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Kunden abholen vor dem Taxistand
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rumpe
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Anmeldungsdatum: 08.10.2008
Beiträge: 44
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Beitrag Verfasst am: 30.04.2009, 12:19    Titel: Kunden abholen vor dem Taxistand Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

gibt es eine Regelung die einem verbietet vor dem Stand Kundschaft aufzunehmen, oder vor dem Stand zu halten? In Klagenfurt gibt es einen Vogel der alle anzeigt die nicht auf den Stand auffahren, was ist wenn mich ein Kunde dorthin bestellt hat? Muss ich die Leute ausschalten, oder wie ist das geregelt? Theoretisch könnte ich mich immer vor den Stand stellen wo die Leute her kommen, und (außer den Taxlern selber ;) ) kann mir das ja keiner verbieten? Habe im Internet keine Regelung gefunden weiß das wer?
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Verfasst am:     Titel: Anzeige

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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
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Beitrag Verfasst am: 30.04.2009, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Also zumindest die Betriebsordnung in Wien verbietet das ,

es ist immer der nächstgelegene Standplatz am schnellsten Weg aufzusuchen, das warten auf Fahrgäste außerhalb von Standplätzen und das herumfahren ist eigentlich offiziell verboten
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rumpe
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Anmeldungsdatum: 08.10.2008
Beiträge: 44
Wohnort: kÄRNTEN

Beitrag Verfasst am: 30.04.2009, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

was heißt verboten? Das heißt man kann es anzeigen udn die Anzeige geht durch? Was macht ihr wenn ihr Kunden außerhalb anruft? Steht das in einer Verordnung? Hast du vielleicht einen Link?
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rumpe
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Anmeldungsdatum: 08.10.2008
Beiträge: 44
Wohnort: kÄRNTEN

Beitrag Verfasst am: 30.04.2009, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

habe einen link gefunden mal schauen was da drinnen steht
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 30.04.2009, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

man nennt das stapeln in der taxlersprache. und es ist tatsächlich lt. betriebsordnung untersagt, einen wagen ausserhalb von verordneten standplätzen zur fahrgastaufnahme bereitzuhalten. so stehts im gesetz.

will heissen, fahrgast aussteigen lassen und am schnellsten weg den nächsten standplatz anfahren. soweit die theorie. wie die praxis ausschaut wiss ma eh. und pikantes detail am rande. wenn alle taxis sich auf standplätzen aufstellen würden............lach mi schief...........wir haben ungefähr dreimal soviel taxis wie standplatzplätze. das wär a hetz.
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!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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rumpe
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Anmeldungsdatum: 08.10.2008
Beiträge: 44
Wohnort: kÄRNTEN

Beitrag Verfasst am: 30.04.2009, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

bei uns ist es so das wir ca 11 Standplätze haben in der Stadt und ca 150 Autos...
Naja ich muss wohl zur Polizei werde dort sagen ich habe einen abgeholt bzw auf einen gewartet. Es gibt einen der alle anzeigt mein Chef hat in den letzten 3 Wochen 9 Anzeigen bekommen, teilweise 2 mal am Tag....
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Webmaster
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 30.04.2009, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

wenn du irgendwo von einem Fahrgast bestellt wurdest , läßt sich das ja nachweisen

aber ganz einfach irgendwohin stellen und dort warten, ist offiziell verboten

ich hab erst vor kurzen eine Anzeige bekommen (von einem Polizisten ), abstellen eines Taxis außerhalb eines Standplatzes, da ich mich ca 10m hinter einem Standplatz eingeparkt hatte, um nicht in 2. Spur stehen zu müssen.
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rumpe
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Anmeldungsdatum: 08.10.2008
Beiträge: 44
Wohnort: kÄRNTEN

Beitrag Verfasst am: 30.04.2009, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Webmaster hat Folgendes geschrieben:
wenn du irgendwo von einem Fahrgast bestellt wurdest , läßt sich das ja nachweisen

aber ganz einfach irgendwohin stellen und dort warten, ist offiziell verboten

ich hab erst vor kurzen eine Anzeige bekommen (von einem Polizisten ), abstellen eines Taxis außerhalb eines Standplatzes, da ich mich ca 10m hinter einem Standplatz eingeparkt hatte, um nicht in 2. Spur stehen zu müssen.


habe ich auch schon bekommen... was hat der spass gekostet?
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Webmaster
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 30.04.2009, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

kann mich nicht mehr erinnern, aber so ca 40.-- werdens schon gewesen sein Twisted Evil
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wurznsepp
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Anmeldungsdatum: 17.02.2009
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Beitrag Verfasst am: 30.04.2009, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

wenn einer winkt bleib ich stehen scheiss egal wo das is, muss ja auch was verdienen! :-)
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nur wer immer in da "gurkn" hockt macht a geld
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.05.2009, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

...im übrigen gibts eine neue spielart der abzocke:

€ 135 für fahren ohne eingeschalteten taxameter!!!!!!
passierte einem kollegen der mit einem fahrgast nach auswärts unterwegs war.
formal vollkommen richtig, da innerhalb des stadtgebietes der amtlich verordnete tarif anzuwenden ist. die freie vereinbarung gilt nach den buchstaben der tarifordnung erst ausserhalb der stadtgrenze.

in dem fall find ich die strafe hart und überzogen. aber für jene kollegen die meinen mit aberwitzigen pauschalen innerhalb der stadtgrenzen entweder ihren unternehmer oder die fahrgäste bedackeln zu müssen find ichs allemal gerechtfertigt.
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hakö
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Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 282
Wohnort: Waldviertel

Beitrag Verfasst am: 01.05.2009, 05:02    Titel: Antworten mit Zitat

dann musst deinen Fahrern eine Bestätigung schreiben,dass du ihnen erlaubst, dass sie sich gegenseitig nach der schicht nach hause fahren, weil da haben sie auch keine uhr aufgedreht und können so theoretisch die gleiche Anzeige kriegen. Very Happy
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Pazifisten sind wie Schafe, die glauben,der Wolf sei Vegetarier (Yves Montand)
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Azrael
Amateur


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 415
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Beitrag Verfasst am: 01.05.2009, 06:15    Titel: Antworten mit Zitat

Oder sie machen sich die mühe und nehmen das taxischild runter! Und bei denen wo das nicht wirklich geht (Also die Taxis mit den großen schildern die fix montiert sind) die müssen das einfach riskieren!
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 01.05.2009, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

@hakö

du hast doch eh a wochenkarte oder? *sehrbreitgrins*
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hakö
Amateur


Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 282
Wohnort: Waldviertel

Beitrag Verfasst am: 02.05.2009, 05:32    Titel: Antworten mit Zitat

Taxman hat Folgendes geschrieben:
@hakö

du hast doch eh a wochenkarte oder? *sehrbreitgrins*

i hab a JAHRESKARTE, aber es war ja nur a prinzipielles statement,weil in der betriebsordnung steht ja was über vom unternehmer genehmigte privatfahrten.
und den kollegen nach hause fahren ist ja gewerberechtlich eine privatfahrt.
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 02.05.2009, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

hakö hat Folgendes geschrieben:
dann musst deinen Fahrern eine Bestätigung schreiben,dass du ihnen erlaubst, dass sie sich gegenseitig nach der schicht nach hause fahren, weil da haben sie auch keine uhr aufgedreht und können so theoretisch die gleiche Anzeige kriegen. Very Happy


ganz so einfach ist das nicht - "offiziell"

wenn du deinen Dienstwagen (Taxi) auch privat nutzen darfst, muß der Dienstnehmer dafür Steuer zahlen,

Quelle : https://www.wirtschaftsblatt.at/archiv/349438/index.do
Zitat:
Die Nutzung eines Geschäftswagens für private Zwecke findet auch Eingang in der Lohnberechnung. Wenn das Dienstauto für private Fahrten sowie für die Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte verwendet wird, ist in der Lohnverrechnung ein Sachbezugswert für die Berechnung der Lohnabgaben anzusetzen. Dieser Sachbezug ist auch dann anzuwenden, wenn das Fahrzeug Werbeaufschriften trägt oder der Arbeitnehmer verpflichtet ist, das Fahrzeug privat zu verwenden. Lediglich Spezialfahrzeuge, wie Einsatz-, Pannen-, oder Montagefahrzeuge, die eine private Nutzung ausschließen, sind ausgenommen.

Der zu berücksichtigende Sachbezugswert beträgt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten des Pkws (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal jedoch 600 €. Wird das firmeneigene Fahrzeug nachweislich im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten nicht mehr als 500 Kilometer monatlich benützt, ist der Sachbezugswert im halben Betrag, also mit 0,75 Prozent der Anschaffungskosten, maximal mit bis zu 300 €, anzusetzen.


Weiters gibt es beim Taxi finaztechnisch noch ein Limit von privat gefahrenen Km, ich glaub das sind 10% der Jahreskm, sonst muß man die NOVA zahlen, selbes gilt auch für Botenfahrten die offiziell mit 20% in der Buchhaltung aufscheinen


weiter gehts im Text, Quelle : https://www.wirtschaftsblatt.at/archiv/349438/index.do
Zitat:
Fahrtenbuch. Als geeigneter Nachweis wird von der Finanzbehörde jedenfalls ein vollständiges und lückenloses Fahrtenbuch verlangt. In Hinblick auf Abgabenprüfungen ist es unumgänglich, dass der Arbeitgeber die Führung und regelmäßige Abgabe des Fahrtenbuches überwacht und kontrolliert. Jedenfalls empfehlenswert ist es, das Fahrtenbuch zumindest sofort nach Jahresende zu verlangen. Sollte sich herausstellen, dass im Jahresdurchschnitt mehr als 6000 Kilometer an Privatfahrten getätigt wurden, kann eine allfällige Nachverrechnung noch im Rahmen des 13. Laufes der Lohnverrechnung bis zum 15. Februar des Folgejahres erfolgen.

Wenige Privatfahrten. Selbst wenn das firmeneigene Fahrzeug nur minimal für Privatfahrten verwendet wird, ist es dennoch nicht möglich, den Sachbezugsansatz komplett zu vermeiden. Bei Privatfahrten in sehr geringem Umfang kann als Sachbezug 0,50 € pro privat gefahrenem Kilometer angesetzt werden, wenn dieser Wert um mehr als 50 Prozent niedriger ist als der halbe Sachbezugswert. In diesem Fall ist ebenfalls ein lückenloses Fahrtenbuch für alle betrieblichen und privaten Fahrten zu führen. Diese Regelung gilt auch, wenn ein firmeneigener Pkw gelegentlich an verschiedene Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen wird. Steht ein Fahrzeug zwei Dienstnehmern zur Verfügung, kann der Sachbezugswert auf diese beiden Dienstnehmer im Verhältnis der Privatnutzung aufgeteilt werden.

Bemessungsgrundlage. Bei Neufahrzeugen ist der Sachbezugswert auf Basis der tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe) zu ermitteln. Auch im Falle eines vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeuges ist der Sachbezugswert immer vom Bruttobetrag des Fahrzeuges zu ermitteln.

Die Anschaffungskosten schließen auch Sonderausstattungen wie etwa die Klimaanlage, das Autoradio oder ein im Bordcomputer integriertes Navigationssystem ein. Nicht einzurechnen sind lediglich selbstständig bewertbare Sonderausstattungen, dazu zählen zum Beispiel transportable Freisprecheinrichtungen oder Navigationssysteme.

Bei Gebrauchtfahrzeugen ist grundsätzlich vom Neupreis zur Zeit der ersten Zulassung auszugehen. Können die tatsächlichen ursprünglichen Anschaffungskosten nachgewiesen werden, können diese als Basis für die Berechnung des Sachbezugswertes herangezogen werden.

Niedrigerer Sachbezugswert. Um den Sachbezug und somit die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherung und Lohnsteuer zu vermindern, kann mit den Mitarbeitern ein Kostenbeitrag vereinbart werden. Dieser kann entweder als laufender Kostenbeitrag (pauschal oder kilometerabhängig) oder auch als ein einmaliger Kostenbeitrag bei der Anschaffung des Fahrzeuges vereinbart werden.

Durch diesen Kostenbeitrag wird somit entweder von vornherein der gekürzte Anschaffungswert für die Sachbezugsbewertung herangezogen oder die laufenden Sachbezüge werden anteilig gekürzt. Wird mit dem Arbeitnehmer vereinbart, dass dieser die Treibstoffkosten für die privaten Kilometer selbst trägt, vermindert diese Vereinbarung allerdings den Sachbezugswert nicht.

Widerruf der Privatnutzung.Wird dem Dienstnehmer etwa im Zuge einer Dienstfreistellung oder Versetzung in den Innendienst der Firma der Pkw entzogen (auch wenn die Versetzung sachlich gerechtfertigt ist), ist dem Dienstnehmer der Wert der Privatnutzung in Entgelt abzugelten.

Das Problem liegt hier vielfach in der Berechnung der Höhe der Abgeltung. Der Oberste Gerichtshof vertritt die Ansicht, dass der durch den Wegfall der Privatnutzung entstehende Mehraufwand als Entgelt angesehen werden kann. Es wird darauf abgestellt, was sich der Dienstnehmer durch den Sachbezug tatsächlich erspart hat (etwa Wiederbeschaffungskosten im Sinne von Kredit- oder Leasingraten, laufende Kosten). In den Fällen, in denen der Mehraufwand nicht oder nur schwer messbar ist, sind die amtlichen Sachbezugswerte als Richtlinie heranzuziehen. In Streitfällen hat der Dienstnehmer zu beweisen, dass der wahre Wert der Privatnutzung eines Firmen-Pkw die amtlichen Sachbezugswerte übersteigt.

Tipp: Im Hinblick auf Abgabenprüfungen sollte, jedenfalls beim Ansatz des halben Sachbezuges, auf die Führung eines lückenlosen Fahrtenbuches geachtet werden.

Der Autor ist Leiter des Kompetenzzentrums Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht in der Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA Horwath in Wien.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 02.05.2009, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

im ansatz richtig hakö

präziser: gewerbe- und. steuerrechtlich wärs genauergenommen eine genehmigte dienstfahrt.
privatfahrten (stichwort privatnutzungsanteil) wären ein steuerwerter vorteil, der in der einkommenssteuer seinen niederschlag finden müsste.

wurscht, i-dipferl reiterei ist es allemal.
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hakö
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Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 282
Wohnort: Waldviertel

Beitrag Verfasst am: 03.05.2009, 04:20    Titel: Antworten mit Zitat

Taxman hat Folgendes geschrieben:

wurscht, i-dipferl reiterei ist es allemal.


und nach der kriegst im extremfall a Anzeige.
Das erinnert mich an eine Verkehrskontrolle, wo der Polizist kontrolliert hat, ob ich genug Wechselgeld mithab(Betriebsordnung).
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Max
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Anmeldungsdatum: 10.10.2008
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Beitrag Verfasst am: 03.07.2009, 03:33    Titel: und... Antworten mit Zitat

wurznsepp hat Folgendes geschrieben:
wenn einer winkt bleib ich stehen scheiss egal wo das is, muss ja auch was verdienen! :-)


GENAU DAS ist die Blümchen die einem die Kollegialität vermiest.

In Blickweite eines Standplatzes darf nicht aufgenommen werden, ausser du bist gerufen worden!!!!

Ich hoffe nicht, dass Du sonst keine Chance hast Dir Dein Geld zu verdienen, denn sonst bist Du absolut fehl im Taxigewerbe.

Fuhrenklauer!!! mr_green

Gruß

Max
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Max
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Anmeldungsdatum: 10.10.2008
Beiträge: 184
Wohnort: Salzburg

Beitrag Verfasst am: 03.07.2009, 03:36    Titel: hmmm... Antworten mit Zitat

Azrael hat Folgendes geschrieben:
Oder sie machen sich die mühe und nehmen das taxischild runter! Und bei denen wo das nicht wirklich geht (Also die Taxis mit den großen schildern die fix montiert sind) die müssen das einfach riskieren!


Eigentlich reicht auch das Schild "Taxi - ausser Dienst" in der Windschutzscheibe, das Du ja eigentlich immer mithaben müsstest, da, wenn Du Dein Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellst, Du das Fahrzeug diesbezüglich kennzeichnen musst.

Taxischild kann ruhig draufbleiben.

Gruß

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