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Thomas1979
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 18.03.2010
Beiträge: 747
Wohnort: Oberhausen

Beitrag Verfasst am: 20.08.2014, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, wer sollte reagieren?
Fakt ist, dass es sich um Privatfahrzeuge handelt.
Fakt ist, dass der entgeliche Personentransport im Gelegenheitsverkehrsgesetz geregelt ist und hier eindeutige Gesetze in Österreich gelten.
Somit muss das Gewerbe angemeldet sein mit einer entsprechenden Konzessionsberechtigung.

Also sollte es doch eine Anzeige der WK wegen Ausführung eines Gewerbes ohne Gewerbeschein geben, oder müssen wir, die Unternehmer diese zur Anzeige bringen?

Das gleiche gilt auch für checkrobin und die Faxis.
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 20.08.2014, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Es scheint so als würde UBER derzeit in Wien nur professionelle Fahrer und Betreiber (Mietwagen) vermitteln.

Damit stellt sich für mich aber eine andere Frage :

Ist eine derartige Vermittlung für Mietwagen überhaupt zulässig und/oder ist das nicht per Definition eine eindeutige Vermittlung für jedermann, und unterliegt damit den Bestimmungen des Taxigewerbes ?
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 21.08.2014, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Gedankenfehler.
Die Vermittlung unterliegt in keinem Punkt den Bestimmungen des konzessionierten Taxigewerbes.
Das ist ein freies Gewerbe, das von jedermann/frau ausgeübt werden kann.
Unsere Zentralen haben sich, nennen wirs mal, in den Dienst der Sache gestellt und sich institunionell hineininstalliert. Aber gewerberechtlich wie gesagt, ....

Bei näherem Überlegen stellt sich für mich die Frage wer im Uber-Fall gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Uber mit der Vermittlung oder der Auftragnehmer. hmm hmm hmm. Jemand wirklich Rechtskundiger am mitlesen?
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 21.08.2014, 07:13    Titel: Antworten mit Zitat

War ein bisserl lasch formuliert sollte eigentlich richtig lauten
... unterliegn die vermittelten Fahrten damit nicht den Bestimmungen des Taxigewerbes.
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Taxman
caesar collationum


Anmeldungsdatum: 19.06.2008
Beiträge: 3939
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 21.08.2014, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

das ist klar im Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG) geregelt.

nachzulesen hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007795
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TomBlack
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 21.08.2014, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt drauf an, als was es vermittelt wurde, als Taxi oder Mietwagen, wenn letzteres, dann stellt sich die Frage mit dem Auftragannehmen am Firmenstandort. Wenn Taxi, wo sind dann die gesetzlichen Grundbestimmungen, die es einem ermöglicht, als Taxifahrer zu arbeiten.
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Thomas1979
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 18.03.2010
Beiträge: 747
Wohnort: Oberhausen

Beitrag Verfasst am: 21.08.2014, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Haben wir das Thema mit "internen Funk" nicht beim letzten Treffen mit Hrn. Müllner gehabt?
Ich bin kein Rechtsexperte, aber soweit ich weiss, ist die interne Kommunikation zulässig.

Eine öffentliche Vermittlung wäre nicht zulässig nur:

Herr X ruft heute beim Airportdriver an und fragt, wie lange ein Wagen zu ihm braucht.
Die schauen in ihrem System nach mittels FMS Datenfunk und können dann ebenfalls innerhalb von 10 Minuten ein Auto vermitteln.

Gilt auch als eine Vorbestellung, oder nicht?

Viele MW sind mittlerweile mit FMS Geräten ausgerüstet und ich sehe da keinen Unterschied meh, ausser der Tatsache, dass sich die MW nicht öffentlich aufstellen dürfen.

Also so gesehen auch eine Funkfahrtenvermittlung.

Wo ist dann da noch der Unterschied zum Taxi ?
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bonafide
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 10.08.2013
Beiträge: 983
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 21.08.2014, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

TomBlack hat Folgendes geschrieben:
..... oder Mietwagen, wenn letzteres, dann stellt sich die Frage mit dem Auftragannehmen am Firmenstandort.


Find diese Bestimmung leider nicht mehr, kann mir wer mitteilen wo ich die find.
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mercl
Amateur


Anmeldungsdatum: 31.05.2009
Beiträge: 299
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 21.08.2014, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

des hert net auf Rolling Eyes

http://www.krone.at/Digital/Uber_Buchungen_kuenftig_auch_ueber_Reise-Apps-Tripadvisor_und_Co-Story-416384
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Thomas1979
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Anmeldungsdatum: 18.03.2010
Beiträge: 747
Wohnort: Oberhausen

Beitrag Verfasst am: 21.08.2014, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Tripadvisor, Hyatt Hotels und Starbucks.

Wenn wir nicht bald massive Qualitätsverbesserungen angehen und die Innung stärker kontrolliert werden wir und die Funkzentralen untergehen.

Google wird schon wissen, warum die hier Million investieren.
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mercl
Amateur


Anmeldungsdatum: 31.05.2009
Beiträge: 299
Wohnort: wien

Beitrag Verfasst am: 21.08.2014, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Thomas1979 hat Folgendes geschrieben:


Google wird schon wissen, warum die hier Million investieren.


richtig und sogar UBER 260 millionen $ icon_x0113.gif
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Meine persönliche Rangliste. :-)
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TomBlack
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Anmeldungsdatum: 28.02.2012
Beiträge: 3861
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 21.08.2014, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird erst dann die Gesamtbevölkerung betreffen, wenn UNTER auch Apps für Personalbereitstellung anbietet, wie einen der mit Holz handwerklich betraut ist und einen Gesellen und Meister ersetzen kann. Wenn es aber nur einzelne Branchen betrifft, so wie uns, juckt das niemanden!
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