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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 14.01.2020, 21:41 Titel: es gehts los |
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wie ich schon sagte, beginnen nun die Vorträge für MW Fahrer in der Dauer von bis zu 3 Stunden, danach gibt es eine Prüfung. Das kostet etwa zusammen € 200,00 und dann kann der TX Ausweis ausgestellt werden
es gibt auch Änderungen
1. Aufgrund mehrerer gerichtlicher Entscheidungen, wurde Unterschied zwischen TX und MW über die Jahre immer geringer (Schülerbeförderung, Doppelverwendung)
2. Hauptunterschied – Taxilenkerausweis
3. BMVIT wollte immer wieder MW-Gewerbe eliminieren
4. In Wien wurde UBER zunehmend ein Problem
5. Auf FV-Ebene wurde 2015 eine AG eingerichtet
6. Diese AG hat sich intensiv mit dem „Einheitsgewerbe“ beschäftigt
7. Ziel: Agieren statt reagieren!
8. Ergebnis: Reformpaket wurde mehrheitlich beschlossen!
9. Voraussetzung für Reformpaket war die Umsetzung einer
10. digitalen Taxiplattform - TaxiAT!
11. Kein „neues“ MW-Gewerbe mehr ab 1. August 2019
12. Wegfall: 3-jähriger Praxisnachweis
13.
14. TX-Konzession befristet auf 5 Jahre
15. TX-Lenkerausweise befristet auf 5 Jahre
16. zukünftig Scheckkartenformat – wann??
Landesbetriebsordnung Entwurf
1. Befristung auf 5 Jahre war Streitthema
2. Tarife sind immer noch ein (politisches) Streitthema
3. Ausnahmen vom Tarif im GelVerkG vereinheitlicht
4. Umschulung von MW auf TX-Lenker wohl ab Jänner
5. Ausnahme vom Lenkerausweis nur für Schülerbeförderung (und Buslenker)
6. Umschulung:
7. Kosten für Ausbildung und Prüfung € 200,-
8. Dauer ca. 2-3h Vortrag – unmittelbar danach Prüfung
9. Termine
• Änderungen
• 0,1 Promille-Grenze nun gesetzlich verankert, früher nur bei Schülerbeförderung!
• Ausweis zukünftig mit Foto (Sept. 2021!)
• Zusätzliche Voraussetzungen für TX-Ausweis:
• Ausbildung über kundenorientiertes Verhalten
• Ausbildung in Kriminalprävention
• Deutschkenntnisse auf B1 Niveau
• Entzug des Ausweis, wenn Vertrauenswürdigkeit fehlt:
• nicht verkehrszuverlässig
• Lenken ohne TX-Ausweis
• Lenken im beeinträchtigten Zustand
• wiederholte Übertretungen der LBO
• wiederholte Verstöße gegen StVO, KFG, …
• Fahrgäste diskriminiert oder sexuell belästigt
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