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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 26.02.2019, 23:32    Titel: Standplatzkontrollen Antworten mit Zitat

Konnte ich doch gestern am nach Hauseweg von der Veranstaltung bezüglich Einheitsgewerbe am Taxistandplatz Alterlaa 2 Polizisten sehen die die Taxler filzten.
Die haben sich alles zeigen lassen, auch den Kofferraum inklusive blasen zwecks Alkoholkontrolle. Ich habe mich dann vis-a- vis hingestellt und habe das beobachtet.
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
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Beitrag Verfasst am: 27.02.2019, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Braucht es zum "blasen" nicht einen Verdacht? Sind die Kollegen in schlangenlinie herumgestanden oder haben's ne bierkiste in der Hand gehabt?
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 28.02.2019, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Cerosh hat Folgendes geschrieben:
Braucht es zum "blasen" nicht einen Verdacht? Sind die Kollegen in schlangenlinie herumgestanden oder haben's ne bierkiste in der Hand gehabt?

Wäre eine spannende Rechtssache wenn der Kollege den Autoschlüssel abgezogen hätte dann müsste er gar nicht blasen. Er könnte sagen er wartet auf seine Ablöse und er hat sich inzwischen ein paar Bier genehmigt.
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 28.02.2019, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sobald er am fahrersitz sitzt gilt er technisch als fahrzeuglenker, egal ob Fahrzeug eingeparkt oder Schlüssel steckt
Hatte ich mal ne Diskussion weil ich besoffen am fahrersitz mein Rausch ausschlafen wollt, is aber schön ewig her und im privatfahrzeug ,) passiert is eh nix, und ich hab dann auf der Rückbank weiter gepennt Cool
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 28.02.2019, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Cerosh hat Folgendes geschrieben:
Sobald er am fahrersitz sitzt gilt er technisch als fahrzeuglenker, egal ob Fahrzeug eingeparkt oder Schlüssel steckt
Hatte ich mal ne Diskussion weil ich besoffen am fahrersitz mein Rausch ausschlafen wollt, is aber schön ewig her und im privatfahrzeug ,) passiert is eh nix, und ich hab dann auf der Rückbank weiter gepennt Cool

Nein, das ist in der Judikatur genau festgehalten. Sobald der Fahrzeugschlüssel im Zündschlosse steckt gilt es als Inbetriebnahme. Ob beim Taxi am Standplatz mit beleuchtetem Schild andere Regeln gelten kann ich nicht sagen.
Selbst wenn man nicht fährt und nur den Motor laufen hat wegen der Heizung ist es ein Inbetriebnahme (ausgenommen Standheizung)
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 01.03.2019, 04:38    Titel: Antworten mit Zitat

Mir hätte erklärt Schlüssel muss nicht stecken, es reicht deppat am fahrersitz sitzen, andersrum, was is wenn Heizung rennt, also Schlüssel steckt und ich hinten Penne? Cool
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aviator
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Anmeldungsdatum: 18.04.2011
Beiträge: 91
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 04.03.2019, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

§ 5 Abs. 2 StVO:

Organe des amtsärztlichen Dienstes oder besonders geschulte und – soweit es sich nicht um Organe der Bundespolizei handelt – von der Behörde hierzu ermächtigte Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt, jederzeit die Atemluft von Personen, die ein Fahrzeug lenken, in Betrieb nehmen oder zu lenken oder in Betrieb zu nehmen versuchen, auf Alkoholgehalt zu untersuchen.
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Taxi-Driver
Das Original


Anmeldungsdatum: 21.12.2007
Beiträge: 2866
Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..

Beitrag Verfasst am: 05.03.2019, 04:32    Titel: Antworten mit Zitat

aviator hat Folgendes geschrieben:
§ 5 Abs. 2 StVO:

Organe des amtsärztlichen Dienstes oder besonders geschulte und – soweit es sich nicht um Organe der Bundespolizei handelt – von der Behörde hierzu ermächtigte Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt, jederzeit die Atemluft von Personen, die ein Fahrzeug lenken, in Betrieb nehmen oder zu lenken oder in Betrieb zu nehmen versuchen, auf Alkoholgehalt zu untersuchen.


Ich hätte es auch nicht schöner beschreiben können mr_green
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 06.03.2019, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Stellt sich nun die Frage, wenn ich am standplatz herumstehen, lenke ich da ein Fahrzeug? Habe ich es im Betrieb? Eigentlich steh ich ja nur deppat rum Twisted Evil

Und was soll heissen .. nicht um Organe der Bundespolizei handelt.... ?
Dürfen die nun immer oder sind die von dieser Regel ausgenommen und dürfen .net?
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aviator
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Anmeldungsdatum: 18.04.2011
Beiträge: 91
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Beitrag Verfasst am: 13.03.2019, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Cerosh hat Folgendes geschrieben:
Stellt sich nun die Frage, wenn ich am standplatz herumstehen, lenke ich da ein Fahrzeug? Habe ich es im Betrieb? Eigentlich steh ich ja nur deppat rum Twisted Evil

Und was soll heissen .. nicht um Organe der Bundespolizei handelt.... ?
Dürfen die nun immer oder sind die von dieser Regel ausgenommen und dürfen .net?


Sobald der Schlüssel steckt: Versuchte Inbetriebnahme

Die Organe der Straßenaufsicht (Parkraumüberwachung, Zollorgane, Sondertransport ect) wären theoretisch zur Überprüfung der Atemluft berechtigt, müssen jedovch von der Behörde dazu ermächtigt werden. Die Organe der Bundespolizei sind ausgenommen und brauchen keine eigene Ermächtigug, sondern dürfen Kraft Amtes jeden Lenker in ganz Österreich auf Alkoholgehalt überprüfen.
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
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Beitrag Verfasst am: 15.03.2019, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie is das bei Fahrzeugen wo ich keinen Schlüssel brauch zum starten? Und standheizung? Also davon ausgehend das ich auf der Rückbank besoffen ausschlafen will ,)
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aviator
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Anmeldungsdatum: 18.04.2011
Beiträge: 91
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 17.03.2019, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Cerosh hat Folgendes geschrieben:
Und wie is das bei Fahrzeugen wo ich keinen Schlüssel brauch zum starten? Und standheizung? Also davon ausgehend das ich auf der Rückbank besoffen ausschlafen will ,)


Ich bin kein Jurist und beziehe meine Infos von verschiedenen Entscheidungen der LVwG oder des VwGH. Dann probiers aus und lass die Gerichte auch diesbezüglich entscheiden ;)
Fakt ist: Ein Alkotest bei einem Verdachtsmoment zu verweigern, gilt als Verweigerung. Der Verdacht reicht, und ein Taxilenker kann doch ernsthaft nicht behaupten, dass er nüchtern zum Taxistand gefahren ist und jetzt sich ansauft, um nachher im Auto zu schlafen. Es gibt etliche Entscheidungen darüber und da haben auch viele versucht, den Polizisten Gschichteln zu erzählen.

Bzgl Verweigerung:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=251b9f6e-43c9-4ff2-ad98-8ca903e35851&Position=1&Abfrage=Lvwg&Entscheidungsart=Undefined&Bun
desland=Undefined&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True
&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=01.01.2014&BisDatum=17.03.2019
&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&
ResultPageSize=100&Suchworte=LVwG-S-579%2f001-2017&Dokumentnummer=LVWGT_NI_20171107_LVwG_S_579_001_2017_00
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 17.03.2019, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte vor Jahren einen Aushilfslenker, der anlässlich einer Lokaleröffnung einen zuviel über den Durst gepichelt hatte. Er ging, als er merkte es ist zuviel, zu seinem Auto, rief seine Frau an, daß sie ihn abholen soll. Da es kalt war setzte er sich ins Auto, steckte den Schlüssel ins Zündschloss und wartete auf seine Frau. Leider fiel das einer Funkstreife auf und Sie amtshandelten. Heraus kam, nachdem es nicht das erste mal war, ein Führerscheinentzug über einen längeren Zeitraum und eine Geldstrafe in der Höhe von 5.000 Euro. Er hat das Fahrzeug nicht gestartet und keinen Versuch unternommen es in Betrieb zu nehmen. Blöd gelaufen kann man da nur sagen.
_________________
!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 18.03.2019, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

aviator hat Folgendes geschrieben:
Cerosh hat Folgendes geschrieben:
Und wie is das bei Fahrzeugen wo ich keinen Schlüssel brauch zum starten? Und standheizung? Also davon ausgehend das ich auf der Rückbank besoffen ausschlafen will ,)


Ich bin kein Jurist und beziehe meine Infos von verschiedenen Entscheidungen der LVwG oder des VwGH. Dann probiers aus und lass die Gerichte auch diesbezüglich entscheiden ;)
Fakt ist: Ein Alkotest bei einem Verdachtsmoment zu verweigern, gilt als Verweigerung. Der Verdacht reicht, und ein Taxilenker kann doch ernsthaft nicht behaupten, dass er nüchtern zum Taxistand gefahren ist und jetzt sich ansauft, um nachher im Auto zu schlafen. Es gibt etliche Entscheidungen darüber und da haben auch viele versucht, den Polizisten Gschichteln zu erzählen.

Bzgl Verweigerung:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=251b9f6e-43c9-4ff2-ad98-8ca903e35851&Position=1&Abfrage=Lvwg&Entscheidungsart=Undefined&Bun
desland=Undefined&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True
&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=01.01.2014&BisDatum=17.03.2019
&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&
ResultPageSize=100&Suchworte=LVwG-S-579%2f001-2017&Dokumentnummer=LVWGT_NI_20171107_LVwG_S_579_001_2017_00


da ich antialkoholiker bin, werd ich jetzt nicht anfangen zum saufen um das auszutesten ;)
und die frage war allgemein, nicht unbedingt auf tx fahrzeug bezogen. also wenn ich zündung anhabe , heizung rennt, aber ich hinten auf der bank penne, is wohl wirklich davon auszugehen das ich nicht jeden moment losfahre oder?
und wo ist bei einem taxler der am tasistandplatz auf kunden wartet ein verdachtsmoment? wenn ich da verweigere muss er mir erst mal nen verdachtsmoment erklären, im auto sitzen is wohl von haus aus nun wirklich kein verdachtsmoment.. denke ich

achja tax, haben wir taxler nicht 0,1 solange wir mit taxi unterwegs sind? da sollte unabsichtlich bissl übern durscht drinken eigentlich nicht passieren, weil dahingehend alles übern durscht is Smile und ist ihm wirklich erst am weg zum auto aufgefallen das es zuviel ist? frau hätt er wohl auch schon im lokal rufen können..will dem aushilfslenker nix unterstellen, aber hät man von haus aus besser lösen können, vorallem wenns nicht sein erstes mal war hatte er wohl eh schon erfahrung ... hört sich bissal komisch an Cool
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.03.2019, 06:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die ganze Geschichte ist ihm mit dem Privatauto, in Ausübung seines Brotberufes, passiert. Er ging, laut eigenen Angaben raus, damit ihm nicht noch mehr eingeflößt wird. Das ganze war anlässlich einer Lokaleröffnung und er war Vertreter für Kaffeemaschinen und somit im Dienst. ;-)
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piefke53
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Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 343
Wohnort: Tulln

Beitrag Verfasst am: 18.03.2019, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Dem "Anscheinsverdacht" kann man aber locker entgehen, wenn man sich für eine solche Wartezeit nicht auf den Fahrer-, sondern gleich auf den Beifahrersitz setzt. Da bräuchte ein Kappenständer schon eine sehr kreative Begründung, um daraus eine Vorbereitungshandlung für alkoholisiertes Fahren abzuleiten.

Und die genannten 0,1 ‰ sind lediglich eine Toleranzgrenze zu den gesetzlich festgeschriebenen 0,0 ‰, da durch natürliche Gärungsprozesse im Körper auch ohne Alkoholgenuss diese geringe Abweichung möglich ist.
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piefke53
Amateur


Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 343
Wohnort: Tulln

Beitrag Verfasst am: 18.03.2019, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Taxman hat Folgendes geschrieben:
Die ganze Geschichte ist ihm mit dem Privatauto, in Ausübung seines Brotberufes, passiert. Er ging, laut eigenen Angaben raus, damit ihm nicht noch mehr eingeflößt wird. Das ganze war anlässlich einer Lokaleröffnung und er war Vertreter für Kaffeemaschinen und somit im Dienst. ;-)


Die Wortwahl "eingeflößt" klingt für mich spaßig. Wenn ich nix "sprittiges" trinken will, dann trinke ich das auch nicht.

Manche meinen ja, eine Dose Bier macht nix Very Happy

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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 18.03.2019, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

piefke53 hat Folgendes geschrieben:
Dem "Anscheinsverdacht" kann man aber locker entgehen, wenn man sich für eine solche Wartezeit nicht auf den Fahrer-, sondern gleich auf den Beifahrersitz setzt. Da bräuchte ein Kappenständer schon eine sehr kreative Begründung, um daraus eine Vorbereitungshandlung für alkoholisiertes Fahren abzuleiten.

Und die genannten 0,1 ‰ sind lediglich eine Toleranzgrenze zu den gesetzlich festgeschriebenen 0,0 ‰, da durch natürliche Gärungsprozesse im Körper auch ohne Alkoholgenuss diese geringe Abweichung möglich ist.


ich hatte nach etwas höherem redbull konsum auch mal 0,2 bei nem test Smile
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.03.2019, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Piefke, Frage: Wo stehen die 0,0 für Taxilenker explizit? 😉
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.03.2019, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Explizit nirgends

Bundesbetriebsordnung §3 2. kann man dahingehend aber auslegen
Müssen
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007383
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