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WIE KANN MAN BEI TAXI ARBEITEN?
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buyuk61
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.02.2010
Beiträge: 17
Wohnort: WIEN

Beitrag Verfasst am: 20.05.2010, 12:32    Titel: WIE KANN MAN BEI TAXI ARBEITEN? Antworten mit Zitat

was ich meinte es gibt ja verschiedene Arten zb.: Pauschal , Prozent usw, welche arten gibt es und welche ist es sinvoller?

ich bedanke mich schon jetzt auf ihre Informationen
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Exler
Gast





Beitrag Verfasst am: 26.05.2010, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

In diesen Gewerbe ist alles möglich. Soviel ich weiß die Farbe des Autos und auch die Arbeitszeit kannst du dir einteilen. Von 8-168 Std. Spaß beiseite fängst erst an zu fahren?
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Exler
Gast





Beitrag Verfasst am: 26.05.2010, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wennst gerne fährst und gerne das Automobil zu der Wohnung machen willst, dann ist fast eine Pauschale besser.
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Webmaster
Site Admin


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 26.05.2010, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte keine Antworten in Bezug aufs letzte Posting, einfach ignorieren.

Danke
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Business-Taxi
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.06.2010
Beiträge: 28
Wohnort: Kärnten

Beitrag Verfasst am: 09.06.2010, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Laut Kollektivvertrag bekommst du für eine 55 Wochenstunde einen Fixlohn von € 1.000,-. zuzüglich Sonderzahlung. Sollte dir dein Arbeitgeber mehr zahlen, dann sag doch einfach Danke.
In meiner Firma gibt es zusätzlich noch eine Prämienzahlung bei überschreiten eines gewissen Nettoumsatzes. Diese Prämie wird 2 mal jährlich ausbezahlt (März und September).
Berechnung:
4.950,- € Bruttoumsatz
- 450,- minus 10 % Umsatzsteuer
= 4.500,- ergibt Nettoumsatz
1.575,- davon 35 %
- 1.000,- minus Grundlohn
- 166,67 minus anteilige Sonderzahlung (auf Monat heruntergerechnet)
- 239,17 minus Dienstgeberkosten (20,5 %)
= 169,16 ergibt Bruttoprämie
- 30,79 minus SV-Kosten für die Prämie
= 138,37 ergibt Nettoprämie
---------------------------------------------
Diese mal 6 (für 6 Monate) ergibt eine Freiwillige Zahlung vom Unternehmer an den Mitarbeiter für besonderen Einsatz: 830,22 Euro!!!!

Somit bekommt in unserem Unternehmen ein Fahrer nicht 14 Löhne (12 + 2) sondern 16 Löhne (12 + 2 + 2)
Die Fahrer sind sehr zufrieden und der Firmenleitung geht es dadurch nicht schlechter.

Übrigens fähige Fahrer werden immer gesucht....
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Thomas1979
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 18.03.2010
Beiträge: 747
Wohnort: Oberhausen

Beitrag Verfasst am: 09.06.2010, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Da sich selber neu bin und gerade auf der Suche nach einem Arbeitgeber stellt sich mir auch diese Frage:

Vollzeit fahren dürfte wohl mit Schicht am besten sein.

Pauschale...wie sieht es da mit der Haftung aus? Im Falle eines Unfalles usw.
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Business-Taxi
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.06.2010
Beiträge: 28
Wohnort: Kärnten

Beitrag Verfasst am: 09.06.2010, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die Haftung bei zB einem Unfall ist im Arbeitnehmerschutzgesetz geregelt.
Das Fahrzeug ist ja grundsätzlich Haftpflichtversichert und eventuell auch noch Kaskoversichert.
Nur im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit dürfen maximal 1/3 des Selbstbehaltes vom Fahrer einbehalten werden. Diese Auskunft gibt dir jede AK. Nur muß jetzt noch bewiesen werden, ob es Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit war.
Beispiel:
Selbstbehalt: 450,- Euro
Teilschuld: 50 % und
grobe Fahrlässigkeit (zB. erhöhte Geschwindigkeit)
ergibt
50 % von 450,- € und davon 1/3 = 75,- Euro.

Meistens kommt der Fahrer mit einem Blauen Auge davon und der Unternehmer trägt die Kosten.
Einzige Möglichkeit des Unternehmers: Kündigung des Fahrers.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 09.06.2010, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

lieber herr business taxi

zieh dir bitte nicht schuhe an die zu gross sind für dich.

deine theorie bezüglich der haftung ist VOLLKOMMEN falsch, ebenso die anführung der gesetzlichen basis. sorry. solltest du unternehmer sein, dann bitte schämen und ins eckerl stellen.

lies mal das dienstnehmerhaftpflichtgesetz.
http://www.taxi-infos.at/dienstnehmerhaftpflichtgesetz.html

im übrigen eine informative seite, die das potential hat uns vor solchen schwachsinnsbehauptungen zu bewahren.

i glaub i ärger mi grad a bissl Wink
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Business-Taxi
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.06.2010
Beiträge: 28
Wohnort: Kärnten

Beitrag Verfasst am: 09.06.2010, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Taxman

Das mit dem Selbstbehalt hat mir ein Mann von der Ak und der Chef gesagt.

Auserdem hat mir der Chef das Arbeitnehmerschutzgesetz vorgelegt.
Und da steht das mit der groben Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz drin.

Ich gebe in diesem Punkt nur das weiter, was AK und Chef zu mir gesagt haben. Da ich es nicht geglaubt habe, aber die AK das bestätigte, wird das wohl so sein.

Trotzdem danke für den Link

Ich sehe ihn mir mal an...
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 10.06.2010, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

wie man sieht, wissen chefs offensichtlich auch nicht alles. geht mir auch manchmal so. lies dir mal den header dieser seite genau durch, dann wirst du herausfinden, daß das nix mit arbeitnehmerschutz zu tun hat sondern eine eigene zusatznovelle für das arbeitnehmerhaftpflichtgesetz ist.

genauso verhält es sich übrigens mit deiner kalkulation.....wenn die so wäre, würde der betrieb in maximal einem halben jahr zusperren. vü spass dabei.

freiwillige sonderzahlungen mit regelmässigkeit geht schon mal gar nicht.
weil nach dreimaliger zahlung das gewohnheitsrecht zur anwendung kommt und der dienstnehmer das erfolgreich einklagen könnte ohne auch nur im ansatz die prämienschwelle zu erreichen. kann dir ein lustig liedlein davon singen.
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Business-Taxi
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.06.2010
Beiträge: 28
Wohnort: Kärnten

Beitrag Verfasst am: 10.06.2010, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war heute bei der AK
Dort wurde mir gesagt, dass mit 1/3 der Selbstbehaltkosten der "sogenannte Mäßigungssatz" ist, um den man als Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht herumkommt.
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tomtom
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 528
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Beitrag Verfasst am: 10.06.2010, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Sollt ich ne'n Schaden verursachen ist's ja kein Problem. Kann die verehrte Chefität dann gern mit'n Weihnachts-, und Urlaubsgeld gegenrechnen ... Laughing
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 10.06.2010, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

schau dir deinen dienstzettel mal genauer an. stehts drauf, dann kannst machen was du willst....... alles klar?
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tomtom
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Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 528
Wohnort: Wien, Wien nur du allein!

Beitrag Verfasst am: 10.06.2010, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ja, solangs drum geht sich die Rosinen rauspicken san's lustig die Cheffe's. Aber kaum gehts drum auch mal nur vom Teig zu naschen werden's pampfig ... Laughing
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 10.06.2010, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

i lass mi mal zu folgender bemerkung verführen.....

...und wie haltens viele lenker mit den rosinen?

sorry, aber es gibt nun mal regeln und gesetzliche bestimmungen, die eine gewisse ordnung in der gesellschaft regeln. dazu gehören auch die die uns nicht schmecken. wenns dir hilft, dann schrei ma, und wenns wehtut, dann flenn ma. auch a form von rückgrat. Laughing
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 10.06.2010, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

i lass mi mal zu folgender bemerkung verführen.....

...und wie haltens viele lenker mit den rosinen?

sorry, aber es gibt nun mal regeln und gesetzliche bestimmungen, die eine gewisse ordnung in der gesellschaft regeln. dazu gehören auch die die uns nicht schmecken. wenns dir hilft, dann schrei ma, und wenns wehtut, dann flenn ma. auch a form von rückgrat. Laughing
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Muck
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 17.06.2008
Beiträge: 1446
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 10.06.2010, 18:05    Titel: Rosinen Antworten mit Zitat

Hallo, Taxman!
Möchte mich verändern u. mit deinem BMW arbeiten.
Gehaltsvorstellungen: 55% (für mich)
Weihnachts/Urlaubsgeld
Arbeitszeit: 21h - 3h
Privatparkplatz beim Strudl (beim Fenster)
Kaffee-Pauschale
Abrechnung nur bei Automatengewinn
Fernsher, CD-Player, Internet

Bei Interesse bitte Nachricht an die Strudl-Pinwand heften.
P.S. Startkapital wäre noch von Vorteil!
_________________
es gibt nicht viele menschen, die mich noch überraschen können...
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Muck
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 17.06.2008
Beiträge: 1446
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 10.06.2010, 18:34    Titel: Rosinen Antworten mit Zitat

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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 10.06.2010, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

na da bin i ja direkt froh, daß du so konkrete vorstellungen hast und net auf den dicken willst. Surprised
könn ma uns no drauf einigen keine abrechnungen zu machen?

und i zahl a pauschale wennst den zündschlüssel umdrehst.
passt des?
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Thomas1979
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Anmeldungsdatum: 18.03.2010
Beiträge: 747
Wohnort: Oberhausen

Beitrag Verfasst am: 10.06.2010, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

hehe.. herrliche vorstellungen
naja, wenn man daheim einen geldscheisser hat sicher super *hihi*
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