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taxibaron
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Anmeldungsdatum: 10.12.2009
Beiträge: 809
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 16.12.2013, 18:29    Titel: Ob das möglich ist?? Antworten mit Zitat

http://www.vienna.at/drei-verletzte-bei-verkehrsunfall-mit-taxi-in-krems-am-sonntag/3800730



In Niederösterreich ist es möglich mit bereits 18 Taxilenker zu sein??
Weiß zufällig jemand etwas genaueres bezgl. der dortigen Bestimmungen?
_________________
Mfg
Der Baron
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Erfahrungen sind Maßarbeit.Sie passen nur dem,der sie macht.(Oscar Wilde)
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Bibiblocksberg
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 2202

Beitrag Verfasst am: 16.12.2013, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

war wahrscheinlich ein mietwagen und den darf man mit l17 fahren. hatte ja keine taxileuchte drauf.
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franz
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Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 156
Wohnort: oberösterreich

Beitrag Verfasst am: 16.12.2013, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Bibiblocksberg hat Folgendes geschrieben:
war wahrscheinlich ein mietwagen und den darf man mit l17 fahren. hatte ja keine taxileuchte drauf.


erschreckend.
ich möchte mich nicht gerne einem 17- jährigen anvertrauen.......

gute fahrt! franz
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Rübezahl
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 08.04.2009
Beiträge: 2152
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 17.12.2013, 05:16    Titel: Antworten mit Zitat

endlich ist einmal etwas gröberes passiert ...
vielleicht ändert man jetzt den zustand im gewerbe!

>> MIETWAGEN & PERSONENBEFÖRDERUNGSSCHEIN <<
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wenn es nicht so viele gutmenschen geben würd ... würds weit weniger schlechte menschen geben !!!

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Rübezahl
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Anmeldungsdatum: 08.04.2009
Beiträge: 2152
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 17.12.2013, 05:25    Titel: Antworten mit Zitat

wünschenswert würde jetzt sein

die jetzt verletzten hatten ein taxi bestellt ...
... und der mietwagen mit lustigen taxiaufklebern ist vorgefahren.

dann ziehns den unternehmer die haut ab .... Wink
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WIEDEREINSTEIGER
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Anmeldungsdatum: 04.10.2009
Beiträge: 246
Wohnort: oÖ

Beitrag Verfasst am: 17.12.2013, 06:11    Titel: Antworten mit Zitat

Bibiblocksberg hat Folgendes geschrieben:
war wahrscheinlich ein mietwagen und den darf man mit l17 fahren. hatte ja keine taxileuchte drauf.


Bei einem Überschlag bleibt die Leuchte wahrscheinlich nicht Oben.

Also bei uns kannst du um "Nachsicht" Ansuchen wenn du zb. als Junior Chef die Firma deiner Eltern übernimmst oder andere ( meist Wirtschaftliche) Gründe angeben kannst, dann bekommst du den Taxischein schon früher , mein Nachbar hat ihn auch mit 18 gemacht,der durfte auch schon mit 18 einen Bus mit FG. lenken, aber nur in beisein eines eines älteren Buslenkers. Und das alles völlig Legal .(ist ja eine ausbildung zum Berufs Kraftfahrer)
Sogar das Gewerbe kannst du auf "Nachsicht" anmelden ohne die Unternehmer Prüfung gemacht zu haben ( kenne ich auch einige) , du hast ja dann länger zeit zu lernen und machst schon Umsatz.
Es gibt bei allen Gesetzen ein hintertürchen man muß sie nur Wissen.
Aber schlimm ist es doch egal ob mit oder ohne Schein .
Sollte es ohne T-Schein mit einem als Taxi zugelassenem KFZ passiert sein , dann wird es richtig teuer für UN und Lenker dur Schadensersatz ansprüche - Schmerzensgelt , Rückforderung der KFZ - Versicherung
und soweiter .
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Die meisten Autoprobleme wären damit behoben, indem man den genetischen Müll auf dem Fahrersitz austauscht!
Ich bin verantwortlich dafür was ich schreibe und nicht dafür, was du gelesen und verstanden hast!
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Webmaster
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 17.12.2013, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Rübezahl hat Folgendes geschrieben:
wünschenswert würde jetzt sein

die jetzt verletzten hatten ein taxi bestellt ...
... und der mietwagen mit lustigen taxiaufklebern ist vorgefahren.

dann ziehns den unternehmer die haut ab .... Wink


Soviel ich weiß ist TAXI leider kein geschützter Name der nur für Taxis verwendet werden darf, gerade in ländlicher Umgebung wird ein Taxi bestellt, und von den ortsansässigen Unternehmen mit Mietwagen bedient

die einzigen die dagegen ankämpfen könnten (gegen die Verwendung des Wortes TAXI), wären Taxiunternehmer aus der Gegend, die sich in ihrer Geschäftsgebarung gestört fühlen
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Rübezahl
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 08.04.2009
Beiträge: 2152
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 17.12.2013, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich heute ein Taxi bestelle um du kommst mit einen Mietwagen,
Steig ich sicher nicht ein.
Ich kann mir nicht vorstellen dass es rechtens ist,
Dass sich ein mietwagen als Taxi ausgeben darf.
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Webmaster
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 17.12.2013, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sag ja in ländlicher Umgebung


WIEN IST ANDERS
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franz
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Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 156
Wohnort: oberösterreich

Beitrag Verfasst am: 17.12.2013, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Webmaster hat Folgendes geschrieben:


Soviel ich weiß ist TAXI leider kein geschützter Name der nur für Taxis verwendet werden darf, gerade in ländlicher Umgebung wird ein Taxi bestellt, und von den ortsansässigen Unternehmen mit Mietwagen bedient

die einzigen die dagegen ankämpfen könnten (gegen die Verwendung des Wortes TAXI), wären Taxiunternehmer aus der Gegend, die sich in ihrer Geschäftsgebarung gestört fühlen


hallo Websi,

ganz so ist es nicht. selbst im ländlichen raum darf auf keinem mietwagen das wort taxi stehen, auch nicht, wenn es im firmenwortlaut vorkommt. ebenso verboten sind ähnlich klingende wörter wie Faxi oder so, soweit die theorie.......

die gängige praxis sieht allerdings so aus, dass im ländlichen raum, also bei uns (wasser auf Rübes mühlen, wir sind ja alle nur furchentreter) der mitbewerb mit allem auffährt was vier räder hat. da wird mit schulbussen getaxelt, mit privatwagen, mit mietwagen. neueste erfindung: eine grüne taxileuchte auf einem schulbus, mit *Joe* darauf. taxileuchten wandern hin und her, ganz nach bedarf. wenn du einen dieser onanierer ansprichst, zB vor einem lokal, ist er garantiert ein mietwagen der soeben angerufen wurde. die vertretung unternimmt genau nichts, und die exekutive kennt den unterschied zwischen mietwagen und taxi nicht, bzw hat besseres oder anderes zu tun, als ordentliche unternehmer und gesindel auseinanderzuklamüsern.

wir halten es hier mit Tom Black, der auch auf qualität setzt. und unser geschäftsaufkommen gibt uns recht. was aus den wägelchen des mitbewerbs so herauskugelt würde ich an mein taxi nicht auf 5 meter herankommen lassen.

gute fahrt! franz
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Webmaster
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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1406
Wohnort: Unterwaltersdorf

Beitrag Verfasst am: 17.12.2013, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

franz hat Folgendes geschrieben:


hallo Websi,

ganz so ist es nicht. selbst im ländlichen raum darf auf keinem mietwagen das wort taxi stehen, auch nicht, wenn es im firmenwortlaut vorkommt. ebenso verboten sind ähnlich klingende wörter wie Faxi oder so, soweit die theorie.......



OK, mag möglich sein

aber kannst du das bitte irgendwie mit einem Gesetzestext begründen

zb in Wien fahren die Fahrradtaxis mit der Aufschrift FAXI herum
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franz
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Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 156
Wohnort: oberösterreich

Beitrag Verfasst am: 17.12.2013, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Webmaster hat Folgendes geschrieben:


OK, mag möglich sein

aber kannst du das bitte irgendwie mit einem Gesetzestext begründen

zb in Wien fahren die Fahrradtaxis mit der Aufschrift FAXI herum


bitteschön: LBO OÖ, § 42, Ziffer 2:

*Die Kennzeichnung als Mietwagenfahrzeug darf nur in einer nicht mit der Kennzeichnung als Taxifahrzeug verwechselbaren Weise erfolgen; insbesondere ist die Verwendung von Dachschildern und Leuchten, Fahrpreisanzeiger und des Wortes "TAXI"- letzteres auch als (Teil des) Firmenwortlaut(es)- nicht gestattet.*

Faxi, Maxi, Haxi etc wären die verwechselbare weise. wie es sich bei fahrradtaxis verhält ist mir unbekannt bzw wurscht. ich schließe ja auf eine abk für FAhrradtaXI. ist aber in diesem forum wohl nicht relevant.

gute fahrt! franz
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Rübezahl
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Anmeldungsdatum: 08.04.2009
Beiträge: 2152
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 18.12.2013, 03:45    Titel: Antworten mit Zitat

franz hat Folgendes geschrieben:
Webmaster hat Folgendes geschrieben:


Soviel ich weiß ist TAXI leider kein geschützter Name der nur für Taxis verwendet werden darf, gerade in ländlicher Umgebung wird ein Taxi bestellt, und von den ortsansässigen Unternehmen mit Mietwagen bedient

die einzigen die dagegen ankämpfen könnten (gegen die Verwendung des Wortes TAXI), wären Taxiunternehmer aus der Gegend, die sich in ihrer Geschäftsgebarung gestört fühlen


hallo Websi,

ganz so ist es nicht. selbst im ländlichen raum darf auf keinem mietwagen das wort taxi stehen, auch nicht, wenn es im firmenwortlaut vorkommt. ebenso verboten sind ähnlich klingende wörter wie Faxi oder so, soweit die theorie.......

die gängige praxis sieht allerdings so aus, dass im ländlichen raum, also bei uns (wasser auf Rübes mühlen, wir sind ja alle nur furchentreter) der mitbewerb mit allem auffährt was vier räder hat. da wird mit schulbussen getaxelt, mit privatwagen, mit mietwagen. neueste erfindung: eine grüne taxileuchte auf einem schulbus, mit *Joe* darauf. taxileuchten wandern hin und her, ganz nach bedarf. wenn du einen dieser onanierer ansprichst, zB vor einem lokal, ist er garantiert ein mietwagen der soeben angerufen wurde. die vertretung unternimmt genau nichts, und die exekutive kennt den unterschied zwischen mietwagen und taxi nicht, bzw hat besseres oder anderes zu tun, als ordentliche unternehmer und gesindel auseinanderzuklamüsern.

wir halten es hier mit Tom Black, der auch auf qualität setzt. und unser geschäftsaufkommen gibt uns recht. was aus den wägelchen des mitbewerbs so herauskugelt würde ich an mein taxi nicht auf 5 meter herankommen lassen.

gute fahrt! franz


oh danke hr. franz

all dies von dir beschriebene kannst am wiener flughafen fokussiern,
und kein mensch macht etwas dagegen.

ich bin ja kein WKO mitglied mehr
eins mußte ich feststellen ..
die sind in diesem gewerbe genauso zum ...(selbst-zensur)... wie in dem welche ich zwangs-mitglied war.
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WIEDEREINSTEIGER
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Anmeldungsdatum: 04.10.2009
Beiträge: 246
Wohnort: oÖ

Beitrag Verfasst am: 18.12.2013, 06:21    Titel: Antworten mit Zitat

Da muß ich Franz Recht geben, ein Ex - Arbeitgeber hatte sowas als Firmen Wortlaut und somit nur Ärger bis er die Firma umbenannte (wegen Gerichtsurteil ).
So ein UN. das aus einem " Schulbus" ein "Taxi" macht habe ich auch hier im Ort ,inkl. "Taxifahrer" ohne Taxischein . macht aber zu 90% nur Kindergarten und Schule da er nicht unbedingt Beliebt ist im Ort und der nächste UN. nur 3km im Nachbarort ist.
Was die Polizei betrifft, früher stand im Zulassungsschein unter "zur Besonderen Verwendung : "Taxi" bzw. "Mietwagen"
Heute steht da : "Zur Entgeltlichen Personenbeförderung", also für einen Laien (in dem Fall auch die Polizei , da die ja meist keinen zugriff auf die entsprechenden daten der WKO und der Versicherung haben) nicht ersichtlich ob Taxi oder MW.
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aviator
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Anmeldungsdatum: 18.04.2011
Beiträge: 91
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 19.12.2013, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

DELETED

Zuletzt bearbeitet von aviator am 26.12.2014, 14:46, insgesamt einmal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 08.04.2009
Beiträge: 2152
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Beitrag Verfasst am: 19.12.2013, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Da wird sich sicher ein korrekter weisungsgebundener Richter finden welcher den Fahrgästen eine Teilschuld anhängt ....

Ich bin für ...
.... Straffreiheit für den armen Migranten
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franz
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Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 156
Wohnort: oberösterreich

Beitrag Verfasst am: 19.12.2013, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

aviator hat Folgendes geschrieben:
Das war ein MW mit einer Dachleuchte, allerdings stand die Telefonnummer der Firma darauf, hinten am Heck aber der Begriff "Taxi".


dazu aus der LBO für NÖ:

§ 20
Kennzeichnung von Mietfahrzeugen und Aufnahme von Fahrgästen
(1) Die Kennzeichnung als Mietwagenfahrzeug darf nur in einer nicht mit der Kennzeichnung als Taxi verwechselbaren Weise erfolgen. Keinesfalls ist die Verwendung von Taxischildern und Fahrpreisanzeigern
gestattet.
.................................


ist also analog zur LBO OÖ. der junge bursche wusste vermutlich gar nicht worauf er sich da einlässt- bedauern kann ich ihn trotzdem nicht so wirklich..............das wird interessant.

gute fahrt! franz
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franz
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Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 156
Wohnort: oberösterreich

Beitrag Verfasst am: 19.12.2013, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Rübezahl hat Folgendes geschrieben:
.... Straffreiheit für den armen Migranten


migrant, Rübe? woher weißt du?

interessiert, f.
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Gasfuß
Amateur


Anmeldungsdatum: 20.07.2013
Beiträge: 336
Wohnort: Bez. Baden

Beitrag Verfasst am: 19.12.2013, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Da gibt es allerdings einen anderen Firmeneintrag, der die Firma als Taxibetrieb ausweist:

http://www.firmenabc.at/hichri-rafik-taxi-gmbh-co-og_FGMK
_________________
Schlechte Menschen erkennt man an ihren guten Ausreden.
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Rübezahl
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Anmeldungsdatum: 08.04.2009
Beiträge: 2152
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 19.12.2013, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

bei der WKO ist es ein mietwagenbetrieb
und im firmen ABC gibt er sich schon als taxibetrieb aus.
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