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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 28.12.2020, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

GELEGENHEITSVERKEHRSGESETZ
Uber wird Betrieb in Österreich ab 1. Jänner massiv einschränken
17. Dezember 2020, 10:28
Das kommende Gelegenheitsverkehrsgesetz, dass eine Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe bringt, wirft seine Schatten voraus. Soeben hat Uber angekündigt, den Betrieb ab 1. Jänner in Österreich – also hauptsächlich in Wien – drastisch herunterzufahren. Das Angebot UberX, das man bisher wegen der günstigen Fahrten mit Mietwagen kennt, wird im Jänner und Februar vorübergehend eingestellt. In der Phase wird es nur die relativ neue Option Uber Taxi geben. Dann wird nach dem Taxitarif und mit Taxameter gefahren. Zuvor war schon befürchtet worden, dass sich Uber komplett aus Österreich zurückzieht.

Ab März will Uber dann den Betrieb in vollem Umfang wieder aufnehmen. „Mit dem neuen Gesetz wird auch für Mobilitätsdienstleister wie Uber eine Möglichkeit geschaffen, weiterhin in Österreich zu bleiben. Allerdings müssen wir unser Service UberX vorübergehend pausieren, bis die flexiblen Tarife am 1. März 2021 in Kraft treten“, so Uber-Österreich-Chef Martin Essl. „Bis dahin steht KundInnen jedoch die Option „Uber Taxi“ in der Uber App zur Verfügung.“ Sein Unternehmen warnt nun auch davor, dass „tausende MietwagenfahrerInnen ab 1. Jänner ohne Job“ dastehen würden.

Fahrten nur mehr mit Taxis
Wie berichtet hat es für das umstrittene Gelegenheitsverkehrsgesetz eine Gesetzesnovelle gegeben, die soeben im Bundesrat bestätigt wurde. Diese erlaubt es den Landeshauptleuten wie dem Wiener Bürgermeister, ab 1, März flexible Tarife innerhalb von Ober- und Untergrenzen zu ermöglichen. Zuvor fürchteten viele, dass ein Wettbewerb nicht mehr möglich wäre, wenn sich alle an vorgegebene Taxitarife halten müssen. Nun bleibt spannend, innerhalb welcher Grenzen ein Preiswettbewerb ab März wird stattfinden können. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat das „Lex Uber“ noch im September als Innovations-feindlich bezeichnet – auch, weil es keinen Preiswettbewerb gibt. Dann wurde das mit der Novelle wieder geändert.

Wichtige Änderungen wird es dennoch geben, und zwar für tausende Mietwagenfahrer, deren Gewerbe mit dem von Taxiunternehmen angeglichen wird. Sie müssen nun künftig etwa auch einen Taxischein machen. „Für hunderte Mietwagenunternehmer und deren FahrerInnen ist das neue Gesetz ein herber Rückschlag. Obwohl wir ein umfangreiches Angebot zur Unterstützung unserer Partner im Lizenzierungsprozess aufgesetzt haben, werden aufgrund der deutlich höheren Eintrittshürden zahlreiche FahrerInnen ohne entsprechenden Taxischein ihren Zugang zur Uber Plattform verlieren“, so Essl weiter.



Flexible Tarife ab März möglich
Für Taxifahrer hingegen gibt es bis auch die flexiblen Tarife ab März keine großen Änderungen. „Das neue Gesetz schafft zwar einheitliche Bedingungen, die Mietwagenbranche ist aber dennoch im Nachteil, da MietwagenfahrerInnen zuerst eine Taxiprüfung ablegen müssen, um weiterhin arbeiten zu können. Für Funkzentralen und TaxiunternehmerInnen eröffnen sich wiederum zusätzliche Geschäftsfelder“, so Essl. Mit den ab März vorgeschriebenen Tarifen innerhalb von Preisgrenzen wird Uber jedenfalls das ihm bisher vorgeworfene Preis-Dumping nicht mehr machen können.

„Ein angemessener Mindestpreis gibt FahrerInnen Sicherheit, dass sich ihre Arbeit auch lohnt. Wir begrüßen und unterstützen diesen Schritt der Regierung“, sagt Essl. „Vorab festgelegte Preise schaffen zudem Transparenz und Sicherheit für KonsumentInnen. Bereits vor Fahrtantritt wissen sie, mit welchen Kosten sie rechnen müssen.“ Auf Basis der Gesetzesnovelle können die Bundesländer nun einen Mindestpreis für vorbestellte Fahrten ab 1. März 2021 festlegen, müssen aber nicht, wenn es schon einen bestehenden Taxitarif gibt. Der Mindestpreis setzt sich jedenfalls aus der Grundtaxe plus Zuschlägen zusammen. Auch klassische Taxi-Funkzentralen können künftig Fahrten mit den flexiblen Preisen anbieten.



Kritik der Opposition und Taxi-Verbände
Auch nach der Gesetzesnovelle stößt das „Lex Uber“ auf Kritik. Die Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ sehen es als „existenzbedrohend für traditionelle Taxi-Fahrer und -Unternehmen“ bzw. „Kniefall der türkis-grünen Regierung vor dem US-Konzern Uber“. Dass es künftig einen frei verhandelbaren Transporttarif gebe, sei „Lohn- und Sozialdumping“. „Die Tarifbindung streicht die Regierung aus dem Gesetz. Mit den Tarifen fallen auch die Löhne für die FahrerInnen“, so SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger.

Auch bei den Taxiunernehmen ist die Sorge groß. Erwin Leitner, Obmann des Fachverbandes für die Beförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer, hofft nu auf die Landeshauptleute. „Der Mindestpreis im Gesetz gilt nur, falls vom Bundesland keine anderen Untergrenzen verordnet wurden. Das bedeutet, dass die Landeshauptleute beispielsweise je nach Streckenlänge oder Fahrdauer Unter- und auch Obergrenzen für die Preisgestaltung festlegen können“, so Leitner. „Ruinöse Vorgaben für unsere Unternehmen müssen entschärft werden – die Taxibranche ist dazu jederzeit bereit.“

Seitens Bolt, einem aufstrebenden Konkurrenten von Uber in Europa, heißt es zum neuen Gesetz: „Wir freuen uns über die Schaffung eines klaren Rahmens, bei dem Innovation und die Interessen der Fahrgäste im Mittelpunkt stehen. Durch den ab 1. März 2021 ermöglichten Preiswettbewerb ergeben sich neue Möglichkeiten, die Bedürfnisse der KundInnen noch besser zu erfüllen. Außerdem begrüßen wir es, dass auch auf regionale Unterschiede eingegangen wird und hoffen, dass auch die Bundesländer wettbewerbsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen, um Innovationen in der gesamten Branche zu ermöglichen.“
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Verfasst am:     Titel: Anzeige

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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 29.12.2020, 19:19    Titel: Uber kein Preisvorteil Antworten mit Zitat

Uber fährt bis 1. März nur mehr zum Taxitarif
Der Preisvorteil gegenüber anderen Anbietern ist bis auf weiteres passé: Wenn Uber am Freitag, dem 1. Jänner 2021, ins neue Jahr startet, dann wird die App in Österreich bis auf weiteres reguläre Taxifahrer vermitteln können. Grund ist natürlich das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz, das in Kraft tritt und dafür sorgt, dass Taxi- und Mietwagengewerbe angeglichen werden.

Und das hat auch zur Folge, dass Uber keine flexiblen Preise auf Basis von Distanz, Verkehr und aktueller Nachfrage berechnen kann, sondern nach dem Taxitarif fahren muss. Das bedeutet, dass eine der zentralen Funktionen der App wegfällt – und zwar das so genannte „Surge Pricing“, das den Fahrpreis auf Basis von Angebot und Nachfrage berechnet und nicht einfach nur anhand von Zeit und Kilometer.

Aktuell sind nur Fahrten nach Taxitarif mit Taxameter möglich. Die Uber App schätzt zwar einen Preis, der finale Preis steht aber erst am Ende der Fahrt fest. „Aktuell sind nur Fahrten nach Taxitarif mit Taxameter möglich. Die Uber-App schätzt zwar einen Preis, der finale Preis steht aber erst am Ende der Fahrt fest“, heißt es seitens Uber. Damit fällt vorerst noch ein beliebtes Feature der App weg – nämlich jenes, das den Preis für die Fahrt bereits vor Fahrantritt anzeigt. Nun wird ein Taxameter im Auto den Preis auf Basis der geltenden Taxitarife berechnet.
„Gewohntes Uber“ wieder ab März
Preisliche Vorteile gibt es bei Uber demnach nicht mehr. Auch das Angebot generell wird stark eingeschränkt, da nicht mehr wie bisher mit Mietwagenfirmen in gewohnter Weise zusammen gearbeitet werden kann. Mietwagenfahrer müssen wegen dem neuen Gelegenheitsverkehrsgesetz den Taxilenkerschein nachmachen, bis sie wieder fahren dürfen. Allerdings: Nur 20 Prozent bestehen die Prüfung beim ersten Versuch. Das bedeutet, dass Uber im Vergleich zu früher viel weniger Fahrer zur Verfügung stehen, die vermittelt werden können. Wie viele Fahrer man nun aktiv unter Vertrag hat, verrät Uber nicht.

Hoffnung für Uber gibt es aber ab dem ersten März. Denn dann tritt eine Gesetzesnovelle in Kraft, die das bereits als „Innovations-feindlich“ bezeichnete Gesetz reparieren soll – und es den Landeshauptleuten ermöglicht, für vorbestellte Fahrten flexible Tarife zwischen definierten Ober- und Untergrenzen zu erlauben. Dann wird es am Markt auch wieder möglich sein, preislich attraktiver als der Mitbewerb zu sein. „Ab März wird es wieder das gewohnte Uber mit Vorabpreisberechnung geben“, heißt es seitens Uber. „Ab dann sind die flexiblen Tarife für vorbestellte Fahrten per Gesetz möglich.“
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 29.12.2020, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Also nichts mit der Abzocke in der Silvesternacht.
Ich werde das aber genau im Auge behalten ob das wirklich mit dem Geläute der Pummerin auch so ist.
Oder sehe ich immer noch die Gänserndorfer, Schwechater, Badener usw. herumgurken. Es sind auch schon Klagenfurter und Steirer herumgegurkt.
Wie auch in Innsbruck die Wiener Mietwägen herumfahren.
Freunde, das ist vorbei.
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 29.12.2020, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird wohl ein strengeres Regiment geführt, aber offensichtlich brauchen das einige Leute in dem Gewerbe!
_________________
Neid muss man sich erarbeiten!
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madeira
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Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 29.12.2020, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt wird endlich einmal ausgemistet in dem Saustall!
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