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RB-FFM
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Anmeldungsdatum: 29.08.2011
Beiträge: 36
Wohnort: Wien und Frankfurt/ M

Beitrag Verfasst am: 06.09.2011, 14:07    Titel: Rechtlicher Hinweis? Antworten mit Zitat

1. Die Urteile beziehen sich auf Deutschland.
Österreich ist zwar das bessere Deutschland, aber dass heißt nicht, das die Rechtssprechung 1:1 übertragbar ist.

2. Sollten die Urteile vor Ort greifen, schützt das den Taxilenker nicht davor, dass am FMS-System gewisse Profileinstellungen durch die Zentrale bezüglich des jeweilligen Taxis oder dessen Lenker vorgenommen werden könnten, so dass Möglicherweise nicht jeder Auftrag im entsprechenden Taxi landet, der diesem zusteht. Crying or Very sad

3. Es wird immer mehr am Taxigewerbe verdient als mit dem Taxigewerbe.

4. ...alles Weitere regelt der Markt!
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zoli
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Anmeldungsdatum: 13.11.2008
Beiträge: 778
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 06.09.2011, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Cloud hat Folgendes geschrieben:
Juristisch gesehen: Verbieten ist Verboten


Uns wurde in der Vergangenheit mitgeteilt, dass Taxizentralen mit einer Kündigung drohen, wenn Fahrten über mehrere Vermittlungssysteme generiert werden. Die Zentrale hat jedoch keinerlei rechtliche Gründe Taxifahrer, die über ein anderes System Fahrten anfragen, auszuschließen. Hierzu auch ein rechtlicher Hinweis.



Bereits 1992 hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich entschieden, dass eine Doppelmitgliedschaft in zwei Taxizentralen zulässig ist (BGH v. 10.11.1992, Az.: KVR 26/91). Die einzelnen Taxiunternehmer stehen untereinander im Wettbewerb und sind nicht verpflichtet, nur Fahrten auszuführen, die von der „ersten“ Taxizentrale vermittelt werden. Entsprechend hat der BGH klargestellt, dass selbst wenn die Genossenschaftssatzung der Taxizentrale ein Verbot der Doppelmitgliedschaft vorsieht, der Taxiunternehmer im Falle seiner Doppelmitgliedschaft nicht aus diesem Grund aus der Zentrale ausgeschlossen werden darf, da entsprechende Genossenschaftsregelungen wettbewerbswidrig sind. Auch das OLG Frankfurt am Main hat jüngst klargestellt, dass es unzulässig ist, wenn eine Taxizentrale den ihr angeschlossenen Taxiunternehmen die gleichzeitige Rufvermittlung durch andere verbietet (OLG Frankfurt a.M. v. 14.07.2009, Az.: 11 U 68/08 (Kart)).

Ein Taxizentrale verbietet nicht, das du bei einem andere Zentrale auch Mietglied bist. Nur wenn du in einem andere Vermittlungssystem auch teilnimmst, darfst du nicht bei ihm. Punkt
Vielleicht gesätzlich ist das erlaubt, aber in einem Vertrag festgehaltene bedienungen (wenn beide Partei freiwillig unterzeichneten es) sind von beide einzuhalten. Oder?
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 06.09.2011, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

wölkchen richtig, wir sind hier in österreich und gottseidank gilt hier nicht das gleiche recht wie bei unseren lieblingsnachbarn in piefgonien.

und ich wiederhole mich:

als seriöser unternehmer denke ich keine sekunde daran, getroffene vereinbarungen zu brechen. das gilt auch für meine mitarbeiter. ich wurde auch nicht mit messer und pistole gezwungen den vertrag zu unterschreiben. und verstanden habe ich ihn auch noch. so what.

also warum verschwenden einige hier die energie um drüber nachzudenken wie man das umgehen kann. wir reden von unseriösen methoden und sollten daher auch mit gutem beispiel vorangehen. sorry, aber soviel handschlagqualität setz ich bei MEINEN geschäftspartnern voraus. hugh.
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Taxi-Driver
Das Original


Anmeldungsdatum: 21.12.2007
Beiträge: 2866
Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..

Beitrag Verfasst am: 07.09.2011, 02:47    Titel: Antworten mit Zitat

Was trotz allem sehr interessant ist, dass es nun auch bereits Taxiapp Version 2 plus eine Android-version gibt mr_green

Man will ja nicht, dass die Felle davon schwimmen Wink
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taxibaron
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Anmeldungsdatum: 10.12.2009
Beiträge: 809
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 07.09.2011, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Interessanter Artikel,passt zum Thema:

CLICK
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 07.09.2011, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

genau diese rechnung mit einem nicht ganz so drastischen ergebnis habe ich angestellt. vollkommen sinnlos, aber wie wir wissen ist das kleine einmaleins der kostenrechnung für viele ein spanisches dorf. ich könnte den deutschen kollegen regelrecht abbusseln für diesen beitrag.

hier werden wirklich unsere leute verarscht und sagen noch freudig DANKE. aber bitte....jedem das seine.
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RB-FFM
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.08.2011
Beiträge: 36
Wohnort: Wien und Frankfurt/ M

Beitrag Verfasst am: 12.09.2011, 21:26    Titel: Zuschlag bezahlt? Antworten mit Zitat

Wie ich gesehen habe, werden bei Euch bei der Taxibestellung über Funk lt. Tarifordnung 2,50 € fällig. Shocked

Da die in der Diskussion stehendeTaxi-App ja auch eine Vermittlungsleistung gegen Entgeld ist (0,99 cent/ Auftrag) und für die Auftragsvermittlung das Mobil-Funk-Netz benutzt wird (es handelt sich also tatsächlich um einen Auftrag über Funk), ergibt sich die Frage, ob die Taxilenker die solch einen Auftrag ausführen, den Zuschlag auch kassiert haben werden?

Da aber der Fahrgast den zuschlagkassierenden Lenker nach der Fahrt negativ beurteilen wird, weil dieser eben den Zuschlag ordnungsgemäß kassiert hat, wird dieser um einer zukünftigen Negativbewertung zu entgehen, den Zuschlag nicht weiter kassieren. Dies wiederum dürte ein Verstoß gegen die Taxi- und Tarifordnung bedeuten.

Diese zu ahnden ist die Aufgabe der mit dem Taxigewerbe befassten Organe. Um sicherzustellen, dass die "anständigen" App-Lenker nicht zu Unrecht in den Verdacht geraten, gegen geltende Vorschriften zu verstossen, sollte seitens der App-Betreiber die Anzahl und der Nachweis über kassierte Funkbestellzuschläge geführt werden müssen. Diese sind offenzulegen um eben einen solchen Generalverdacht gegen rechtstreue Taxilenker auszuschließen.

Außerdem würde den App-Betreibern und App-Nutzenden Lenkern ein Vorteil im Sinne des UWG § zuteil, der für die vorhandenen Funkzentralen und deren angeschlossenen Taxibetriebe nicht erreichbar ist.

Die Funkzentralen können nicht, auch nicht durch die Umstände einer subjektiven Bewertung der Lenker, einen Zustand herstellen, in dem der Bestellende den Zuschlag von 2,50 € spart und sich deswegen immer wieder für die Taxirufnummer der jeweilligen Funkzentrale entscheidet.

Ein klarer Wettbewerbsnachteil!

Die Organe des Taxigewerbes könnten auf diesen Mißstand an den entsprechenden Stellen hinweisen und diese dazu bewegen, dass der Betrieb solcher Apps solange zu unterlassen ist, bis hier für die Gesamtheit des Taxigewerbes Rechtssicherheit besteht.

Nur mal so als Denkanstoss Very Happy

Liebe Grüsse von einem Eurer Lieblingsnachbarn!
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 12.09.2011, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

ein hallo nach jenseits des weisswurstäquators.

diese problematik stellt sich denke ich nicht wirklich. die kunden zumindest in wien sind den zuschlag ja seit jahren gewohnt. daraus eine negativbeurteilung zu konstruieren kann ich mir nur bei berufsnörglern vorstellen und die würden die beurteilung ohnehin schon aus spass an der freude negativ ausfallen lassen.

allerdings ist es richtig, daß die nichteinhebung des zuschlages oder gar die werbung mit dem nichtinkasso einen verstoss gegen die tarifordnung und somit gegen eines seitens der landesregierung erlassenen bescheides, nämlich der tarifordnung, darstellt. das wäre natürlich juristisch ahndbar und ist auch in der vergangenheit in ähnlicher konstellation durchgeführt worden.
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zoli
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Anmeldungsdatum: 13.11.2008
Beiträge: 778
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 13.09.2011, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmals:
Wenn ein "Appsbesstellung" nicht günsiger ist, und keine weitere Vorteile gegenüber über Funkzentrale erfolgte Bestellung hat, warum sollen die Kunden ein eingespielte Sache ändern?
Ich bitte um Aufklärung!
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Webmaster
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 13.09.2011, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

zoli hat Folgendes geschrieben:
Nochmals:
Wenn ein "Appsbesstellung" nicht günsiger ist, und keine weitere Vorteile gegenüber über Funkzentrale erfolgte Bestellung hat, warum sollen die Kunden ein eingespielte Sache ändern?
Ich bitte um Aufklärung!


weil viele jungen Leute sehr gern mit ihren Handys spielen und das App einfach "geiler" ist, als stinknormal in einer Zentrale anzurufen
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zoli
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Anmeldungsdatum: 13.11.2008
Beiträge: 778
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 13.09.2011, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Junge, technikbegeisterte,Smartphonejunkies sind nur ein kleine (noch)Teil unsere Kunden. Ausserdem irgendwann geht ihre Spielzeug aus der Mode. Oder wird zu faad. Dann rufen sie auch wieder bei Funk an.
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taxibaron
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Anmeldungsdatum: 10.12.2009
Beiträge: 809
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 14.09.2011, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

zoli hat Folgendes geschrieben:
Ausserdem irgendwann geht ihre Spielzeug aus der Mode.

Ich denke da liegst du falsch,der Heim-PC z.B. ist dabei zu verschwinden und wird sukzessive durch den mobilen "PC",in Form von Tabloids,Smartphones ersetzt.
D.h. irgendwann wird jeder online durch die Gegend laufen und via Knopfdruck wird schließlich schon jetzt vieles erledigt.
Auch das Bestellverhalten von Taxis wird sich à la longue,mit der immer größer werdenden und dadurch mitwachsenden Nutzerschicht dahingehend ändern.
Am Fortschritt kommt niemand vorbei,es wurde ja schon Johannes Gutenberg´s Erfindung verteufelt,weil die Geistlichen ihr Bildungsprivileg und ihren Job als Handschriftenkopisten gefährdet sahen.
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abadserb
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Beitrag Verfasst am: 14.09.2011, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz stolz sage ich , obwohl ich mehrere SMARTPHONS habe, nutze ich keines, andererseits fahre ich auch ohne funk, und wenn der kunde mir zuwinkt und sagt :" ich hab das taxi bestellt!" mach ich diesen mr_green
Kollegen ich machs nicht vorsetzlich aber nein sag ich auch nicht also mr_green mr_green
nix für mich weder 60160,mytaxi oder deintaxi
aber vll irre ich micht...... bin ja noch jung und bis ich nicht alt und weise werd mach ich diesen mr_green
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Taxi-Driver
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Anmeldungsdatum: 21.12.2007
Beiträge: 2866
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Beitrag Verfasst am: 15.09.2011, 01:45    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt habe ich es auch von unserer FZ gelesen, dass man darauf hinweist es wäre verboten und ausschluss der Kollegen die soetwas nutzen etc. ohne es wortwörtlich niederzuschreiben welche Vermittlung gemeint ist.

ich frage mich noch immer warum der telefonschlüssel erlaubt oder geduldet war Question

In jedem Fall lächerlich so einen Wind darum zu machen.
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~~~ Taxi-Driver ~~~
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skipper
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Beiträge: 514
Wohnort: gross-enzersdorf

Beitrag Verfasst am: 15.09.2011, 03:22    Titel: Antworten mit Zitat

Taxi-Driver hat Folgendes geschrieben:


ich frage mich noch immer warum der telefonschlüssel erlaubt oder geduldet war Question

.


weil der betreiber die vöt ist, norman die tel nutzung duldet und es keine funkvermittlung ist
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bück dich fee, wunsch ist wunsch
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
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Beitrag Verfasst am: 15.09.2011, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

driverle!!! ist es net wurscht welche vermittlung? da brauchts doch gar keine namen.

taxitel. mit sitz zufällig in der pfarrgasse steht im eigentum der vöt, wie kollege skipper richtig bemerkt. und eigentlich sind die funkvermittlungen genealogisch betrachtet eigentlich die nachfahren des guten alten standplatztelefons.

hehe....1. wagen siegesplatz mit schlüssel.............wer kennt das noch?
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Taxi-Driver
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Beitrag Verfasst am: 15.09.2011, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hehe, Duldung ist das Zauberwort.
Trotzdem irgendwie witzig, denn es sieht danach aus als hätte man Angst vor einem Mitstreiter wenn man gar so darauf aufmerksam macht und die Rute ins Fenster stellt.
Wie Du selbst schon geschrieben hast - die FZ wird es hoffentlich immer geben, aber es wird sich zeigen, was die Kunden wirklich bevorzugen.
Entweder die erotische Stimme einer Disponentin am Ohr, oder das eiskalte Phone mit einem Icon am Bildschirm in der Hand mr_green
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Taxman
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Anmeldungsdatum: 19.06.2008
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Beitrag Verfasst am: 15.09.2011, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

pfffff erotisch bestimmte disponentin? du solltest mal zum ohrenarzt. also mein erotikklassifizierungslevel wäre höher angesiedelt.

wie hätt mas denn gern?

RUF JETZT AN!!! oder
HALLO SÜSSER....dein auto kommt in 3 Minuten?

Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy
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Beitrag Verfasst am: 15.09.2011, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Na geh Tax, jetzt mach unsere Mädels ned schlecht.

Dachte halt, ich schreib mal was zur Erheiterung icon_x0161.gif

Na se san eh liab wenn´s ma des zweite Storno einedruckn Twisted Evil
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 15.09.2011, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

ich mach doch unsere mädels nicht schlecht, hab sie doch eh lieb. (nicht immer, aber immer öfter) Smile

du bist aber mädchenhaft. bei 2 stornos zuck ich noch nicht mal mit der wimper. icon_x0113.gif
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