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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 19.11.2018, 12:23 Titel: Irreführung Tarif |
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Wie jedes Jahr in der kalten Jahreszeit gurkt in Wien ein grauer Skoda Oktavia mit dem steirischen Kennzeichen Kennzeichen HF 219 TX, ein Taxi ohne Dachleuchte, das im Bezirk Hartberg Fürstenfeld seinen Firmensitz hat, rund um die Uhr herum.
Auf der Heckscheibe und im inneren des Wagens befinden sich Aufkleber der Wirtschaftskammer Steiermark über den dort gültigen Tarif.
Und das sieht genau so aus.
https://www.wko.at/branchen/stmk/transport-verkehr/befoerderungsgewerbe-personenkraftwagen/Taxitarif_Steiermark_1.7.2018.pdf
Ich habe ihn auch schon mit Dachleuchte herumfahren gesehen.
Der fährt natürlich für Uber. Und wie sieht es mit der Rückkehrpflicht aus?
Fährt der nach jeder Fahrt in die Steiermark zurück? Nein natürlich nicht. Er wartet auf den nächsten Auftrag.
Sollte sich einmal unser Hausjurist Dr. Curda um den Fall annehmen. |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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Cerosh Amateur
Anmeldungsdatum: 24.11.2014 Beiträge: 495 Wohnort: 1050 Wien
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Verfasst am: 19.11.2018, 14:06 Titel: |
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da kann aber keiner was dafür, uber kann ja nicht wissen das ein grazer taxi, wenn der in wien herumfährt, nicht nach jeder fahrt zurück nachhause fährt, uber geht schon davon aus das der immer heimfährt ^^ _________________ RL suckt, aber Grafik is geil |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 19.11.2018, 16:16 Titel: |
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Hahaha guter Schmäh! _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 19.11.2018, 20:34 Titel: |
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Na wenn der mit der Dachleuchte in Wien fährt gilt nach seinem Tarif folgendes:
Fahrten außerhalb des Gemeinde-/Standortgebietes
Bei Fahrten, die außerhalb des Gemeindegebietes des Standortes des Unternehmens beginnen und nicht durch oder in das Gemeindegebiet des Standortes führen, hat die Lenkerin/der Lenker Anspruch auf Bezahlung von einem Zuschlag pro 2 begonnenen Kilometern für die Anfahrt zum Bestellort ab der Gemeindegrenze, ausgenommen Fahrten, deren Beginn sich in Gemeinden befindet, in denen gem. § 22 Abs. 2 der Stmk. Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung eine wechselseitige Auffahrtsmöglichkeit verordnet wurde. Ein Zuschlag sind € 2,50. |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 20.11.2018, 08:46 Titel: |
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Ich hoffe, Du hast es entsprechend weitergeleitet - auch 40100 sind sehr dankbar für solche Sachen! _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 20.11.2018, 10:49 Titel: |
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TomBlack hat Folgendes geschrieben: | Ich hoffe, Du hast es entsprechend weitergeleitet - auch 40100 sind sehr dankbar für solche Sachen! |
Den werdet ihr sicher einmal auf der Straße begegnen sofern ihr selbst mit dem Auto fährt, Die lesen eh alle mit und sind für Tipps immer dankbar. |
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