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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 01.11.2020, 05:56 Titel: 1.1.2021 |
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1.1.2021 hält der Termin für das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz?
Finden Kursbetriebe und Prüfungen plangemäß statt? |
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franki Newbie
Anmeldungsdatum: 10.12.2019 Beiträge: 22 Wohnort: Kirchbach
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Verfasst am: 01.11.2020, 10:26 Titel: Online |
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Wird derzeit auf Online Kurse umgestellt - Termin 1.1.21 steht |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 01.11.2020, 10:46 Titel: |
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Na ich bin neugierig
Da ist schon für 2.11. ein Präsenzkurs eingetragen
https://www.taxi40100.at/taxischule/taxilenkerkurse/
Ich glaube nicht, dass jeder angehende Taxler sich mit distance learning auskennet und wenn Prüfungen von zu Hause aus abgewickelt werden können, dann kann ja eh fast niemand durchfallen |
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franki Newbie
Anmeldungsdatum: 10.12.2019 Beiträge: 22 Wohnort: Kirchbach
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Verfasst am: 01.11.2020, 12:45 Titel: |
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Durchfallen kann bei den normalen Kursen auch keiner, es gibt nämlich keine Prüfungen. 1 Std. Kurs + gemeinsames Ausfüllen des Fragebogens. |
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Webmaster Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Unterwaltersdorf
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Verfasst am: 02.11.2020, 00:06 Titel: |
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franki hat Folgendes geschrieben: | Durchfallen kann bei den normalen Kursen auch keiner, es gibt nämlich keine Prüfungen. 1 Std. Kurs + gemeinsames Ausfüllen des Fragebogens. |
Es würde mich interessieren wo du diese Info herholst
Wenn man der Homepage von 40100, die Taxischule die Kurse anbietet , glaubt, ist sehr wohl ein mehrtägiger Kurs notwendig
Zitat: | Tageskurs: 1 Woche, Mo - Fr 09:00 - 17:00 Uhr | Abendkurs: 2 Wochen, je Mo - Fr 18:00 - 21:45 Uhr |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 02.11.2020, 07:43 Titel: |
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Das was der Kollege meint ist in den Bundesländern wo Mietwagenfahrer die schon jahrelang im Dienst sind, die Innung entgegenkommt, indem sie beim Wirten eine Infoveranstaltung abhielt und das war dann die Prüfung.
Ich glaube der Kollege ist von der Südsteiermark |
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franki Newbie
Anmeldungsdatum: 10.12.2019 Beiträge: 22 Wohnort: Kirchbach
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Verfasst am: 02.11.2020, 09:05 Titel: |
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Betrifft jetzt natürlich die Mietwagenlenker in der Übergangsphase bis zum 1.1.21, hier müssen noch sehr viele den Ausweis in den nächsten 2 Monaten machen. Danach muß jeder die mehrtägige Ausbildung machen, wie immer die auch aussehen wird. |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 02.11.2020, 09:36 Titel: |
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Naja Zeit hätten sie ja auch genug gehabt?! _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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franki Newbie
Anmeldungsdatum: 10.12.2019 Beiträge: 22 Wohnort: Kirchbach
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Verfasst am: 02.11.2020, 13:20 Titel: |
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Naja, die Betriebsordnung ist erst am 23.9. beschlossen worden. Viele wissen also erst seit einem Monat dass sie einen Taxiausweis benötigen. Bitte nicht alle Mietwagenlenker als illegale Taxilenker abstempeln. Die die das Gesetz bewusst umgangen sind wussten natürlich schon längst Bescheid dass sie um einen Taxischein nicht herumkommen. (ist auch richtig so)
Aber die Busfahrer zBsp. sind davon ausgegangen dass sie unter die Ausnahmen fallen werden. Einige Kollegen die mit dem Taxigewerbe nichts zu tun haben sind aus allen Wolken gefallen. |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 02.11.2020, 14:55 Titel: |
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Aha
und was haben diese Lenker geglaubt, das in der neuen Betriebsordnung keine Prüfung mehr vorgesehen ist.
Diskutiert wurde meines Wissens über die MW Fahrer für Behindertentransporte und Patiententransporte. Wie die Lösung aussieht ist mir nicht bekannt.
Aber wer bis heute die Prüfung nicht erledigt hat für den gilt SSKM. (Selbst Schuld kein Mitleid) |
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franki Newbie
Anmeldungsdatum: 10.12.2019 Beiträge: 22 Wohnort: Kirchbach
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Verfasst am: 02.11.2020, 15:28 Titel: |
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Es war eigentlich immer eine Forderung dass Omnibuslenker ausgenommen sind. Für viele ist das Taxigewerbe völlig fremd, mit dem hatten sie nie was am Hut. |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 02.11.2020, 16:02 Titel: |
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Ich glaub du verwechselst da was omnibuslenker im omnibus brauchen doch keinen taxischein. |
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franki Newbie
Anmeldungsdatum: 10.12.2019 Beiträge: 22 Wohnort: Kirchbach
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Verfasst am: 02.11.2020, 16:18 Titel: |
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Omnibuslenker im Omnibus nicht, wenn die Gruppe aber kleiner ist und der Lenker mit einem Kleinbus bis 9 Sitzplätze unterwegs ist dann schon - Personenbeförderung im PKW |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 02.11.2020, 17:24 Titel: |
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Aber es ist ja nicht so schlecht das Taxifahren, denn man verdient auf jedenfall mehr, als ein MW-Fahrer, zumindest, wenn ordentlich abgerechnet wird?! _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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bonafide Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.08.2013 Beiträge: 983 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 02.11.2020, 18:04 Titel: |
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tom
was der franki da meint ist ein spezialthema, das durch die komplette Auslöschung des MW Gewerbes mit PKW, aufgepoppt ist.
Omnibusunternhemn hatte bisher mietwagen konzession (galt für Busse und PKW) Buslenker konnte also je nach bedarf mit mit 50er Bus 12 Er Sprinter oder VW -Bus (9 Sitzer) fahren.
Jetzt nur mehr 12er Sprinter und 50er Bus.
Für den VW Bus braucht der Unternehmer ein eigenes Gewerbe und der Lenker zusätzlich den "Taxischein". |
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Webmaster Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Unterwaltersdorf
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Verfasst am: 03.11.2020, 11:11 Titel: |
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bonafide hat Folgendes geschrieben: | Aha
und was haben diese Lenker geglaubt, das in der neuen Betriebsordnung keine Prüfung mehr vorgesehen ist.
Diskutiert wurde meines Wissens über die MW Fahrer für Behindertentransporte und Patiententransporte. Wie die Lösung aussieht ist mir nicht bekannt.
Aber wer bis heute die Prüfung nicht erledigt hat für den gilt SSKM. (Selbst Schuld kein Mitleid) |
Quelle : https://newsletter.wko.at/Media/6a1540a3-bb37-4a2a-8d75-c1000298d8d4/NL-242020/details_bbo0.pdf
Zitat: | 2. Fahrten im Personenbeförderungsgewerbe sind nur mehr erlaubt, wenn der Lenker einen
Lenkerausweis besitzt (falls Fahrt nicht unter Ausnahme fällt – siehe Punkt 3).
3. Ohne Lenkerausweis dürfen Lenker (sofern sie über die Berechtigung zum Schülertransport
verfügen = Schülertransportausweis oder Führerschein D 95/D1 95) folgende Fahrten mit
PKWs durchführen:
o Schüler/Kindergartentransporte gemäß § 106 Abs. 10 Kraftfahrgesetz 1967
o Fahrten aufgrund einer ärztlichen Transportanweisung
o Fahrten im Rahmen der Beförderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen,
wenn Fahrtkostenzuschüsse von Körperschaften öffentlichen Rechts bezahlt werden
o Fahrten im Rahmen der Beförderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen mit
gemäß § 33 KFG genehmigten rollstuhlgerechten Fahrzeugen. |
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