren hinterlassen könnte. Mit bis zu 100.000 Euro könnten Verstöße geahndet werden – und zwar für jeden einzelnen Fall. Zur Erklärung: Uber hat keine Taxilizenz, sondern kooperiert mit Mietwagenunternehmen und kann daher die Tarife selbst bestimmen. Allerdings gibt es auch dafür strenge Regeln. Das Gericht sieht insbesondere in der automatisierten Abwicklung der Fahraufträge ein Problem.

Umstellung reicht nicht

Hier wurde zwar von Uber nachgebessert, doch Taxi 40100 sieht in der neuen Praxis weiter Verstöße. Es hat die Vollstreckung in mehreren Fällen beantragt, wie der Rechtsvertreter der Funkzentrale, Dieter Heine, erklärt. Uber bestreitet die Vorwürfe. Die Mietwagenunternehmen würden nun "aktiv in den Bestellvorgang eingebunden und müssen jeden Auftrag aktiv am Betriebssitz annehmen", wird beteuert.

Dabei kommt nun eine zweite Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Spiel. Er hat sich mit der Frage befasst, wo eine allfällige Strafe ausgesprochen werden könnte. Taxi 40100 hatte beantragt, dass ein Wiener Gericht über die Vollstreckung befinden müsse. Die Frage kam auf, weil Uber in Europa von den Niederlanden aus operiert und somit die Unterlassungsexekution eigentlich in Amsterdam durchgeführt werden müsste. Uber wehrte sich vergeblich gegen den Antrag. Der OGH entschied, dass eine Vollstreckung in den Niederlanden für Taxi 40100 nicht zumutbar sei.

Und wie geht es jetzt weiter? Spekuliert wird, dass Uber künftig auf Basis einer Taxilizenz operieren könnte. Dazu will Uber derzeit nichts sagen. (as, 11.7.2018)
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
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Beitrag Verfasst am: 10.07.2018, 21:35    Titel: Versicherungsrecht Antworten mit Zitat

Wie sieht es versicherungsrechtlich aus bei einer illegalen Gewerbeausübung?
Angenommen ein Uberfahrzeug dem nicht korrekt mäßige Gewerbeausübung nachgewiesen wird, ist in einem schuldigen Unfall mit Personenschaden verwickelt und ein Fahrgast dieses Fahrzeuges wird dabei querschnittgelähmt und klagt neben Schmerzensgeld auch seine ganze noch zu erwartende Lebensvierdienstsumme ein, sagen wir einmal 20 Millionen Euro. Der Fahrgast war ein gut verdienender Topmanager.
Der Versicherer wird sich natürlich abputzen.
Übrig bleibt der Unternehmer, der Lenker und der Fahrgast der mitgefahren ist. Die beiden ersteren werden lebenslänglich vom Existenzminimum leben müssen. Ungefähr so wie wenn ich einen Schwarzarbeiter mein Haus renovieren lasse und dieser vom Gerüst hinunterfällt und Invalide wird.
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
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Beitrag Verfasst am: 11.07.2018, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

jede versicherung die nachweisen kann das der uber fahrer die rückkehrpflicht nicht eingehalten hat, wird aussteigen....
versicherungen suchen IMMER einen grund nicht zahlen zu müssen, und wenn auch nur das kleinste nicht stimmt....
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 11.07.2018, 10:52    Titel: Re: Niederlage Antworten mit Zitat

madeira hat Folgendes geschrieben:
Niederlage bei Wiener Gericht kann für Uber teuer werden

Mittlerweile ist die einstweilige Verfügung vom Oberlandesgericht Wien bestätigt worden. . Das Gericht sieht insbesondere in der automatisierten Abwicklung der Fahraufträge ein Problem.

Umstellung reicht nicht

Der OGH entschied, dass eine Vollstreckung in den Niederlanden für Taxi 40100 nicht zumutbar sei.


Ein Rekurs vor dem OGH hätte keine aufschiebende Wirkung.
Was heißt das nun für uns Taxler?
Wachsam sein und jeden einzelnen Fall dokumentieren und bei Gericht zur Anzeige bringen.
Jetzt ist Schluss mit lustig.
Erst vorgestern habe ich wieder einen Wiener Neustädter MW gesehen mit der Uber App der in Wien ganze Nacht herumgurkt.
Bis zu 100.000.- Euro Strafe pro Fuhre die vielleicht gerade einmal 5 Euro ausmacht. Ich gehe aber dennoch davon aus, dass sich die Mietwagenunternehmer, die mit Uber kooperieren sich nicht davon abschrecken lassen.
Na dann gehen wir halt in Insolvenz....
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
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Beitrag Verfasst am: 11.07.2018, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

gehn sie ja sowieso, wenn sie aufhören ist ja auch nix anderes, rechnungen sind zu bezahlen, auch die 100k strafen ändern da nix, werden genausowenig bezahlt und fallen dann halt in die konkurs masse.
unternehmer haben keine andere wahl als weiter zu fahren, ob nun strafe angedroht oder nicht. einfach aufhören ist keine alternative
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tomtom
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Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 528
Wohnort: Wien, Wien nur du allein!

Beitrag Verfasst am: 11.07.2018, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

strafen gehen in keine konkursmasse, da gibts dann ersatzarrest.

und wegen nichteinhalten der rückkehrpflicht kann keine versicherung aus ihrer haftung aussteigen!
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Nix zu danken, meine Weisheiten gibt's für alle gratis ... Smile
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 11.07.2018, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Bei gewerblicher strafe auch? Betrifft ja das unternehmen..
Bei privat is klar, bei 100k pro fuhre dürfte das wohl einige zeit dauern

Versicherung.. sicher das bei einer strafbaren handlung man auch noch versichert ist?
Kanns nur für betroffene fahrgäste hoffen
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 11.07.2018, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

tomtom hat Folgendes geschrieben:

und wegen nichteinhalten der rückkehrpflicht kann keine versicherung aus ihrer haftung aussteigen!


Na ja. Wenn ein Wiener Neustädter die ganze Nacht in Wien herumgurkt und am laufenden Band Kundenaufträge über die Uber App annimmt ohne die Rückkehrpflicht einzuhalten, dann sehe ich das als eine illegale Gewerbeausübung.
Wäre so wie wenn ich mit einem Wiener Taxi ständig in Wiener Neustadt herumgurke und mich dort an den Taxistandplätzen aufstelle und auf Kundschaft warte oder dort staple.
Wenn mir der Führerschein oder Taxischein abgenommen wurde wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit (Alkohol, Betrug, Sexualdelikt......)
und fahre dennoch mit dem Taxi weiter und dem Versicherer wird das bekannt, dann wird er bei schlagend werden des Risikos aus der Haftung aussteigen.
Aber Uber hat auch eine mächtiges Lobby.
Die Politiker wollen ja das Gesetz reparieren und zu einem Einheitsgewerbe zusammenführen. Heißt Uber soll legalisiert werden.
Es wird sicher einige geben wie der Strasser Ernstl (Ex Innenminister der Republik Österreich und rechtskräftig zur unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt) die für gute Bezahlung die Interessen von Uber vertreten.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
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Beitrag Verfasst am: 11.07.2018, 14:49    Titel: Uber kann sich nicht mehr aus der Affäre ziehen Antworten mit Zitat

Nächster Schlagabtausch Uber gegen Taxler. Das Wiener Oberlandesgerichts kommt zu dem Urteil, dass die einstweilige Verfügung, die Ende April 2018 gegen Uber erlassen wurde, rechtmäßig. Das Ende von Uber in Wien scheint damit - zumindest vorerst - besiegelt.
Das Verhalten von Uber und den angeschlossenen Mietwagen ist rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Wien in einem neuen Urteil. Der Grund: "Beihilfe zum systematischen Gewerbrechtsverstoß".


Uber kann sich nicht mehr aus der Affäre ziehen


Verfahrensrechtsexperte Dieter Heine, der für die Taxifunkzentrale 40100 das Urteil durchgeboxt hat: "Wir freuen uns, dass die österreichischen Gerichte in diesem höchst komplexen Rechtsstreit unsere Rechtsansicht bestätigen. Durch die Entscheidung des OGH sei sichergestellt, dass Uber sich, nach zahlreichen Verstöße gegen die Einstweilige Verfügung, zur Verantwortung gezogen werden wird und sich nicht über formal-juristische Spitzfindigkeiten aus der Affäre ziehen kann." Und der Anwalt setzt nach: "Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, aber es sind viele Verstöße gegen die Einstweilige Verfügung bekannt, die bereits zu Strafanträgen bei Gericht geführt haben.“
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 11.07.2018, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ja bitte und was heißt das jeettt im Klartext?
Dürfen Sie weitermachen oder nicht? Zweiteres wäre logisch!
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Neid muss man sich erarbeiten!
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DerYeti
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Anmeldungsdatum: 28.08.2015
Beiträge: 28
Wohnort: Stockerau

Beitrag Verfasst am: 11.07.2018, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

TomBlack hat Folgendes geschrieben:
Ja bitte und was heißt das jeettt im Klartext?
Dürfen Sie weitermachen oder nicht? Zweiteres wäre logisch!

Eher dass die Mietwagen- Unternehmer in der Pflicht sind.
Aber die scherten sich einen Dreck darum.
Nach wie vor stehen die am Terminal 3 und warten seelenruhig auf Aufträge. Kümmert ja niemanden
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Es gibt ein Leben vor dem Tode
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 11.07.2018, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Laut aussage von uber habn sie schon im april ihren prozess angepasst, darum ändert der neuerliche richtsspruch nichts an ihrer tätigkeit in wien

Aha eh, mir wird zwar gsagt das nicht passt, aber ich sag es passt scho, also hats zu passen

http://m.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Uber-ist-Urteil-egal-Wir-machen-in-Wien-weiter/340671359

Was is eigentlich wenn die auch strafen ignorieren? Wirklich pfänden kann man die ja nicht, oder ?
was wenn die einfach weiter machen auch wenn sie gerichtlich verboten werdn sollten? Weil auf der strasse kontrolliert das doch eh keiner wie man sieht...
Bleibt wohl nur die ip über provider in österreich sperren lassen? Aber da is die ip der app wohl auch schneller geändert und die gerichte brauchen dann eh ewig his neuerliche sperre..
Trau ich dem verein alles zu...
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 11.07.2018, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Uber ist Urteil egal: "Wir machen in Wien weiter"

Uber will trotz der einstweiligen Verfügung in Wien auf Hochtouren expandieren.
Der Streit der Wiener Taxler mit dem Fahrdienstanbieter Uber geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht Wien hat, wie berichtet, die einstweilige Verfügung gegen Uber bestätigt. Die Taxivermittlung „Taxi 40100“ hatte geklagt, dass Uber permanent gegen die Taxiordnung verstoße. Nun seien, so der Anwalt der Taxler, Strafen von bis zu 100.000 Euro pro Delikt gegen die „Einstweilige“ fällig.

Das US-Unternehmen zeigt sich davon wenig beeindruckt: „Wir haben intensiv daran gearbeitet, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat, und möchten uns dafür engagieren, ein langfristig guter Partner für Wien zu sein.“

Da das Unternehmen im April schon nach dem Ersturteil sein System umgestellte habe, werde sich am aktuellen Betrieb nichts ändern.
Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Montagabend die Einstweilige Verfügung (EV) des Handelsgerichts gegen Uber, die Ende April verhängt wurde, bestätigt hat , bleibt dem US-Unternehmen nur noch eine Möglichkeit, das drohende Verbot abzuwehren. Konkret kann Uber gegen diese Entscheidung nur noch den OGH anrufen.

Taxi 40100 sieht sich bestätigt

"Dies ist nunmehr schon die dritte Entscheidung des OLG Wien, die darlegt, dass das Verhalten von Uber und den angeschlossenen Mietwagen rechtswidrig ist", hieß es am Montag von den Anwälten der Funkzentrale Taxi 40100, die Uber vor Gericht gezerrt hat. "Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die EV bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben", so die Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte GmbH. Entscheidungen gibt es dazu noch keine, jedoch habe der OGH vergangene Woche festgestellt, dass diese von österreichischen Gerichten gefällt werden müssten.

Neos üben Kritik

Verärgert zeigt sich der design. Klubobmann von Neos Wien, Christoph Wiederkehr, über das neuerliche drohende Aus für den Fahrtendienstvermittler: „Wir sehen nicht ein, dass moderne Unternehmen, die von vielen Wienerinnen und Wienern gerne genützt werden, an der starren Politik von Rot-Grün in Wien, aber auch von Schwarz-Blau im Bund scheitern! Es geht hier auch um über tausend Arbeitsplätze. Wir fordern zeitgemäße Lösungen, die es sowohl Taxiunternehmen als auch Mietwagen-Anbietern erlaubt, in einen fairen Wettbewerb zu treten. Beispiele wie London oder Berlin zeigen, dass das durchaus möglich ist.“

Gang vor OGH wahrscheinlich

Uber hat sich zum neuen OLG-Urteil zwar noch nicht geäußert, dennoch ist davon auszugehen, dass der Fahrdienstvermittler den OGH anrufen wird. Dann wird sich zeigen, ob Uber in Wien seinen Dienst tatsächlich einstellen muss, oder ob die Entscheidung von den Höchstrichtern revidiert wird
---------------------------------------------------------------------------------
Es wird wahrscheinlich so sein dass UBER den OGH anruft. Aber jetzt sind einmal Gerichtsferien und da passiert gar nichts, eil Sommer und im Herbst soll ja bereits der Taxigipfel seine Ergebnisse präsentieren und noch heuer in Begutachtung gehen und bis das OGH Urteil gesprochen wird haben wir ein neues Personenbeförderungsgesetz sprich Einheitsgewerbe.
Aber der OGH Oberste Gerichtshof wird sich zu 99,99% der Rechtsmeinung dem OLG. Oberlandesgericht anschließen.
Bis dahin haben wir schon das Einheitsgewerbe und Uber wird legalisiert.
Aber wie heißt es so schön "Bei Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand".
Treffen sich 2 pensionierte Richter im Park und reden miteinander. Plötzlich kommt eine Dame vorbei und sagt zu dem einen Richter ihr Hund hat mich gebissen. Zahlen Sie sofort 100 Euro Schmerzensgeld sonst hole ich die Polizei. Der Richter etwas verdutzt und nachdenklich und greift nach seiner Geldbörse und händigt dieser Frau die verlangten 100 Euro aus. Als die Frau gegangen war sagte der andere Richter "du hast ja gar keinen Hund."
Ja eh, aber weißt du wie der Oberste Gerichtshof entschieden hätte...
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Cerosh
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Beitrag Verfasst am: 11.07.2018, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Und wemma schon dabei sind, bitte auch drogendealer legalisieren, da gehts auch um tausende arbeitsplätze.die tausenden arbeitsplätze der taxler die dadurch vernichtet werdn sind keine arbeitsplätze?
Die logik von neo muss man nun aber nicht zwingend verstehen oder?
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madeira
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Beitrag Verfasst am: 11.07.2018, 20:48    Titel: ORF heute Antworten mit Zitat

https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018
Rückkehrpflicht muss nicht eingehalten werden sagt das Gericht laut ORF Wien Heute Beitrag? Achso
Anruf muss in der Betriebsstätte eingehen.
Also was jetzt? Muss man sich nicht ans Gesetz halten?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000356
(3) Die Aufnahme der Fahrgäste darf nur am Standort (in der Betriebsstätte) des Gewerbetreibenden oder an dem Ort erfolgen, der auf Grund einer in der Wohnung oder Betriebsstätte des Gewerbetreibenden eingegangenen Bestellung für die Fahrgastaufnahme vorgesehen ist. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge, die mit Funk oder Autotelefon ausgestattet sind. Mit Mietwagen ist nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbetreibenden zurückzukehren. Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbetreibenden eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen


Zuletzt bearbeitet von madeira am 12.07.2018, 07:19, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
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Beitrag Verfasst am: 11.07.2018, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

ich versteh das bissl anders, die wolltn wohl zwingend eine rückkehr ohne der möglichkeit am weg einen neuen auftrag anzunehmen. also man muss zurück, und darf erst dort einen neuen auftrag annehmen.
das wär aber auch schwachsinnig, so könnten selbst alteingesessene mws nicht einen auftrag nach den anderen machen, müssten immer dazwischen mal heim...
aber wie das nun wirklich is, weiss wohl nur das gericht und jene die dort waren...
zumindest war teil der ve ja die einhaltung der rückkehrpflicht (also nach erledigung sofort auf den heimweg machen mit möglichkeit am weg nen neuen auftrag zu bekommen) und diese wurde bestätigt

aber was ich nit ganz versteh: egal wo uber den auftrag "weitervermittelt" der auftrag geht nie in der betriebsstätte ein, sondern bei uber, die dann schaun wo nächstes auto ist, und dann irgendwo mal weiter schicken, aber der auftrag selber geht vom kunden nie in der betriebsstätte ein.
also laut meinem verständnis ist eine vermittlung über 3. mit dieser gesetzgebung bei mw garnicht möglich..
und uber bringt keinen auftrag an den betriebsstätte sondern vermittelt diesen nur an den nächstgelegenen weiter.
und wenn dem nicht so ist... hat nun echt jeder mw unternehmer 24h ne telefonisten sitzen die auftrag annimmt und weiterleitet? oder wie funzt das? wird das einfach nur über nen pc in der betriebsstätte gerootet? weil das wäre dann wohl wohl weit von einer "aktiven" annahme in der betriebsstätte entfernt. fragen über fragen die sich mir da stellen Smile
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Beitrag Verfasst am: 11.07.2018, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Cerosh hat Folgendes geschrieben:
Und wemma schon dabei sind, bitte auch drogendealer legalisieren, da gehts auch um tausende arbeitsplätze.die tausenden arbeitsplätze der taxler die dadurch vernichtet werdn sind keine arbeitsplätze?
Die logik von neo muss man nun aber nicht zwingend verstehen oder?

Bin vollkommen deiner Meinung
Rot-Grün fährt über Interessen von Bürgern drüber

10 Jul , 2018
Am 02. Mai 2018 hat der Uber-Fahrer Nikola U. eine Petition mit dem Titel „RETTET UBER! FREIE FAHRT FÜR ALLE“ eingereicht. Nikola geht es wie hunderten anderen Uber-Fahrern in Wien – seine wirtschaftliche Existenz ist seit Monaten ungewiss. Er hat es geschafft, in kürzester Zeit über 500 Unterstützer für sein Anliegen zu finden. Er fordert die Streichung der Rückkehrpflicht für Mietwagenfahrer – konkret die Streichung des § 36 Abs. 3 der Wiener Taxi- und Mietwagenordnung. Kurzum schreibt das Gesetz vor, dass ein Mietwagenfahrer – ergo ein Uber-Fahrer – nach jedem Fahrauftrag zum Unternehmenssitz zurückfahren muss.
Am 15. Mai 2018 erhielt der Petitionsführer eine Rückmeldung von der Magistratsabteilung, dass seine Petition unzulässig sei, mit der Begründung, dass dem Petitionstext kein Anhaltspunkt für eine Zuständigkeit der Stadt Wien zu entnehmen ist. Diese rechtliche Einschätzung der Stadt Wien über ihre Zuständigkeit ist insofern fragwürdig, da der Bürgermeister jederzeit per Verordnung die Rückkehrpflicht aus der Wiener Betriebsordnung streichen könnte.
Dass die Bestimmung der Rückkehrpflicht ökonomisch sinnlos und ökologisch ein wahnsinn ist, liegt auf der Hand. Unbestritten ist auch, dass die Rückkehrpflicht aus einer Zeit stammt, in der es weder Smartphones noch Geschäftsmodelle der Sharing Economy gab und es deshalb neue zeitgemäße Regelungen braucht.
Seit mittlerweile über einem Jahr warten aber tausende Taxi- und Uber-Fahrer auf die von Renate Brauner angekündigte neue Wiener Taxi- und Mietwagenordnung. Im April 2018 forderte die ehemalige Ressortchefin wiederum den Bund auf, aktiv zu werden.
Dieses unsägliche Ping-Pong-Spiel zwischen Bund und Wien muss endlich ein Ende haben. Die rot-grüne Stadtregierung setzt aber der Sache die Krone auf, indem sie sogar eine Petition von Betroffenen ablehnt. Damit wischen sie die Anliegen von mehreren hundert Uber-Fahrern und Sympathisanten, die die Petition unterstützen, einfach vom Tisch. Rot-Grün in Wien sowie Schwarz-Blau im Bund tragen ihre politischen Spielchen auf den Rücken von über tausend Arbeitsplätzen aus – das ist verantwortungslos und einer Regierung nicht würdig.
Aus diesem Grund lädt NEOS Wien am 06. September 2018 zu einer Bürgerforum ein, um mit Expertinnen und Experten zeitgemäße Regelungen zu erarbeiten und damit schlussendlich ein fairer Wettbewerb zwischen traditionellen Taxiunternehmen und Fahrdienstvermittlern wie UBER & Co möglich wird.
Bei Interesse wird um eine kurze Anmeldung per E-Mail an david.lehner@neos.eu gebeten.


Zuletzt bearbeitet von madeira am 12.07.2018, 05:54, insgesamt einmal bearbeitet
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madeira
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Beitrag Verfasst am: 11.07.2018, 23:04    Titel: § 36. (3) Antworten mit Zitat

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000356
III. Besondere Bestimmungen für das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen-Gewerbe

§ 36. (1) Für das mit Personenkraftwagen (§ 3 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996, BGBl. Nr. 112/1996 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2006) betriebene Mietwagen-Gewerbe gelten § 13 Abs. 1 bis 4 sowie die §§ 14, 15, 16 und 17 sinngemäß.

(2) Die Kennzeichnung als Mietwagenkraftfahrzeug darf nur in einer nicht mit der Kennzeichnung als Taxikraftfahrzeug verwechselbaren Weise erfolgen. Insbesondere ist die Verwendung von Dachschildern und Leuchten, Freizeichen und Messinstrumenten zur Preisbestimmung nicht gestattet.
b][color]
(3) Die Aufnahme der Fahrgäste darf nur am Standort (in der Betriebsstätte) des Gewerbetreibenden oder an dem Ort erfolgen, der auf Grund einer in der Wohnung oder Betriebsstätte des Gewerbetreibenden eingegangenen Bestellung für die Fahrgastaufnahme vorgesehen ist. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge, die mit Funk oder Autotelefon ausgestattet sind. Mit Mietwagen ist nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbetreibenden zurückzukehren. Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbetreibenden eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen[b][color=red]


Zuletzt bearbeitet von madeira am 12.07.2018, 07:14, insgesamt 2-mal bearbeitet
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