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Ausweisausstellung nicht in Gemeinde des Unternehmens?

 
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Balthasar
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.10.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Niederösterreich

Beitrag Verfasst am: 12.10.2008, 12:32    Titel: Ausweisausstellung nicht in Gemeinde des Unternehmens? Antworten mit Zitat

Hallo werte zukünftige Kollegen! mr_green

Ich hab eine Frage an euch der Ausweisausstellung betreffend. Ich hab vor kurzem die Taxiprüfung (fürs Burgenland) abgelegt und wollte mir jetzt den Ausweis ausstellen lassen. Allerdings will der Unternehmer, bei dem ich anfangen wollte, und der mir eigentlich schon zugesagt hat (Sitz in Eisenstadt), mich jetzt doch nicht einstellen. Jetzt möchte ich die Zusatzprüfung für das südliche Niederösterreich machen, da ich hier wohne und auch bessere Ortskenntnis habe, aber dazu muss ich mir erstmal den Taxischein ausstellen lassen. So, die Frage ist nun, kann ich mir den Ausweis auch auf der BH Baden ausstellen lassen, obwohl ich den Schein eigentlich fürs Burgenland gemacht habe? Bzw. hab ich gelesen, dass man schon angeben muss, bei welchem Betrieb man fahren wird, bevor man sich den Schein ausstellen lassen kann. Das geht ja bei mir nicht wirklich.

Kann mich jemand bitte ein wenig aufklären, bevor ich sämtliche Behörden umsonst abklappere? mr_green
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Max
User


Anmeldungsdatum: 10.10.2008
Beiträge: 184
Wohnort: Salzburg

Beitrag Verfasst am: 13.10.2008, 16:20    Titel: Hallo Antworten mit Zitat

Prinzipiell, meines Wissens nach, sieht das folgendermaßen aus:

Die Prüfung hast Du in einem bestimmten Gebiet gemacht, hat nichts mit Deinem Wohnort zu tun. Du erhältst dann die Lenkerberechtigung für dieses Gebiet und darfst auch nur dort fahren. Willst Du zusätzlich wo anders fahren musst Du die dortigen Ortskenntnisse lernen und die dazugehörige Prüfung machen. Dann darfst Du auch dort fahren.

Wenn Du Deinen Schein abholen willst, musst Du vorher eine Arbeitsbestätigung vorweisen, dass Dich ein Taxi-Unternehmer einstellt, natürlich wieder in dem geprüften Gebiet.

Gruß

Max
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Webmaster
Site Admin


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 13.10.2008, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

ich zitiere hier ein paar Passagen von : http://www.wkk.or.at/verkehr/Taxilenkerausweis-Musterauschreibung.pdf

von Arbeitsbestätigung steht da nix


Zitat:
2. Voraussetzungen für die Ausstellung des Ausweises:

Lenkerberechtigung für die Gruppe B (kein Probeführerschein!)
Nachweis, dass mindestens das Jahr vor Ausstellung des Ausweises
ein Pkw tatsächlich gelenkt wurde (z.B. durch Zulassungsschein)
körperliche Leistungsfähigkeit
Vertrauenswürdigkeit (innerhalb der letzten 5 Jahre:
keine strafgerichtliche Verurteilung, kein Führerscheinentzug)
vollendetes 20. Lebensjahr
Taxilenkerprüfungszeugnis
Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
am Ort des Verkehrsunfalles im Ausmaß von mindestens sechs Stunden


Zitat:
4. Wichtiger Hinweis!

Wir dürfen Sie darauf aufmerksam machen, mindestens 3 Wochen vor Prüfungstermin
den Antrag um Ausstellung des Taxilenkerausweises bei der zuständigen Behörde
(Bundespolizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft) einzubringen, da von der Behörde
eine 3-wöchige Frist wegen Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit abgewartet
werden muss. Örtlich zuständig ist jene Behörde, in welchem Bereich die
Taxilenkertätigkeit ausgeübt werden soll.


das heißt mal du kannst dir deinen Taxilenkerausweis abholen bei der zuständigen BH für welche du jetzt die Ortskundeprüfung abgelegt hast.

Wenn du für z.B. für Baden die Ortskundeprüfung nachmachst , gehst du mit deinem Taxilenkerausweis und deinem Prüfungszeugnis auf die BH-Baden, und die tragen dir dann das Gebiet Baden ein - selbst hab ich das auch so , mein Ausweis ist aus Wien, den Rest in Baden erledigt
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Balthasar
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.10.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Niederösterreich

Beitrag Verfasst am: 13.10.2008, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Also wir haben gesagt bekommen, dass wir uns dort den Ausweis austellen lassen sollen, wo der Sitz unseres künftigen Betriebs ist. (wäre bei mir dann jetzt in Niederösterreich) Aber die Prüfung für die Ortskenntnis hab ich im Burgenland gemacht, also müsste ich ihn mir dort ausstellen lassen, wenn es nur nach der Ortskenntnis geht. Und hier ist meine Zwickmühle, wer hat jetzt Recht? Ich denk mal, mir wird nichts anderes übrig bleiben, als einfach nach Eisenstadt zu fahren und dort mal nachzufragen.
Aber danke für eure Hilfe!
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Bibiblocksberg
Site Admin


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 2202

Beitrag Verfasst am: 14.10.2008, 04:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ruf doch an, bevor du hinfährst.
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Max
User


Anmeldungsdatum: 10.10.2008
Beiträge: 184
Wohnort: Salzburg

Beitrag Verfasst am: 14.10.2008, 06:56    Titel: Das stimmt schon, aber Antworten mit Zitat

Balthasar hat Folgendes geschrieben:
Also wir haben gesagt bekommen, dass wir uns dort den Ausweis austellen lassen sollen, wo der Sitz unseres künftigen Betriebs ist. (wäre bei mir dann jetzt in Niederösterreich) Aber die Prüfung für die Ortskenntnis hab ich im Burgenland gemacht, also müsste ich ihn mir dort ausstellen lassen, wenn es nur nach der Ortskenntnis geht. Und hier ist meine Zwickmühle, wer hat jetzt Recht? Ich denk mal, mir wird nichts anderes übrig bleiben, als einfach nach Eisenstadt zu fahren und dort mal nachzufragen.
Aber danke für eure Hilfe!


Wenn der Betrieb in NÖ ist, und Du für dort die Erlaubnis hast zu fahren, müsstest Du für ein anderes Gebiet (ausser sie gehören eh zusammen?!?) noch zusätzlich die Ortskenntnisse machen.

Oder?

Gruß

Max
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Balthasar
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.10.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Niederösterreich

Beitrag Verfasst am: 16.10.2008, 08:10    Titel: Re: Das stimmt schon, aber Antworten mit Zitat

Max hat Folgendes geschrieben:
Wenn der Betrieb in NÖ ist, und Du für dort die Erlaubnis hast zu fahren, müsstest Du für ein anderes Gebiet (ausser sie gehören eh zusammen?!?) noch zusätzlich die Ortskenntnisse machen.

Oder?

Gruß

Max


Genau das will ich ja. mr_green Ich will ja die Ortskenntnisprüfung für Niederösterreich dazumachen, nur damit ich die Prüfung machen kann, brauch ich erst den Ausweis, das hab ich schon nachgefragt. Smile
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Bibiblocksberg
Site Admin


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 2202

Beitrag Verfasst am: 19.10.2008, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Den musst du dir dort holen, wo du ihn gemacht hast.
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