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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 16.01.2020, 09:39 Titel: Änderungen 1-2020 |
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Änderungen mit 01.01.2020 GelVG
Am 1.1.2020 treten Ausnahmen vom Taxitarif in Kraft
1.Patientenbeförderungen bzw. Krankentransporte sofern diese mit Krankenkassen verrechnet werden können.
2.Schülerbeförderungen
3.Fahrten im Auftrag von Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden) oder eines Verkehrsverbundes, wenn dafür Rahmentarife vereinbart sind (z.B. in einer Gemeinde wird für Personenbeförderungen mit PKW ein Zonentarif eingeführt) und Ersatzverkehre (Schienenersatzverkehr, Ersatz für Buslinien)
4.Fahrten zum Transport von Personen mit besonderen Bedürfnissen, wenn dafür ein Fahrkostenzuschuss von Körperschaften öffentlichen Rechts geleistet wird (Behindertentransporte).
5.Fahrten im Rahmen eines Anrufsammeltaxis
6.Fahrten, die über das Tarifgebiet oder die Landesgrenzen hinaus erfolgen.
7.Botenfahrten
8.Pauschalfahrten, bei denen der Fahrpreis jedenfalls über dem einstündigen Zeittarif liegen muss. In Wien liegt der einstündige Zeittarif derzeit bei EUR 27,80.
9.Gebuchte Fahrten, die länger als 90 Minuten dauern (Bemerkung: die Aufnahme dieser Ausnahme können wir uns nicht erklären und ist wohl auf die politische Debatte zurückzuführen). Bei einer wirtschaftlichen Betrachtung kann davon ausgegangen werden, dass dieser Punkt durch den Punkt 8 abgedeckt ist.
Da es sich um Taxitarifausnahmen handelt, gelten diese Ausnahmen ausschließlich für Taxis. Mietwagen sind davon nicht betroffen.
Alle weiteren offenen Änderungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes treten am 01.09.2020 in Kraft. |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 16.01.2020, 09:41 Titel: |
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. . . und WER wird diese 90 Min. kontrollieren? _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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Cerosh Amateur
Anmeldungsdatum: 24.11.2014 Beiträge: 495 Wohnort: 1050 Wien
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Verfasst am: 17.01.2020, 07:12 Titel: |
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Eh wurscht. 90 Minuten Kosten wohl mehr als 60 Minuten, daher ist der Punkt echt für die Fisch ,) _________________ RL suckt, aber Grafik is geil |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 17.01.2020, 13:11 Titel: |
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Wenn man die Erläuterungen zum Gesetzesentwurf liest, weiß man was gemeint war. (Vorlaufzeit wie in Barcelona)
Formuliert ist im Gesetz aber komplett kommt was anderes. |
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Cerosh Amateur
Anmeldungsdatum: 24.11.2014 Beiträge: 495 Wohnort: 1050 Wien
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Verfasst am: 18.01.2020, 10:49 Titel: |
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Mit vorlaufzeit wär's ja auch logisch und würde Sinn ergeben.
Find's auch deppat formuliert weil so eben eh vom anderen Punkt abgedeckt, ka ob sich da jemand nur verschrieben hat, ergibt halt keinen Sinn. _________________ RL suckt, aber Grafik is geil |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 18.01.2020, 10:59 Titel: |
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so find ich den hochgiftig (doppel gemoppelt) lies den mal und streich die 90 minuten (weil eh durch die Ausnahme in 1a abgedeckt) und überleg was dann rauskommt |
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Hotzenplotz Newbie
Anmeldungsdatum: 20.05.2019 Beiträge: 50 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 19.01.2020, 18:45 Titel: |
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Punkt 9 könnte dann ja auch so ausgelegt werden: Fahrt von der Zielgergasse zum SMZ-Ost, dort 45 Minunten warten dann retour. Fahrpreis zehn Euro. Weil der Fahrgast es sich anders überlegt, bricht er die Fahrt beim SMZ-Ost ab. Alles legal, ein Freibrief für Uber und Bolt. Bravo! |
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Cerosh Amateur
Anmeldungsdatum: 24.11.2014 Beiträge: 495 Wohnort: 1050 Wien
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Verfasst am: 19.01.2020, 20:50 Titel: |
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Punkt 9 ist ja keine Ausnahme von Punkt 8. Also der Preis muss trotzdem über dem Tarif einer Stunde sein.
Punkt 9 is einfach total sinnlos.
mal ganz davon abgesehn das es eh wurscht is was man ins gesetz schreibt.. uber wirds ignorieren, weitermachen, irgendwelche ausreden daherblubbern und keinen wirds interessieren, bis taxis endgültig aufgeben.
man muss ja nur bissal auf der strasse beobachten wieviele private für uber unterwegs sind.. weil kontrollieren kann das eh kaum wer, und wenn wer erwischt wird, war das sicher nicht die schuld von uber, weil die können ja nicht wissen an wen sie ihre aufträge vergeben, und verantwortung übernehmen schon garnicht. _________________ RL suckt, aber Grafik is geil |
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Hotzenplotz Newbie
Anmeldungsdatum: 20.05.2019 Beiträge: 50 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 19.01.2020, 21:39 Titel: |
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Da steht allerdings "Ausnahmen vom Taxitarif" als Titel. Dass Punkt 9 Punkt 8 voraussetzt kann man natürlich herauslesen, muss man aber nicht. Wäre ich Uber, ich würde argumentieren, dass Punkt acht und neun nix miteinander zu tun haben. Also im besten Fall ist Punkt 9 sinnlos, schlimmstenfalls eröffnet er eine Gesetzeslücke für Uber und Bolt und all die anderen Apps die in Zukunft noch daher kommen. |
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Cerosh Amateur
Anmeldungsdatum: 24.11.2014 Beiträge: 495 Wohnort: 1050 Wien
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Verfasst am: 26.01.2020, 17:37 Titel: |
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Gesetzeslücken gibt's .net. nur bestellte ausnahmen ,)
Ich hasse dieses dauernde gesetzeslücken gerade, egal wo, diese passieren nicht so nebenbei... so unfähig sind die Leute die Gesetze machen nun auch wieder nicht, nur hochgradig korrupt. _________________ RL suckt, aber Grafik is geil |
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