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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 18.01.2020, 17:53 Titel: Vollstreckung Uber!!! |
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"250.000 Euro Strafe pro Fahrt für Uber"
https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Connected-Car-Uber-X-Taxi-Deutschland-Vollstreckung-Urteil-13833035.html
Taxi Deutschland vollstreckt Frankfurter Uber-Urteil
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Taxi-vs-Uber-Taxi-Deutschland-will-Rechtsverstoesse-ahnden-lassen-4639102.html
16.01.2020, 08:15 UhrDer Konflikt zwischen Uber und deutschen Taxi-Unternehmen eskaliert weiter. Die Vereinigung Taxi Deutschland vollstreckte ein Urteil des Frankfurter Landgerichts vom Dezember 2019 und will nun Ordnungsgeldanträge einreichen.
Das Frankfurter Landgericht hatte im Geschäft von Uber Mitte Dezember 2019 mehrere Wettbewerbsverstöße festgestellt und deshalb einer Unterlassungsklage von Taxi Deutschland stattgegeben. Der Fahrdienstvermittler hatte kurz nach dem Urteil das Modell zur Vermittlung von Fahrten in Deutschland umgestellt und sieht damit die Vorgaben des Gerichts erfüllt, um weiterzumachen. Taxi Deutschland bekräftigte am 15. Januar 2020 hingegen die Auffassung, dass die Änderungen nicht ausreichen. Die Taxi-Genossenschaft verwies deshalb darauf, dass bei Verstößen gegen das Urteil bis zu 250.000 Euro pro Fahrt fällig werden könnten. Doch was wirft man Uber eigentlich konkret vor?
Wie funktioniert Uber in Deutschland?
Uber arbeitet in Deutschland – anders als in anderen Ländern – mit Mietwagen-Firmen zusammen, die die Aufträge ausführen. Das Unternehmen sieht sich selbst nur als Betreiber einer Vermittlungsplattform. Das Landgericht entschied aber, dass Uber auch selbst eine Mietwagenkonzession benötige – weil das Unternehmen dem Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung erscheine, den konkreten Fahrer auswähle und den Preis bestimme. „Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“, erklärte die Vorsitzende Richterin Isabel Jahn. Der Fahrdienst-Vermittler erwägt, gegen das Urteil Berufung einzulegen – stellte aber auch sein Modell um
Uber: Die Änderungen nach dem Gerichtsurteil
Nach den von Uber kurz vor Weihnachten umgesetzten Änderungen übernimmt diese Aufgaben nun ein Generalunternehmer – der Mietwagenanbieter Safedriver. Der besitzt die nötige Mietwagenlizenz, die Uber laut Gerichtsurteil fehlt. Für Kunden sollen sich durch den Zusammenschluss keine spürbaren Veränderungen ergeben, sie bekommen lediglich vor einer Fahrt transparentere Information, welches Unternehmen ihren Auftrag übernimmt. Im Hintergrund ändert sich dabei hauptsächlich etwas auf dem Papier, Safedriver legt nun zum Beispiel als Generalunternehmen formal die Preise fest. Die übrigen Fahrdienstleister, die bislang für Uber unterwegs waren, agieren wiederum als seine Subunternehmer.
Taxi Deutschland: Sicherungsleistung hinterlegt
Taxi Deutschland sprach von einem „Winkelzug“ und stellte den Uber-Anwälten am 15. Januar 2020 die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils und die Hinterlegungsbescheinigung über die vom Landgericht festgelegte Sicherungsleistung von 150.000 Euro zu. Nun wolle man gerichtsfeste Beweise sammeln. Nach den Ordnungsgeldanträgen wird das Gericht prüfen müssen, ob Uber gegen das Urteil verstößt.
Uber: Klagen seit 2015
Klagen gegen Uber gehören für das Unternehmen auf dem deutschen Markt mittlerweile zum Geschäft. 2015 hatte das Landgericht Frankfurt am Main Uber bereits untersagt, über die App Uber Pop Fahrten an Privatfahrer zu vermitteln. Ende Oktober 2019 hatte das Landgericht Köln entschieden, dass der Fahrdienstvermittler Uber seine App nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen darf. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, hieß es in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln. Geklagt hatte ebenfalls ein Kölner Taxiunternehmer. (Az.: 81 O 74/19)
Taxi vs. Uber: Taxi Deutschland will Rechtsverstöße ahnden lassen
Nachdem das Frankfurter Landgericht Ubers Geschäftsmodell für rechtswidrig erklärt hat, will Taxi Deutschland nun vollstrecken lassen – und sammelt Beweise.
Im Rechtsstreit zwischen dem deutschen Taxigewerbe und dem US-Unternehmen Uber geht es in die nächste Runde: Der Anwalt von Taxi Deutschland hat am Mittwoch das Urteil und den Nachweis einer hinterlegten Sicherheitsleistung dem Anwaltsbüro der Gegenseite in Berlin zugestellt, teilte ein Sprecher der Taxi-Vereinigung mit. Damit ist das Urteil, in dem Uber die Vermittlung von Fahrten zur Personenbeförderung unter den damaligen Bedingungen untersagt wird, vollstreckbar.
Ordnungsgelder drohen
Damit können Verstöße, sofern sie nachgewiesen werden, nun teuer werden für Uber. Taxi Deutschland hat angekündigt, auf Regelverstöße des Wettbewerbers mit Ordnungsgeldanträgen bei Gericht zu reagieren. Das Gericht kann dann Ordnungsgelder verhängen. Deren Größenordnung hängt von der Schwere und Anzahl der Verstöße ab. Je mehr Verstöße nachgewiesen werden, desto höher können die Strafen ausfallen. Im Einzelfall sind bis zu 250.000 Euro möglich.
Uber operiert in Deutschland mit lizenzierten Mietwagenunternehmen, die dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen und Beförderungsaufträge mit angestellten Chauffeuren mit P-Schein durchführen. Das Gesetz verlangt unter anderem, dass diese Mietwagen nach Durchführung einer Fahrt an den Betriebssitz des Unternehmens zurückkehren, sofern dort nicht bereits ein weiterer Auftrag eingegangen ist, der dann an den Fahrer weitergegeben wurde. Das Taxi-Gewerbe wirft Uber unter anderem massive und systematische Verstöße gegen diese Rückkehrpflicht vor.
Uber X: Der Hintergrund der Klage
Uber X spielt für Kunden eine ähnliche Rolle wie Taxifahrten. Der Service ist damit eine Konkurrenz für alteingesessene Taxiunternehmer, zumal Uber-Mietwagen billiger sind als die Wettbewerber mit dem leuchtend gelben Schild auf dem Dach. Knackpunkt war beim Kölner Urteil unter anderem die Frage, wie Uber-Fahrer an ihre Aufträge kommen. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt unter anderem vor, dass Mietwagenfahrer – im Gegensatz zu Taxis – nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, „die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind“.
Uber X: Verstoß gegen Personenbeförderungsgesetz
Uber schreibt seinen Geschäftspartnern – also Mietwagenfirmen, welche die Uber-App nutzen – zwar vor, dass das Geschäft dementsprechend ablaufen muss. Das Gericht moniert in seinem Beschluss aber, dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag selbstständig annehmen könne, also unabhängig von einer Weisung aus dem Betriebssitz. Dies verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, so der Gerichtsbeschluss. Das Gericht entschied bereits im Juli 2019 gegen Uber.
Uber X: Verbot mit Verzögerung
Das Dokument ließ sich aber lange nicht an die Europazentrale des US-Unternehmens in Amsterdam zustellen, daher die zeitliche Verzögerung – erst ab der Zustellung gilt das Verbot. Die Verspätung hat einen bizarren Grund: Wie eine Sprecherin des Kölner Landgerichts sagte, scheiterte ein erster Zustellversuch mangels einer Übersetzung des deutschsprachigen Dokuments. Die Ablehnung der Annahme sei formell zulässig, so die Sprecherin. Ob ein zweiter Zustellversuch inklusive niederländischer Fassung inzwischen geklappt habe, sei ihr nicht bekannt.
Wie reagierte Uber auf das Urteil?
Uber wollte die Berichte über die Gerichtsentscheidung nicht kommentieren. „Sollte ein solches Dokument zugestellt werden, würde man dies natürlich prüfen“, sagte ein Firmensprecher. Weitere Angaben wollte er nicht machen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) war Uber nicht in das Verfahren involviert, eine Verteidigung vor Gericht war also nicht möglich. Im Beschluss heißt es, die einstweilige Verfügung habe man „wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden anstelle des Prozessgerichts“ erlassen.
Uber: Der MyTaxi-Konkurrent im Test
Uber X: Wer hat geklagt?
Der Kläger ist Mitglied der Organisation Taxi-Ruf, für die rund 1.100 Taxis in Köln unterwegs sind. Ein Sprecher der Organisation warf Uber vor, die Zustellung verzögert zu haben. Es sei ein Unding, dass die Firma noch immer die gerichtlich verbotene Uber-X-Funktion einsetze. Neben Uber X hat die App des US-Unternehmens noch andere Angebote, die nicht verboten sind – etwa die Vermittlung von klassischen Taxis, deren Fahrer mit der US-Firma zusammenarbeiten. Schon seit Jahren streiten Uber und Vertreter der Taxibranche immer wieder vor deutschen Gerichten. Die Taxifahrer weisen darauf hin, dass sie gesetzliche Vorgaben einhalten müssen – etwa die Beförderungspflicht auch bei kurzen Strecken. Auch daher wäre es unangemessen, wenn die Uber-Konkurrenten durch eine Liberalisierung des Marktes freie Bahn bekämen, argumentieren sie. Den Dienst Uber Pop, bei dem Privatleute in ihren Autos Passagiere gegen Entgelt herumfuhren, hatte man schon vor einigen Jahren verboten. Mit Uber X unternahm die Firma einen neuen Anlauf, um in Deutschland Fuß zu fassen – Mietwagen, die man über diese App-Funktion vermittelt, sind inzwischen in Großstädten wie Berlin, Düsseldorf und Köln unterwegs. (Mit Material der dpa.). |
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