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taxibaron Forums Profi
Anmeldungsdatum: 10.12.2009 Beiträge: 809 Wohnort: wien
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Bibiblocksberg Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 16.12.2013, 23:11 Titel: |
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war wahrscheinlich ein mietwagen und den darf man mit l17 fahren. hatte ja keine taxileuchte drauf. |
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franz User
Anmeldungsdatum: 09.12.2008 Beiträge: 156 Wohnort: oberösterreich
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Verfasst am: 17.12.2013, 00:37 Titel: |
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Bibiblocksberg hat Folgendes geschrieben: | war wahrscheinlich ein mietwagen und den darf man mit l17 fahren. hatte ja keine taxileuchte drauf. |
erschreckend.
ich möchte mich nicht gerne einem 17- jährigen anvertrauen.......
gute fahrt! franz |
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Rübezahl Forums Profi
Anmeldungsdatum: 08.04.2009 Beiträge: 2152 Wohnort: wien
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Verfasst am: 17.12.2013, 06:16 Titel: |
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endlich ist einmal etwas gröberes passiert ...
vielleicht ändert man jetzt den zustand im gewerbe!
>> MIETWAGEN & PERSONENBEFÖRDERUNGSSCHEIN << _________________ wenn es nicht so viele gutmenschen geben würd ... würds weit weniger schlechte menschen geben !!!
Idee & Copyright © by Rübezahl |
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Rübezahl Forums Profi
Anmeldungsdatum: 08.04.2009 Beiträge: 2152 Wohnort: wien
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Verfasst am: 17.12.2013, 06:25 Titel: |
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wünschenswert würde jetzt sein
die jetzt verletzten hatten ein taxi bestellt ...
... und der mietwagen mit lustigen taxiaufklebern ist vorgefahren.
dann ziehns den unternehmer die haut ab .... _________________ wenn es nicht so viele gutmenschen geben würd ... würds weit weniger schlechte menschen geben !!!
Idee & Copyright © by Rübezahl |
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WIEDEREINSTEIGER User
Anmeldungsdatum: 04.10.2009 Beiträge: 246 Wohnort: oÖ
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Verfasst am: 17.12.2013, 07:11 Titel: |
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Bibiblocksberg hat Folgendes geschrieben: | war wahrscheinlich ein mietwagen und den darf man mit l17 fahren. hatte ja keine taxileuchte drauf. |
Bei einem Überschlag bleibt die Leuchte wahrscheinlich nicht Oben.
Also bei uns kannst du um "Nachsicht" Ansuchen wenn du zb. als Junior Chef die Firma deiner Eltern übernimmst oder andere ( meist Wirtschaftliche) Gründe angeben kannst, dann bekommst du den Taxischein schon früher , mein Nachbar hat ihn auch mit 18 gemacht,der durfte auch schon mit 18 einen Bus mit FG. lenken, aber nur in beisein eines eines älteren Buslenkers. Und das alles völlig Legal .(ist ja eine ausbildung zum Berufs Kraftfahrer)
Sogar das Gewerbe kannst du auf "Nachsicht" anmelden ohne die Unternehmer Prüfung gemacht zu haben ( kenne ich auch einige) , du hast ja dann länger zeit zu lernen und machst schon Umsatz.
Es gibt bei allen Gesetzen ein hintertürchen man muß sie nur Wissen.
Aber schlimm ist es doch egal ob mit oder ohne Schein .
Sollte es ohne T-Schein mit einem als Taxi zugelassenem KFZ passiert sein , dann wird es richtig teuer für UN und Lenker dur Schadensersatz ansprüche - Schmerzensgelt , Rückforderung der KFZ - Versicherung
und soweiter . _________________ Die meisten Autoprobleme wären damit behoben, indem man den genetischen Müll auf dem Fahrersitz austauscht!
Ich bin verantwortlich dafür was ich schreibe und nicht dafür, was du gelesen und verstanden hast! |
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Webmaster Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Unterwaltersdorf
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Verfasst am: 17.12.2013, 14:01 Titel: |
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Rübezahl hat Folgendes geschrieben: | wünschenswert würde jetzt sein
die jetzt verletzten hatten ein taxi bestellt ...
... und der mietwagen mit lustigen taxiaufklebern ist vorgefahren.
dann ziehns den unternehmer die haut ab .... |
Soviel ich weiß ist TAXI leider kein geschützter Name der nur für Taxis verwendet werden darf, gerade in ländlicher Umgebung wird ein Taxi bestellt, und von den ortsansässigen Unternehmen mit Mietwagen bedient
die einzigen die dagegen ankämpfen könnten (gegen die Verwendung des Wortes TAXI), wären Taxiunternehmer aus der Gegend, die sich in ihrer Geschäftsgebarung gestört fühlen |
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Rübezahl Forums Profi
Anmeldungsdatum: 08.04.2009 Beiträge: 2152 Wohnort: wien
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Verfasst am: 17.12.2013, 14:39 Titel: |
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Wenn ich heute ein Taxi bestelle um du kommst mit einen Mietwagen,
Steig ich sicher nicht ein.
Ich kann mir nicht vorstellen dass es rechtens ist,
Dass sich ein mietwagen als Taxi ausgeben darf. _________________ wenn es nicht so viele gutmenschen geben würd ... würds weit weniger schlechte menschen geben !!!
Idee & Copyright © by Rübezahl |
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Webmaster Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Unterwaltersdorf
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Verfasst am: 17.12.2013, 16:10 Titel: |
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Ich sag ja in ländlicher Umgebung
WIEN IST ANDERS |
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franz User
Anmeldungsdatum: 09.12.2008 Beiträge: 156 Wohnort: oberösterreich
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Verfasst am: 17.12.2013, 16:59 Titel: |
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Webmaster hat Folgendes geschrieben: |
Soviel ich weiß ist TAXI leider kein geschützter Name der nur für Taxis verwendet werden darf, gerade in ländlicher Umgebung wird ein Taxi bestellt, und von den ortsansässigen Unternehmen mit Mietwagen bedient
die einzigen die dagegen ankämpfen könnten (gegen die Verwendung des Wortes TAXI), wären Taxiunternehmer aus der Gegend, die sich in ihrer Geschäftsgebarung gestört fühlen |
hallo Websi,
ganz so ist es nicht. selbst im ländlichen raum darf auf keinem mietwagen das wort taxi stehen, auch nicht, wenn es im firmenwortlaut vorkommt. ebenso verboten sind ähnlich klingende wörter wie Faxi oder so, soweit die theorie.......
die gängige praxis sieht allerdings so aus, dass im ländlichen raum, also bei uns (wasser auf Rübes mühlen, wir sind ja alle nur furchentreter) der mitbewerb mit allem auffährt was vier räder hat. da wird mit schulbussen getaxelt, mit privatwagen, mit mietwagen. neueste erfindung: eine grüne taxileuchte auf einem schulbus, mit *Joe* darauf. taxileuchten wandern hin und her, ganz nach bedarf. wenn du einen dieser onanierer ansprichst, zB vor einem lokal, ist er garantiert ein mietwagen der soeben angerufen wurde. die vertretung unternimmt genau nichts, und die exekutive kennt den unterschied zwischen mietwagen und taxi nicht, bzw hat besseres oder anderes zu tun, als ordentliche unternehmer und gesindel auseinanderzuklamüsern.
wir halten es hier mit Tom Black, der auch auf qualität setzt. und unser geschäftsaufkommen gibt uns recht. was aus den wägelchen des mitbewerbs so herauskugelt würde ich an mein taxi nicht auf 5 meter herankommen lassen.
gute fahrt! franz |
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Webmaster Site Admin
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1406 Wohnort: Unterwaltersdorf
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Verfasst am: 17.12.2013, 17:51 Titel: |
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franz hat Folgendes geschrieben: |
hallo Websi,
ganz so ist es nicht. selbst im ländlichen raum darf auf keinem mietwagen das wort taxi stehen, auch nicht, wenn es im firmenwortlaut vorkommt. ebenso verboten sind ähnlich klingende wörter wie Faxi oder so, soweit die theorie.......
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OK, mag möglich sein
aber kannst du das bitte irgendwie mit einem Gesetzestext begründen
zb in Wien fahren die Fahrradtaxis mit der Aufschrift FAXI herum |
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franz User
Anmeldungsdatum: 09.12.2008 Beiträge: 156 Wohnort: oberösterreich
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Verfasst am: 17.12.2013, 18:56 Titel: |
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Webmaster hat Folgendes geschrieben: |
OK, mag möglich sein
aber kannst du das bitte irgendwie mit einem Gesetzestext begründen
zb in Wien fahren die Fahrradtaxis mit der Aufschrift FAXI herum |
bitteschön: LBO OÖ, § 42, Ziffer 2:
*Die Kennzeichnung als Mietwagenfahrzeug darf nur in einer nicht mit der Kennzeichnung als Taxifahrzeug verwechselbaren Weise erfolgen; insbesondere ist die Verwendung von Dachschildern und Leuchten, Fahrpreisanzeiger und des Wortes "TAXI"- letzteres auch als (Teil des) Firmenwortlaut(es)- nicht gestattet.*
Faxi, Maxi, Haxi etc wären die verwechselbare weise. wie es sich bei fahrradtaxis verhält ist mir unbekannt bzw wurscht. ich schließe ja auf eine abk für FAhrradtaXI. ist aber in diesem forum wohl nicht relevant.
gute fahrt! franz |
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Rübezahl Forums Profi
Anmeldungsdatum: 08.04.2009 Beiträge: 2152 Wohnort: wien
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Verfasst am: 18.12.2013, 04:45 Titel: |
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franz hat Folgendes geschrieben: | Webmaster hat Folgendes geschrieben: |
Soviel ich weiß ist TAXI leider kein geschützter Name der nur für Taxis verwendet werden darf, gerade in ländlicher Umgebung wird ein Taxi bestellt, und von den ortsansässigen Unternehmen mit Mietwagen bedient
die einzigen die dagegen ankämpfen könnten (gegen die Verwendung des Wortes TAXI), wären Taxiunternehmer aus der Gegend, die sich in ihrer Geschäftsgebarung gestört fühlen |
hallo Websi,
ganz so ist es nicht. selbst im ländlichen raum darf auf keinem mietwagen das wort taxi stehen, auch nicht, wenn es im firmenwortlaut vorkommt. ebenso verboten sind ähnlich klingende wörter wie Faxi oder so, soweit die theorie.......
die gängige praxis sieht allerdings so aus, dass im ländlichen raum, also bei uns (wasser auf Rübes mühlen, wir sind ja alle nur furchentreter) der mitbewerb mit allem auffährt was vier räder hat. da wird mit schulbussen getaxelt, mit privatwagen, mit mietwagen. neueste erfindung: eine grüne taxileuchte auf einem schulbus, mit *Joe* darauf. taxileuchten wandern hin und her, ganz nach bedarf. wenn du einen dieser onanierer ansprichst, zB vor einem lokal, ist er garantiert ein mietwagen der soeben angerufen wurde. die vertretung unternimmt genau nichts, und die exekutive kennt den unterschied zwischen mietwagen und taxi nicht, bzw hat besseres oder anderes zu tun, als ordentliche unternehmer und gesindel auseinanderzuklamüsern.
wir halten es hier mit Tom Black, der auch auf qualität setzt. und unser geschäftsaufkommen gibt uns recht. was aus den wägelchen des mitbewerbs so herauskugelt würde ich an mein taxi nicht auf 5 meter herankommen lassen.
gute fahrt! franz |
oh danke hr. franz
all dies von dir beschriebene kannst am wiener flughafen fokussiern,
und kein mensch macht etwas dagegen.
ich bin ja kein WKO mitglied mehr
eins mußte ich feststellen ..
die sind in diesem gewerbe genauso zum ...(selbst-zensur)... wie in dem welche ich zwangs-mitglied war. _________________ wenn es nicht so viele gutmenschen geben würd ... würds weit weniger schlechte menschen geben !!!
Idee & Copyright © by Rübezahl |
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WIEDEREINSTEIGER User
Anmeldungsdatum: 04.10.2009 Beiträge: 246 Wohnort: oÖ
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Verfasst am: 18.12.2013, 07:21 Titel: |
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Da muß ich Franz Recht geben, ein Ex - Arbeitgeber hatte sowas als Firmen Wortlaut und somit nur Ärger bis er die Firma umbenannte (wegen Gerichtsurteil ).
So ein UN. das aus einem " Schulbus" ein "Taxi" macht habe ich auch hier im Ort ,inkl. "Taxifahrer" ohne Taxischein . macht aber zu 90% nur Kindergarten und Schule da er nicht unbedingt Beliebt ist im Ort und der nächste UN. nur 3km im Nachbarort ist.
Was die Polizei betrifft, früher stand im Zulassungsschein unter "zur Besonderen Verwendung : "Taxi" bzw. "Mietwagen"
Heute steht da : "Zur Entgeltlichen Personenbeförderung", also für einen Laien (in dem Fall auch die Polizei , da die ja meist keinen zugriff auf die entsprechenden daten der WKO und der Versicherung haben) nicht ersichtlich ob Taxi oder MW. _________________ Die meisten Autoprobleme wären damit behoben, indem man den genetischen Müll auf dem Fahrersitz austauscht!
Ich bin verantwortlich dafür was ich schreibe und nicht dafür, was du gelesen und verstanden hast! |
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aviator Newbie
Anmeldungsdatum: 18.04.2011 Beiträge: 91 Wohnort: Wien
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Verfasst am: 19.12.2013, 11:27 Titel: |
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DELETED
Zuletzt bearbeitet von aviator am 26.12.2014, 15:46, insgesamt einmal bearbeitet |
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Rübezahl Forums Profi
Anmeldungsdatum: 08.04.2009 Beiträge: 2152 Wohnort: wien
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Verfasst am: 19.12.2013, 12:22 Titel: |
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Da wird sich sicher ein korrekter weisungsgebundener Richter finden welcher den Fahrgästen eine Teilschuld anhängt ....
Ich bin für ...
.... Straffreiheit für den armen Migranten _________________ wenn es nicht so viele gutmenschen geben würd ... würds weit weniger schlechte menschen geben !!!
Idee & Copyright © by Rübezahl |
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franz User
Anmeldungsdatum: 09.12.2008 Beiträge: 156 Wohnort: oberösterreich
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Verfasst am: 19.12.2013, 12:59 Titel: |
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aviator hat Folgendes geschrieben: | Das war ein MW mit einer Dachleuchte, allerdings stand die Telefonnummer der Firma darauf, hinten am Heck aber der Begriff "Taxi". |
dazu aus der LBO für NÖ:
§ 20
Kennzeichnung von Mietfahrzeugen und Aufnahme von Fahrgästen
(1) Die Kennzeichnung als Mietwagenfahrzeug darf nur in einer nicht mit der Kennzeichnung als Taxi verwechselbaren Weise erfolgen. Keinesfalls ist die Verwendung von Taxischildern und Fahrpreisanzeigern
gestattet.
.................................
ist also analog zur LBO OÖ. der junge bursche wusste vermutlich gar nicht worauf er sich da einlässt- bedauern kann ich ihn trotzdem nicht so wirklich..............das wird interessant.
gute fahrt! franz |
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franz User
Anmeldungsdatum: 09.12.2008 Beiträge: 156 Wohnort: oberösterreich
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Verfasst am: 19.12.2013, 13:01 Titel: |
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Rübezahl hat Folgendes geschrieben: | .... Straffreiheit für den armen Migranten |
migrant, Rübe? woher weißt du?
interessiert, f. |
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Gasfuß Amateur
Anmeldungsdatum: 20.07.2013 Beiträge: 336 Wohnort: Bez. Baden
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Verfasst am: 19.12.2013, 15:57 Titel: |
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Da gibt es allerdings einen anderen Firmeneintrag, der die Firma als Taxibetrieb ausweist:
http://www.firmenabc.at/hichri-rafik-taxi-gmbh-co-og_FGMK _________________ Schlechte Menschen erkennt man an ihren guten Ausreden.
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Rübezahl Forums Profi
Anmeldungsdatum: 08.04.2009 Beiträge: 2152 Wohnort: wien
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Verfasst am: 19.12.2013, 17:17 Titel: |
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bei der WKO ist es ein mietwagenbetrieb
und im firmen ABC gibt er sich schon als taxibetrieb aus. _________________ wenn es nicht so viele gutmenschen geben würd ... würds weit weniger schlechte menschen geben !!!
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