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Nix sprechta Deitsch
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tomtom
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 528
Wohnort: Wien, Wien nur du allein!

Beitrag Verfasst am: 08.09.2018, 07:06    Titel: Antworten mit Zitat

mal abgesehen von allem bisher geschriebenen:

fassen wir mal zusammen: uber kommt, scheisst sich nichts um irgendwelche gesetze, wird zu enormen strafen verurteilt die er nicht zahlt und was macht die wirtschaftskammer?

anstatt alles zu unternehmen um diesen illegalen machenschaften ein ende zu bereiten machen sie was? jawohl, sie lassen uber weiterhin ungeschoren und reformieren dafür das taxigewerbe! das ist ganz mein humor!
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mercl
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Anmeldungsdatum: 31.05.2009
Beiträge: 299
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 08.09.2018, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

tomtom hat Folgendes geschrieben:
mal abgesehen von allem bisher geschriebenen:

fassen wir mal zusammen: uber kommt, scheisst sich nichts um irgendwelche gesetze, wird zu enormen strafen verurteilt die er nicht zahlt und was macht die wirtschaftskammer?

anstatt alles zu unternehmen um diesen illegalen machenschaften ein ende zu bereiten machen sie was? jawohl, sie lassen uber weiterhin ungeschoren und reformieren dafür das taxigewerbe! das ist ganz mein humor!



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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 08.09.2018, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Beispiel zur Fachgruppe gefällig

Auszug aus der Landesbetriebsodnung für Wien


§ 13. (1) Das im Taxi-Gewerbe verwendete Kraftfahrzeug (Taxikraftfahrzeug) muss mit mindestens vier Türen ausgestattet sein. Eine Schiebetüre darf anstelle von zwei Türen angebracht werden.
(2) Das im Taxi-Gewerbe verwendete Kraftfahrzeug hat folgende (Mindest-)Abmessungen aufzuweisen: …….

(3) Die Feststellung der Abmessungen darf...........
(4) Das Taxikraftfahrzeug muss mit einer funktionierenden Klimaanlage ausgestattet sein.
..........

III. Besondere Bestimmungen für das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen-Gewerbe
§ 36. (1) Für das mit Personenkraftwagen (§ 3 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996, BGBl. Nr. 112/1996 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2006) betriebene Mietwagen-Gewerbe gelten § 13 Abs. 1 bis 4 sowie die §§ 14, 15, 16 und 17 sinngemäß.

Frage : Warum müssen nur Taxis bei einer Anmeldung , eine Bestätigung über eine eingebaute Klimananlage vorlegen. ?
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 08.09.2018, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie müssen sie doch das viele Lobbyisten Geld rechtfertigen oder? Ganz umsonst gibt's das auch nicht frown
Find's btw auch geil, da gibt's nen illegalen Mitbewerber... was wird gemacht? Der legale wird zu Tode kontrolliert und es ihm so gut wie möglich arbeiten erschwert...
Nennt man wohl irgendwo in einer verdrehten politischen Welt sowas wie logik
Ich kanns zwar irgendwie nicht verstehen, aber das wohl mein problem
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Azrael
Amateur


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 415
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 09.09.2018, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant wäre es, wenn sich ein Anwalt mal die Zeit nimmt und eine vorgefertigte Anzeige mit allen Paragrafen hier Posten würde. Das heißt ich müsste dann ein Uber bestellen, irgendwo hin fahren, sobald ich ausgestiegen bin, bestellt ein anderer unmittelbar ein uber der um die Ecke steht. Sollte dann ja der selbe kommen und den kann man dann ja anzeigen. So mal meine Theorie. Würden sich zb. 10 Kollegen finden die 20 Fahrten absolvieren, können 100 Anzeigen geschrieben werden. Man sollte sich übrigens dann nochmal die Gewerbeordnung von denen genau durchlesen, vielleicht findet man ja noch andere Sachen.

Warum geht das nicht?

Das Geld und die Zeit ist mir wurscht. Langfristig verlier ich durch die wesentlich mehr Geld.
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 09.09.2018, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Glanz so einfach ist es nicht, du musst ihm nachweisen das er nicht auf dem Rückweg war und das er den Auftrag im Auto aktiv angenommen und nicht sein Chef in der betriebsstätte.
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Azrael
Amateur


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 415
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 09.09.2018, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Muss er das dann nicht machen? Wie macht das 40100?
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 09.09.2018, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß nicht was du mit deiner ersten Frage meinst.

Die werden schon einiges investiert haben, um zu den Ergebnissen zu kommen.
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 09.09.2018, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

naja alleine die tatsache das der fahrer im auto entscheiden kann ob er den auftrag annimmt oder ablehnt, is ja theoretisch schon beweis genug das der auftrag nicht in der zentrale eingeht.
der einzige der da ja oder nein sagen kann is der type in der zentrale/zuhause
der kann dann den auftrag an den fahrer weitergeben, da kann der fahrer aber nicht nein sagen, sondern hat den auftrag auszuführen, und wenn der irgendwie doch nein sagt, muss der auftrag innerhalb der firma.... weil ja nen vertrag besteht... durchgeführt werden, und nicht irgendwie automatisch an ne andere firma gehn.. usw usw

also, zumindest ich sehe es so, solange der fahrer aktiv ablehnen oder annehmen kann.. ist der auftrag nie in der zentrale eingegangen, sondern wurde die zentrale erst nach annahme kontaktiert. ob die das dann technisch wieder an den fahrer weiterleiten damits wenigstens so ausschaut als obs von der zentrale gekommen wäre... ka
obwohl ich mir jetzt nicht vorstellen kann, das wirklich 24h bei jeder der mietwagenunternehmen die da so unterwegs sind, einer in der zentrale sitzt der was annimmt oder ablehnt, denke mal eher das is nur nen durchlaufposten, wo der pc halt auf ok drückt wenn nach annahme des fahrers ne mail an unternehmen geschickt wird

also ich versteh garnicht was da zu beweisen ist, das ganze system is ja wieder der betriebsordnung, da muss ich nix mehr beweisen weil das ganze ja wiedrig aufgebaut ist.

aber da gehma lieber noch bissl den taxlern am oarsch mit kontrollen und neuen irgendwas bevor wir was offensichtliches angehn... immerhin muss der konkurenz des armen uber schon bissal das leben schwerer gemacht werdn, wenn der schon mit gerichten zu kämpfen hat der arme. zum glück können da politiker nicht aktiv eingreifen... auch wenn ich bezweifle das die strafen uber wirklich interessieren und die je irgendwer bezahlt...
warum politiker und zuständige so entscheiden kann sich jeder selber denken, also ich habe dazu meine gedanken... ;)
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Azrael
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Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 415
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 09.09.2018, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Genau so Cerosh. Ich frag mich ja, wann die Politik sich mal einschalten will. Nicht nur wegen Uber, sondern auch Google, Airbnb, Amazon, Microsoft, Facebook, Ikea, Coca Cola, usw.
Wie soll bitte ein österreichisches Unternehmen bestehn, wenn wir 20% Mwst. zahlen und die 1-3% irgendwo auf irgendwelchen Inseln?
Was Österreich da an Geld entgeht ist ja unvorstellbar. Und nichts wird gemacht. Das einzige was man immer liest sind die Einwanderer. Das scheint das einzige Thema zu sein.
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 09.09.2018, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie hab ich da Grad wenig Hoffnung das von Politikern was nützliches kommt. Persönlich hab ich das Gefühl unsre Politiker sind eh nur Kasperl die umsetzen was die Lobbyisten beschließen
Kann aber auch sein das ich momentan einfach nur gefrustet bin Rolling Eyes
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piefke53
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Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 343
Wohnort: Tulln

Beitrag Verfasst am: 09.09.2018, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Azrael hat Folgendes geschrieben:
Genau so Cerosh. Ich frag mich ja, wann die Politik sich mal einschalten will. Nicht nur wegen Uber, sondern auch Google, Airbnb, Amazon, Microsoft, Facebook, Ikea, Coca Cola, usw.
Wie soll bitte ein österreichisches Unternehmen bestehn, wenn wir 20% Mwst. zahlen und die 1-3% irgendwo auf irgendwelchen Inseln?
Was Österreich da an Geld entgeht ist ja unvorstellbar. Und nichts wird gemacht. Das einzige was man immer liest sind die Einwanderer. Das scheint das einzige Thema zu sein.


Du bringst da wohl etwas durcheinander.

Die 20% Meerschweinchensteuer bezahlen die genau in gleicher Höhe wie der einheimische Krauter um die Ecke und auch an den österreichischen Fiskus. (Schau Dir Amazon an, wenn Du über die "DE"-Seite reingehst und für eine österreichische Adresse bestellst, ist der Bruttopreis etwas höher, weil statt 19% eben 20% MWSt anfallen.)

Der gravierende Unterschied ist die sonstige Unternehmensbesteuerung.
Aus diesem Grund haben viele in Europa aktive internationale Unternehmen beispielsweise ihren Sitz in Irland, weil da sehr wenig im Vergleich zu D und A zu zahlen ist.
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Azrael
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Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 415
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 09.09.2018, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht ganz. Die Mwst. bei Amazon zb. zahlt der Unternehmer der über Amazon seine Produkte vertreibt. Ich habe noch nie eine Rechnung (verkaufe selber über Amazon) mit Mwst. gekriegt. Also kann ich mir die Mwst. auch nicht zurück holen. Selbiges gilt für Google (mache auch Google Werbung). Und so ist das mit allen diesen Unternehmen. Stimmt ein Teil von denen zahlt seine Mwst. wie Ikea, alles andere aber nicht.
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
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Beitrag Verfasst am: 10.09.2018, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

. . . nicht jeder MW-Fahrer hat einen Chef. Was ist wenn er eine EPU ist, dann müsste er zumindest eine emailweiterleitung eingerichtet haben. Dann geht zwar der Auftrag auf der E-Mail-Adresse 1 ein, wird aber weitergeleitet auf die E-Mail-Adresse 2 und so braucht er gar nicht nach Hause fahren!
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
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Beitrag Verfasst am: 10.09.2018, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Der Auftrag muss in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Chefs eingehen, solange er kein meldezettel für's Auto hat, is es egal ob er nen Chef hat, Auto ist nicht bettiebsstätte
Wie das ist wenn er meldezettel auf Auto hat weiss ich nicht, aber auch keine Ahnung ob man überhaupt nen Firmenwagen als Wohnsitz melden kann, bei privatauto gehts
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
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Beitrag Verfasst am: 10.09.2018, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Also was ist das für ein Schwachsinn einen Wohnsitz auf ein auto anzumelden.
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
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Beitrag Verfasst am: 10.09.2018, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mit Mailadresse 1 das Büro gemeint, dort geht der Auftrag ein und wird mit der Weiterleitung in den Wagen auf E-Mail-Adresse Nr. 2 geleitet, warum soll er da seine Betriebsstätte im Wagen anmelden????
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 11.09.2018, 05:04    Titel: Antworten mit Zitat

weil der auftrak "aktiv" in der betriebsstätte oder am wohnsitzt des unternehmers eingehen muss.
aktiv bedeutet da muss einer in der betriebsstätte den auftrag begutachten, und dann annehmen oder ablehnen. ne email an den pc in der betriebsstätte wärend irgendwo anders einer auf ok klickt ist keine aktive annahme in der betriebsstätte
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
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Beitrag Verfasst am: 11.09.2018, 05:12    Titel: Antworten mit Zitat

bonafide hat Folgendes geschrieben:
Also was ist das für ein Schwachsinn einen Wohnsitz auf ein auto anzumelden.


naja in der firma wo ich lehre gemacht hab damals, hatten wir einen, der hatte meldezettel auf sein auto, der hat einfach in seinem auto gelebt Smile
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
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Beitrag Verfasst am: 11.09.2018, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

cerosh

Bevor du so einen Schwachsinn verzapfst, überleg einmal wozu ein Meldezettel dient und dann überleg ob das mit einem Auto zusammengeht.
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