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Berufsverbot TX

 
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 20.04.2020, 08:10    Titel: Berufsverbot TX Antworten mit Zitat

Jetzt wird ja der Taxilenkerausweis befristet ausgestellt und alle 5 Jahre schaut das Verkehrsamt ob ihr nicht eine Speisekarte an Delikten habt. Auch für bestehende TX Ausweise.
Hier ein schon etwas älterer Artikel aber immer noch gültig.
Bedient: Taxi-Berufsverbot

Michael Artner ist Taxiunternehmer in Wien. Er ist einmal zu schnell gefahren und bei Glatteis gegen eine Abbiegetafel geschlittert. Artner hat sich deswegen zwar bei der Polizei selbst angezeigt, nach Meinung der Beamten aber um ein paar Stunden zu spät: Fahrerflucht. 1700 Schilling Strafe hat er für die beiden Verbrechen bezahlt. Soll sein. Ein aufmerksamer Beamter des Verkehrsamtes am Liechtenwerder Platz bekam es nun aber mit der Angst zu tun. Ein Taxler, der zu schnell und dann noch gegen Verkehrszeichen fährt! Der muß weg! Der Beamte nimmt die "Betriebsordnung für den nichtlinearen Personenverkehr" aus der Amtsschublade, liest "§13 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziffer 3" und spannt ein Papier in die Schreibmaschine. Los gehts: "Bescheid. Die Bundespolizeidirektion Wien nimmt Ihren Taxischein auf die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides, zurück. Der oben genannte Taxiausweis ist bei der Behörde unverzüglich abzuliefern. Angesichts des Sachverhaltes (einmal Schnellfahren und Verkehrszeichenbeschädigung zu spät gemeldet, Anm.) kann derzeit die für den Besitz eines Taxiausweises erforderliche Vertrauenswürdigkeit nicht angenommen werden, wobei der Zeitraum der Zurücknahme des Taxiausweises der Schwere des gegenständlichen Falles angemessen ist." Das sitzt. Vier Monate Berufsverbot für einen Familienvater. "Ich kann nicht glauben", schreibt Herr Artner, "dass es möglich sein darf, dass ein einzelner Beamter berechtigt ist, nach seinem Ermessen derartige Urteile zu fällen und damit Menschen die Existenzgrundlage zu entziehen." Glauben heißt nix wissen.
Florian Klenk Recht braucht Kolumne. Schreiben Sie an "Falter, Bedient", Marc-Aurel-Straße 9, 1011 Wien, Fax 536 60-12, E-Mail: klenk@vienna.at.
https://www.falter.at/zeitung/19990825/bedient-taxi-berufsverbot/1119018
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 21.04.2020, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ja und dann sind wir gleich bei den Kosten
•Antragsgebühr: 14,30 Euro
•Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
•Gebühr pro Beilage: 3,90 Euro
•Verwaltungsabgabe: 21,80 Euro
Zeugnisgebühr fällt natürlich weg bei bestehenden TX Ausweise.
Jeder nimmt uns das Geld ab:
Fahrerkarte bei den beiden Funkzentralen.
Alle 2 Jahre eine neue Fahrerkarte. Die Zentralen lassen sich das auch bezahlen. Früher galt die Fahrerkarte zumindest 5 Jahre.
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