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sammelklage gegen uber ?

 
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 21.03.2019, 08:09    Titel: sammelklage gegen uber ? Antworten mit Zitat

ich frage mich:

mitlerweile wurde ja schon mehrmals festgestellt das ubers geschäftsbetätigung illegal und unlauterer wettbewerb ist, von gerichten strafen ausgesprochen welche in die staatskasse einzuzahlen ist

aber was genau haben die geschädigten, die taxler, von dem ganzen? bringt ihnen recht wenig wenn uber strafen einzahlt aber munter weiter macht, mal davon abgesehn das sie die strafen eh nicht zahlen

kann man da eigentlich als geschädigte partei, wenn schon festgestellt wurde das betätigung illegal ist, eine sammelklage einreichen wegen geschäftsentgang?
ich denke mal wenn da alle taxler ne sammelklage einreichen, würde wohl auch eine summe zusammenkommen, die uber interessiert und nicht paar cent aus der portokasse
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Taxi-Driver
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Anmeldungsdatum: 21.12.2007
Beiträge: 2866
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Beitrag Verfasst am: 21.03.2019, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Was sagt denn Der Rechtsberater Deines Vertrauens dazu?
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 21.03.2019, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hob i kan, drum hier die frage ob sich wer auskennt ,)
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Taxi-Driver
Das Original


Anmeldungsdatum: 21.12.2007
Beiträge: 2866
Wohnort: A:\Niederoesterreich\2301\..

Beitrag Verfasst am: 21.03.2019, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

na dann mach Du doch mal den Anfang.
Muss ja nicht immer ein Anderer machen.
Nimm es selbst in die Hand und dann wirst sehen was rauskommt dabei Wink
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feinwiese
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Anmeldungsdatum: 01.02.2010
Beiträge: 483
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 22.03.2019, 10:37    Titel: Re: sammelklage gegen uber ? Antworten mit Zitat

Cerosh hat Folgendes geschrieben:


kann man da eigentlich als geschädigte partei, wenn schon festgestellt wurde das betätigung illegal ist, eine sammelklage einreichen wegen geschäftsentgang?
ich denke mal wenn da alle taxler ne sammelklage einreichen, würde wohl auch eine summe zusammenkommen, die uber interessiert und nicht paar cent aus der portokasse



Erstauskunft: Eine derartige Klage hätte nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Kläger ihren Schaden beziffern können. Dazu müssen sie nachweisen, dass

1, ein Schaden entstanden ist (Offenlegung der Buchhaltung vor Gericht - womit viele Teilnehmer der evtl. Sammelklage bereits leichte Schwierigkeiten hätten)

2, eine klagbare juristische oder natürliche Person für den Schaden verantwortlich ist (Henne - Ei, d. h. wer hat den Schaden verursacht? Uber oder die ausführenden Mietwagenlenker bzw. Mietwagenunternehmen? Deswegen Schwierig, weil bei Lenker/Unternehmer als Verursacher festgestellt werden müsste, welcher Lenker von welchem Unternehmen wo einen Schaden verursacht hat)

3, die Kläger selbst alles unternommen haben, um einen Schaden abzuwenden

Auf Grund des enorm hohen Prozessrisikos ist daher ohne finanziellen und juristischen Background (etwa Prozeßfinanzierung - und die wird schwer zu finden sein) eher davon abzuraten.


Sicher ncht das, was man hier hören möchte, aber dies ist ein sehr steiniger Weg und die Zecken wissen letztlich sehr genau was sie tun und wie sie es tun.



lg


feinwiese
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Geld allein macht nicht glücklich, aber es ist besser, in einem Taxi zu weinen als in der Straßenbahn.
Marcel Reich-Ranicki
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Cerosh
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Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 22.03.2019, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ist 2. Nicht schon klargestellt? Der Spruch des Gerichts ging ganz klar gegen über und nicht deren subunternehmer, also sollte hier die schuldnerfrage geklärt sein oder?
Und das der arme kleine uber vor Gericht wohl nen längeren Atem hat als ich is mir klar, aber lass mal so sagen... eh schon wurscht, und irgendwer muss doch diese kasperln mal zur Verantwortung ziehen oder?
Diese spass Strafen die sie wenn überhaupt an irgendwen zahlen machen mich langsam einfach nur wütend, wenn's wenigstens was ändern würd...
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 22.03.2019, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Äh haben wir nicht eine Gewerbebehörde? Wozu ist denn die noch da - ausser mir zu sagen, dass ich für nichtvorhandenen Wagen einen 2. Stellplatz brauche?
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Neid muss man sich erarbeiten!
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
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Beitrag Verfasst am: 23.03.2019, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man sich zu so einer sammelklage entschliessen würde, könnte man da nicht bei der Arbeiterkammer, zumindest aus Sicht der Fahrer, nachfragen? Dafür sind's doch da oder?
Oder den rechtschutz bemühen, obwohl der bis dato, egal um was es ging, immer meinte, das is vom rechtschutz ausgenommen... ,)
Gewerbebehörde is wohl eher für sowas da wie auch bisher über bestraft wurde, also um festzustellen ob sie gegen gewerbeordnung verstossen. Aber wohl weniger wegen klagen aufgrund dienstentgang wegen illegalem Betrieb..
Ich denke mal wenn's dazu einen Präzedenzfall geben würde, wär's bald vorbei mit über, weil die dauernden klagen würd sich wohl auch kein Investor antun wollen...
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
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Beitrag Verfasst am: 24.03.2019, 06:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hahaha, Cerosh, dein letztes Posting is gut.
"Herr Rat, I hab a Pauschalewagerl und wegen Über weniger schwarz eingestecken können"
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!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
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Beitrag Verfasst am: 24.03.2019, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
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Beitrag Verfasst am: 24.03.2019, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hehe, jo tax Leute zu finden die regulär einen Schaden darstellen können dürfte hier ein problem werden ,)
Verbucht das einfach unter feuchte Träume oder so ,)
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.03.2019, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

madeira hat Folgendes geschrieben:
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 26.03.2019, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Cerosh, ich hätte kein Problem damit, den Umsatzverlust in relativ haltbaren Zahlen darzustellen. Nur wird sich kein Richter finden, der das in einem verwertbaren Urteil ahndet. Somit wärs vergebliche Liebesmüh.
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!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
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Beitrag Verfasst am: 29.03.2019, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaub dir mal, hab da 0 Ahnung von, war eigentlich auch nur als gedankenspiel gedacht
weil ich Strafe die an Staat zu zahlen ist, bei gewerbestrafen in so einem Fall sinnbefreit finde, weil's ja nur drum geht das nen Multi mrd Investor kleinunternehmer aushungert, und Strafen an Staat macht da nix besser, haben ja die Unternehmer nichts von, und dem Investor is offensichtlich auch wurscht, also ändert nix am Problem und verhindert auch nicht das erreichen des ziels. Also quasi nur nen Betrag den man mitbudgetieren muss wenn man sich nen Monopol kaufen will
Fazit für mich: total sinnlose Gesetze solange nicht der auszuhungern Konkurent davon was hat, nur Trinkgeld für Gerichte die auch bissel mitnaschen wollen am "Ich kauf mir nen Monopol" kuchen
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