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WGKK Kontrollen

 
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.05.2019, 10:37    Titel: WGKK Kontrollen Antworten mit Zitat

Heute Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, so gegen 01:30 am Morgen gab es Kontrollen am Michaelerplatz. Die Taxler wurden von allen Richtungen in die Michaelerkuppel -weil es hat geregnet - gelotst. Es gab aber auch anderorts Kontrollen.
Die Polizei verlangte Führerschein, Zulassungsschein, Taxilenkerausweis, E-Card. Geschaut wurde auch wo der Taxilenkerausweis positioniert war.
Die Kollegen mussten einen Fragebogen der Wiener Gebietskrankenkasse ausfüllen bei wem sie arbeiteten, seit wann sie bei der Firma arbeiten, seit wann sie überhaupt schon Taxifahrer sind, welch einen Beruf sie erlernt haben, an welchen Tagen sie wie viele Stunden arbeiten. Was sie an Lohn ohne Sonderzahlungen erhalten. Wie hoch die Miete ist. Bitte was geht denen das an?
Und es soll ja auch Leute geben die nicht zur Miete wohnen.
Wenn jemand ein geringes Einkommen angab wurde nachgefragt was er denn ansonsten noch arbeite oder ob er AMS gemeldet ist oder Pension beziehe.
Dabei bezog sich der Fragebogen wann genau Datum und Uhrzeit sie bei dieser Firma arbeiten. Unterschrift das sie wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben.
Bitte welch ein Kollege weiß denn schon am Tag genau seit wann er bei seiner Firma beschäftigt ist und vor allem zu welcher Uhrzeit die Anmeldung stattgefunden habe.
Man konnte die Angaben natürlich auch verweigern. Niemand kann gezwungen werden etwaige Falschangaben zu machen für die er später zur Haftung gezogen wird. Diesen Fragebogen kann man bestenfalls zu Hause in Ruhe an Hand von Unterlagen beantworten.
Komischerweise wurden nur die Taxler gefilzt. Die tausend Mietwägen die die Wien belagerten wurden verschont. Na klar die haben auch kein beleuchtetes Taxischild. Oder wie will man einen Mietwagen von Tulln oder Bruck an der Leitha erkennen?


Zuletzt bearbeitet von madeira am 23.05.2019, 17:34, insgesamt einmal bearbeitet
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.05.2019, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kontrollen sind notwendig weil auffällig viele Lenker geringfügig Taxi fahren. Was heißt das? Sie werden maximal mit € 446,81 (Jahr 2019) aber vielfach auch viel weniger angemeldet.
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Geringfuegige_Beschaeftigung_(sozialrechtlich).html
Den Vorteil die die Unternehmer haben ist - sie ersparen sich die Sozialversicherungsabgaben.
Nun, wie viel Stunden dürfte nun so ein Lenker wenn er z.B. mit diesen 446,80 angemeldet ist, fahren?
Dazu ist es notwendig zu wissen wie viele Stunden der Kollektivvertrag vorschreibt. Das sind 55h pro Woche *4,33 =238,15
Was haben wir derzeit an Kollektivvertragslohn für einen Vollbeschäftigten? Das dividieren wir durch 238,15 und schauen wie viel diese Summen in den 446,81 platz hat.
Habe ich richtig gerechnet?
1285/238,15=5,395
446,81/5,395=82,81 abrunden auf 82. Es sind 82 Stunden im Monat/4,33
oder 19 Stunden pro Woche
https://www.kollektivvertrag.at/kv/personenbefoerderungsgewerbe-mit-pkw-taxi-arb?d=Touch

Begriff
Unter geringfügiger Beschäftigung versteht man ein Beschäftigungsverhältnis, dessen Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Diese beträgt im Jahr 2019 € 446,81 brutto monatlich.
Anwendungsfälle
Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis kann vorliegen, wenn Mitarbeiter in Teilzeitarbeit, fallweise oder in einem freien Dienstvertrag beschäftigt werden.
Unfallversicherungsbeitrag
Der Dienstgeber hat für alle bei ihm geringfügig beschäftigten Personen einen Unfallversicherungsbeitrag in Höhe von 1,2 % der allgemeinen Beitragsgrundlage zu leisten.
Dienstgeberabgabe
Der Dienstgeber hat für alle bei ihm geringfügig beschäftigten Personen eine Dienstgeberabgabe zu leisten, wenn
• der Dienstgeber über mehr als einen geringfügig Beschäftigten verfügt und
• die monatliche Lohnsumme (ohne Sonderzahlungen) aller geringfügig Beschäftigten das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze (für 2019: € 446,81 x 1,5 = € 670,21) übersteigt.
Berechnung und Zahlung
Die Dienstgeberabgabe ist ein Pauschalbetrag zur Kranken- und Pensionsversicherung in der Höhe von insgesamt 16,4 % der Beitragsgrundlage.
Zusammen mit dem Unfallversicherungsbeitrag ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,6 %.

Beitragsgrundlage ist die Summe der den betroffenen geringfügigen Beschäftigten bezahlten monatlichen Entgelte einschließlich der Sonderzahlungen. Der Beitrag ist mit Jahresende fällig und bis 15. Jänner des Folgejahres an die Krankenkasse einzuzahlen.
Pauschalierter Dienstnehmerbeitrag
Der Dienstnehmer hat selbst einen Dienstnehmerbeitrag an die Gebietskrankenkasse zu leisten, wenn
• mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammentreffen, die in Summe die Geringfügigkeitsgrenze (für 2019: € 446,81) übersteigen, oder
• ein vollversichertes Dienstverhältnis mit einer geringfügigen Beschäftigung zusammentrifft.
Die Beitragspflicht besteht unabhängig von einer Beitragspflicht des Dienstgebers.
Berechnung und Zahlung
Der pauschalierte Dienstnehmerbeitrag beträgt 14,12 %. Die Dienstnehmer haben ihre Beiträge selbst an die Krankenkasse zu entrichten. Die Beiträge werden einmal jährlich mit Jahresende fällig.
Meldungen
Die An-, Ab- oder Änderungsmeldungen sind dieselben wie bei normalen Dienstverhältnissen
Vorsicht!
Geringfügig Beschäftigte unterliegen der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu) mit einem Beitragssatz von 1,53 %.
Tipp!
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse begründen keine Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Damit entsteht auch keine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld. Geringfügig Beschäftigte, die nur unfallversichert sind, können sich aber in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern.
2. Teil: Allgemeine Lohnbestimmungen
1) Die einzelnen Bundesländer können mit Landeskollektivvertrag die Mindestlöhne im jeweiligen Bundesland selbstständig festlegen (Lohnübereinkommen).
Sowohl in jenen Bundesländern, in denen Mindestlöhne mit Landeskollektivvertrag selbständig festgelegt sind, als auch in allen anderen Bundesländern beträgt der monatliche Mindestlohn ab 1.2.2019 1.285 Euro brutto, ab 1.3.2020 beträgt dieser 1.350,- brutto, ab 1.12.2020 beträgt dieser 1.500,- brutto.
Der Mindestlohn von 1.285,- Euro brutto ab 1.2.2019 (ab 1.3.2020 von 1.350 Euro brutto, ab 1.12.2020 von 1.500,- brutto) gebührt für die gemäß Artikel V dieses Kollektivvertrages festgelegte Normalarbeitszeit. Arbeitnehmern mit einer geringeren als in Artikel V dieses Kollektivvertrages festgelegten Normalarbeitszeit gebührt der Mindestlohn im aliquoten Ausmaß.
2) Die einzelnen Bundesländer können mit Landeskollektivvertrag Tagesgelder im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 16b EStG festlegen.


Zuletzt bearbeitet von madeira am 24.05.2019, 12:39, insgesamt einmal bearbeitet
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 23.05.2019, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Endlich machen die Behörden was für ihr Geld, kann ja nicht sein das uber soviel sponsert, und nach 7 Jahren gibt's noch immer soviel taxler. Wird echt Zeit das sich da was bewegt, aushungern dauert zu lange in österreich, uber is das von anderen Ländern schneller gewohnt
_________________
RL suckt, aber Grafik is geil
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.05.2019, 04:46    Titel: Antworten mit Zitat

auf ATV "die Finanzpolizei"
die zeigen schon seit einiger Zeit Berichte über Kontrollen bei Taxi, Mietwagen Baufirmen, Glücksspiel und Kleintransporten.
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feinwiese
Amateur


Anmeldungsdatum: 01.02.2010
Beiträge: 483
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.05.2019, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

madeira hat Folgendes geschrieben:

446,81/5,395=82,81 abrunden auf 82. Es sind 82 Stunden im Monat/4,33
oder 19 Stunden pro Woche


Viel Rechnerei, die aber nur dann zutrifft, wenn der Fahrer nicht nur zum Kollektivvertragslohn angemeldet ist, sondern auch tatsächlich dafür arbeitet. Prozent- oder Pauschalentlohnung führen diese Rechnerei ad absurdum. Jedem Lenker egal ob % oder Pauschalist muss ganz klar sein, dass sowohl er als auch sein Unternehmer regelmäßig Abgabenhinterziehung und Sozialbetrug betreiben.

Ob das dann Einzelfälle sind, sollte zumindest vorsichtig in Zweifel gezogen werden. Ich rate daher auch immer zur Vorsicht, wenn mit der Steuer- und abgabenkeule auf U... eingeschlagen werden soll. Irgendwann war da einmal etwas mit einem Glashaus und Steinen.....

Es ist auch gut und richtig wenn eine Delegation beim Wiener Bürgermeiste vorspricht und mehr Kontrollen verlangt (geschehen vor 2 Wochen), es könnte aber auch ab und zu ein böses Erwachen geben, wenn diesem Wunsch entsprochen wird. Was also gut fürs Gewerbe ist, muss nicht auch zwangsläufig gut für manchen Lenker und Unternehme sein.

lg

feinwiese
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Geld allein macht nicht glücklich, aber es ist besser, in einem Taxi zu weinen als in der Straßenbahn.
Marcel Reich-Ranicki
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.05.2019, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Kontrollen gut und schön. Warum immer bei den Taxlern. Bitte ich bin in der Nacht unterwegs und sehe überall die Mietwägen die für Uber und andere Internetplattformen herumstehen. Ganz ungeniert, vor allem im ersten Bezirk. Nur die haben alle kein Taxischild oben. Und wie sollte die Polizei diese erkennen wenn so viele Autos aus den Bundesländern kein MW als Endung haben. Da sind weit über tausend Mietwägen in der Nacht unterwegs. Ich erkenne sie alle. Übrigens die Rotenturmstraße vom Fleischmarkt bis zum Kai ist mit einem allgemeinen Fahrverbot gekennzeichnet. Kunden bestellen für Ecke Kai/Rotenturmstraße. Die Mietwägen fahren beinhart ins allgemeine Fahrverbot die Rotenturmstraße hinunter um die Fahrgäste abzuholen. Da wird es ab jetzt viele Fotos geben mit der heutigen Tageszeitung und mit eingeblendetem Datum und Uhrzeit und den Mietwagen auf der Rotenturmstraße wenn der Fahrer gerade die Kunden einsteigen lässt. Das alles wandert zum Verkehrsamt.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.05.2019, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Feinwiese, darauf wart ich schon lange. Mein Grinser war jetzt schon ein paarmal sehr breit. Die Krux ist, daß es absolut kein Unrechtsbewusstsein in dieser Sache mehr gibt. Aber die Mühlen mahlen, langsam, aber sie mahlen
_________________
!!!MAN MUSS NICHT ZWINGEND IMMER ALLES SO MACHEN WIE ES SCHON IMMER WAR!!!
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 24.05.2019, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Manche Fahrer bekommen vielleicht einmal pro Woche einen dreistelligen Betrag an Tageslosung zusammen. Die können nicht Taxifahren.
Da ist einer der sagt er hätte Schmerzen im Fuß und kann nur ein paar Stunden fahren. Dabei verbringt er während der Schicht mehr Zeit beim Arzt und Behörden als was er eigentlich Taxi fährt.
Andere glauben wieder wenn sie das Auto alleine zur Verfügung haben können sie nun Ausflugsfahrten und Einkaufsfahrten und Erledigungsfahrten durchführen und sind der Meinung wenn wir das Auto ganzen Tag zur Verfügung haben dann kann ja die Frau die Kinder in den Kindergarten bringen mit dem Auto oder in die Schule und einkaufen fahren oder zum Friseur oder Fußpflege usw. Auch als Umzugswagen wurde es verwendet. Alles schon da gewesen.
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