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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 17.01.2021, 19:52    Titel: Funkzentrale informiert Antworten mit Zitat

Einige wichtige Informationen von der Funkzentrale 40100 :
Liebe Kollegin, lieber Kollege!
-) Mit 1.1.2021 sind auch neue Gesetzesnovellen und Verordnungen für unser Gewerbe in Kraft getreten. Für Unverständnis und Empörung sorgen vor allem die „Last Minute“-Änderungen der Verkehrsministerin im Gelegenheitsverkehrsgesetz GelverkG, die Mitte Dezember im Nationalrat beschlossen wurden. Denn mit der Abänderung des § 14 Abs. 1b wurde von der Bundesregierung die Hintertür für Uber & Co geöffnet. Für Fahrten, die „im Weg eines Kommunikationsdienstes“ bestellt werden, gilt kein verbindlicher Tarif mehr sondern freie Preisvereinbarung mit Ober- und Untergrenzen, die von den Ländern festgelegt werden sollen. Diese Gesetzesänderung wird mit 1. 3.2021 in Kraft treten. Eine weitere Neuerung betrifft das Teilen eines Taxis mit anderen Fahrgästen zu einem herabgesetzten Fahrpreis – dieser § 14 Abs. 1c tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft.
-) Die im Sommer 2019 beschlossene Novelle des GelverkG ist nun mit 1.1.2021 zur Gänze gültig. Taxi- und Mietwagengewerbe wurden zum neuen „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi“ vereint. Wie bisher kann ein verbindlicher Tarif vom Landeshauptmann verordnet werden. Für bestimmte Fahrten darf jedoch keine Tarifpflicht verordnet werden, diese sind im GelverkG in §14 Abs. 1a angeführt:
1. Fahrten, die aufgrund einer ärztlichen Transportanweisung durchgeführt werden, wenn dafür mit den Versicherungsanstalten Rahmentarife vereinbart sind; (Krankentransporte)
2. Fahrten, die im Zuge der Schülerbeförderung gemäß § 30f des FLAG durchgeführt werden, wenn dafür Rahmentarife vereinbart sind;
3. Fahrten, die im Auftrag einer Körperschaft öffentlichen Rechts, im Auftrag eines von einer Körperschaft öffentlichen Rechts beauftragten Unternehmen oder eines Verkehrsverbundes durchgeführt werden, wenn dafür Rahmentarife vereinbart sind; Fahrten, die im Ersatzverkehr (Schienenersatzverkehr, aber auch Ersatzverkehr für Omnibuskraftfahrlinien) durchgeführt werden;
4. Fahrten, die im Rahmen der Beförderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen durchgeführt werden, wenn dafür Fahrtkostenzuschüsse von Körperschaften öffentlichen Rechts geleistet werden; (Behindertentransport)
5. Fahrten, die im Rahmen des Betriebes eines Anrufsammeltaxis gemäß § 38 Abs. 3 KFLG durchgeführt werden;
6. Fahrten, die über das Tarifgebiet oder die Landesgrenze hinaus erfolgen;
7. Fahrten, bei denen ausschließlich Sachen befördert werden und die beförderten Sachen ohne Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel getragen werden können (Botenfahrten);
8. Fahrten, die über eine Pauschalvereinbarung abgerechnet werden, wobei der Fahrpreis jedenfalls über dem einstündigen Zeittarif liegen muss. (in Wien derzeit € 27,80)
-)Zahlreiche Neuerungen im GelverkG erforderten nicht nur, dass die bundesweite Betriebsordnung angepasst wurde sondern auch die Landesbetriebsordnung für Wien. Per Verordnung des Landeshauptmannes wurden die Ausübungsvorschriften in der „Wiener Landesbetriebsordnung für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (LBO)“ verankert, die seit 1.1.2021 in Kraft ist.
>) Neu ist, dass in allen Fahrzeugen ein funktionierendes digitales System zur Navigation (Kartenmaterial ist aktuell zu halten) mitgeführt werden muss und der Fahrgast bargeldlos zumindest
>) mittels Bankomatkarte (Debitkarte) bezahlen kann. Weiters müssen die Fahrzeuge mit einem geeichten Taxameter und einer Taxidachleuchte ausgerüstet sein.
>) Nur Fahrzeuge, die ausschließlich Fahrten nach GelverkG §14 (siehe Liste oben) ausführen, die von der Tarifpflicht ausgenommen sind, müssen nicht mit einem Taxameter ausgestattet werden und dürfen nicht mit
>) einem Taxischild gekennzeichnet werden. Im Fahrzeug ist eine eidesstattliche Erklärung des Gewerbe-treibenden mitzuführen, dass ausschließlich solche Fahrten durchgeführt werden.
!!!!!!!!!!!!
-) Ob und wie die neue LBO aufgrund der kürzlich erfolgten Änderungen im GelverkG (§ 14 Abs. 1b und 1c) überarbeitet werden muss, wird derzeit von der Stadt Wien geprüft.
!!!!!!!!!!!!!
-) Registrierkasse-Jahresbeleg
Für alle unsere Unternehmer, die mit dem fms-Registrierkassensystem arbeiten, wurde der Jahresbeleg (=Monatsbeleg für Dezember) automatisch erstellt und über das Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an Finanz Online übermittelt. In Ihrem Finanz Online-Konto können Sie die Übermittlung des Jahresbelegs kontrollieren. Dafür klicken Sie in Ihrem Finanz Online-Konto den Menüpunkt „Eingaben“ an, danach „Registrierkassen“ und hier die „Liste aller übermittelten Belege“.
> ) Achtung, für den Export und die Sicherung Ihres Datenerfassungsprotokolls (DEP-EXPORT) auf einen externen Datenträger (z.B. USB-Stick, CD, …) sind Sie verantwortlich!
-) Kollektivvertragsverhandlungen
Die KV-Vertragsverhandlungen für Angestellte (z.B. gewerberechtlicher Geschäftsführer) konnten im Dezember mit einer Erhöhung der Mindestgehälter um 1,5 % abgeschlossen werden – gültig ab 1.1.2021.
> ) Noch im Laufen sind die KV-Vertragsverhandlungen für Arbeiter im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW.
>) FFP2-Masken im Fahrdienst??
Diese Frage kann derzeit nicht rechtsverbindlich beantwortet werden. Aber der Trend bei den COVID-Maßnahmen der Bundesregierung geht deutlich dahin, dass das Tragen einer FFP2-Maske forciert wird. Wir empfehlen daher, dass Sie und Ihre Lenker sich frühzeitig mit FFP2-Masken ausstatten. Auch bei uns im Taxi-Shop sind diese höherwertigen FFP2-Masken erhältlich.
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