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Azrael
Amateur


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 415
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 21.12.2019, 09:21    Titel: Uber Antworten mit Zitat

Es geht voran. Sehr langsam aber doch.

https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2019-12/mietwagen-fahrten-uber-taxi-fahrdienst-gerichtsurteil

https://www.zeit.de/news/2019-12/21/uber-muss-betrieb-in-kolumbien-einstellen
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Azrael
Amateur


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 415
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 21.12.2019, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

"Wer heute die gute Nachricht aus Deutschland mitbekommen hat (UBER WURDE VERBOTEN), muss sich sofort die Frage stellen, warum wir das nicht auch in Österreich geschafft haben.
Die Antwort hierauf ist aber relativ leicht zu finden: Eine Fachgruppenführung, wie unsere hier in Wien, zeichnet sich dadurch aus, dass sie durch Ideenlosigkeit, Feigheit und Inkompetenz gelähmt, nicht einmal in die Nähe eines Lösungsansatzes kommt und sich mit allen Mitteln, gegen von anderen eingebrachten Vorschläge zur Wehr setzt.
Denkt bei der Wirtschaftskammerwahl daran, dass wir derart schwache Geister nicht noch einmal in Führungspositionen kommen lassen dürfen."
- Pro Taxi Wien
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bonafide
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Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 21.12.2019, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

azrael

lies den artikel genau auch in Deutschland hat nicht die Interessenvertretung geklagt sondern taxizentralen


genauso entspricht das urteil in etwa dem, das auch 40100 bis jetzt erwirkt hat

von einem uber verbot steht da nix, nur das die dienste eingeschränkt werden.


also freu dich (leider) nicht zu früh.
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Azrael
Amateur


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 415
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 21.12.2019, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich egal wer es erreicht hat. Mal schaun wies weiter geht.
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 22.12.2019, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Urteil: Landgericht verbietet Uber in Deutschland – Autos fahren dennoch weiter
19. Dezember 2019
Thorsten Neuhetzki Thorsten Neuhetzki
3 Minuten
Dass der Fahrdienst Uber den Taxifahrern ein Dorn im Auge ist, ist nichts Neues. Nun haben sie einen Sieg erlangt: Das Landgericht Frankfurt verbietet den Fahrdienst. Ohne Übergangsfrist. Uber fährt dennoch weiter.
Uber: Fahrer und Fahrgast finden sich per App
Bildquelle: Uber
Schon im Juli hat das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erlassen. Wie der WDR berichtet, habe das Gericht damals die Verfügung, die aufgrund einer Klage eines Kölner Gerichtsunternehmens ergangen sei, an die Europa-Zentrale nach Amsterdam geschickt. Doch bei Uber wollte man die Verfügung nicht kennen und ließ die Autos deswegen weiterhin fahren. Denn im Gegensatz zu einem Gerichtsurteil in einem Klageverfahren gilt eine einstweilige Verfügung erst dann, wenn die Gegenseite sie bekommen hat.

Uber in Amsterdam habe aber die Annahme verweigert, weil das Schriftstück auf Deutsch verfasst sei. Erst Ende September sei eine niederländische Übersetzung angefertigt und verschickt worden. Über deren Verbleib ist nichts bekannt. Ein Sprecher des Fahrdienstes ließ sich mit den Worten „Uns liegen dazu keine Informationen vor“ zitieren.
Mehrere Wettbewerbsverstöße

Nun aber ging der Rechtsstreit in die nächste Runde: Das Landgericht Frankfurt hat Uber ebenso verboten. Die Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen durch die Applikation Uber sei wettbewerbswidrig, so die Kammer des Landgerichts. In dem Geschäftsmodell von Uber erkannte das Gericht verschiedene Wettbewerbsverstöße.

Zum einen fehle Uber eine eigene Mietwagenkonzession. Diese sei für die Übermittlung von Fahrten an Mietwagenfahrer im vorliegenden Fall aber notwendig. „Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Uber trete nämlich durch seine Werbung gegenüber den Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung auf. Außerdem wähle Uber den konkreten Fahrer eigens aus und bestimme den Preis.
Verstoß gegen die Rückkehrpflicht

„Uber hat auch gegen die Verpflichtung verstoßen, wonach Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, die vorher am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingegangen sind“, erläuterte das Gericht. Die klagende Taxivereinigung hatte durch zwei Testfahrten nachgewiesen, dass Fahrer von Mietwagen über die Uber-App Aufträge angenommen hatten, ohne zuvor die Beförderungsanfrage auf dem Unternehmer-Smartphone zu beantworten. Zwar fordert Uber die Mietwagenunternehmen auf, die gesetzlichen Regeln einzuhalten. Uber habe die Mietwagenfirmen aber nicht ausreichend kontrolliert, befand die Kammer.
Wirkung des Urteils

Die mit dem heutigen Urteil ausgesprochene Untersagung der Fahrvermittlung durch Uber gilt ab sofort. Eine Umstellungsfrist hat das Landgericht Frankfurt am Main nicht gewährt. Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen. Das Urteil vom 19. Dezember 2019 (Az.: 3-08 O 44/19) ist nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden.

Auf Twitter schrieb ein Sprecher des Unternehmens dazu: „Das LG Frankfurt hat in erster Instanz unseren Vermittlungsprozess geprüft und einige Details beanstandet. Wir schauen uns das jetzt genau an und werden ggf. unser Angebot anpassen, damit wir auch weiterhin für unsere Nutzer*innen und Fahrer*innen da sein können.“ Die App könne weiterhin genutzt werden.
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 22.12.2019, 12:06    Titel: Video zum Urteil Antworten mit Zitat

Video zum Urteil
https://www.hessenschau.de/wirtschaft/uber-darf-in-deutschland-vorerst-keine-fahrten-mehr-anbieten,uber-taxi-urteil-100.html
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 23.12.2019, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

interessant für uber partner

https://www.msn.com/de-at/finanzen/top-stories/uber-ändert-geschäftsmodell-in-deutschland/ar-BBYh6uj?ocid=spartandhp


sorry link erstellung funzt bei mir nicht

https://www.msn.com/de-at/finanzen/top-stories/uber-%c3%a4ndert-gesch%c3%a4ftsmodell-in-deutschland/ar-BBYh6uj
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piefke53
Amateur


Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 343
Wohnort: Tulln

Beitrag Verfasst am: 24.12.2019, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

bonafide hat Folgendes geschrieben:
interessant für uber partner

[...]


sorry link erstellung funzt bei mir nicht

[...]


Mit welchem Browser arbeitest Du?

Für den Firefox beispielsweise gibt es das Add-In "Copy ShortURL", das dann aus den von Dir geposteten Links so etwas macht:

https://is.gd/dHerGa
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 30.12.2019, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

im notfall kann man auch alias erstellen, schaut besser aus ;)
und in deutschland ca selben urteile wie bei uns, und bei uns is ihnen das auch egal. die scheisen einfach auf alles und jeden solange man sie nicht direkt abdreht, also ip sperrt.
mafia halt...
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RL suckt, aber Grafik is geil
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