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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 27.09.2020, 11:42 Titel: Kritik der BWB |
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Aber es kommt noch schlimmer. Die schon aktiven Fahrer der Mietwagen müssen die neue Berechtigung bis Jahresende nachweisen. Für Taxler gibt es dagegen Übergangsbestimmungen, sie dürfen mehrere Jahre mit alten Bescheinigungen fahren. Doch die Prüfungskapazitäten für Absolvierung der Taxiprüfung seien nicht ausreichend. Schon dadurch werde es Mietwagenfahrern "faktisch unmöglich gemacht, rechtzeitig die Voraus-setzungen für das neue Gewerbe zu erfüllen".
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Geh bitte....
die Mietwagenlenker wissen doch schon seit Jahren dass eine Gesetzesänderung ansteht. Bitte und wenn sie nun schon jahrelang mit Navi durch Wien gurken dann wird die TX-Prüfung doch wohl ein klacks sein.
Taxifahren ist keine Raketenwissenschaft |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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franki Newbie
Anmeldungsdatum: 10.12.2019 Beiträge: 22 Wohnort: Kirchbach
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Verfasst am: 06.10.2020, 20:41 Titel: |
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Eine komplette Branche ausradiert, noch mehr Gesetze und Verordnungen...
Für was soll diese Reform gut sein? Alle Mietwagenlenker bekommen um
€ 50,- einen Taxischein geschenkt. Wozu der ganze Bürokratie Wahnsinn? |
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Webmaster Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Unterwaltersdorf
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Verfasst am: 07.10.2020, 12:18 Titel: |
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franki hat Folgendes geschrieben: |
Alle Mietwagenlenker bekommen um € 50,- einen Taxischein geschenkt. Wozu der ganze Bürokratie Wahnsinn? |
nähere , belegbare , Details zu dieser Aussage wären angebracht |
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franki Newbie
Anmeldungsdatum: 10.12.2019 Beiträge: 22 Wohnort: Kirchbach
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Verfasst am: 10.10.2020, 21:12 Titel: |
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Was meinen Sie? Dass man derzeit einen Taxischein ohne Ausbildung und Prüfung erwerben kann? |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 11.10.2020, 04:11 Titel: |
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franki hat Folgendes geschrieben: | Was meinen Sie? Dass man derzeit einen Taxischein ohne Ausbildung und Prüfung erwerben kann? |
ohne Ausbildung teilweise korrekt
ohne Prüfung falsch
in der neuen BundesBO ist eine Prüfung vorgesehen. (§8 )
um zur Prüfung zugelassen zu werden muss man den Besuch einer Ausbildung nachweisen. (§ 7)
Dieser Nachweis der Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen (§ 26a).
BundesBO kundgemacht am 23.09.2020 |
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