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Taxiunfälle

 
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otto
User


Anmeldungsdatum: 30.12.2013
Beiträge: 119
Wohnort: sbg

Beitrag Verfasst am: 08.02.2015, 13:40    Titel: Taxiunfälle Antworten mit Zitat

Wie schaut das versicherungsrechtlich aus?
Taxifahrer nicht fahrtauglich wegen Übermüdung.
Ist mir schon ein paar mal passiert dass mich ein Taxler fast abgeschossen hätte weil er bei Rot über Ampel fuhr.
Unfall: Taxifahrer schlief ein

In der Innenstadt ist ein Taxifahrer heute früh eingeschlafen und mit seinem Pkw auf ein anderes, voll besetztes Taxi aufgefahren. Vier Frauen mussten ins Spital gebracht werden. Am Gürtel war es in der Nacht zu einem Auffahrunfall gekommen.

Die Frauen im Alter zwischen 35 und 39 Jahren waren in einem Taxi unterwegs, das gegen 5.00 Uhr früh wegen einer roten Ampel am Schottenring in der Nähe des Franz-Josef-Kais angehalten hatte. Der 58-Jährige, der ohne Fahrgast unterwegs war, fuhr mit seinem Taxi auf das Fahrzeug auf.

Die Frauen wurden mit Verletzungen unbestimmten Grades in ein Krankenhaus gebracht, drei konnten laut Polizei mittlerweile in häusliche Pflege entlassen werden. Der 58-Jährige wurde von einem Amtsarzt untersucht, dabei wurde er als nicht fahrtauglich eingestuft. Ihm wurde der Führerschein vorläufig abgenommen.

Drei Fahrzeuge bei Auffahrunfall am Gürtel

Am Lerchenfelder Gürtel in Neubau war es bereits gegen 3.00 Uhr früh zu einem Auffahrunfall gekommen. Ein 47-Jähriger hatte sein Taxi am mittleren Fahrstreifen stark abgebremst, ein hinter ihm fahrender 19-Jähriger konnte seinen Pkw nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf das Taxi auf. Auch der Pkw eines 32-Jährigen war in die Kollision verwickelt. Drei Personen wurden leicht verletzt, an den Fahrzeugen entstand Sachschaden.
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otto
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Anmeldungsdatum: 30.12.2013
Beiträge: 119
Wohnort: sbg

Beitrag Verfasst am: 08.02.2015, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

ja da haben wir auch eine Taxlerin die schläft auf jedem Standplatz ein
Ständig muss man nach vorne gehen oder hupen damit sie nachfährt. Inzwischen wird sie ignoriert und wenn sie nicht gleich nachfährt wird darübergefahren. Vormittags ist sie Lehrerin und nachts Taxlerin. Im Taxi korrigiert sie die Schularbeiten und Hausübungen.
Dabei sind die Lehrer eh so gut bezahlt. 2700-5000 brutto. Je nach Alter und Lehramt.
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otto
User


Anmeldungsdatum: 30.12.2013
Beiträge: 119
Wohnort: sbg

Beitrag Verfasst am: 08.02.2015, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das mit dem starken abbremsen und hinten darauf fahren ist auch so eine Sache. Der Taler sieht einen Fahrgast und bremst ab und der hintere fährt darauf.
Am Ring wird die erste Spur in der unübersichtlichen Kurve bei der Disco Passage ständig als Taxistandplatz missbraucht ebenso beim Volksgarteneingang und beim Schweizertor staut es sich zurück am Ring bei Bällen.
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nerdfilms
Forums Profi


Anmeldungsdatum: 11.03.2008
Beiträge: 833
Wohnort: Berlin

Beitrag Verfasst am: 08.02.2015, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Habe die Dame aber auch schon bei einer grünen Ampel überholen müssen, weil eingeschlafen. Verantwortungslos, meiner Meinung nach.
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aviator
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Anmeldungsdatum: 18.04.2011
Beiträge: 91
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 09.02.2015, 03:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin an der Unfallstelle vorbeigefahren, am Inneren Gürtel, kurz vor der Neustiftgasse am äußerst linken Fahrstreifen. D.h. genau dort, wo man Richtung Koppstraße nach links einbiegt! Ich würde sagen, die zwei hinteren hatten zu wenig Abstand zum Vordermann.

dafür gibt es den schönen § 18/1 StVO: Der Lenker eines Fahrzeuges hat stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.

Sollte der Taxler ohne Grund überraschend abgebremst haben, trägt er auch die Schuld wegen § 21/1 StVO: Der Lenker darf das Fahrzeug nicht jäh und für den Lenker eines nachfolgenden Fahrzeuges überraschend abbremsen, wenn andere Straßenbenützer dadurch gefährdet oder behindert werden, es sei denn, daß es die Verkehrssicherheit erfordert.

Auch in dem Fall wird der Taxler wahrscheinlich nur eine Strafe wegen Gefährdung des öffentlichen Verkehrs zahlen müssen, für den Unfall haften die zwei Hinteren.
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otto
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Anmeldungsdatum: 30.12.2013
Beiträge: 119
Wohnort: sbg

Beitrag Verfasst am: 09.02.2015, 05:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ja genau aber wie sieht das mit der Übermüdung und der Fahruntüchtigkeit aus vom Kollegen im 1. Bezirk. Ich glaube das kommt einer Alkoholisierung gleich. Die Versicherung glaube ich zahlt für die ersten 10.000.- Euro nichts. Aber hier sind auch mehrere Personenschäden zu beklagen. Das hat auch ein zivilrechtliches und strafrechtliches Nachspiel.
Da erhebt sich die Frage kann man in der Nacht überhaupt eine 12 Stundenschicht fahren wie es der Kollektivvertrag vorsieht. Das ist ein Graubereich. Weil spätestens bei Tageslichtanbruch packt auch mich ein wenig die Müdigkeit.
Bei den LKW´s und Bussen gibt's ja den Tachografen da kann man ablesen wie lange der schon gefahren ist.
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otto
User


Anmeldungsdatum: 30.12.2013
Beiträge: 119
Wohnort: sbg

Beitrag Verfasst am: 09.02.2015, 05:30    Titel: Antworten mit Zitat

Da hat es ja auch einmal einen Taxiunfall gegeben wo der Taxler eine Steuerberaterin als Fahrgast hatte die heute im Rollstuhl sitzt und die ihren ganzen Lebensverdienst eingeklagt hat. Sprich eine 2stellige Millionensumme. Da reicht die Haftpflichtversicherungsdeckungssumme nicht mehr aus. Da wird der Taxler bis aufs Existenzminimum gepfändet.
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Andere Stadt
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Anmeldungsdatum: 24.12.2011
Beiträge: 108
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 09.02.2015, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Versicherungstechnisch sieht das wie folgt aus
1) Die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden an anderen Personen als dem Fahrer (auch an den Mitfahren) und Sachen bis zur vereinbarten Höchstsumme.
2) Wenn der Fahrer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich handelt, kann die Versicherung von ihm das Geld zurückverlangen. Grob fahrlässig handelt der Fahrer z.B. wenn er betrunken fährt Vorsätzlich handelt er wenn er den Unfall bewusst herbeiführt. Wenn der Fahrer übermüdet ist und einschläft wird das vermutlich ebenfalls grob fahrlässig sein. Wie das festgestellt wird, ist sicher Sache eines Gerichtes.
3) Wenn die Haftungssumme nicht ausreicht den Schaden zu decken, ist der Fahrer und ggf. der Zulassungsbesitzer ebenfalls zahlungspflichtig. Der Zulassungsbesitzer aus dem Grundsatz der Gefärdungshaftung - Ein Auto ist prinzipiell ein gefährliches Ding, daher ist der der es betreibt ebenfalls haftbar.

Das ist das Recht Aber Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei und selbst wenn man Recht bekommt ist es fraglich ob man vom Fahrer oder Unternehmer das Geld bekommt.
_________________
Pius

WIEN WIEN NUR DU ALLEIN,
DAS KANN ES DOCH NICHT GEWESEN SEIN
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aviator
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Anmeldungsdatum: 18.04.2011
Beiträge: 91
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst am: 10.02.2015, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

otto hat Folgendes geschrieben:
Ja, ja genau aber wie sieht das mit der Übermüdung und der Fahruntüchtigkeit aus vom Kollegen im 1. Bezirk. Ich glaube das kommt einer Alkoholisierung gleich. Die Versicherung glaube ich zahlt für die ersten 10.000.- Euro nichts. Aber hier sind auch mehrere Personenschäden zu beklagen. Das hat auch ein zivilrechtliches und strafrechtliches Nachspiel.
Da erhebt sich die Frage kann man in der Nacht überhaupt eine 12 Stundenschicht fahren wie es der Kollektivvertrag vorsieht. Das ist ein Graubereich. Weil spätestens bei Tageslichtanbruch packt auch mich ein wenig die Müdigkeit.
Bei den LKW´s und Bussen gibt's ja den Tachografen da kann man ablesen wie lange der schon gefahren ist.


Verwaltungsrechtlich: Nein! Der Führerschein wird auch nicht entzogen, wie viele Zeitungen geschrieben! Der Führerschein (Ein Beweis in Papier- oder Plastikform, dass ich eine Lenkberechtigung besitze) wird vorläufig abgenommen, meine Lenkberechtigung habe ich immer noch!
Wenn der Lenker innerhalb der nächsten 48 Stunden beweist, dass er sich nicht mehr in einem außergewöhnlichen Erregungs- oder Ermüdungszustand befindet (sich ausschläft, nicht mehr aggressiv ist), bekommt er auch sienen Führerschein direkt von der Polizeidienststelle, die ihn auch vorläufig abgenommen hat.

Strafrechtlich: wird meiner Meinung nach außer "fahrlässige Körperverletzung" nichts anderes übrig bleiben. Die Anklage obliegt aber der Staatsanwaltschaft, lassen wir uns überraschen
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