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MW-Ende 31.8

 
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madeira
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 20.12.2015
Beiträge: 2547
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 13.08.2021, 10:30    Titel: MW-Ende 31.8 Antworten mit Zitat

Ummeldung von MW auf TX
Bei bisher als MW genutzten KFZ galten die auch für Privat-KFZ anzuwendenden Bestimmungen im Hinblick auf die wiederkehrende Überprüfung gem. § 57a KFG („Pickerl“). Diese haben vorgesehen, dass die wiederkehrende Überprüfung in folgenden Intervallen vorzunehmen war: drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und ein Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begutachtung. (3-2-1-Regelung).
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MW-Kennzeichen sind bis 31.8.2021 auf TX-Kennzeichen umzumelden
Fahrzeuge, die vor dem 1. Jänner 2021 als Mietwagen unter der Verwendungsbestimmung 29 zugelassen sind und ab 1. Jänner 2021 unter die Verwendungsbestimmung 25 fallen, dürfen die bestehende Verwendungsbestimmung noch bis 31. August 2021 führen.


Diese Regelung darf leider für Taxis nicht in Anspruch genommen werden; Taxis müssen nach den Bestimmungen des § 57a KFG zwingend jährlich überprüft werden und zwar auch dann, wenn es sich um relativ neue KFZ handelt.
Aus diesem Grund verlangen die Zulassungsstellen zurecht einen aktuellen Prüfbefund im Falle der Ummeldung von MW auf TX, wenn das Fahrzeug z.B. zwei Jahre alt ist und die § 57a-Überprüfung daher länger als ein Jahr zurückliegt.

5800 Taxis derzeit in Wien aktiv gemeldet


Zuletzt bearbeitet von madeira am 13.08.2021, 10:45, insgesamt einmal bearbeitet
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