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mantun98 Newbie
Anmeldungsdatum: 01.01.2020 Beiträge: 13 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 02.01.2020, 22:33 Titel: AfA PKW |
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Hallo an alle,
vorerst frohes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünsche ich euch allen obwohl dass letztere ein schweres Brocken, jedenfalls bis September, sein wird und ab September, wer weis. Wie sich die Konkurrenten an österreichische Gesetzte halten beführte ich dass wir nicht viel für die Zeit danach zu erwarten haben.
Nun, ich habe mich im Mai selbständig gemacht (Gratulationen müssen nicht kommen;)) und habe von zwei Kollegen gehört dass ich für Auto auch eine kürzere als 5 Jahre Nutzungsdauer nehmen darf. Die Dame von Finanzamt meint aber sie werden es nicht akzeptieren. Nur ich habe auch bei anderen Gelegenheit Finanzamt angerufen un für die eine Frage drei verschiedene Antworten erhalten, von drei verschiedenen Beamten. Weis vielleicht jemand ob ich 4 Jahre Nutzungsdauer für das Auto nehmen kann. Habe keinen Steuerberater, mach die EA-Rechnung selbst.
Danke im voraus.
LG
mantun98 |
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Google
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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Webmaster Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Unterwaltersdorf
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Verfasst am: 03.01.2020, 04:19 Titel: |
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genau darum gibt es Steuerberater, die auf deine spezielle Situation eingehen und dich dementsprechend beraten können
alles was dir hier vielleicht erzählt wird , ist gefährliches Halbwissen, darauf kannst sicher keine Steuererklärung aufbauen |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 03.01.2020, 10:21 Titel: Re: AfA PKW |
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mantun98 hat Folgendes geschrieben: | Hallo an alle,
vorerst frohes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünsche ich euch allen obwohl dass letztere ein schweres Brocken, jedenfalls bis September, sein wird und ab September, wer weis. Wie sich die Konkurrenten an österreichische Gesetzte halten beführte ich dass wir nicht viel für die Zeit danach zu erwarten haben.
Nun, ich habe mich im Mai selbständig gemacht (Gratulationen müssen nicht kommen;)) und habe von zwei Kollegen gehört dass ich für Auto auch eine kürzere als 5 Jahre Nutzungsdauer nehmen darf. Die Dame von Finanzamt meint aber sie werden es nicht akzeptieren. Nur ich habe auch bei anderen Gelegenheit Finanzamt angerufen un für die eine Frage drei verschiedene Antworten erhalten, von drei verschiedenen Beamten. Weis vielleicht jemand ob ich 4 Jahre Nutzungsdauer für das Auto nehmen kann. Habe keinen Steuerberater, mach die EA-Rechnung selbst.
Danke im voraus.
LG
mantun98 |
Herzlichen Glückwunsch und Beileid! _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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Cerosh Amateur
Anmeldungsdatum: 24.11.2014 Beiträge: 495 Wohnort: 1050 Wien
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Verfasst am: 03.01.2020, 21:50 Titel: |
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zu ersterem.. selbst schuld
und nen steuerberater hat schon nen sinn _________________ RL suckt, aber Grafik is geil |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 04.01.2020, 22:18 Titel: |
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buchhaltärische ND 5 Jahre bei Taxi.
Du zahlst ja Kammerumlagen. Da kannst du dich bei deiner Kammer auch beraten lassen. Nehme an du bist bei der Wiener Kammer. Die haben auch Steuerexperten
Außerdem gibt es Dr. Google und der sagt
Nach der AfA-Tabelle Nr. 90 für Personen- und Güterbeförderung (im Straßen und Schienenverkehr) beträgt die Nutzungsdauer für einen Pkw 5 Jahre. Zu diesem Wirtschaftszweig gehört auch der Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer. Das bedeutet, dass ein Taxi über 5 Jahre abzuschreiben ist. |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 05.01.2020, 06:28 Titel: |
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. . . . oder Du machst Operating-Leasing! _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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mantun98 Newbie
Anmeldungsdatum: 01.01.2020 Beiträge: 13 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 05.01.2020, 13:11 Titel: |
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Vielen Dank,
@Cerosh
bekenne mich schuldig:)
@madeira
vielen Dank für den top Tipp. Bin bei der Wiener Kammer und das habe ich nicht gewusst.
naja, der Steuerberater macht natürlich Sinn der kostet aber. Fehlerlos sind sie aber auch nicht. Dies war der einzige Punkt den ich noch klären wollte für die ganze EA-Rechnung und UVAs für 2019.
Die Tabellen für AfA sind für Deutschland. Können auch in Österreich angewendet werde sind aber nicht "offiziell". Bei manchen Vorgängen, vor allem bei IT-Equipment kann Mann mit vernünftiger Begründung beim Finanzamt doch eine kürzere Nutzungsdauer anerkannt bekommen. Also habe ich vom Kollegen der einen Steuerberater hat doch falsche Infos bekommen dass ich das Auto schneller abschreiben kann als vorgeschrieben.
Operating Leasing kommt jetzt nicht in Frage. Das Auto habe ich im Mai als Jahreswagen gekauft. |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 05.01.2020, 23:08 Titel: |
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da habe ich auch was gefunden.
Es ist individuell wie die Kilometerleistung ist.
Wenn du einen Tagler, einen Nachtler und auch noch einen Wochenendler drauf sitzen hast, also wenn der Motor nie kalt wird, können es eventuell 4 Jahre auch sein. Ich sage mal zwischen 4+6 Jahre bei Taxi, sonst sind es 8 Jahre.
https://www.heinrich-vogel-shop.de/img/asset/978-3-574-24030-0.pdf |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 05.01.2020, 23:57 Titel: |
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Webmaster hat Folgendes geschrieben: | genau darum gibt es Steuerberater, die auf deine spezielle Situation eingehen und dich dementsprechend beraten können
alles was dir hier vielleicht erzählt wird , ist gefährliches Halbwissen, darauf kannst sicher keine Steuererklärung aufbauen |
Madeira das trifft auch deine Antworten genau zu |
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