l219av Newbie
Anmeldungsdatum: 04.04.2009 Beiträge: 19 Wohnort: Linz
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Verfasst am: 10.10.2009, 23:10 Titel: Und wir glaubten Brüssel ist weit weg! |
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Da leben wir in unserer, kleinen, bescheidenen Taxi - Welt, jammern dass sich nix ändert und alles nur schlechter wird. Dabei ist seit 2 Jahren schon alles anders, wir haben‘s nur nicht mitbekommen.
Was faselt der da, wird sich mancher denken.
Um verständlicher zu werden, ein kleiner Exkurs für alle die es noch nicht wissen.
Jeder EU – Staat hat in irgendeiner Form ein Amt, das sich mit eichpflichtigen Messgeräten beschäftigt. Deren Aufgabe ist das „In Verkehr bringen und Verwenden“ solcher Messgeräte zu regeln.
Will ein Hersteller ein Messgerät zum Verkauf anbieten, also „in Verkehr bringen“, muss er zunächst diesem Amt, ein Baumuster zur Prüfung vorlegen.
Nach einer festgelegten „ Messgeräte – Richtlinie“ wird das Messgerät geprüft und wenn alles passt wird die „Baumustergültigkeit“ anerkannt. Nur dann darf dieses Gerät in Verkehr gebracht werden.
Bis 2006 hatte jeder EU – Staat seine eignen Richtlinien. Dann hat man sich in Brüssel darauf geeinigt, für alle EU – Staaten einheitliche Messgeräte – Richtlinien (MID) zu verordnen. In einer bis zu 10 jährigen Übergangsfrist müssen alle EU – Staaten ihre nationalen Messgeräte – Richtlinien dieser EU – Richtlinie angleichen, und zwar 1:1.
Was hat das jetzt mit „Taxeln“ zu tun?
Na, auch wir haben eichpflichtige Messgeräte, nämlich unsere Fahrpreisanzeiger (FPA). Die haben alle so eine Baumusteranerkennung nach nationaler Richtlinie. Und die dürfen wir solange verwenden bis die Gültigkeit der Baumusteranerkennung abläuft, jedenfalls aber nicht länger als bis zu 31.10.2016. Dann müssen alle auf diese MID – Taxameter umgerüstet haben. Die jetzt Verwendeten sind, wenn nicht schon MID – zertifiziert, dann verboten und somit nur noch Museumsstücke.
Was ändert sich mit MID?
Die Richtlinie für Fahrpreisanzeiger ist jener Anhang, mit der Bezeichnung MI – 007. Hat nix mit James Bond zu tun, heißt halt so.
In dieser MI – 007 ist genau beschrieben wie so ein MID – zertifizierter FPA zu sein hat. Die wesentlichen Punkte sind hier kurz zusammengefasst.
Alle Zählwerke müssen so ausgeführt sein, dass man die Zählerstände während der GESAMTEN Nutzung des Messgerätes ablesen kann, d.h. 6-stellige Zählwerke anstatt der jetzt verwendeten 4- stelligen.
Der Speicher dieser Zählwerke darf nicht rückstellbar oder manipulierbar sein und muss die Daten mindestens 1 Jahr OHNE Stromversorgung vorhalten können.
Es muss einheitliche Schnittstellen geben, die es den Behörden ermöglichen, die Zählerstände jederzeit einfach auszulesen.
Jetzt darf sich jeder von Euch, mal seine persönlichen Gedanken zu diesem Thema machen.
Wer jetzt der Ansicht ist, dass da ja ohnehin 6 Jahre ins Land gehen und wer weiß was da noch passiert, dem kann ich nur sagen, dass das alles schon gültiges Recht ist, und wir im Geschäftsjahr 2017 gesichert eine lückenlose Aufzeichnung aller unserer Geschäftsdaten auf unseren Taxameter haben werden. Dieser Referenzwert kann die Grundlage für eine Betriebsprüfung bis zum Jahre 2011 zurück sein und somit wirkt die Sache bereits in 1 1/2 Jahren.
Aber da wir natürlich bezüglich unserer Aufzeichnungen nichts zu befürchten haben, hat man uns von Seiten der Fachgruppen nicht in Kenntnis setzen müssen, oder.
Wer’s nicht glauben will oder genaueres wissen will schaut auf unserer Homepage www.igtaxi.at nach. Dort gibt’s auch einen Download der gesamten EU- Richtlinie (80 Seiten aber das meiste kann man weglassen.) _________________ Jede Freiheit, die ich mir herausnehme, muss ich auch meinem Konkurrenten zugestehen. Durch unser Tun, sind wir zu Komplizen geworden.
Seine Unvorsichtigkeit kann mein Ruin sein.
Schau mal auf: www.igtaxi.at |
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