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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 21.01.2022, 10:13 Titel: freies parken für Taxler |
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Es gibt schon freies parken für Polizeibeamte
nun fordert Polizei-General Karl Mahrer von der ÖVP freies parken für Lehrer.
General Karl Mahrer kennt die Probleme der Taxler sehr gut, er wurde ja auch schon des Öfteren zu Diskussionen von den Taxlern als Ehrengast eingeladen.
Warum nützt die Wiener Fachgruppe nicht diese gute Gesprächsbasis um hier anzuknüpfen um endlich für die Taxler, die ja ein Teil des öffentlichen Verkehrs sind ,eine Ausnahmegenehmigung für alle Bezirke, mit Ausnahme der inneren Stadt, zu erreichen.
https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/14121256/Aktuelle-CoV-Zahlen/15083978
Video anschauen, freies parken für Lehrer mit General Karl Mahrer |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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feinwiese Amateur
Anmeldungsdatum: 01.02.2010 Beiträge: 483 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 21.01.2022, 13:56 Titel: |
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Das wird nicht gehen. Jedes Taxi muss einen Parkplatz nachweisen, den der Lenker ja benützen kann, wenn er das Taxi lenkt. Daher sollte hier keiner auf eine Sonderregelung warten. Das die nachgewiesenen Parkplätze zu 99 % nur heiße Luft sind, ist für die Behörden ja irrelevant, bzw. bestärkt hier noch ein rigoroses vorgehen. Da wird auch ein guter Draht zwischen unserem derzeitigen Obmann und Herrn Mahrer nichts helfen.
lg
feinwiese _________________ Geld allein macht nicht glücklich, aber es ist besser, in einem Taxi zu weinen als in der Straßenbahn.
Marcel Reich-Ranicki |
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TomBlack Forums Profi
Anmeldungsdatum: 28.02.2012 Beiträge: 3861 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 21.01.2022, 14:42 Titel: |
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Außerdem ist es vollkommen Wurscht, was die Fachgruppe wünscht, das Gewerbe wurde politisch und wir sind denen vollkommen egal! _________________ Neid muss man sich erarbeiten! |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 21.01.2022, 15:45 Titel: |
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Nun, das mit der Stellplatzverpflichtung nützt den Fahrern nicht viel, da der Betrieb auch außerhalb von Wien liegen kann, z.B. Brunn am Gebirge und der Taxilenker wohnt in Süßenbrunn und der Nachtler in Penzing.
Es geht hier auch um die Einhaltung der Ruhezeiten.
Ich sehe hier ein arbeitsrechtliches Problem.
Der Lenker muss sich in Zukunft seine Ruhezeiten erkaufen oder er hält sie nicht ein. Wer zahlt dem Lenker seine Ruhezeiten?
Damit muss sich in Zukunft das Arbeits- und Sozialgericht beschäftigen.
Früher stand ja auch in der Landesbetriebsordnung die Ruhezeiten sind die Zeiten die der Lenker am Standplatz auf das Warten von Kunden verbringt.
Auch das wurde logischerweise vom Höchstgericht gekippt.
Denn das ist keine Ruhezeit wenn ich in erreichbarer Nähe vom Taxi am Taxistandplatz sein muss und ständig nachfahren muss mit dem Taxi.
Ein Abstellen für längere Zeit ist ja bekanntlich am Standplatz nicht erlaubt.
Da gibt es eine Anzeige von den Kollegen die dann zum Verkehrsamt geht. |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 22.01.2022, 16:14 Titel: |
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Bestimmte Fahrzeuge und Personen müssen keine Parkometerabgabe, also Parkgebühren, bezahlen beziehungsweise können sich von der Entrichtung befreien lassen.
Fahrzeuge, die für den Bund, eine Gemeinde oder eine andere Gebietskörperschaft zugelassen sind, ausgenommen Personenkraftwagen
Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge im öffentlichen Dienst
Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr
Fahrzeuge, die von Ärztinnen und Ärzten bei einer Fahrt zur Leistung ärztlicher Hilfe von ihnen selbst gelenkt werden, wenn sie mit einer Tafel entsprechend den Vorschriften der StVO 1960 gekennzeichnet sind
Fahrzeuge, die von Personen im diplomierten ambulanten Pflegedienst bei einer Fahrt zur Durchführung solcher Pflege gelenkt werden, sofern sie beim Abstellen mit einer Tafel entsprechend den Vorschriften der StVO 1960 gekennzeichnet sind
Taxis, die anhalten, damit Kundinnen und Kunden einsteigen oder bezahlen und aussteigen können
Fahrzeuge, die von Inhaberinnen und Inhabern eines Parkausweises für Behinderte gemäß § 29b StVO 1960 abgestellt oder in denen solche Personen befördert werden; das Fahrzeug muss beim Abstellen mit diesem Ausweis gekennzeichnet sein
Fahrzeuge, die von Personen, die zur selbstständigen Ausübung des Hebammenberufs berechtigt sind, bei einer Fahrt zur Leistung von Geburtshilfe gelenkt werden, wenn sie beim Abstellen mit einer Tafel gemäß StVO 1960 gekennzeichnet sind
Menschen mit Behinderung
Zuständigkeitsänderung
Menschen mit Körperbehinderung, die sich von der Parkometerabgabe befreien lassen möchten, müssen sich an das Sozialministerium wenden. Dort können sie einen Parkausweis für behinderte Menschen beantragen. |
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feinwiese Amateur
Anmeldungsdatum: 01.02.2010 Beiträge: 483 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 24.01.2022, 13:33 Titel: |
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madeira hat Folgendes geschrieben: |
Ich sehe hier ein arbeitsrechtliches Problem.
Der Lenker muss sich in Zukunft seine Ruhezeiten erkaufen oder er hält sie nicht ein. Wer zahlt dem Lenker seine Ruhezeiten?
Damit muss sich in Zukunft das Arbeits- und Sozialgericht beschäftigen.
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Du siehst EIN arbeitsrechtliches Problem?
Ich meine, wenn es arbeitsrechtlich nur mehr das Problem der Ruhezeiten gibt, ist eigentlich und endlich alles in Ordnung.
Keine Idee was ich meine?
kein bezahlter Urlaub
kein Urlaubsgeld
keine Weihnachtsremuneration
keine volle Anmeldung (was Verdienst und Arbeitszeit berifft)
Reale Arbeitszeiten von 60 und mehr Stunden in der Woche
Gefahrenpotential durch Überfälle
Gefahrenpotential durch Ansteckungen
ein lächerlicher und trotzdem unfinanzierbarer Kollektivvertrag
durch pauschalen verursachte Scheinselbständigkeit ohne jegliche Absicherung
seit Jahren rückläufige Umsätze durch staatliche Tolerierung von vorschriftswidrigen Mitbewerbern
Sicher nicht vollständig, aber du machst dir Sorgen um Ruhezeiten?
lg
feinwiese _________________ Geld allein macht nicht glücklich, aber es ist besser, in einem Taxi zu weinen als in der Straßenbahn.
Marcel Reich-Ranicki |
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madeira Forums Profi
Anmeldungsdatum: 20.12.2015 Beiträge: 2547 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 25.01.2022, 15:59 Titel: |
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Man muss eben schon bevor ein Gesetz/Verordnung in Kraft tritt auf Fehlentwicklungen hinweisen. Das machen ja andere Berufsgruppen auch wie etwa Lehrer die obendrein nur am Vormittag das Problem mit dem parken haben.
Wir Taxler nehmen halt immer wieder alles kommentarlos zur Kenntnis und jammern und schimpfen im Nachhinein.
So war es auch möglich, das Uber 7 Jahre hindurch mit uns Katz und Maus spielen konnte.
Ebenso bei der Limitierung der Anzahl der Taxis in Wien. |
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TaxiCab Newbie
Anmeldungsdatum: 21.01.2022 Beiträge: 41 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 25.01.2022, 19:29 Titel: |
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Tja jetzt müssen die jenigen die "Schein Parkplätze" bei der Anmeldung hatten in die Tasche greifen, und das finde ich gut so !
Aber es gibt ja die Möglichkeit das der Arbeitgeber beim Steuerberater ein schreiben beantragt das der Fahrer das Fahrzeug zu mindestens 15% Privat nutzt und das muss der Fahrer dann auch als Sachbezug bezahlen !
Ich persönlich finde das Parckpickerl voll toll!
Bin sowieso voll angepisst auf die schwarzen Schafe in unserer Branche, denen gegenüber die Ihren Betrieb sauber halten und sich an Gesetze halten.
Wenn ich sehe wie Polizei,Marktamt,Finanz usw.... Taxler kontrollieren würde ich am liebsten stehen bleiben und jedem Beamten einen ausgeben
PS: Lese schon länger hier mit aber musste mich jetzt Registrieren um das mal los zu werden |
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