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Änderungen 1-2020

 
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 16.01.2020, 09:39    Titel: Änderungen 1-2020 Antworten mit Zitat

Änderungen mit 01.01.2020 GelVG

Am 1.1.2020 treten Ausnahmen vom Taxitarif in Kraft

1.Patientenbeförderungen bzw. Krankentransporte sofern diese mit Krankenkassen verrechnet werden können.
2.Schülerbeförderungen
3.Fahrten im Auftrag von Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden) oder eines Verkehrsverbundes, wenn dafür Rahmentarife vereinbart sind (z.B. in einer Gemeinde wird für Personenbeförderungen mit PKW ein Zonentarif eingeführt) und Ersatzverkehre (Schienenersatzverkehr, Ersatz für Buslinien)
4.Fahrten zum Transport von Personen mit besonderen Bedürfnissen, wenn dafür ein Fahrkostenzuschuss von Körperschaften öffentlichen Rechts geleistet wird (Behindertentransporte).
5.Fahrten im Rahmen eines Anrufsammeltaxis
6.Fahrten, die über das Tarifgebiet oder die Landesgrenzen hinaus erfolgen.
7.Botenfahrten
8.Pauschalfahrten, bei denen der Fahrpreis jedenfalls über dem einstündigen Zeittarif liegen muss. In Wien liegt der einstündige Zeittarif derzeit bei EUR 27,80.
9.Gebuchte Fahrten, die länger als 90 Minuten dauern (Bemerkung: die Aufnahme dieser Ausnahme können wir uns nicht erklären und ist wohl auf die politische Debatte zurückzuführen). Bei einer wirtschaftlichen Betrachtung kann davon ausgegangen werden, dass dieser Punkt durch den Punkt 8 abgedeckt ist.

Da es sich um Taxitarifausnahmen handelt, gelten diese Ausnahmen ausschließlich für Taxis. Mietwagen sind davon nicht betroffen.

Alle weiteren offenen Änderungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes treten am 01.09.2020 in Kraft.
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 16.01.2020, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

. . . und WER wird diese 90 Min. kontrollieren?
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 17.01.2020, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

Eh wurscht. 90 Minuten Kosten wohl mehr als 60 Minuten, daher ist der Punkt echt für die Fisch ,)
_________________
RL suckt, aber Grafik is geil
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 17.01.2020, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man die Erläuterungen zum Gesetzesentwurf liest, weiß man was gemeint war. (Vorlaufzeit wie in Barcelona)

Formuliert ist im Gesetz aber komplett kommt was anderes.
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2020, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mit vorlaufzeit wär's ja auch logisch und würde Sinn ergeben.
Find's auch deppat formuliert weil so eben eh vom anderen Punkt abgedeckt, ka ob sich da jemand nur verschrieben hat, ergibt halt keinen Sinn.
_________________
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 18.01.2020, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

so find ich den hochgiftig (doppel gemoppelt) lies den mal und streich die 90 minuten (weil eh durch die Ausnahme in 1a abgedeckt) und überleg was dann rauskommt
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Hotzenplotz
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Anmeldungsdatum: 20.05.2019
Beiträge: 50
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.01.2020, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Punkt 9 könnte dann ja auch so ausgelegt werden: Fahrt von der Zielgergasse zum SMZ-Ost, dort 45 Minunten warten dann retour. Fahrpreis zehn Euro. Weil der Fahrgast es sich anders überlegt, bricht er die Fahrt beim SMZ-Ost ab. Alles legal, ein Freibrief für Uber und Bolt. Bravo!
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 19.01.2020, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Punkt 9 ist ja keine Ausnahme von Punkt 8. Also der Preis muss trotzdem über dem Tarif einer Stunde sein.
Punkt 9 is einfach total sinnlos.
mal ganz davon abgesehn das es eh wurscht is was man ins gesetz schreibt.. uber wirds ignorieren, weitermachen, irgendwelche ausreden daherblubbern und keinen wirds interessieren, bis taxis endgültig aufgeben.
man muss ja nur bissal auf der strasse beobachten wieviele private für uber unterwegs sind.. weil kontrollieren kann das eh kaum wer, und wenn wer erwischt wird, war das sicher nicht die schuld von uber, weil die können ja nicht wissen an wen sie ihre aufträge vergeben, und verantwortung übernehmen schon garnicht.
_________________
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Hotzenplotz
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.05.2019
Beiträge: 50
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.01.2020, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Da steht allerdings "Ausnahmen vom Taxitarif" als Titel. Dass Punkt 9 Punkt 8 voraussetzt kann man natürlich herauslesen, muss man aber nicht. Wäre ich Uber, ich würde argumentieren, dass Punkt acht und neun nix miteinander zu tun haben. Also im besten Fall ist Punkt 9 sinnlos, schlimmstenfalls eröffnet er eine Gesetzeslücke für Uber und Bolt und all die anderen Apps die in Zukunft noch daher kommen.
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Cerosh
Amateur


Anmeldungsdatum: 24.11.2014
Beiträge: 495
Wohnort: 1050 Wien

Beitrag Verfasst am: 26.01.2020, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Gesetzeslücken gibt's .net. nur bestellte ausnahmen ,)
Ich hasse dieses dauernde gesetzeslücken gerade, egal wo, diese passieren nicht so nebenbei... so unfähig sind die Leute die Gesetze machen nun auch wieder nicht, nur hochgradig korrupt.
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