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Beowolf Amateur
Anmeldungsdatum: 21.10.2009 Beiträge: 452 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 15.12.2009, 20:17 Titel: wissen wofür man/frau fährt |
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also ehrlich liebe user heute durfte ich den 2ten tag auf der strasse verbringen erstmals mit funk und schon weiss ich wofür ich meine erste woche arbeiten werde
Wenn es erfreulcih wäre *seuuufz*
hatte einsteiger am rathaus : geht nur in de berggossn!!
ok denke ich neu warum nicht , freute mich das ich nicht stehen muss nun gut berggasse angekommen fahrgast zahlt öffnet rechte türe lässt los kraaach schön in die heckleuchten von einem 407er peugeot anruf in der fa. ergab wennst schnell bist gib gas, ich ehrlich wie ich bin ruf die grünen herren aufnahme des vorfalls auch daten vom fg und dann das grosse aha erlebniss
das positive wohlgemerkt, der fahrgast war selbst geschreckt ,war echt nur versehen, ich bekam freiwillig die daten des fahrgastes und er wollte sogar fürsprecher in der fa. für mich sein.
anruf von firma :a waun der de tir aufgrissen hot aum selbstbehoit wirst sitzenbleim. hmmm nun gut was solls denke ich, also werde ich meine erste woche fürn sb (250euronen da erstmalig) arbeiten ^^ vllt gibt es noch eine lösung zu meinen gunsten mal schauen werd euch am laufenden halten wen es euch interresiert
in diesem sinne gute fahrt
BEOWOLF |
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Google
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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Grizzly Newbie
Anmeldungsdatum: 06.12.2007 Beiträge: 87 Wohnort: 1150 Bazar
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Verfasst am: 16.12.2009, 00:50 Titel: |
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Also nur mal so, es gibt einen Beschluss vom Vgh. das der Selbstbehalt nicht zulässig ist, außer du hast es in einem Arbeitsvertrag festgehalten oder es war grob fahrlässig.
Hat der Fahrgast es verschuldet, haftet er auch dafür (das sind die formschönen dreieckigen Aufkleber an der Türe oder sonstwo die das besagen). Normalerweise bezahlt die Versicherung den Schaden und regresiert es dann beim Verursacher. Der Versicherte (dein Chef) bleibt dadurch leistungsfrei.
Musst du es wirklich zahlen, bitte an das du die Heckleuchte ersetzt oder tauscht. Kostet für den 407er ca. 60 Euro (Kombi ca. 100) neu.
Besteht die Firma trotzdem auf den Selbstbehalt, würde ich überlegen ob ich in der richtigen Firma arbeite. |
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KonniK Newbie
Anmeldungsdatum: 16.10.2009 Beiträge: 60 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 16.12.2009, 01:21 Titel: |
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Du bist im falschen Unternehmen. Eigentlich sollten sie DIR helfen, sonst siehe obiges Posting! |
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KonniK Newbie
Anmeldungsdatum: 16.10.2009 Beiträge: 60 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 16.12.2009, 01:22 Titel: |
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Übrigens, 250 Euronen klingt nach Chvatal. Das mit dem falschem Unternehmen habe ich schon geschrieben... |
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KonniK Newbie
Anmeldungsdatum: 16.10.2009 Beiträge: 60 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 16.12.2009, 02:08 Titel: |
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Und nebenbei:
anruf in der fa. ergab wennst schnell bist gib gas (Zitat)
= Anstiftung zu einer Straftat. |
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Taxman caesar collationum
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 3939 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 16.12.2009, 12:52 Titel: |
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abgesehen von der wirklich seltsamen aussage: gib gas. das ist vollkommen daneben.
das mit dem vgh ist ins land der märchen zu schicken. im arbeitsrecht ist die einbehaltung eines selbstbehalts klar definiert und auch vorgesehen. sorry, jungs, aber wenn man sich ansieht wie manche leute mit den ihnen anvertrauten fahrzeugen umgehen ist das auch mehr als gerechtfertigt.
im fall von beowolf, hätt ich als sein chef mal ein augerl zugedrückt, ein wenig bös gschaut, das ganze unter anfänger im rundordner erledigt abgelegt und versucht den vorfall amikal mit dem gegner zu lösen. ein hecklicht kostet nicht wirklich die welt und ist im regelfall auf kurzem amtsweg zu reparieren.
den fahrgast kann man sich immer noch kaufen, sofern die berühmten dreieckigen aufkleber angebracht sind und der lenker zur vorsicht beim türöffnen gemahnt hat. _________________ !!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!! |
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Beowolf Amateur
Anmeldungsdatum: 21.10.2009 Beiträge: 452 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 16.12.2009, 19:55 Titel: |
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herzlichen dank für diese aufmunternden worte euch allen wie gesagt noch hängt es in der schwebe wie genau jetzt vorgegangen wird wenn es so istr das ich drauf bleib dann kann ichs nicht ändern werden wir unter lehrgeld abhaken und dem rat einer anderen fa. beizutretten werde ich eventuell beherzigen zu mal ich eigentlich nicht vorhab dort echt alt zu werden sollte ja auch nur eine übergangslösung sein
achja wollte noch sagen auf nachfrage hab ich heute herrausgefunden das die aussage wegen dem gasgeben angeblich nur von einem anderen fahrer kam der kurz mal abheben sollte naja egal, für mich stellte sich diese option sowieso nicht ,denn wenn es mein pkw wäre würde auch ich froh sein wenn ich benachrichtigung hab
in diesem sinne gute fahrt und umsätze
BEOWOLF |
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Exler Gast
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Verfasst am: 18.12.2009, 18:00 Titel: |
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Der Selbstbehalt ist nicht richtig die Fa. kann dir garnichts machen wenn du es nicht bezahlst. Ich weiß nicht warum ein jeder auf den Chvatal schimpft ich hatte dort nie Probleme. Wir haben seinerzeit bei div, Fa. immer 20 Sch. bezahlt für Unfalle. |
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Rübezahl Forums Profi
Anmeldungsdatum: 08.04.2009 Beiträge: 2152 Wohnort: wien
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Verfasst am: 18.12.2009, 18:06 Titel: |
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Exler hat Folgendes geschrieben: | Der Selbstbehalt ist nicht richtig die Fa. kann dir garnichts machen wenn du es nicht bezahlst. Ich weiß nicht warum ein jeder auf den Chvatal schimpft ich hatte dort nie Probleme. Wir haben seinerzeit bei div, Fa. immer 20 Sch. bezahlt für Unfalle. |
i finds gewaltig .. da nennen leut summen was wo und wann und an wem zahlten
sind anderseits nichtmal imstande ein profil zu haben.
liebe kollegen könnts mal a bisserl mitdenken,
das mitlesende finanzamt machts sicher! _________________ wenn es nicht so viele gutmenschen geben würd ... würds weit weniger schlechte menschen geben !!!
Idee & Copyright © by Rübezahl |
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Beowolf Amateur
Anmeldungsdatum: 21.10.2009 Beiträge: 452 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 18.12.2009, 20:11 Titel: |
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also ich gehe mal davon aus das jeder gemerkt hat das ich BEWUSST keinen firmen namen preis gab da das nicht meine art ist und ich habe mit meinem posting auch nicht vor irgendwem oder irgendeiner firma zu schaden oder sie durch den dreck zu ziehen auch wenn gerne spekuliert wird, vielleicht nicht hier, jedoch allgemein, hoffe ich ihr seid mir nicht allzu böse wenn ich das auch weiterhin so beibehalte.
auch wenn ich den selbstbehalt für diesen schaden zahlen muss, was ja wie gesagt noch in der schwebe liegt, dann werde ich das tun und wie gesagt unter der berühmten kategorie LEHRGELD abhaken. so ein vorfall wird mir kein zweites mal passieren (hoffe ich zu mindest )
in diesem sinne gute fahrt und schönen verdienst
BEOWOLF |
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Google
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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KonniK Newbie
Anmeldungsdatum: 16.10.2009 Beiträge: 60 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 19.12.2009, 06:31 Titel: |
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Ohne jetzt klugscheissen zu wollen, aber wenn der Schaden geringer ist (und davon ist vermutlich wohl auszugehen) als der Selbstbehalt, ist wohl klar, dass nur der Schaden zu begleichen wäre. Hoffentlich ist das so selbstverständlich, dass nur deswegen dieser Aspekt gar nicht diskutiert wurde.
Nur zur Sicherheit auch diese Anmerkung, man weiss ja nie...
lg
KonniK |
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Bibiblocksberg Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 21.12.2009, 00:18 Titel: |
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Ich weiß nicht warum ein jeder auf den Chvatal schimpft.....
Ja, ist mir auch ein Rätsel. Autos tipptopp, Lenker tipptopp, Pauschalen tipptopp, ........ |
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Exler Gast
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Verfasst am: 24.12.2009, 16:17 Titel: |
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Zu meiner zeit hatte der Chvatal ganz gute Auto er war auch einer der was als erster Opel Vectra hatte und das echt zu günstigen Pauschalen. Später dann hatte er neue Mercedes und eben sehr günstige Pauschalen. Wie es heute ist weiß ich und ist mir eigentlich wurst. Auch hatte die Firma eine Werkstatt und alles wurde repariert. Ich glaube viele haben einen Neid weil man den Chvatal eben nicht umbringen kann. |
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Taxman caesar collationum
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 3939 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 24.12.2009, 17:13 Titel: |
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ob ich auf jemanden neidig sein muss, der mit einem nachforderungspotential von pressemässig kolportierten 60 mio dasteht wage ich zu bezweifeln.
interessant finde ich schön langsam, daß unser rechtssystem offensichtlich genug lücken bietet um diese machenschaften ungehindert fortzusetzen.
wer zahlts schlussendlich? _________________ !!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!! |
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Webmaster Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Unterwaltersdorf
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Verfasst am: 27.12.2009, 22:29 Titel: |
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Taxman hat Folgendes geschrieben: |
das mit dem vgh ist ins land der märchen zu schicken. im arbeitsrecht ist die einbehaltung eines selbstbehalts klar definiert und auch vorgesehen. sorry, jungs, aber wenn man sich ansieht wie manche leute mit den ihnen anvertrauten fahrzeugen umgehen ist das auch mehr als gerechtfertigt.
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Soda, Rübezahl hat mich mit seinem Beitrag über unseren KV inspiriert, a bissl nachzulesen
weil ganz so seh ich das auch nicht
Auszug aus dem KV : Quelle = http://www.fachverband-taxi.at/fileadmin/redaktion/TAXI/Downloads/PDF/Druckversion_KV_Letztfassung.pdf
Zitat: | XI. Schadenhaftung
1. Der Arbeitnehmer haftet für Schäden, die er verursacht
und verschuldet hat, nach den Bestimmungen
des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes.
2. Eine Aufrechnung von Ansprüchen gegen den
Arbeitnehmer ist nur zulässig, wenn diese schriftlich
erfolgt und der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 14
Tagen ab Zugang der Aufrechnungserklärung dieser
widerspricht. |
und der dazugehörige Auszug aus dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes
Quelle = http://www.wkv.at/service/sp/spschadenersatz.htm
Zitat: | 1. SCHADENERSATZ DES ARBEITNEHMERS
1.1. Haftung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
Fügt ein Arbeitnehmer dem Dienstgeber bei Erbringung seiner Arbeitsleistung einen Schaden zu, so kommen die Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes zur Anwendung.
Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz sieht im Vergleich zum allgemeinen Schadenersatzrecht diverse Begünstigungen für den Arbeitnehmer vor. Insbesondere hat der Dienstnehmer – abgesehen von der vorsätzlichen Verursachung eines Schadens – in aller Regel höchstens einen (mehr oder minder großen) Teil des eingetretenen Schadens zu ersetzen. Die Höhe der den Arbeitnehmer treffenden Schadenersatzpflicht richtet sich im wesentlichen nach dem Grad des Verschuldens sowie gewissen anderen Umständen, die nach den Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt eine Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers überhaupt.
Ist das Verhalten des Arbeitnehmers, das zum Eintritt des Schadens geführt hat, als entschuldbare Fehlleistung zu werten, so haftet der Arbeitnehmer nicht; der Dienstgeber hat in diesem Fall den Schaden zur Gänze selbst zu tragen.
Von einer entschuldbaren Fehlleistung ist immer dann auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer nur ein geringfügiges Versehen vorgeworfen werden kann, das sich – unter Berücksichtigung der inhaltlichen Ausgestaltung der zu erbringenden Arbeitsleistung und der an den Arbeitnehmer gestellten Anforderungen – ohne weiteres ergeben und nur bei außerordentlicher Aufmerksamkeit vermieden werden kann.
Wiegt das Verschulden des Arbeitnehmers bereits schwerer und ist vom Vorliegen leichter oder grober Fahrlässigkeit auszugehen, so hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Teil des entstandenen Schadens dem Dienstgeber zu ersetzen. Unter Fahrlässigkeit wird ganz allgemein die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt verstanden. Das Verhalten eines Arbeitnehmers wird immer dann als leicht fahrlässig zu beurteilen sein, wenn es auf einem Fehler beruht, der gelegentlich auch einem sorgfältigen Menschen unterläuft. Grobe Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn die Sorgfaltswidrigkeit so schwer wiegt, daß sie einem ordentlichen Menschen in dieser Situation keinesfalls unterläuft ("auffallende Sorglosigkeit").
Die Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes räumen in diesem Fall jedoch dem Richter ausdrücklich die Möglichkeit ein, die Höhe des vom Arbeitnehmer zu ersetzenden Schadens aus Gründen der Billigkeit entsprechend herabzusetzen (richterliches Mäßigungsrecht); bei Vorliegen lediglich leichter Fahrlässigkeit kann das Gericht sogar aussprechen, daß eine Ersatzpflicht des Arbeitnehmers zur Gänze entfällt und der Dienstgeber den Schaden alleine zu tragen hat.
Die Höhe des vom Arbeitnehmer schlußendlich zu leistenden Schadenersatzes hängt also in erster Linie vom Grad des Verschuldens (leichte oder grobe Fahrlässigkeit) ab, das den Arbeitnehmer trifft. Ein allfälliges Mitverschulden der Arbeitgebers findet bei der Bemessung des Schadenersatzanspruches entsprechende Berücksichtigung und führt daher in aller Regel zu einer Schadensteilung.
Darüber hinaus sind jedoch im Rahmen des bereits erwähnten richterlichen Mäßigungsrechtes für die Beurteilung der Höhe der Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers insbesondere nachfolgende Kriterien zu berücksichtigen:
das Ausmaß der mit einer konkreten Arbeitsleistung verbundenen Verantwortung; der Grad der Ausbildung des Arbeitnehmers; die Bedingungen, unter denen eine Arbeitsleistung vom Dienstnehmer zu erbringen ist; der Umstand, inwieweit ein mit der Arbeitsleistung verbundenes Wagnis im Rahmen der Bemessung des Entgeltes Berücksichtigung gefunden hat.
Diese Ausführungen lassen deutlich erkennen, daß bei der Beurteilung der Höhe des vom Arbeitnehmer zu ersetzenden Schadens durch das Gericht stets auf das Gesamtbild des konkreten Einzelfalles abgestellt werden muß:
Ein gänzlicher oder zumindest doch überwiegender Ersatz des eingetretenen Schadens durch den Arbeitnehmer wird demnach nur dann in Betracht kommen, wenn die konkrete Arbeit nicht schadensgeneigt, das Entgelt – entsprechend der dem Arbeitnehmer übertragenen Verantwortung – relativ hoch bemessen und die Arbeitsbedingungen als günstig anzusehen sind, der Arbeitnehmer andererseits für die Arbeit gut ausgebildet ist und ihm darüber hinaus eine auffallende Sorglosigkeit vorgeworfen werden kann.
Eine völlige Haftungsbefreiung wird dagegen dann wahrscheinlich sein, wenn bei der Arbeit Schäden leicht unterlaufen, vom Arbeitnehmer keine bzw. nur eine geringe Verantwortung übernommen und daher eine solche im Entgelt auch nicht berücksichtigt worden ist und er keine einschlägige Ausbildung erfahren hat; darüber hinaus dürfen die Arbeitsbedingungen nicht günstig sein und das Verschulden des Arbeitnehmers lediglich leicht wiegen.
Muß sich der Arbeitnehmer den Vorwurf gefallen lassen, bei Erbringung seiner Dienstleistung einen Schaden vorsätzlich verursacht zu haben, so hat er dem Arbeitgeber diesen Schaden in voller Höhe zu ersetzen. Als vorsätzlich ist ein Verhalten des Arbeitnehmers zu werten, wenn dieser den Eintritt eines Schadens vorhergesehen und den Eintritt desselben zumindest gebilligt hat.
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Webmaster Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Unterwaltersdorf
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Verfasst am: 27.12.2009, 23:40 Titel: |
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Quelle = http://www.wkv.at/service/sp/spschadenersatz.htm
Zitat: | In der betrieblichen Praxis sollte die Möglichkeit einer gütlichen Einigung mit dem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht außer Acht gelassen werden. Neben den – oben umschriebenen – im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz normierten Grundsätzen gilt es vor allem zu bedenken, daß im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens in aller Regel der Dienstgeber ein Verschulden des Arbeitnehmers am Eintritt des Schadens nachweisen wird müssen, was naturgemäß nicht immer leicht ist. |
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Taxman caesar collationum
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 3939 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 28.12.2009, 03:31 Titel: |
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danke webbi, .......damit ist eigentlich alles gesagt, es geht grundsätzlich um sorgfalt. wobei bei einem berufskraftfahrer durchaus geeignete maßstäbe angelegt werden. in der judikatur findest du genügend entsprechende fallbeispiele.
viele lenker (und auch unternehmer) sind sich allerdings dessen überhaupt nicht bewusst, welche durchgriffsmöglichkeiten im entsprechenden fall vorhanden sind. es geht nicht um grundsätzlich anzuwendende schadenersatzforderungen, passieren kann immer was, aber die sorglosigkeit mit der manche in dem gewerbe unterwegs sind lässt einem manchmal die haare zu berge stehen.
worunter fällt eurer meinung nach ein, an einem randstein zerschossenes fahrwerk? irepparabel deformierte alufelgen? gebrochene stoßfänger?
durch stangen oder hausmauern eingedrückte blechteile? ist es grob fahrlässig mit 50 in der baumgasse den 2. schweller zu überfliegen und dabei die komplette frontpartie zu pulverisieren? wissts was i mein? _________________ !!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!! |
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Beowolf Amateur
Anmeldungsdatum: 21.10.2009 Beiträge: 452 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 28.12.2009, 10:25 Titel: |
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also deine beispiele @taxman die passen definitiv in den rallysport
mir ist klar das es sicher solche "rallyefahrer" auch hinter lenkrädern von taxis geben wird aber in diesen fällen ist es doch mehr als klar das da eigenverschulden vorliegt, oder
denke ich zumindest
was meinen fall angeht gab es eine einigung die für alle zufriedenstellend war, ich zahlte nicht und verließ das unternehmen und die geschädigte verzichtete dafür im gegenzug auf ersatz da ihr angeblich auf dem weg in die werkstatt ein klein-lkw hinten drauf rutschet. tut mir zwar sehr leid für diese dame(meine ich auch ehrlich) aber somit bin ich mit nem blauen auge davon gekommen und wie schon erwähnt war es mir auch ne lehre wird nur noch stehengeblieben wenn es gefahrlos möglich ist
in diesem sinne
BEOWOLF |
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Taxman caesar collationum
Anmeldungsdatum: 19.06.2008 Beiträge: 3939 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 29.12.2009, 10:02 Titel: |
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hi beo
würde man meinen...das ist ein auszug aus dem lebenslauf des LETZTEN JAHRES eines meiner autos. der von mir gefahrene ist es im übrigen nicht ....
daß der arme von hinten von einer straßenbahn besprungen wurde hab ich noch vergessen.......lt.strittiger entscheidung mit der versicherung auch ein eigenverschulden. _________________ !!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!! |
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Beowolf Amateur
Anmeldungsdatum: 21.10.2009 Beiträge: 452 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 29.12.2009, 15:30 Titel: |
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Taxman hat Folgendes geschrieben: | hi beo
würde man meinen...das ist ein auszug aus dem lebenslauf des LETZTEN JAHRES eines meiner autos. der von mir gefahrene ist es im übrigen nicht ....
daß der arme von hinten von einer straßenbahn besprungen wurde hab ich noch vergessen.......lt.strittiger entscheidung mit der versicherung auch ein eigenverschulden. |
also mit anderen worten kennst auch die diese sitouationen recht gut ^^
tja und wenn so ein jahr aussieht werde ich wohl nicht viel verdienen da man ja nur mit papierkram beschäftigt wäre
da ich aber vorhabe geld zu verdienen werden mir solche sachen (hoffentlich) nicht am laufenden band passieren werde zumindest mein möglichstes dafür tun |
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