Das Taxi-Forum - closed - Übersicht Das Taxi-Forum - closed
Hier wird Ihnen geholfen - nur mehr lesen möglich
 
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 
Intro  Portal  Index 

Kosten 2020

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Das Taxi-Forum - closed - Übersicht -> News
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 15.12.2019, 21:17    Titel: Kosten 2020 Antworten mit Zitat

Das Christkind bringt uns fürs nächste Jahr einige Bescherungen.
Flughafengebühren: Ab 1.1.2020 nur mehr 2 Einfahrten pro Kennzeichen und Tag frei.
Die Grünen bekommen das Verkehrsministerium. Das heißt CO2 Abgabe,
der Klimaschutz muss auf Kosten der Autofahrer finanziert werden und die Spritpreise werden kräftig erhöht werden.

Parken in Wien wird teurer: Ab Jahresbeginn 2020 kostet jede halbe Stunde Abstellen in Kurzparkzonen um fünf Cent mehr. 30 Minuten kommen künftig also auf 1,10 Euro statt derzeit 1,05 Euro. Eine Stunde schlägt ab 1. Jänner demnach mit 2,20 statt 2,10 Euro, zwei Stunden mit 4,40 statt 4,20 Euro zu Buche. Gratis bleibt weiterhin der 15-Minuten-Parkschein, wie das Rathaus am Montag mitteilte.

Die Teuerung liege an den Valorisierungsbestimmungen der Parkometerabgabeverordnung, hieß es in der Aussendung. Für die alten Parkscheine gibt es eine sechsmonatige Übergangsfrist. Sie bleiben bis Ende Juni gültig. Danach können sie weder verwendet noch umgetauscht werden. Das Parkpickerl - also die Dauerparkberechtigung für Anrainer - ist von der Preiserhöhung übrigens nicht betroffen.

Die Einnahmen der Parkgebühren sind in der Bundeshauptstadt für Investitionen im Verkehrsbereich zweckgebunden. Laut Rathaus flossen 2018 dadurch knapp 88 Millionen Euro in den öffentlichen Verkehr, 6,4 Millionen Euro in den Radverkehr und 4,7 Millionen Euro in die Verkehrssicherheit.
Nur das Taxifahren bleibt billig. Der Tarif wurde seit Dezember 2012 nicht erhöht.
Übrigens hat ja Uber einen dynamischen Tarif. Die Fahrten kurz vor Weihnachten wo viel Geschäft ist, ist Uber und Bolt deutlich teurer.
Nur in den Köpfen der Leute geistert die Philosophie Uber ist billiger als Taxi

Mit 1.1.2020 ändert sich die Bemessungsgrundlage der NoVA auf das Echtmessverfahren nach dem WLTP - Zyklus. Bis zum 1.1.2020 wird der WLTP-Wert noch über eine Formel vom alten Messverfahren rückgerechnet.
Durch diese Verbrauchsechtmessung steigt der gemessene CO2 Wert deutlich an. Die NoVA berechnet sich am Faktor CO2, und wird dadurch erheblich teurer.
Aktuell rechnen wir mit einer Erhöhung der NoVA von bis zu 50%.
Das heißt ein Autokauf noch in diesem Jahr spart bares Geld!
Derzeit ist die Industriellenvereinigung noch dabei mit der neuen Regierung über ein alternative Modell der Berechnung zu verhandeln. Dazu gibt es ein Kompromisspapier, das noch mit der letzten Regierung ausgearbeitet wurde.
Selbst mit dieser Regelung wird die NoVA noch immer um bis zu 25% teurer!
Die neue Regelung gilt, mit einer Zulassung des Fahrzeuges ab dem 1.1.2020.
Von diesen Änderungen sind heimische Autofahrer im neuen Jahr betroffen.

Mit dem Jahreswechsel wird gerne ins nächste Jahr geblickt. Dabei zeigt sich, dass es 2020 auch für die heimischen Autofahrer einige Änderungen gibt. Konkret kommen ab 1. Jänner sowie im Laufe des Jahres auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. Was schon jetzt bekannt oder absehbar ist, haben die Experten des ÖAMTC zusammengefasst. Die nützlichen Informationen des Mobilitätsclubs möchten wir Ihnen nicht vorenthalten.

Hier ein Überblick der Neuerungen für 2020
WLTP-Messwerte
Ab 2020 muss der Normverbrauch von neuen Pkw in Verkaufsunterlagen verpflichtend nach dem neuen Testverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) angegeben werden. Dieser beinhaltet mehr Beschleunigungs- und Bremsvorgänge, es werden höhere Geschwindigkeiten gefahren und Sonderausstattungen berücksichtigt, daher fallen die im Labor gemessenen Verbräuche meist höher aus. "Die Konsumenten bekommen mit dem WLTP-Testverfahren einen realitätsnäheren Normverbrauch für den Neuwagenkauf an die Hand", erklärt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober. Für Neufahrzeuge sollen der Normverbrauch nach dem neuen Verfahren sowie die zugehörigen CO2-Emissionen ab April auch in den Zulassungsscheinen zu finden sein. Bei Scheckkarten-Zulassungsscheinen soll man die Werte abgespeichert auf dem Chip finden können.
Verbrauch bei WLTP-Test um 26 % höher

Ökologisierung der NoVA und Anpassung an den WLTP

Ab 1. Jänner 2020 kommt es neben einer Ökologisierung auch zu einer Anpassung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Pkw an das neue Messverfahren WLTP. Ob für einen Pkw mehr oder weniger NoVA als früher fällig wird, hängt vor allem davon ab, wie sich die CO2-Emissionen – und damit der Normverbrauch – im WLTP im Vergleich zum alten Testzyklus verändert haben. "Die Verschärfung des CO2-Malus und die neue NoVA-Formel trifft Pkw mit höheren CO2-Emissionen stärker. Es lohnt sich also umso mehr, ein möglichst effizientes Auto zu kaufen", rät Grasslober. Auch die NoVA für Motorräder errechnet sich dann anhand der CO2-Emissionen. Wer vor dem 1. Dezember 2019 noch einen unwiderruflichen Kaufvertrag für ein Neufahrzeug abgeschlossen hat, das vor dem 1. Juni 2020 geliefert wird, kann zwischen der alten und der neuen Berechnungsmethode wählen.
Neuerungen bei NoVA & Versicherungssteuer

Motorbezogene Versicherungssteuer

Für Neuzulassungen ab 1. Oktober 2020 errechnet sich die motorbezogene Versicherungssteuer – die gemeinsam mit der Prämie für die Haftpflichtversicherung von der Versicherung eingehoben wird – für Pkw nicht mehr nur anhand der Leistung, sondern auch anhand des CO2-Ausstoßes. Bei Motorrädern wird neben dem Hubraum künftig ebenfalls der CO2-Wert in die Berechnung einfließen. Ab Oktober 2020 hängen damit alle direkten Steuern auf neuzugelassene Autos und Motorräder von den CO2-Emissionen ab. Für Fahrzeuge die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, ändert sich an der motorbezogenen Versicherungssteuer hingegen nichts.

Die Steuerzuschläge, wenn man die motorbezogene Versicherungssteuer nicht für ein ganzes Jahr im Voraus bezahlt, entfallen für Neuzulassungen ab 1. Oktober. Für alle anderen Pkw- und Motorrad-Besitzer rät der Mobilitätsclub, die Steuer für ein Jahr im Voraus zu bezahlen, denn die Aufschläge entsprechen im Extremfall "Kreditzinsen" von bis zu 23,6 Prozent. Wie hoch die Steuerlast durch NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer für Autos und Motorräder nach der alten und der neuen Regelung wäre und ob es sich lohnt, auf die neue Regelung zu warten, erfährt man u.a. bei den Autohändlern.

Firmenauto, E-Bikes und Co.

Wer ein Firmenauto auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man versteuern muss, richtet sich nach Anschaffungskosten und CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Mit der Umstellung auf das neue Testverfahren WLTP kommt es auch hier zu einer Umstellung: Für Firmenautos, die ab dem 1. April 2020 erstmalig zugelassen werden, liegt der CO2-Grenzwert für den niedrigeren Sachbezugswert, der nicht überschritten werden darf, bei 141 Gramm je Kilometer gemäß WLTP. Für Fahrzeuge, die bis dahin im Jahr 2020 neuzugelassen werden, gilt ein Grenzwert von 118 Gramm je Kilometer gemäß dem alten Zyklus NEFZ.

Klargestellt wurde auch: Für Krafträder mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm sowie Fahrräder – also auch E-Bikes – ist kein Sachbezug anzusetzen, wenn man diese vom Dienstgeber zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt. Außerdem können Unternehmer ab 1. Jänner 2020 die Umsatzsteuer, die beim Kauf und Betrieb elektrisch betriebenen Krafträdern (z. B. E-Bikes und E-Motorräder) anfällt, als Vorsteuer geltend machen. Damit kommt es zu einer Gleichstellung mit Elektro-Pkw, für die das schon bisher gegolten hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Google






Verfasst am:     Titel: Anzeige

Nach oben
maxxon
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.05.2021
Beiträge: 1
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 26.05.2021, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre auch mal interessant so ein Post für die Gebühren, KFZ Versicherung etc für 2021/2022 zu sehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Das Taxi-Forum - closed - Übersicht -> News Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB 2.0.23 � 2001, 2005 phpBB Group - edited by Mic
Deutsche Übersetzung von phpBB.de


IMPRESSUM u. Datenschutzinfo

Anti Bot Question MOD - phpBB MOD gegen Spambots
Vereitelte Spamregistrierungen: 162114