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RA Dieter Heine

 
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.07.2018, 18:43    Titel: RA Dieter Heine Antworten mit Zitat

Verstöße bitte melden. Kurzes Mail an 40100. Jetzt heißt es zahlen. office@taxi40100.at
Verstöße. Viele Lenker haben allerdings beobachtet, dass sich die Uber-Fahrer nicht an die Regeln halten, und haben die Verstöße bei Taxi 40100 gemeldet. Zudem hat auch Taxi 40100 Testfahrten gemacht. „Jede einzelne Testfahrt hat einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung und gegen das Gesetz belegt“, so Dieter Heine, Anwalt von Taxi 40100. Heine hat Verstöße bereits beim Exekutionsgericht eingebracht. „Wir hoffen und gehen davon aus, dass die Gerichte das auch so sehen“, so Heine. Für Uber könnte das teuer werden: Pro Verstoß kann das Gericht eine Strafe von bis zu 100.000 Euro aussprechen.
Taxivermittlung 40100 dokumentiert Dutzende Verstöße des US-Fahrtendienstes.
Wien. Der Streit der Wiener Taxler mit dem Fahrdienstanbieter Uber geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht Wien hat, wie berichtet, die einstweilige Verfügung gegen Uber bestätigt. Die Taxivermittlung Taxi 40100 hatte geklagt, dass Uber permanent gegen die Taxiordnung verstoße. Das US-Unternehmen zeigte sich davon unbeeindruckt: „Wir haben intensiv daran gearbeitet, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen“, hieß es. Nachdem das Handelsgericht im April den Dienst abgedreht hat, habe man den Bestellvorgang geändert. Uber darf demnach Fahrgäste nur dann aufnehmen, wenn die Fahrt über die Betriebsstätte gebucht worden ist
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Streit-Uber-vs-Taxi-geht-in-die-naechste-Runde/341299859
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.07.2018, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Uber-Österreich-Geschäftsführer Andreas Weinberger sagt die Rückkehrpflicht zum Firmenstandort bei Mietwagenfahrten werde natürlich eingehalten, aber die Nachfrage sei "so hoch, dass sie am Weg zurück, wieder einen Auftrag bekommen". Uber fordert vom Gesetzesgeber in Österreich, dass Mietwagen unter 3,5 Tonnen als freies Gewerbe betrieben werden dürfen. Die derzeitigen Hürden, mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit, mindestens 7.500 Euro pro Fahrzeugkonzession und eine selten durchgeführte Fachkundeprüfungen, würden den beruflichen Start als Mietwagenfahrer erschweren und wirtschaftliche Aktivität einschränken.
Auch die Wettbewerbshüter wollen in dem Bereich nicht untätig sein. Geplant ist Online-Fahrtenvermittler und -Zimmervermittler künftig unter die Lupe zu nehmen. "Die Shared Economy wie Airbnb und Uber wird uns in Zukunft beschäftigen", sagte BWB-Generaldirektor Theodor Thanner beim "Competition Talk" .
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.07.2018, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

madeira hat Folgendes geschrieben:
Uber-Österreich-Geschäftsführer Andreas Weinberger sagt die Rückkehrpflicht zum Firmenstandort bei Mietwagenfahrten werde natürlich eingehalten, aber die Nachfrage sei "so hoch, dass sie am Weg zurück, wieder einen Auftrag bekommen" .

Märchenonkel
Es kommen immer mehr Fahrzeuge dazu. Der Anteil an Fuhren die uns Uber stiehlt ist nach Schätzungen schon 50% oder wie seht ihr das.
Bitte das Gesetz gehört jetzt beinhart durchgepeitscht. Es geht um unsere Existenz.
Kontrollen durch die Finanzpolizei. Abnahme der Kennzeichen und Beschlagnahme der Fahrzeuge.
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 19.07.2018, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

und bitte die kollegen die ohne leuchte für uber fahren au glei weg, gefühlt werden die täglich immer mehr, ich seh irgendwie nur noch kollegen ohne leuchte rumfahren. so kann man die rückkehrpflicht natürlich auch umgehen....
die nervn mich grad mehr als die richtigen mw , kann ich auf unzurechenfähig pledieren wenn ich da mal paar erschlag? Smile kann ja auch nix für wenn mir der 37 mal in den wagenheber rennt
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.07.2018, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Madeira, es dürfte deiner geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, daß der nette Herr Weinberger schon lange nicht mehr Geschäftsführer von Uber Österreich ist.
Ich ersuche dich, deine Beiträge auf Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls drauf zu verzichten alte Brühe hier zu posten.

Es ist wirklich ermüdend und sorgt maximal für Verwirrung. Sonst nix. Danke
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!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.07.2018, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Taxman hat Folgendes geschrieben:
Madeira, es dürfte deiner geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, daß der nette Herr Weinberger schon lange nicht mehr Geschäftsführer von Uber Österreich ist.
Ich ersuche dich, deine Beiträge auf Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls drauf zu verzichten alte Brühe hier zu posten.

Es ist wirklich ermüdend und sorgt maximal für Verwirrung. Sonst nix. Danke

Sorry, es ist natürlich Steve Salom der derzeitige Geschäftsführer von Österreich und einigen anderen Ländern. Scheint der Redaktion entgangen zu seín.
Der Beitrag war vom 16. Juli 2018, 06:06 Uhr, also von dieser Woche.(siehe Datum rechts oben)
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Streit-Uber-vs-Taxi-geht-in-die-naechste-Runde/341299859
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.07.2018, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Dieser ist ja o.k., da steht auch nix vom Weinberger drinnen. ;-)
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.07.2018, 21:04    Titel: 23.Juli 2018 Antworten mit Zitat

Niederlage für Uber. Beitrag vom 23.07.2018
https://wien.orf.at/news/stories/2926136/
Weitere Uber-Niederlage vor Handelsgericht
Wieder eine gerichtliche Niederlage in Wien für den US-Fahrdienstleister Uber: Die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung, die Uber gegen die Taxi-40100-Gruppe beim Handelsgericht beantragt hat, wurde abgelehnt.
Das Handelsgericht Wien gehe weiterhin davon aus, dass das von Uber betriebene System rechtswidrige Fahrten vermittle, so die Rechtsanwaltskanzlei Vavrovsky Heine Marth am Montag. Der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung (EV) zielte darauf ab, der Taxi-40100-Gruppe zu verbieten, Beweise zur Durchsetzung der gegen Uber im April 2018 erlassenen EV zu sammeln. Nach dieser ist die Vermittlung von Taxifahrten an Mietwagenunternehmen über die Uber-App zu unterlassen.
„Uber vermittelt weiter illegale Fahrten“
Erst vor wenigen Wochen wurde diese Entscheidung auch vom Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigt. Aufgrund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stehe auch fest, dass Uber für Verstöße gegen diese EV in Österreich einstehen muss, so die Rechtsanwaltskanzlei.
„Mit der aktuellen Entscheidung spricht das Gericht abermals deutlich aus, dass Uber weiterhin nicht darlegen kann, dass das angebotene Vermittlungssystem rechtskonform funktioniert - ganz im Gegenteil: Das Handelsgericht Wien geht davon aus, dass Uber weiterhin illegale Fahrten vermittelt“, so Kanzleipartner Partner Dieter Heine. Ende April hatte das US-Unternehmen den Fahrdienst in Wien aber wieder aufgenommen - mehr dazu in Etappenerfolg für Taxler gegen Uber.
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 23.07.2018, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

uber ist aber sicher noch immer der meinung die änderungen reichen, drum wird sich auch zukünftig nix ändern, weil das urteil ändert ja nix an ubers handhabung, die passt ja zu 100% , nur die gerichte müssen sich halt bissal anpassen, die gehn noch immer nit 100% konform mit ubers methoden, wird zeit das man da was ändert an den gerichten

aber irgendwie find ich witzig, das die versuchen per einstweilige verfügung zu verhindern das sie kontrolliert werden ob sie sich an eine einstweilige verfügung halten. so quasi "bitte nicht stören, verbrecher bei der arbeit"
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.07.2018, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ja echt amüsant, wenn ich nix zum verbergen habe, brauche ich auch keine Angst davor haben - überprüft zu werden?! So haben Sie unfreiwillig zugegeben, dass in ihrem Stall etwas faul ist und schief läuft!
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Neid muss man sich erarbeiten!
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.07.2018, 16:25    Titel: Strafen Antworten mit Zitat

siehe heutigen Kurierartikel:
https://kurier.at/wirtschaft/uber-niederlage-auch-vor-handelsgericht-wien/400070612

Na Google zahlt auch 4,2 Milliarden aus der Portokasse.
Es geht jetzt darum fleißig Beweise zu sammeln und an 40100 oder an Dieter Heine oder an das Gericht zu schicken damit die für Uber tätigen Mietwagenunternehmen aus dem Verkehr gezogen werden und die Vertragsstrafe zahlen oder die
Autos in Pfand genommen werden.
Wenn wir nichts dagegen tun wird sich nichts ändern.
Es wäre dann auch die Innung und die MA 63 gefordert jene Mietwagenunternehmen und auch Taxiunternehmen, die unlauteren Wettbewerb betreiben, die Gewerbeberechtigung zu entziehen.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.07.2018, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Uber holt sich eine weitere Abfuhr bei Wiener Gericht

Im juristischen Kampf des Fahrdienstvermittlers Uber gegen die Wiener Taxler entschied das Handelsgericht Wien nun gegen die US-Konkurrenz.

17.33 Uhr, 23. Juli 2018
Die kleine Zeitung

Wieder eine gerichtliche Niederlage für den US-Fahrdienstleister Uber in Wien: Die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung (EV), die Uber gegen die Taxi 40100 Gruppe beim Handelsgericht Wien beantragt hat, wurde abgelehnt. Das Handelsgericht gehe weiterhin davon aus, dass das von Uber betriebene System rechtswidrige Fahrten vermittle, so die Rechtsanwaltskanzlei Vavrovsky Heine Marth am Montag.

Der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung zielte darauf ab, der Taxi 40100 Gruppe zu verbieten, Beweise zur Durchsetzung der gegen Uber im April 2018 erlassenen EV zu sammeln. Nach dieser ist die Vermittlung von Taxifahrten an Mietwagenunternehmen über die Uber-App zu unterlassen.
Erst vor wenigen Wochen wurde diese Entscheidung auch vom Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigt. Aufgrund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stehe auch fest, dass Uber für Verstöße gegen diese EV in Österreich einstehen muss, so die Rechtsanwaltskanzlei.
"Mit der aktuellen Entscheidung spricht das Gericht abermals deutlich aus, dass Uber weiterhin nicht darlegen kann, dass das angebotene Vermittlungssystem rechtskonform funktioniert - ganz im Gegenteil: Das Handelsgericht Wien geht davon aus, dass Uber weiterhin illegale Fahrten vermittelt", so Kanzleipartner Partner Dieter Heine.
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.07.2018, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Der Standard:
https://derstandard.at/2000083997320/Erneute-Schlappe-fuer-Uber-Taxi-40100-darf-spionieren
405 Postings

Uber wollte verhindern, dass Beweise gesammelt werden – und ist abgeblitzt

Wien – Der Rechtsstreit zwischen dem Taxianbieter 40100 und Uber nimmt kein Ende. Der Taxidienst hatte im April durch eine einstweiligen Verfügung erreicht, dass Uber seine Fahrten nur mehr am Betriebssitz – und nicht mehr über die Handy-App – annehmen darf. Der US-Fahrdienstanbieter stellte seinen Dienst in Wien daraufhin für einen Tag ein und das Bestellsystem um.
So recht überzeugt zeigte sich die Klägerin 40100 nicht, sie ortete weitere Verstöße des Fahrdienstanbieters – und sammelte entsprechende Beweise. Das wiederum schmeckte Uber gar nicht: Das Unternehmen wollte über das Wiener Handelsgericht erreichen, dass Taxi 40100 keine Beweise sammeln darf – und ist abgeblitzt.

Fahrer nehmen Aufträge eigenständig an

Aus einem Gerichtsbeschluss, der dem STANDARD vorliegt, geht hervor, dass Uber-Fahrer eigenständig Aufträge annahmen, ohne eine Dienstanweisung erhalten zu haben. Die Fahrten wurden zuvor also nicht – wie eigentlich erforderlich – in der Betriebsstätte oder Wohnung des Anbieters bestätigt.

Die Vermittlung kommt weiterhin im Fahrzeug zustande, urteilte das Handelsgericht Wien: "Dies verwirklicht einen Verstoß gegen die LBO (Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung, Anm.), den die Klägerin durch ihr Vermittlungssystem weiterhin fördert."

Die bloße Information des Mietwagenunternehmens über den Eingang eines Auftrages würde die Annahme in der Betriebsstätte nicht ersetzen.

Taxi 40100 darf spionieren

Das Gericht entschied außerdem, dass die Klägerin Beweismaterial sichern darf. Taxi 40100 hatte über ein "befreundetes" Mietwagenunternehmen einen Vertrag mit Uber abgeschlossen, um so an die Vertragsdetails heranzukommen. "Testmaßnahmen dienen oft der Beweissicherung bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen", heißt es in dem Beschluss des Gerichts. Der Einsatz eines Agent Provocateur ist laut dem Gerichtsspruch grundsätzlich zulässig, sofern dieser nicht anders vorgeht als gewöhnliche Kunden und keine gesetzeswidrigen Handlungen setzt.

40100-Anwalt Dieter Heine zeigte sich mit dem Gerichtsspruch zufrieden. Es würde zeigen, dass Uber-Fahrer Aufträge auch weiterhin selbst bestätigen und annehmen können. "Das System wird nicht rechtskonform betrieben", sagt Heine im Gespräch mit dem STANDARD: "Es ist ein mechanisiertes System, es werden weiterhin Fahrten angenommen, die den spontanen Verkehr bedienen."

Uber gab auf Anfrage keine Stellungnahme zu der einstweiligen Verfügung ab. (red, 23.7.2018)
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 25.07.2018, 15:38    Titel: APA Antworten mit Zitat

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Eveline Hruza
Pressesprecherin
Pfarrgasse 54, 1230 Wien
e.hruza@taxi40100.at
0676 879910854
Weiterer juristischer Sieg von Taxi 40100
https://www.unzensuriert.at/content/0027292-Taxi-40100-Neuer-Erfolg-gegen-Uber-vor-Gericht
Uber hatte mittels Klage versucht, zu verhindern, dass Taxi 40100 Verstöße gegen die einstweilige Verfügung dokumentiert.

Wien (OTS) - Taxi 40100 konnte in den vergangenen Monaten dutzende Verstöße von Uber-Fahrern und Uber-Unternehmern dokumentieren, die sich nicht an die Auflagen der Einstweiligen Verfügung vom 25. April 2018 hielten. Gemäß dieser Verfügung war es Uber unter anderem untersagt, Fahrten, die nicht am Betriebsstandort des Unternehmens einlangten, anzunehmen.

Ein Versuch von Uber, Taxi 40100 die Dokumentation weiterer Verstöße zu untersagen, scheiterte heute vor dem Handelsgericht Wien. Das Gericht entschied im Kern, dass Taxi 40100 Beweismaterial über Testmaßnahmen sichern darf. Dass Taxi 40100 zur Beweissicherung auf gesicherte Informationen von ihnen wohlwollend gesinnten Unternehmen, die für Uber tätig sind, zurückgegriffen hat, ist für das Gericht ein zulässiges Mittel zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Anwalt Dieter Heine sieht damit neuerlich bestätigt, dass „Uber weiterhin nicht darlegen kann, dass das angebotene Vermittlungssystem rechtskonform funktioniert.“

Laut Taxi-40100 Geschäftsführer Christian Holzhauser „wurde in wiederholten Fällen Fahrten von Uber-Fahrern ohne Bestätigung am Unternehmenssitz von Uber durchgeführt und somit weiter klar gegen die Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung verstoßen. Es muss uns erlaubt sein, zur Rechtsdurchsetzung solche schweren wettbewerbswidrigen Verstöße auch entsprechend zu dokumentieren.“
Die juristische Niederlagenserie des US-Fahrdienst Uber in Österreich reißt nicht ab. In einer weiteren Auseinandersetzung vor dem Handelsgericht Wien unterlag Uber neuerlich der Wiener Taxizentrale 40100, die in Österreich gegen die Taxi-Konkurrenz juristisch vorgeht.

Erneute Schlappe

Taxi 40100 konnte in den vergangenen Monaten dutzende Verstöße von Uber-Fahrern und Uber-Unternehmern dokumentieren, die sich nicht an die Auflagen der Einstweiligen Verfügung vom 25. April 2018 hielten. Gemäß dieser Verfügung war es Uber unter anderem untersagt, Fahrten, die nicht am Betriebsstandort des Unternehmens einlangten, anzunehmen.

Ein Versuch von Uber, Taxi 40100 die Dokumentation weiterer Verstöße zu untersagen, scheiterte nun vor dem Handelsgericht Wien. Das Gericht entschied im Kern, dass Taxi 40100 Beweismaterial über Testmaßnahmen sichern darf. Dass Taxi 40100 zur Beweissicherung auf gesicherte Informationen von ihnen wohlwollend gesinnten Unternehmen, die für Uber tätig sind, zurückgegriffen hat, ist für das Gericht ein zulässiges Mittel zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Anwalt Dieter Heine sieht damit neuerlich bestätigt, dass „Uber weiterhin nicht darlegen kann, dass das angebotene Vermittlungssystem rechtskonform funktioniert.

Taxi 40100-Chef: Uber hat gegen Betriebsordnung verstoßen

Der Geschäftsführer von Taxi 40100, Christian Holzhauser, sieht weitere Verstöße von Uber gegen die Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung dokumentiert. So seien in wiederholten Fällen Fahrten von Uber-Fahrern ohne Bestätigung am Unternehmenssitz von Uber durchgeführt worden. Somit habe der US-Fahrdienstleister weiter klar gegen die Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung verstoßen. Es müsse daher erlaubt sein, zur Rechtsdurchsetzung solche schweren wettbewerbswidrigen Verstöße auch entsprechend zu dokumentieren.
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