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AfA PKW

 
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mantun98
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.01.2020
Beiträge: 13
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 02.01.2020, 22:33    Titel: AfA PKW Antworten mit Zitat

Hallo an alle,
vorerst frohes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünsche ich euch allen obwohl dass letztere ein schweres Brocken, jedenfalls bis September, sein wird und ab September, wer weis. Wie sich die Konkurrenten an österreichische Gesetzte halten beführte ich dass wir nicht viel für die Zeit danach zu erwarten haben.

Nun, ich habe mich im Mai selbständig gemacht (Gratulationen müssen nicht kommen;)) und habe von zwei Kollegen gehört dass ich für Auto auch eine kürzere als 5 Jahre Nutzungsdauer nehmen darf. Die Dame von Finanzamt meint aber sie werden es nicht akzeptieren. Nur ich habe auch bei anderen Gelegenheit Finanzamt angerufen un für die eine Frage drei verschiedene Antworten erhalten, von drei verschiedenen Beamten. Weis vielleicht jemand ob ich 4 Jahre Nutzungsdauer für das Auto nehmen kann. Habe keinen Steuerberater, mach die EA-Rechnung selbst.

Danke im voraus.
LG
mantun98
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Webmaster
Site Admin


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 03.01.2020, 04:19    Titel: Antworten mit Zitat

genau darum gibt es Steuerberater, die auf deine spezielle Situation eingehen und dich dementsprechend beraten können

alles was dir hier vielleicht erzählt wird , ist gefährliches Halbwissen, darauf kannst sicher keine Steuererklärung aufbauen
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 03.01.2020, 10:21    Titel: Re: AfA PKW Antworten mit Zitat

mantun98 hat Folgendes geschrieben:
Hallo an alle,
vorerst frohes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünsche ich euch allen obwohl dass letztere ein schweres Brocken, jedenfalls bis September, sein wird und ab September, wer weis. Wie sich die Konkurrenten an österreichische Gesetzte halten beführte ich dass wir nicht viel für die Zeit danach zu erwarten haben.

Nun, ich habe mich im Mai selbständig gemacht (Gratulationen müssen nicht kommen;)) und habe von zwei Kollegen gehört dass ich für Auto auch eine kürzere als 5 Jahre Nutzungsdauer nehmen darf. Die Dame von Finanzamt meint aber sie werden es nicht akzeptieren. Nur ich habe auch bei anderen Gelegenheit Finanzamt angerufen un für die eine Frage drei verschiedene Antworten erhalten, von drei verschiedenen Beamten. Weis vielleicht jemand ob ich 4 Jahre Nutzungsdauer für das Auto nehmen kann. Habe keinen Steuerberater, mach die EA-Rechnung selbst.

Danke im voraus.
LG
mantun98


Herzlichen Glückwunsch und Beileid!
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 03.01.2020, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

zu ersterem.. selbst schuld Twisted Evil
und nen steuerberater hat schon nen sinn Wink
_________________
RL suckt, aber Grafik is geil
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 04.01.2020, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

buchhaltärische ND 5 Jahre bei Taxi.
Du zahlst ja Kammerumlagen. Da kannst du dich bei deiner Kammer auch beraten lassen. Nehme an du bist bei der Wiener Kammer. Die haben auch Steuerexperten

Außerdem gibt es Dr. Google und der sagt
Nach der AfA-Tabelle Nr. 90 für Personen- und Güterbeförderung (im Straßen und Schienenverkehr) beträgt die Nutzungsdauer für einen Pkw 5 Jahre. Zu diesem Wirtschaftszweig gehört auch der Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer. Das bedeutet, dass ein Taxi über 5 Jahre abzuschreiben ist.
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 05.01.2020, 06:28    Titel: Antworten mit Zitat

. . . . oder Du machst Operating-Leasing!
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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mantun98
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.01.2020
Beiträge: 13
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 05.01.2020, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank,
@Cerosh
bekenne mich schuldig:)
@madeira
vielen Dank für den top Tipp. Bin bei der Wiener Kammer und das habe ich nicht gewusst.

naja, der Steuerberater macht natürlich Sinn der kostet aber. Fehlerlos sind sie aber auch nicht. Dies war der einzige Punkt den ich noch klären wollte für die ganze EA-Rechnung und UVAs für 2019.

Die Tabellen für AfA sind für Deutschland. Können auch in Österreich angewendet werde sind aber nicht "offiziell". Bei manchen Vorgängen, vor allem bei IT-Equipment kann Mann mit vernünftiger Begründung beim Finanzamt doch eine kürzere Nutzungsdauer anerkannt bekommen. Also habe ich vom Kollegen der einen Steuerberater hat doch falsche Infos bekommen dass ich das Auto schneller abschreiben kann als vorgeschrieben.

Operating Leasing kommt jetzt nicht in Frage. Das Auto habe ich im Mai als Jahreswagen gekauft.
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 05.01.2020, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

da habe ich auch was gefunden.
Es ist individuell wie die Kilometerleistung ist.
Wenn du einen Tagler, einen Nachtler und auch noch einen Wochenendler drauf sitzen hast, also wenn der Motor nie kalt wird, können es eventuell 4 Jahre auch sein. Ich sage mal zwischen 4+6 Jahre bei Taxi, sonst sind es 8 Jahre.
https://www.heinrich-vogel-shop.de/img/asset/978-3-574-24030-0.pdf
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 05.01.2020, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Webmaster hat Folgendes geschrieben:
genau darum gibt es Steuerberater, die auf deine spezielle Situation eingehen und dich dementsprechend beraten können

alles was dir hier vielleicht erzählt wird , ist gefährliches Halbwissen, darauf kannst sicher keine Steuererklärung aufbauen


Madeira das trifft auch deine Antworten genau zu
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